Ein schauerliches Drama spielte sich im Jahr 1850 ab. Das Civil-Tribunal von Tarbos klagte das Ehepaar Soubervie an, dass es den Tod der Frau Bedouret veranlasst habe. Die Ehegatten hatten geglaubt, dieselbe wäre eine Hexe und erklärten, der Priester hätte ihnen gesagt, sie wäre die Veranlasserin der schweren Krankheit der Soubervie. Darum schleppten sie die Bedouret in ein Privatzimmer, hielten sie über brennendes Stroh und legten ein rothglühendes Eisen über ihren Mund. Das unglückliche Weib starb bald unter den furchtbarsten Schmerzen. Die Soubervies gestanden die That und frohlockten darüber. In dem Prozesse erhielten sie die bestmöglichen Zeugnisse. Es wurde dargethan, dass sie lediglich aus Aberglauben das Verbrechen begangen, und zugleich wurde geltend gemacht, dass sie dabei den höchsten geistlichen Vorgängern gefolgt wären. Von den Geschworenen der Gnade empfohlen, wurden die Soubervies nur zur Zahlung von 25 Franken jährlich an den Mann der Gemordeten und zu Gefängniss von vier Monaten verurtheilt[338].

Eine nicht geringere Bestialität wie in den erwähnten Vorkommnissen zeigte sich in einem Falle, der sich im April 1826 in einem Ort an der französischen Grenze auf dem Gebiete des jetzigen Belgiens zutrug. Am 10. April hatte sich nämlich eine arme Frau zu dem Müller zu Mosa (einem bei Huy gelegenen Dorfe) begeben, um Hanf, den man ihr zu spinnen gegeben hatte, zurückzubringen. Unglücklicher Weise hatten es sich nun auf die Behauptung einer Kartenschlägerin hin die Söhne vom Hause in den Kopf gesetzt, dass diese arme Frau eine Hexe wäre. Dieselben packten daher die Frau, stellten rasch aus Wellenholz ein grosses Feuer her und hingen sie über demselben auf. Auch würden sie die Unglückliche sicherlich gänzlich verbrannt haben, wenn nicht ihr Geschrei Nachbarn herbeigerufen hätte, die sie aus den Händen der Bösewichte befreiten[339].

Aus England ist wenigstens Ein Fall bekannt geworden, der mit den Vorerwähnten zusammenzustellen ist. Nach einem Bericht der Times vom 24. Sept. 1863 ist nämlich damals in der englischen Grafschaft Essex ein alter Mann als Hexenmeister zu Tode gequält worden.

Neben diesen Gewaltthätigkeiten, welche sich Einzelne oder Pöbelmassen gegen vermeintliche Hexen und Zauberer zu Schulden kommen liessen, sind aber im neunzehnten Jahrhundert sogar gerichtsseitige Bestrafungen derselben vorgekommen — ja — es sind sogar die Hexenprozesse wieder aufgelebt.

Zu Bulkesch in Ungarn wurden (nach einer freilich nicht belegten Angabe) im Jahr 1834 mehrere Zigeuner und Zigeunerinnen mit zweihundert Stock- oder Ruthenstreichen bestraft, weil sie mit zauberischen Mitteln ein Kind umgebracht haben sollten.

Das Land aber, in welchem das neunzehnte Jahrhundert — seit dem Jahre 1860 — die eigentlichen Hexenprozesse hat wieder aufblühen sehen, ist die grosse katholische Republik Mexiko[340].

Zunächst wurde hier 1860, wie Tylor's „Anfänge der Kultur“ und nach ihm Peschel's Völkerkunde berichten, zu Comargo eine Hexe verbrannt. Genaueres wissen wir aber über die Prozedur vom 7. Mai 1874 zu San Juan de Jacobo (einer von Indianern und Mischlingen bevölkerten Stadt) im Staate Sinaloa, wo Diega Lugo und ihr Sohn Geronimo Porres als Zauberer lebendig verbrannt wurden. Der offizielle Bericht des Richters J. Moreno vom 10. Mai 1874 über die Exekution schliesst mit den Worten: „Der Fall war ein sehr trauriger, Herr Präfekt, aber er war nothwendig, um den Bosheiten Einhalt zu thun, die zu verschiedenen Zeiten hier vorkamen. Ja trotz der Hinrichtung wurde mir gestern noch berichtet, dass der Angeklagte J. M. Mendoza gesagt habe, wir würden früher oder später noch büssen, was wir gethan. Sie sehen hieraus, wie wenig diese Leute eingeschüchtert sind; aber ich versäume inzwischen keine Vorsicht. Die Angeklagten Mendoza haben aus Furcht sich geflüchtet; — warum fliehen sie, wenn sie sich nicht schuldig wissen? Denn reine Wäsche bedarf keiner Seife!“ Dann folgt die republikanische Schluss- und Grussformel: Libertad e independencia!

