Fig. 4.

Fig. 5.

Fig. 6.

Fig. 7.

Aus dem 15. Jahrhunderte besitzt das Museum zwei sehr hübsche Leuchter aus Eisen. Der eine ist klein, für eine Kerze bestimmt, die durch eine Feder in der hohen Hülse festgehalten wird. Wir haben in diesem nur 4″ 2‴ hohen Leuchterchen, das schon ganz an die für Talgkerzen gebrauchten Leuchter unseres Jahrhunderts erinnert, offenbar den Leuchter der einfachen bürgerlichen Haushaltung ([Fig. 4]), während der Leuchter [Fig. 5], für vier Wachskerzen berechnet, in höheren Kreisen der Gesellschaft seine Dienste leistete. Ein Messingleuchter in Gestalt eines Drachen ([Fig. 6]) erinnert an die romanischen Drachenleuchter, steht aber auf der Grenzscheide des 15. und 16. Jahrhunderts. Die Kerzenhülse stammt von einem andern Leuchter her und ist zur Erklärung, da sie gerade paßt, hier aufgesetzt. Zwei ziemlich einfache, zweiarmige Eisenleuchter gehören dem 16. Jahrh. an. Es schien nicht nöthig, sie hier abzubilden. Ein Landsknecht des 16. Jahrh., der ehemals zwei Kerzen auf den ausgestreckten Armen trug und auf einem runden Untersatze steht, ist eine Reproduktion des Gedankens, den schon [Fig. 3] gibt. Da die Figur des Landsknechtes sehr charakteristisch ist, so glauben wir, sie hier abbilden zu sollen ([Fig. 7]). Drei verschiedene eiserne Leuchter, die dem 16. und 17. Jahrh. angehören, dienten, wie [Fig. 1] und [2], zur Festhaltung dünner Wachskerzchen, die jedoch in eine scheerenartige Federvorrichtung eingeklemmt waren. Einer davon ist in [Fig. 8] abgebildet. Zum Schlusse geben wir in [Fig. 9] und [10] zwei Leuchter aus dem 16. und 17. Jahrh. als Probe schöner Eisenarbeit. [Fig. 9] ist so eingerichtet, daß die Kerzenhülse nebst dem Behälter für Tropfwachs sich auf- und abschieben läßt; ohne Zweifel befand sich eine zweite solche Kerzenhülse neben der ersten. [Fig. 10] hat, wie [Fig. 4], eine Federvorrichtung, welche die Talgkerze in der Hülse festzuhalten hat. Er hat unten sein Tropfbrett; die Verzierungen, welche den Charakter der Renaissance tragen, sind frei und leicht und zeigen ungemeine Handfertigkeit. Zwei ähnliche, etwas einfachere und vielleicht etwas jüngere Leuchter sind im Besitze des Herrn v. Wurmser in Gratz.

Fig. 8.