Um die endgültige Organisation zu schaffen, wurde dann der erste „Kongreß deutscher Gewerkschaften“ einberufen, der vom 14. bis 18. März 1892 in Halberstadt tagte und als Beginn eines neuen Abschnittes in der Gewerkschaftsbewegung von der größten Bedeutung gewesen ist.
Der Schwerpunkt der Aufgabe bestand in der Schaffung einer einheitlichen Organisation, und zwar handelte es sich dabei um erheblich mehr als eine praktisch-formelle Frage, denn die Stellung zu den vorgeschlagenen Formen war wesentlich beeinflußt durch die prinzipielle Auffassung über Zweck und Wesen der Gewerkschaften. Nach den weitaus meisten deutschen Vereinsgesetzen ist es Vereinen, die sich mit öffentlichen Angelegenheiten, insbesondere mit Politik im engeren Sinne befassen, verboten, mit anderen Vereinen gleicher Art in der Weise in Verbindung zu treten, daß sie unter einem gemeinsamen Organe vereinigt werden. Da nun eine solche Vereinigung für die rein gewerkschaftlichen Aufgaben, also die Vertretung der Arbeiterinteressen gegenüber den Unternehmern von dem höchsten Werte ist, so kann es für diejenigen Gewerkschaften, die wirklich auf diesem Boden stehen, keinem Zweifel unterliegen, daß sie diesen Verhältnissen Rechnung tragen und zur Erreichung ihres Zweckes auf die politische Thätigkeit verzichten müssen. Anders müssen sich dagegen diejenigen Vereinigungen stellen, die umgekehrt die politischen Aufgaben als das Wesentliche ansehen und die Maske der Gewerkschaft nur vorgebunden haben, um sich dadurch leichter in den Arbeiterkreisen Eingang zu verschaffen.
Aber der Gegensatz greift noch tiefer, denn ob man die politische oder die gewerkschaftliche Seite der Arbeiterbewegung als die wichtigere ansehen soll, ist durchaus davon abhängig, ob man glaubt, mit den Mitteln der gewerkschaftlichen Thätigkeit eine wesentliche Besserung der Lage des Arbeiterstandes erreichen zu können, oder ob man der Ansicht ist, daß dies ausgeschlossen und ein Erfolg lediglich durch grundlegende Umgestaltung der bestehenden Verhältnisse zu erzielen sei, m. a. W. ob man sich grundsätzlich auf den Boden der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung stellt oder diesen verläßt. Wir werden diesen Gedankengang an anderer Stelle noch eingehender zu verfolgen haben, einstweilen wird das Gesagte ausreichen, um zu zeigen, daß der Streit um die Organisation zugleich die Stellungnahme der Gewerkschaften zu den Grundfragen der Arbeiterbewegung wiederspiegelt.
Auf dem Kongresse standen sich übrigens nicht 2 sondern 3 Gruppen und Systeme gegenüber, indem die Vertreter der zentralen Organisation in 2 Gruppen zerfielen, nämlich die Anhänger der Branchenorganisation und der Industrieverbände. Die letzteren wollten zur Grundlage der Organisation die Gliederung nicht nach Einzelberufen, sondern nach ganzen Industrien machen, so daß z. B. nicht die Tischler, Zimmerleute, Drechsler, Stellmacher u. s. w. je eine selbständige Vereinigung, sondern alle Arbeiter der Holzindustrie einen gemeinsamen Verband bilden sollten. Als Vorteil dieser Organisationsform, die bis dahin insbesondere unter den Metallarbeitern bestand, wurde die Kostenersparung geltend gemacht, indem es bei ihr insbesondere möglich sein würde, die jetzt bestehenden 58 Gewerkschaftsblätter auf 12 bis 15 zu beschränken. Von der Gegenseite wurde dem entgegengehalten, daß das Gefühl der Zusammengehörigkeit in den Berufs- oder Branchenorganisationen sich stärker entwickele, als in den Industrieverbänden, und daß die Rücksicht auf diese Auffassung der Verwischung der Grenze zwischen den einzelnen Berufen im Wege stehe, daß diese Verbände außerdem nicht im stande sein würden, den Verschiedenheiten der einzelnen Berufe, die sich z. B. darin zeigten, daß die wöchentlichen Beiträge der Mitglieder zwischen 7½ und 35 Pf. schwankten, ausreichend Rechnung zu tragen, und daß deshalb der Industrieverband vielleicht für eine spätere Zukunft, aber nicht für die Gegenwart die richtige Form sei. Die Anhänger der Industrieverbände konnten die Thatsache des erwähnten engeren Zusammengehörigkeitsgefühls innerhalb der einzelnen Gewerbe nicht bestreiten, bekämpften sie aber als „Berufsdünkel“ und „Kastengeist“, den man ausrotten müsse und wollten ihm deshalb einen Einfluß auf die Form der Organisation nicht zugestehen.
Neben den genannten 3 Organisationsformen wurde endlich noch von einigen Seiten empfohlen, von der Bildung geschlossener Vereine überhaupt abzusehen und sich mit dem Vertrauensmännersystem zu begnügen, und auf den Vorzug desselben als Brücke zu den nicht organisierten Arbeitern hingewiesen, indem den letzteren Gelegenheit geboten sei, bei öffentlichen, für alle Arbeiter des betreffenden Gewerbes bestimmten Versammlungen sich an diesen zu beteiligen und so die Gedanken der Arbeiterbewegung allmählich in sich aufzunehmen, während Vereinsversammlungen sich auf die bereits zum Verständnis der Notwendigkeit einer Organisation gelangten Arbeiter beschränkten.
