Luthers Tischgebete.
Daß Dr. Luther bei seiner Bibelübersetzung und bei der Abfassung seines Katechismus (Enchiridion) die Mühe nicht gescheut hat, sich über die Art und Weise zu orientieren, in welcher man vor ihm der Gemeinde die Schätze der christlichen Religion auslegte und zueigen machte, ist namentlich seit Joh. Geffcken: Der Bildercatechismus des 15. Jahrh. (Leipzig, 1855, S. 6 ff.) und Gerh. v. Zezschwitz: System der christlich kirchlichen Katechetik, II. Bd. 1. Abth. (Leipz. 1864, S. 329 ff.) allgemein bekannt. Eine Menge altlateinischer und deutscher Auslegungen und Text-Ueberlieferungen waren in Luthers Erinnerung, und es kennzeichnet ihn geradezu die Berücksichtigung dieser sachlichen wie sprachlichen Traditionen als den wahren Volks- und Kirchenschriftsteller. Den Nachweis freilich zu führen über die Quellen, aus denen Dr. Luther geschöpft, und alle die Werke bestimmt zu bezeichnen, an die er sich mehr oder weniger eng angelehnt hat, ist nicht leicht, schon wegen der Menge und der dermaligen Seltenheit vieler der in Frage kommenden Werke. Dem Zufalle mußte und muß noch jetzt Vieles überlassen werden.
Zufällig bin ich nun auf ein Buch gestoßen, in dem sich schon zwei Stücke aus dem kleinen Katechismus finden, die man bisher immer als Luthers eigenste Produkte angesehen hat, nämlich: die Gebete, welche Luther, mit den biblischen Stellen: Psalm 145, 15–16 und 106, 1. 147, 9–11 vereint, dem Katechismus einverleibt hat unter der Ueberschrift: Wie ein Hausvater sein Gesinde soll lehren das Benedicite und Gratias sprechen (Quo pacto patresfamilias suam familiam etc.[371]. In dem 4 unsignierte Blätter umfassenden Drucke: Εισαγωγη προς των γρβμματων ελληνων || Elementale introductoriū In Idioma Graecanicū“, welchen der in der Geschichte des griechischen Unterrichts in Deutschland höchst bedeutungsvolle, humanistische Jurist Nicolaus Marschalk aus Roßla in Thüringen (daher „Thurius“ genannt) als Professor zu Erfurt im Jahre 1501 oder 1502 als Hilfsbuch für den ersten griechischen Unterricht erscheinen ließ[372], stehen als vorletztes[373] Lesestück (Bl. 3b-4a) unter der Ueberschrift: „Benedictio Mensae || ευλογια τραπεζης“[374] folgende zwei Gebete:
„Benedic nos domine et tua dona. quae de largitate tua sumus sumpturi per Christum dominum nostrum. Amen.“ —
„Agimus gratias tibi omnipotens deus pro universis tuis in nos beneficiis qui uiuis et regnas in saecula saeculorum. Amen.“
Unter dem rothen lateinischen Texte ist mit schwarzer Schrift der entsprechende griechische gedruckt. Diese beiden Gebete stimmen bis auf unbedeutende Abweichungen in der sprachlichen Form[375] und bis auf die Erweiterung der Anrede[376] wörtlich mit denen im Katechismus überein.
Es fragt sich nun, woher hat Dr. Luther diese Gebete genommen? Sind sie ihm, der im Sommerhalbjahr 1501 in Erfurt inscribiert wurde und sich nach väterlichem Willen zu einem Rechtsgelehrten ausbilden sollte, durch Marschalk bekannt geworden, durch diesen Juristen, der mit Maternus Pistoris damals zu Erfurt die Humaniora in Epoche machender, anregendster Weise vertrat? Oder hat er sie erst später kennen gelernt? Oder endlich hat er sie und hat sie vielleicht Marschalk selbst aus einer älteren mündlichen oder schriftlichen Quelle geschöpft? Und aus welcher? Ich vermag leider z. Z. nicht, die Frage zu entscheiden, da ich weder für Luther, noch für Marschalk eine andere Quelle mit völliger Sicherheit, nachweisen kann.
