Abb. 37. Zeichnung zum Landprediger von Wakefield.
(Zu [Seite 47].)

An einem Sonntagmorgen in aller Frühe, am 4. November 1827, rollte durch die noch ganz dunklen, stillen und engen Gassen Dresdens ein Wagen und hielt vor der erleuchteten evangelischen Kreuzkirche; Gemeindegesang und das Orgelspiel verhallten, der Frühgottesdienst war zu Ende. Ein junger Mann mit seiner Braut entstiegen dem Wagen; es war unser Richter, der, „nachdem er sieben Jahre um seine Rahel gedient und geseufzt“, mit seinem Gustchen zum Altar trat; „wir gaben uns die Hände in Gottes Namen und empfingen den Segen der Kirche.“ „Die angetraute Gefährtin,“ schreibt er in der Biographie, „ward mir ein Segen und das treueste Glück meines Lebens während der 27 Jahre, welche Gott sie mir geschenkt.“

So war denn ein, wenn auch sehr bescheidener Hausstand gegründet. Von einer Hochzeitsreise war selbstverständlich nicht die Rede.

Abb. 38. Zum Landprediger von Wakefield.
(Zu [Seite 47].)

Innerhalb der nächsten Monate vollendete er das für Quandt bestimmte Bild „Abend und Heimkehr der Landleute nach Civitella“. Das Mädchen, welches sich nach dem Beschauer wendet, trägt die Züge seines „Gustchen“. Eine freie Wiederholung dieser Komposition aus späterer Zeit ist [Abb. 180], unter welche Dantes Vers geschrieben ist:

„Der Tag ging unter, und des Äthers Bräune

Rief die Geschöpfe, die da sind auf Erden,

Von ihrer Mühsal. — —“