Im Laufe des achtzehnten Jahrhunderts sahen wir in allen europäischen Staaten einen Prozess, einen kulturgeschichtlichen Verlauf vor sich gehen, infolge dessen die Hexenverfolgung, die im Anfange des Jahrhunderts noch im Gange war, am Ende desselben aufhörte. In diesem Vorgange stellte sich uns die Thatsache dar, dass im Laufe des Jahrhunderts die Stellung der Männer der Wissenschaft, vor Allem der Juristen und der Theologen, überhaupt der gebildeteren Stände zum Hexenglauben allmählich eine andere geworden war als ehedem, dass darum die Strafgesetzgebung sich änderte und dass schliesslich vor dem Forum des Staates und der Rechtspflege die Hexerei nur als eine Nichtigkeit galt. Die niederen Volksschichten waren jedoch von dieser Aenderung, welche in der Stellung der Obrigkeiten und der Gebildeten zum Hexenglauben eingetreten war, zunächst nur insofern berührt, als sie von den Gerichten nicht mehr wegen Hexerei gequält wurden. Der Hexenwahn selbst, den die Hexenverfolgung dem niederen Volke eingeimpft hatte, lebte in demselben einstweilen noch unerschüttert und ungeschwächt fort, und erst allmählich konnten die finsteren Gedanken des Zauberglaubens zurücktreten und schwinden, als die Volksschule im Volksleben eine Macht zu werden und infolge dessen es im Denken des Volkes licht zu werden begann.

Am längsten erhielt sich der Glaube an Hexerei sowie die Erinnerung an Folter und Tortur in den katholischen Ländern[329]. In Baiern gibt man noch immer alten Weibern die Schuld, wenn in ihrer Heimath ein Hagelwetter entsteht, als hätten sie dasselbe durch das Kochen gewisser Kräuter etc. verursacht; noch immer glauben die Bäuerinnen, wenn ihre Kühe keine Milch mehr geben, sie seien behext, und bedienen sich des Hexenrauches, um die Hexe vom heimlichen Besuche des Kuhstalles abzuhalten, und noch immer führen umherziehende Kartenschlägerinnen sogen. Hexenkarten bei sich (sechsunddreissig Blätter, welche verschiedene Figuren, Wirthshäuser, Hanswurste und besonders auf Gabeln reitende Hexen darstellen)[330].

In Tirol gelten Wetter- und grosse Brandschäden noch jetzt vielfach als Wirkungen von Dämonen oder als Tücken, die von Zauberinnen oder auch von Verstorbenen aus Rache verübt werden. Sturmwolken wird, da man in denselben einen Dämon vermuthet, die Monstranz entgegengehalten; entladen sie sich doch, so muss das Volk sehr sündig sein[331]. — In einem Theile von Frankreich glauben noch heute die Landleute, dass in den Nächten von Weihnachten bis Epiphanias der Jagdzug des Königs Herodes die Luft durchzieht. Nähere sich aber hierbei ein Hund der Meute irgend einem zufällig Vorübergehenden, so sei dieses für den letzteren ein untrügliches Anzeichen seines binnen Jahresfrist erfolgenden Todes[332].

Uebrigens spukt der Hexenglaube auch in protestantischen Ländern noch in den Köpfen Unzähliger, und ganz analoge Erscheinungen treten in evangelischen wie in katholischen Bezirken hervor[333].

So findet noch jetzt in Tirol in der Walpurgisnacht ein Ausbrennen der Hexen statt, d. h. Reissigbündel werden unter möglichst grossem Lärm auf Stangen gesteckt und angezündet. Die Burschen laufen mit denselben durchs Dorf und treiben so die Hexen aus. Ganz ebenso werden in der Oberpfalz die Hexen ausgepeitscht, in Franken ausgeblasen. Man glaubt, dass dadurch, dass die jungen Burschen des Dorfes nach Sonnenuntergang auf einer benachbarten Anhöhe kreuzweise im Takt mit Peitschen knallen oder dass Schalmeien geblasen werden, alle Hexen der Nachbarschaft unschädlich gemacht würden. — Kommen doch in England bei den Quartalsgerichten noch häufig Bauern zum Verhör, weil sie alte Frauen, die ihnen an Vieh oder Ernte geschadet haben sollten, misshandelten[334]!

Ueberhaupt sind in allen Landen die Fälle nicht selten, in denen das Volk von der Schuld gewisser Personen, die als Hexen bezeichnet werden, überzeugt, das von den Gerichten als antiquirt betrachtete Strafgesetz selbst zur Anwendung zu bringen sucht.