Das interessante Aktenstück ist von Friedrich von Hellwald (in Overzier's „Deutschen Blättern, Organ für allgemeine Volksbildung“ Nr. 32, Köln, 8. August 1874) veröffentlicht worden. In der Tagespresse, die einem Bericht des „New-York-Herald“ aus Mexiko vom 18. Mai folgte, wurden neben dem genannten Weibe und ihrem Sohne noch Jose Maria Bonilla und dessen Frau Diega genannt als schon vor jenen um des gleichen Verbrechens willen in Jacobo verhaftet, gerichtlich verhört und lebendig verbrannt, weil, wie es in dem Bericht des dortigen Alcalde an den Präfekten des Bezirks hiess, erwiesen worden wäre, dass sie einen gewissen Schneider Zacarias behext hätten. Die Bundesregierung zu Mexiko schritt zwar dagegen ein, jedoch zu spät. Ein weiterer Bericht hat das Gleiche von einem Mädchen gemeldet, das Haare ausgebrochen hatte, das einem Strohkreuz aus dem Wege gegangen war und alle Häuser vermieden hatte, an denen sich ein Hufeisen als Schloss befand. Mit ihr wurde ihr kleiner Bruder verbrannt. — Auch aus der Stadt Concordia wurde dann ein ähnlicher Prozess konstatirt. Doch fehlen uns hier offizielle Urkunden.

Das wären also von 1860 an wenigstens fünf mexikanische Hexenprozesse! Ein sechster spielte sich am 20. August 1877 zu San Jacobo ab, an welchem Tage daselbst fünf Hexen verbrannt wurden. Der Alcalde Ignacio Castello berichtet darüber an den Distriktspräsidenten: „— — Der Unterzeichnete hat in Uebereinstimmung mit der ganzen Bevölkerung befohlen, die Schuldigen zu verhaften und zu verbrennen. Es lebe die Unabhängigkeit und Freiheit!“

Ueber einen Hexenprozess, der in ganz eigenen Formen auf einem entlegenen Gebiete der alten Welt, nämlich in Kaukasien seit dem Jahre 1874 verlief, brachten die öffentlichen Blätter im Anfange des Jahres 1878 Nachricht, indem derselbe damals vor dem Geschworenengericht zu Jekaterinoda zur Verhandlung gekommen war. Im Jahre 1874 entdeckte nämlich das Weib des Aeltesten im Aul ihrer Freundin, der Tschass Mertekulow, dass ihr Mann aufgehört habe, sie zu lieben, und bat dieselbe um Rath, auf welche Weise sie die Liebe ihres Mannes wieder erwerben könnte. Die mitleidige Tschass Mertekulow rieth ihrer Freundin, sich an die Chakalo Chagutschew zu wenden, welche eine grosse Zauberin sei und auch ihr gewiss helfen würde. Das that denn auch die Chodshigan Natyrbow — so hiess die Frau des Aeltesten —, und die Zauberin gab ihr ein Mittel mit der Anweisung, dasselbe unter die Speisen ihres Mannes zu mischen. Die Chodshigan Natyrbow scheute sich jedoch, dieses Mittel bei ihrem Mann anzuwenden, und entdeckte diesem, was sie vorhabe. Der Aelteste war empört und erschreckt darüber, dass in seinem Aul Hexen und Zauberinnen vorkommen, und beschloss, dieses Uebel auszurotten. Zu diesem Zweck berief er die angesehensten Leute des Auls zu einer Berathung, trug denselben die Angelegenheit vor und beantragte, die Hexe einem strengen Gericht zu unterwerfen. Vor allen Dingen begaben sich die Richter in die Hütte der Chakalo Chagutschew und forderten von derselben die Herausgabe ihres Zauberkrauts. Als diese solchem Verlangen nicht nachkommen konnte, wurde sie auf den Hof geführt, mit Ketten an einem Pfahl befestigt und dann in so naher Entfernung von ihr ein Feuer angemacht, dass sie Brandverletzungen davontrug. Da dieses Mittel aber nicht fruchtete, so wurde die Unglückliche in einen Keller geschleppt und dort bewacht. Ein Kosak befreite sie aus diesem Gefängniss nach einiger Zeit. Das war jedoch nur der Anfang der Verfolgungen gegen alle die Personen, welche durch irgend eine That den Verdacht erweckt hatten, dass sie im Besitz übernatürlicher Kräfte seien. Die Personen wurden durch hoch aufflammendes Feuer geführt, um ihre Zauberei unschädlich zu machen. Einen unglücklichen Menschen, welcher als Zauberer bezeichnet war, hängte man so auf, dass er mit den Fussspitzen den Erdboden berührte und geisselte ihn dann mit Dornen. Zum Schluss zwang man ihn noch, zwischen zwei Scheiterhaufen zu tanzen. Die meisten der Zauberei Verdächtigen wurden bis zum Einschreiten der Behörden in dumpfen Kellern gefangen gehalten, und der Untersuchungsrichter fand erschlagene Hunde, mit deren Lungen man die Verhafteten gespeist hatte, angeblich, um sie ihrer Zauberkraft zu berauben[341].