Man reibt ein Viertelpfund Chokolade in einer messingenen Pfanne, thut 11/2 Schoppen Milch und ein Achtelpfund Zucker dazu, läßt es miteinander kochen, schlägt 8 Eiergelb in einen Topf, rührt sie glatt mit kalter Milch, die gekochte Chokolade langsam daran, sezt sie nochmals aufs Feuer, läßt sie anziehen, zieht sie durch ein Haarsieb, läßt sie ganz kalt werden und thut sie in die Gefrierbüchse.
770. Gefrorenes von Citronen.
An einem halben Pfund Zucker reibt man 4 Citronen ab, kocht das Abgeriebene sammt dem Saft von den Citronen mit einer halben Maas Wasser recht gut durch, gießt einen Schoppen Wein daran, läßt es durch ein Tuch laufen und in der Gefrierbüchse nach der bei No. [767] gegebenen Regel gefrieren.
771. Erdbeerengefrorenes.
2 Maas Erdbeeren treibt man durch ein Haarsieb, nimmt Zucker, 2 Messerspitzen voll gestoßenen Zimmt und ein Glas Muskatwein dazu, macht alles untereinander und läßt es in der Gefrierbüchse gefrieren. Es darf nicht aufs Feuer kommen und auch nicht bearbeitet werden.
772. Gefrorenes von bittern Mandeln.
Ein Viertelpfund abgezogene bittere Mandeln stößt man im Mörser mit etwas Rahm recht fein, thut sie in ein Geschirr, gießt so viel Rahm daran, bis es eine halbe Maas ausmacht, deckt sie zu und läßt sie eine halbe Stunde stehen. Alsdann läßt man ein halbes Pfund Zucker in einer messingenen Pfanne mit einer halben Maas Wasser kochen, nimmt den schwarzen Schaum ganz ab, läßt ihn so lange kochen, bis er Fäden spinnt, preßt die Mandeln durch Leinwand dazu, aber so, daß die Mandeln ganz trocken sind, gießt sodann den Rahm an den Zucker, läßt alles miteinander 2 Minuten aufkochen, schlägt 10 bis 12 Eiergelb in einen Topf, rührt den Rahm langsam daran und thut ihn in die Gefrierbüchse. Wenn es ein wenig kalt ist, verfährt man damit nach der bei No. [767] gegebenen Regel.
773. Pomeranzengefrorenes.
3 Pomeranzen reibt man im Zucker ab, läßt ein halbes Pfund Zucker in einer messingenen Pfanne mit 2 bis 3 Eßlöffeln voll Wasser kochen, bis er Fäden spinnt, treibt den Saft von den 3 Pomeranzen und einem Schoppen Muskatwein durch ein Haarsieb in die Pfanne zu dem Zucker, läßt es noch ein Mal aufkochen, zieht es durch ein Haarsieb, läßt es recht kalt werden, thut es in die Gefrierbüchse und läßt es nach der bei No. [767] gegebenen Regel bearbeiten.