In dem holländischen Orte Deldenerbroek, der in die reformirte Stadt Delden eingepfarrt ist, kam im Jahr 1822 eine Kindbetterin, deren Genesung sich verzögerte, auf den Gedanken, dass sie von einer Nachbarin behext worden sei. Die Kranke sprach ihren Verdacht auch aus, und bald wurde es den Kindern der Verdächtigten auf der Strasse nachgerufen, dass ihre Mutter eine Hexe sei. Rasch entschloss sich nun die letztere, durch die Wasserprobe ihre Unschuld in Beisein der beiderseitigen Verwandten zu erweisen. Man ging auch auf das Anerbieten ein, und zur bestimmten Zeit und am bestimmten Orte erschien die Angeschuldigte, die sich mit Mannesbeinkleidern versehen hatte, liess sich entkleiden und mit einem unter beiden Armen befestigten starken Strick vor den Augen der sie Umstehenden in das Wasser einsenken, wo sie sofort untersank und somit die Probe glänzend bestand. Dieses geschah in einer reformirten Gemeinde am 16. März 1823[335].

Im Jahr 1836 fand im Fischerdorfe Zeinova auf der Halbinsel Hela eine Art Hexenprozesses statt. Ein Quacksalber hatte nämlich vorgegeben, dass er einen gewissen Kranken darum nicht zu heilen vermöge, weil derselbe von einer alten Frau behext sei. Daher wurde von den Dorfbewohnern sofort zu der damals noch nicht vergessenen Wasserprobe geschritten. Die angebliche Hexe wurde nun leider eine Zeit lang im Wasser von ihren Kleidern emporgehalten, wesshalb sie in der Todesangst um Gnade schrie und den Kranken am nächsten Mittag zu heilen versprach. Die versprochene Heilung konnte sie aber doch nicht fertig bringen. Daher wurde sie nochmals ins Wasser geworfen und, da sie auch diessmal nicht sofort untersank, mit Rudern todtgeschlagen.

Im Ahrthale (Rheinprovinz) trug sich im Herbst 1866 Folgendes zu: Eine junge Dame, welche eine Taube bei sich führte, war auf einem Ausfluge in ein Haus eingetreten und hatte sich zur Erfrischung einen Teller voll Trauben reichen lassen. Sie hatte die Trauben bezahlt und war dann im schönen Ahrthale weiter gegangen. Während ihres Aufenthaltes im Hause hatte sich aber ein Kalb im Stalle an dem Stricke, mit welchem es angebunden war, erwürgt. Da sich nun die Bauern diesen Unglücksfall gar nicht erklären konnten, so gaben sie denselben dem Mädchen schuld, das sich durch die Taube als Hexe erwiesen habe. Schleunigst machten sie daher dem Bürgermeister von ihrer Entdeckung Anzeige, der dem Mädchen auch sofort nachsetzen und es verhaften liess. Damit aber freilich endete der Fall[336].

Auffallend häufig sind derartige Gewaltthätigkeiten während dieses Jahrhunderts in Frankreich vorgekommen. — Im Jahr 1807 wurde von den Einwohnern von Mayenne ein Bettler wegen Zauberei verbrannt. — Im Juni 1825 wurde vor dem Assisengericht des Departements Lot und Garonne folgender seltsame Prozess verhandelt: „Ein armes altes Weib in der Gemeinde Bournel war nämlich von einigen Weibern aus derselben Gemeinde, die in ihren Familien mehrere rasch aufeinander folgende Todesfälle erlebt hatten oder sich selbst seit einiger Zeit krank fühlten, beschuldigt worden, diese Unglücksfälle durch Zauberei bewirkt zu haben. Diese Weiber hatten jene Unglückliche gegen Ende des vorigen Jahres an einem Sonntage während der Messe in das Haus einer derselben geschleppt und von ihr verlangt, den Zauber, mit dem sie ihre Nachbarn befangen, wieder aufzuheben. So sehr die Unglückliche ihre Unschuld betheuert hatte, so war dieselbe doch von jenen zum Feuer verurtheilt und wirklich in ein dazu angezündetes Feuer geworfen worden. Ihr Angstgeheul hatte jedoch die Wahnsinnigen bestimmt, ihr Opfer wieder loszulassen, das sich, mit Wunden bedeckt und halb todt, nach Hause schleppte und erst nach zwei Monaten wieder genas. Von den Verbrecherinnen sind die zwei schuldigsten zu fünfjähriger Gefängnissstrafe verurtheilt worden“[337].