Eins bemerke ich aber doch. Daß die Gebete Dr. Luthern nicht originell zugehören, ist nach dem Vorausgehenden nicht zu bezweifeln. Dieselben aber Marschalk zuzuschreiben, dagegen machen sich Bedenken geltend. Das Introductorium Marschalks ist bis auf die Schlußpartieen nichts als ein nur wenig veränderter Abdruck des griechischen Elementarbuchs, welches Aldus Manutius als Anhang zuerst seinem ersten Drucke, der Ausgabe des Compendiums der griechischen Grammatik des Lascaris, im Jahre 1495 und dann im Verein mit einer „Introductio perbreuis ad hebraicam linguam“ seinen Rudimentis gram. lat. ling. im Jahre 1501 beigegeben hatte (s. Anm. 2). Nur die beiden letzten Lesestücke des Introductorii: die Benedictio mensae und die Dicteria (s. Anm. 3), sind nicht aus Manutius abgedruckt, der an ihrer Stelle „Aurea carmina Pythagorae“ und „Phocylidis poema admonitorium“ bietet. Hat nun Marschalk alles Uebrige einem anderen Autor entnommen, so liegt eine gleiche Vermuthung auch für diese beiden letzten Stücke nahe. Dafür spricht auch der Umstand, daß die von Manutius mit doppelsprachigem Texte publicierten Lesestücke, abgesehen von den letzten beiden, inhaltlich ganz bekannte, von den Kindern frühzeitig angeeignete Stoffe sind, die in pädagogisch correcter Weise verwendet werden, um den Kindern die ihnen noch unbekannte fremdsprachliche Form schneller anzueignen, zu appercipieren. Das Gleiche scheint der Fall zu sein mit den von Marschalk beigefügten Tischgebeten. Außerdem ist es ziemlich unwahrscheinlich, daß der Jurist und Humanist Marschalk eigene Tischgebete gefertigt und sie dann zur Erleichterung des griechischen Unterrichts habe drucken lassen. Ich möchte daher diese Gebete für älteren Datums halten, für alte in Klöstern oder Gelehrtenschulen angewandte religiöse Formeln. Vielleicht hat sie Marschalk aus dem ersten Theile der Rudimenta Grammatices Latinae Linguae des Manutius entlehnt, der die Elemente der lateinischen Grammatik behandelt. Hier finden sich nämlich nach einer kurzen Belehrung über die Buchstaben und einigen Buchstabier- und Syllabierübungen mehrere religiöse Lesestücke in latein. Sprache: Ave Maria, Pater noster, Symbolum, Decem praecepta, Salue Regina, Initium Euangelii secundum Joannem, Psalmus alternis dicendus, darauf latein. Morgen- und Abendgebete und Tischgebete („ad benedicendam mensam“), und zwar zunächst: „Ante prandium“ und „Post prandium“, dann „Ante coenam“ und „Post coenam“. Das Gebet: „Ante prandium“ (Bl. a 4b) lautet in seinem Anfang: „Benedicite. Oculi omnium — imples omne animal benedictione. Gloria patri et filio... Κύρι᾽ ἐλέησον Pater noster ... Benedic domine nos“ etc. — ganz so wie bei Marschalk. Ebenso bilden die Worte: „Agimus tibi gratias“ etc. bei Manutius die Mitte des Gebetes „post prandium“, welches beginnt: „Tu autem domine miserere nostri. Deo gratias. Confiteantur“ ... (Bl. a 4b). Sonach hätten wir, wenn sich diese Tischgebete nicht in der Zeit vor 1501 für Deutschland etwa aus Wiener, Münchener oder St. Gallener Handschriften[377] nachweisen lassen, zunächst Italien als das Heimatland der sogenannten Lutherischen Tischgebete anzusehen.