„Der Deutsche Privat-Beamtenverein hat es sich zur Aufgabe gestellt, den Privatbeamten, d. h. denjenigen in den verschiedensten Zweigen und Stellungen des privatwirtschaftlichen Erwerbslebens (Industrie, Handel, Verkehrswesen, Forstfach, Bergwesen, Schulfach u. s. w.) Angestellten, welche sich durch die Art ihrer Stellung und den Grad ihrer Bildung von den nur physisch Arbeitenden unterscheiden, zur Vertretung und Verfolgung ihrer gemeinsamen Interessen einen Mittelpunkt zu schaffen und namentlich dafür einzutreten, daß ihnen — ohne staatlichen Zwang auf dem Wege der Selbsthülfe vielleicht mit verständnisvoller Unterstützung der Arbeitgeber — diejenigen Sicherungen für die eigene Zukunft und die ihrer Familien bestellt werden, wie sie die Staatsbeamten und die Mehrzahl aller öffentlichen Beamten durch die Alters- und Invaliditätspension, durch die Witwen und Waisenversorgung bereits genießen.“
Daß kein Gegensatz gegen die Prinzipale beabsichtigt ist, wird mehrfach hervorgehoben durch den Hinweis, daß auch die letzteren ein eigenes Interesse daran haben, ihre Beamten in der bezeichneten Weise sichergestellt zu sehen. Es heißt dann wörtlich:
„Kein Privatbeamter und kein Arbeitgeber, auf welchem Gebiete privatwirtschaftlicher Thätigkeit er auch sein Geschäft betreibt, wird zwischen den Bestrebungen und Endzielen des deutschen Privat-Beamtenvereins und den Interessen der „Arbeitgeber“ (dieses Wort immer im weitesten volkswirtschaftlichen Sinne gebraucht) einen Gegensatz zu finden vermögen, der ihn abhalten könnte, diese Bestrebungen zu unterstützen, sondern nur eine Gemeinschaft der Interessen, die jedem die Unterstützung dieser Bestrebungen zur Pflicht macht.“
Hauptsächlich wird beklagt, daß die besser gestellten Privatbeamten kein Bedürfnis empfinden, dem Vereine beizutreten und an ihr Solidaritätsgefühl appelliert, da ohne ihre Mitwirkung das verfolgte Ziel nicht zu erreichen sei.
Die bezeichneten Zwecke erstrebt der Verein durch Unterstützung in Notfällen, insbesondere bei Krankheit, Tod und Stellenlosigkeit, durch Stellenvermittelung, Rechtsrat und gewisse Vergünstigungen. Während diese Vorteile unmittelbar mit der Mitgliedschaft verknüpft sind und keine besonderen Leistungen erfordern, andererseits aber die Unterstützungen in das Ermessen der Vereinsorgane gestellt sind, hat der Verein noch ferner eine Pensionskasse, eine Witwenkasse, eine Krankenkasse und eine Begräbniskasse, zu denen der Beitritt frei gelassen ist und die gegen gewisse Beiträge feste Rechtsansprüche gewähren. Auch mit Vertretung der Interessen der Privatbeamten im öffentlichen Leben beschäftigt sich der Verein, so mit der Frage der Kündigungsfristen, der Arbeitszeiten, des Lehrlingswesens, des unlauteren Wettbewerbes u. s. w., indem er zu denselben durch Beratungen und Beschlüsse, sowie Eingaben und Petitionen Stellung nimmt.
Das Recht auf die meisten Leistungen des Vereins, insbesondere auf Unterstützung in Notfällen, auf Rechtsrat und Rechtsschutz, auf Stellenvermittelung und Bezug des Vereinsorganes, sowie Rabattanteile in verschiedenen Geschäften und Begünstigung bei dem Abschlusse von Versicherungen erhält das Mitglied schon durch den Jahresbeitrag von 6 Mk. Die Pensions-, Witwen-, Begräbnis- und Krankenkasse sind auf versicherungstechnischen Grundlagen aufgebaut.
Die Mitgliederzahl betrug am 1. Oktober 1897 im Vereine 14201, in der Witwenkasse 1574, in der Pensionskasse 2763, der Begräbniskasse 2668 und der Krankenkasse 7362. Das Vermögen des Vereins belief sich am 1. Oktober 1897 auf 2435082 Mk. 38 Pf. Ende 1898 zählte der Verein 15234 Mitglieder, die sich auf 137 Zweigvereine und 86 Verwaltungsgruppen verteilen. Neben der Mitgliederzahl ist im verflossenen Jahre auch die Zahl derjenigen Firmen und Verbände erheblich gewachsen, welche ihre Angestellten — namentlich durch die Pensionskasse — versichern. Das Vermögen des Vereins und seiner Kassen belief sich Ende 1898 auf nahezu 3 Millionen Mk., wovon 286811 Mk. auf den Verein, 69646 Mk. auf die demselben gehörige Kaiser Wilhelm-Waisenstiftung, 1689851 Mk. auf die Pensionskasse, 635167 Mk. auf die Witwenkasse, 268900 Mk. auf die Begräbniskasse und 6277 Mk. auf die Krankenkasse entfallen. Direkt an die Mitglieder und deren Angehörige sind im Laufe des Jahres gezahlt: 14563 Mk. Unterstützungen an 144 Mitglieder, 2480 Mk. Waisengelder an 49 Witwen mit 112 Waisen, 20050 Mk. laufende Pensionen an 101 Rentenempfänger (31 Invaliditäts-, 70 Alterspensionäre), 14551 Mk. laufende Witwenrente an 113 Witwen, 26176 Mk. Begräbnisgeld in 49 Sterbefällen, ferner 61297 Mk. bares Krankengeld und 22735 Mk. Erstattung für Arzt und Arznei u. s. w. in 1293 Krankheitsfällen, zusammen 161856 Mk.
Das Vereinsorgan ist die „Privatbeamtenzeitung“, die 1899 im XV. Jahrgange erscheint.
Der Verein hat die Rechte der juristischen Persönlichkeit.