Aber die Vertreter dieser Anschauung vermochten gegenüber den offenbaren Vorteilen eines geregelten Vereinswesens nicht durchzudringen, so daß man es auf dem Kongresse im wesentlichen mit den Auseinandersetzungen zwischen den angeführten 3 Organisationsformen zu thun hatte, und zwar stand im Vordergrunde des Interesses der Gegensatz zwischen der lokalen und der zentralen Organisation, da es sich hier um die bereits bezeichnete prinzipielle Stellungnahme handelte. Diese bildete denn auch den roten Faden in den von beiden Seiten vorgebrachten Gründen. Die Vertreter der Lokalorganisation sprachen ganz offen aus, daß man die Arbeiter nicht zu der Anschauung bringen dürfe, als ob auf dem Boden der bestehenden Wirtschaftsordnung eine wesentliche Besserung zu erreichen wäre, daß die Möglichkeit des Erfolges und deshalb der Schwerpunkt der ganzen Arbeiterbewegung auf politischem Gebiete liege, daß die gewerkschaftliche Thätigkeit nur eine Vorschule bedeute und man deshalb, ohne das eigentliche Ziel zu verlieren, nicht auf die Beschäftigung mit der Politik verzichten könne, während ihnen von den Gegnern entgegengehalten wurde, daß der Grundgedanke der ganzen Gewerkschaftsbewegung darin bestehe, das auf dem Boden der bestehenden Verhältnisse Mögliche zu erreichen und sich von politischer Thätigkeit völlig fern zu halten.
Die Generalkommission hatte sich für die Zentralorganisation entschieden, und von Anfang an unterlag es keinem Zweifel, daß die Vertreter der Lokalorganisation sich in erheblicher Minderheit befanden, hatte doch die Berliner Gewerkschaftskonferenz sogar die Frage offen gelassen, ob man ihnen überhaupt die Teilnahme an dem Kongreß gestatten sollte. Diese wurde ihnen nun freilich durch Beschluß des Kongresses eingeräumt, aber eine Reihe von Vereinigungen hatte schon vorher durch Proteste ihre Teilnahme abgelehnt, und nachdem nach einer 4 Sitzungen ausfüllenden Verhandlung, in der man sich recht scharfe Dinge gesagt hatte, die von den Vertretern der Lokalorganisation eingebrachte Resolution „mit bedeutender Mehrheit“, wie der offizielle Bericht sagt, abgelehnt war, verließen diese mit einer Protesterklärung den Kongreß.
So standen denn nur noch die Vertreter der Organisation nach Berufen (Branchen) und Industrieen sich gegenüber. Uebrigens wollten auch die ersteren einen weiteren Zusammenschluß der Berufsverbände zu sog. Unionen, und die Generalkommission, die den Standpunkt der Berufsorganisation vertrat, hatte einen Entwurf vorgelegt, nach welchem die verwandten Gewerkschaften zu solchen Unionen verbunden werden sollten. Zwischen ihnen und den Industrieverbänden bestand nur der Unterschied, daß die ersteren die einzelnen Mitglieder zunächst zu selbständigen Berufsgruppen vereinigen und erst diese Gruppen wiederum zu den Unionen zusammenfassen, während die Industrieverbände jene Zwischenstufe fallen lassen und die Mitglieder in einen unmittelbaren Zusammenschluß bringen würden. Die Union bedeutet allerdings eine feste Organisation, welche die Zentralverbände der verwandten Berufe zu einer höheren Einheit zusammenfaßt, aber diese läßt die Einzelverbände doch als solche mit einer relativen Selbständigkeit bestehen, während der Industrieverband dieselben auflöst und sich an deren Stelle setzt. Mitglieder der Union sind die Zentralverbände, Mitglied des Industrieverbandes sind die einzelnen Arbeiter. Die letztere Form des Zusammenschlusses ist deshalb die engere, sie schafft einerseits eine größere Kraftkonzentration, setzt aber andererseits auch eine höhere Stufe des Solidaritätsgefühls voraus und tritt dem „Kastengeiste und Berufsdünkel“, über den auf dem Kongreß allseitig geklagt wurde, am schärfsten entgegen.
Endlich wurde eine noch losere Verbindung der Berufsgruppen dahin vorgeschlagen, daß dieselben sich nicht zu Unionen, also festen Organisationen, vereinigen, sondern sich auf die Abschließung sog. Kartellverträge beschränken sollten, in denen lediglich für gewisse gemeinsame Zwecke Vereinbarungen der im übrigen in ihrer Selbständigkeit nicht beeinträchtigten Gewerkschaften getroffen würden.
Der Kongreß nahm mit 148 gegen 37 Stimmen eine von den Holzarbeitern vorgeschlagene Resolution an, welche insofern einen Mittelstandpunkt vertrat, als sie einerseits die völlige Vereinigung zu Industrieverbänden als letztes Ziel anerkennt und deren Bildung schon jetzt überall da empfiehlt, wo die Verhältnisse es zulassen, andererseits aber hinter die Unionen zurückgeht und sich auf bloße Kartellverträge beschränkt, indem „die Frage, ob die späteren Vereinigungen der Berufsorganisationen zu Unionen oder Industrieverbänden stattzufinden hat, der weiteren Entwickelung der Organisationen infolge der Kartellverträge überlassen wird“. Das Vertrauensmännersystem soll nur da stattfinden, wo der zentralen Organisation gesetzliche Hindernisse im Wege stehen.