Endlich wurde kein Mittel unversucht gelassen, die verschiedenen Vereinsgesetze zur Bekämpfung aller gewerkschaftlichen Bestrebungen heranzuziehen, indem man nicht allein jede Thätigkeit von mehreren Menschen unter den Begriff des Vereins stellte, sondern zugleich den Begriff der politischen Angelegenheiten so weit ausdehnte, daß neben ihnen für gewerkschaftliche Aufgaben kaum noch irgend ein Raum blieb.
Erwiesen sich nun auch die Gerichte diesen Bestrebungen gegenüber teilweise ablehnend, so ist doch nicht zu verkennen, daß auch ihre Urteilssprüche durch die allgemeine Stimmung beeinflußt wurden, so daß Schmöle[77] das harte Urteil fällt, die Polizeibehörden und die Mehrheit der Gerichte hätten der Ansicht Vorschub geleistet, daß sie in ausschließlicher Parteinahme für die Interessen des Unternehmertums vor keiner Beugung des Rechtes zurückschreckten, sobald die Arbeiter die mindesten Anstalten träfen, sich einer weiteren Verkümmerung ihrer Lebenshaltung zu erwehren oder eine günstigere Gestaltung der Arbeitsverträge herbeizuführen. Diese Auffassung war um so begreiflicher, als niemals etwas davon verlautet hat, daß man die Vereinsgesetze auch einmal gegen Innungen, landwirtschaftliche und Fabrikanten-Vereine angewendet hätte, obgleich diese sehr häufig staatliche Maßnahmen in den Kreis ihrer Erörterungen zogen.
Ganz besonders unverständig war dabei die Bekämpfung des Kassenwesens der Arbeiter, denn es ist klar, daß gerade hier ein konservativer Zug liegt, der eine feste Verbindung mit der bestehenden Ordnung herstellt, wie denn umgekehrt die radikale Richtung innerhalb der Sozialdemokratie stets gerade gegen die „Kassensimpelei“ ihre schärfsten Angriffe gerichtet hat, indem sie behauptete, daß dadurch die Gewerkschaften übertrieben ängstlich und vorsichtig gemacht würden. Als ein Uebel konnten diese Kassen nur erscheinen von einem ganz engherzigen, egoistischen Unternehmerstandpunkte, der die durch sie ermöglichte Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse grundsätzlich verwirft, um in einer niedrig stehenden Masse jedes Widerstandes unfähige Sklaven zu haben. Das Vorgehen der staatlichen Behörden hätte also nur Sinn gehabt, wenn sie beabsichtigt hätten, sich auf diesen Standpunkt zu stellen. Da hiervon keine Rede sein kann, so bleibt nur die auch von Schmöle[78] gegebene Erklärung übrig, daß unter der damaligen Zeitrichtung, die aber leider auch heute noch leider die weitaus überwiegende ist, die meisten Angehörigen der oberen Klassen mit einem unklaren Vorurteil auf alles herabsehen, was zu der Sozialdemokratie in irgend welcher Beziehung steht und außerdem von dem Unterschiede zwischen ihr und der Gewerkschaftsbewegung keine Spur eines Verständnisses haben.
Offenbar mußte die Auffassung der Arbeiterschaft, daß ihr gegenüber die staatlichen Behörden alle Mittel und Kniffe anwendeten, um sie zu schädigen, ungemein verbitternd wirken, und es ist das Zeichen eines fast unerklärlichen Vertrauens, wenn man dennoch stets an der bestehenden Rechtsordnung festhielt und es versuchte, sich ihr gegenüber so gut als möglich einzurichten.
H. Die neueste Entwicklung.
Nachdem durch Ablauf des Sozialistengesetzes die Bahn für eine kräftigere Entwickelung des Gewerkschaftswesens frei gemacht war, glaubte man vor allem auf die Schaffung einer einheitlichen Leitung und obersten Spitze bedacht sein zu sollen.
