Nach dem zum Briefe gefalteten Originale auf Papier im Staatsarchive zu Hannover. Schnitte für das Siegelband und Theile des aufgedrückten Siegels sind noch vorhanden.

Hannover.

Dr. R. Döbner.


Zur Künstlergeschichte.

An Rathe zu Nürnberg.

Vnser willige vnd fleißige dinste zuvor. Erbare weisen Namhafftige Hern, besunders gunstige freunde vnd förderer. Vnser Mitburger Florian Stoß[190] bericht vns, wie vnlangist sein leiplicher vater Veit Stoß vnd mutter durch den Willen Gothes bey euer Erbaren Weisheit zu Nürnberg verstorben sein solle, davon er nicht vnbillich neben den andern geschwistern vnd nebenmenn[191] gemelter seiner eldern gelaßene gewichtikeit(?)[192] zugewarten hette, mit anhangender fleißiger bit inen derhalb gen euer Weisheit zuvorschreiben, das wir Ime in ansehung der billikeit füglich nicht haben gewust zuwegern, gantz fleißig vnd freuntlich bittende, wo dem also, Euer Er. W. wollen günstige vmsehung thun vnd schaffen, domit dem Vnsern sein veterlich vnd muterlich angefelle vnd was Ime billich vnd von recht zustendig, gutlich folgen möge, Ime auch des abzugshalb, als einem armen vnbehausseten handwergsmanne, der mit vnerzogen kindern befallen, günstigen willen zuerzeigen, sich dovon mit seim weibe vnd kindern so viel dester bas zuneren, vnd seines väterlichen erbeteils zufreuen habe, wollen wir vmb dieselbe E. Erbar W. willig vnd geflißen sein.

........ Datum quarta post andree 1533.

An Rathe zu Crockaw.

Vnsere willige vnd fleißige Dinste zuvor. Erbare weisen Namhafftige hern, besunder gunstige freunde vnd gönner. Vnser mitburger Florian Stoß ist fur vns kommen, mit bericht, wie vnlangist sein leiblicher bruder Stentzel Stoß ein Biltschnitzer bey euer Ersamkhten[193] zw Crocaw sampt seinem weibe ane[194] leibes Erben verstorben sein solle, dovon Ime not, dieweile Ir beider Vater zw Nurnberg auch verstorben, sich deßelben eigentlich zuerkunden, mit anhangender vleißiger bit, Inen derhalb gen euer Ersamkhten zuvorschreyben, demnach mit vleis freuntlich Bittende, ab icht deme also,[195] vnd Jemandis als ein Erbe der geloßenen guter gemelts seines verstorbenen bruders vorhanden were, Euer Er. wollenn gunstiglich schaffen, sich vffs forderlichste hieaus zue vorfugen, neben den andern gefreunten vnd Erbnemern eine richtung zumachen, ab vnd aber niemandis vorhanden, das auch die gelaßene habe genant seines verstorben Bruders vnvorruckt, vnd biß zw gelegener Zeit mehrgedachts des vnsern Zukunfft odir seines folmechtigen, vnverweret bleiben vnd verwaret werde, Wie wir vns denn vorsehenn Eure Erbare Weisheit, gunstlich vnd vnbeschwerd thun werden, das wollen wir vmb dieselbe eure Erbare Weisheit willig vnd geflißen sein zu vordinen. Dat. quarta post Luce Evangeliste, anno MDXXXIII.