Und richte mir ein großes Fest;

Mein Blick ist Fieber, feuerfest

Und schwarz ist mein Gewande.«

Wieder einmal zog der furchtbare Würgengel im Jahre 1680 durch Deutschland. Auch unser Sachsen ward von ihm verheert, und schonungslos hauste er besonders im Meißner Hochlande. Nur die Stadt Sebnitz konnte sich mit einem einzigen Todesopfer loskaufen. Ja, es scheint sogar, als ob sich dorthin Familien aus anderen bedrohten Orten geflüchtet hätten. Mindestens von Frau Johanna Küffner, der Gattin eines Dresdner Ratsherrn, wissen wir, daß sie damals aus der pestverseuchten Hauptstadt nach Sebnitz gekommen war, weshalb die Eheleute später in ihrem letzten Willen dankbar der dortigen Kirche und Gemeinde gedachten. Näheres über dieses Küffnersche Legat berichtet Götzinger in seiner »Geschichte des Amtes Hohnstein«, 1786, S. 114. Das 1702 errichtete und 1729 veröffentlichte Testament bestimmte, daß dreihundert Taler von der legierten Summe (siebenhundert Taler) zu einem größeren Werke für die Kirche zu verwenden seien. Als daher nur vier Jahre danach ein Diakonat in Sebnitz geschaffen wurde, benutzte man jenes Geld zum Bau einer Amtswohnung für den zweiten Geistlichen des Ortes. An dem Gebäude aber wurde über der Eingangstür nach der Straßenseite zu eine Gedächtnistafel aus Sandstein eingelassen. Auffälligerweise erwähnt Götzinger weder die besondere Verwendung jener dreihundert Taler noch diese Inschrift. Sie lautet, in lateinischer Sprache und mit Initialbuchstaben geschrieben, wie folgt:

Quod.
Oculus Os Manus
Numinis Regis Benefactoris ejusdemque
B. Dn. Johannis Sigismundi Küffneri Senat. Dresd.
Viri ob munificentiam post mortem immortalis
Dextram jungente B. conjuge ipsius
Johanna Gertrude nat. Strauchia
Providit Probabit Promovit
Cor pium senatus coetusque
Sacri Sebnitiens. aedificium
E. C. A. D. MDCCXXXIV.

Diese Schrift befindet sich auf dem ovalen, flach gewölbten Hauptfelde der Sandsteinplatte. »Der mit Steinarabesken umschlungene schmale Rand dieses Feldes trägt noch die Schreibinitialen J. S. K., und gleich darunter steht auf dem Hauptfelde in gleicher Schrift P. S. Diese fünf Buchstaben bedeuten: Johanni Sigismundo Küffnero publico signo (Dem Johann Sigismund Küffner zum öffentlichen Denkmal).«

Diese Inschrift dürfte auch guten Lateinern zunächst ein Rätsel bleiben; vielleicht hat sie darum Götzinger, der Sohn des Sebnitzer Pfarrherrn, der den »Küffnerstein« doch kennen mußte, da er zu seiner Zeit offenbar schon bestand, in seinem Geschichtswerke fortgelassen. Dagegen ist ihre Lösung bald hundert Jahre später dem jetzt verstorbenen Schuldirektor Fritz Ohnesorge in Sebnitz gelungen. Scharfsinnig verband er die in der zweiten, dritten und achten Zeile jedesmal unvermittelt nebeneinander gestellten drei Wörter unter sich und las nun: »Quod oculus numinis providit, (quod) os regis probavit, (quod) manus benefactoris promovit« und nun ergab sich folgende Übersetzung: »Dies Gebäude, das vorhergesehen hat das Auge der Gottheit, das genehmigt hat der Mund des Königs (von Polen und Kurfürsten von Sachsen), das gefördert hat die Hand des Wohltäters und seligen Herrn Johann Sigismund Küffner, Senators zu Dresden, eines wegen seiner Wohltätigkeit nach dem Tode unsterblichen Mannes, wozu ihm die Hand reichte seine selige Gattin Johanna Gertrud geb. Strauchin, – das hat das fromme Herz des Stadtrats und der Kirchgemeinde zu Sebnitz aufführen lassen im Jahre des Herrn (E. C. A. D. = exstrui curavit anno domini) 1734.«

Ohnesorges Mitteilungen über den sogenannten Küffnerstein, die wir hier im Auszuge wiedergeben, finden sich in der Zeitschrift des Gebirgsvereins für die Sächsische Schweiz »Über Berg und Tal«, 5. Jahrg. Nr. 1 (Januar 1882). Bei dem vor wenigen Jahren erfolgten Neubau des Sebnitzer Diakonats ist der Denkstein über dem Eingang an der nördlichen Stirnseite desselben angebracht worden, wo er hoffentlich noch lange Zeit sinnigen Menschen das Gedächtnis an ein edles Menschenpaar erweckt.

Zwar nicht im Kern der Stadt, aber doch in seiner Flur besitzt Sebnitz noch ein zweites Denkmal aus jener Notzeit; das ist der sogenannte Peststein im Gemeindehain oder wie unsere Heimatgenossen nach der Väter Weise lieber sagen im »Gemeenhahnel«. Auch über ihn hat Ohnesorge in derselben Zeitschrift (4. Jahrgang Nr. 12) berichtet, und diese Darstellung zehn Jahre später in den jetzt sehr selten gewordenen »Bergblumen« (Dresden-Strehlen, 1891, Seite 22 f.) wiederholt. Dort ist auch ein Bild (Federzeichnung) des Peststeins beigegeben. Beide Aufsätze stützen sich auf eine Nachricht in dem schon erwähnten Werke Götzingers und ein um 1880 herum noch im Besitz der Familie Odilo Hesse in Sebnitz befindliches Protokoll vom Jahre 1817, das der Stadtschreiber C. G. Grahl bei einem Spaziergange nach dem damals wohl ziemlich vergessenen Denkstein aufgenommen hatte. Jene Darstellung läßt sich nun durch Akten aus der Zeit der Pest selbst ergänzen und in wesentlichen Punkten berichtigen[2].

Auch heute kennen selbst viele Sebnitzer dieses Denkmal nicht; aber Rohlinge haben es doch aufzufinden gewußt und – neben den Witterungseinflüssen – stark beschädigt ([Abb. 2]). Es ruft darum nach dem Heimatschutz, entweder durch die Stadtgemeinde oder den Landesverein selbst.