Man berief deshalb eine aus den Vertretern der einzelnen Vereinigungen bestehende Gewerkschaftskonferenz zusammen, die am 16. und 17. November 1890 in Berlin tagte und als provisorischen Zentralausschuß die Generalkommission einsetzte mit dem Auftrage, einen allgemeinen Gewerkschaftskongreß einzuberufen und eine Vorlage für die Organisation der deutschen Gewerkschaften auszuarbeiten. Daneben sollte die Kommission den bestehenden Organisationen ihre Hülfe gewähren, insbesondere alle Abwehrstreiks unterstützen und für die Agitation zur weiteren Verbreitung der Organisation Sorge tragen.
Die Generalkommission, welche aus sieben Mitgliedern besteht, hat ihren Sitz in Hamburg. Vorsitzender ist Reichstagsabgeordneter Legien. Sie hat ausweislich ihres für die Zeit vom 17. November 1890 bis 1. März 1892 erstatteten Berichtes sich zunächst mit einer Statistik der bestehenden Gewerkschaften beschäftigt, nach welcher im Jahre 1890 in Deutschland 53 Zentralvereine mit 3150 Zweigvereinen und 227733 Mitgliedern bestanden. Außerdem gab es fünf Organisationen nach dem Vertrauensmännersystem mit 73467 Mitgliedern, so daß einschließlich der lokalen Fachvereine die Gesamtzahl aller gewerkschaftlich organisierten Arbeiter auf rund 350000 geschätzt wurde. Ein Versuch, eine gleiche Statistik über die vorgekommenen Streiks aufzustellen, ist an dem mangelnden Entgegenkommen der bestehenden Vereinigungen gescheitert. Dagegen hat die Kommission die ausgebrochenen Ausstände, soweit es sich um Abwehrstreiks handelt, unterstützt. Dieser Karakter wurde von 37 angemeldeten Streiks bei 31 anerkannt und für diese insgesamt 184396 Mk. ausgegeben. Nach dem Beschlusse der Berliner Konferenz sollten diese Auslagen von sämtlichen Gewerkschaften nach dem Verhältnis ihrer Mitgliederzahl aufgebracht werden, da aber die Beiträge nicht in ausreichendem Maße eingingen, so sah sich die Kommission gezwungen, ein Anlehen von 106950 Mk. aufzunehmen, worüber sie nachher lebhafte Vorwürfe zu hören gehabt hat.
Da sich übrigens die Ansicht geltend machte, daß die Kommission in der Unterstützung von Ausständen zu freigebig sei, so wurden auf einer am 7. und 8. September 1891 in Halberstadt abgehaltenen Zusammenkunft von Gewerkschaftsvertretern hierfür bestimmte einschränkende Grundsätze aufgestellt.
Auch mit dem Auslande suchte die Kommission Verbindungen anzuknüpfen, insbesondere wurden zwei Mitglieder nach England geschickt, um von den dortigen Gewerkschaften Unterstützung für die ausgebrochenen Streiks zu erhalten. Der Erfolg war freilich nicht erheblich. Um für den genannten Zweck im voraus größere Mittel bereit zu halten, wurden Sammlungen für den sog. Maifonds ausgeschrieben, indem man zu diesem Zwecke am 1. Mai, dem durch den Pariser internationalen Arbeiterkongreß 1889 eingeführten allgemeinen Arbeiterfeiertage, gewisse Abzeichen verkaufte. Aber auch hier entsprach der Erfolg nicht den Erwartungen, und die eingegangenen Summen reichten nicht einmal aus, um das aufgenommene Darlehen vollständig zurückzuzahlen. Endlich schuf sich die Kommission in dem „Correspondenzblatte der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands“ ein eigenes Organ, welches nach Bedarf, regelmäßig aber wöchentlich in etwa 400 Exemplaren, an die Vertrauensleute der Gewerkschaften und die Redaktionen der Arbeiterzeitungen unentgeltlich versandt wird.