Zunächst beabsichtigte man, ihnen die Invaliditäts- und Altersversicherung zu übertragen. Nachdem dies aufgegeben ist, indem man vielmehr besondere territoriale Anstalten schuf, sind die Berufsgenossenschaften vielfach als eine verfehlte Schöpfung angegriffen, während die industriellen Kreise mit großer Entschiedenheit an ihnen festhalten, indem sie fühlen, daß es sich hier um eine Einrichtung handelt, die für die Entwickelung der Industrie von der höchsten Bedeutung ist. Diese Bedeutung besteht eben in dem organisatorischen Grundgedanken, in der gesetzlichen Zusammenfassung der einzelnen Industriezweige zu lebendigen Organismen, die imstande sind, Aufgaben zu erfüllen, die über die Machtsphäre sowohl der Einzelnen wie der freiwilligen Vereinigungen hinausgehen.
Zweifellos handelt es sich bei den Berufsgenossenschaften um ein Prinzip von der höchsten Wichtigkeit für unser wirtschaftlich-soziales Leben, aber in der Beschränkung auf die Unfallversicherung gleichen sie einem Mantel, der, für eine viel korpulentere Person bestimmt, jetzt viel zu weit ist und die Glieder seines Trägers lose umschlottert. Sie bilden einen Apparat, der im Verhältnisse zu den gestellten Aufgaben viel zu umfangreich und kostspielig ist, und wenn es nicht gelingt, die geschaffene Form mit Inhalt zu füllen, so wird es kaum gelingen, die Einrichtung auf die Dauer zu erhalten. Das Ziel muß deshalb darin bestehen, den Grundgedanken der staatlichen Organisation des gewerblichen Lebens wieder aufzugreifen und die Berufsgenossenschaften zu Trägern dieser Organisation zu machen.
B. Arbeitgeber-Schutzverbände.
Liegt bei den hier aufgeführten und ähnlichen Unternehmerverbänden der Zweck zunächst allgemein in der Förderung der Interessen der Mitglieder und des ganzen Gewerbes, so daß der Gegensatz zu den Arbeitern entweder überhaupt nicht hervortritt oder, wie bei einigen derselben hervorgehoben wurde, freilich unter den Aufgaben des Verbandes ausdrücklich bezeichnet wird, aber doch gewissermaßen als sekundär erscheint, so giebt es nun aber auch andere, die den Kampfkarakter deutlich ausprägen oder wohl gar die Vertretung des gegensätzlichen Interesses der Unternehmer gegenüber den Arbeitern als einzigen Zweck verfolgen.
Der Gegensatz, um den es sich hierbei handelt, berührt naturgemäß in erster Linie die materiellen Interessen, und zwar nicht nur die Höhe des Lohnes und die Dauer der Arbeitszeit, sondern mancherlei Dinge, die, wie Sicherungsvorkehrungen gegen Beschädigungen oder Einrichtungen für die Annehmlichkeit der Arbeiter, naturgemäß von diesen gewünscht werden, während ihre Beschaffung dem Unternehmer Kosten verursacht. Aber der Gegensatz beschränkt sich überhaupt nicht auf das wirtschaftliche Gebiet, und die Streitigkeiten zwischen Unternehmer und Arbeiter haben häufig mit wirtschaftlichen Fragen gar nichts zu thun, sondern sind durchaus ideeller Natur, sie berühren das rein persönliche Gebiet, das Verhältnis der Ueber- und Unterordnung, die Formen des gegenseitigen Verkehrs, insbesondere auch die Frage, wie weit der Arbeiter sich eine Einmischung in seine persönlichen Angelegenheiten, seine politische Ueberzeugung u. dgl. gefallen zu lassen hat. Es ist begreiflich, daß, wenn einmal Vereinigungen der Unternehmer bestehen, sie ihren Einfluß auf diese Angelegenheiten ausdehnen, ebenso wie die Arbeiterverbände den Schutz ihrer Mitglieder auch auf diesem Gebiete bezwecken.
Es ist bezüglich dieser Vereinigungen, als deren hauptsächlichster Typus die „Antistreikvereine“ zu betrachten sind, noch weniger, als hinsichtlich der allgemeinen Uebersicht, möglich, irgend eine Vollständigkeit anzustreben, zumal diese Vereine, um die es sich handelt, meist nur vorübergehender Natur sind, sich bei Ausbruch eines Streites mit den Arbeitern bilden und nach dessen Erledigung wieder auflösen. Immer beruhen sie ausschließlich auf Verträgen, ohne sich zu organischen Bildungen zu entwickeln. Wo unter den Unternehmern bereits solche, insbesondere wirkliche Kartelle bestehen, pflegen sich die bezüglichen Abmachungen an diese anzulehnen und haben dann immer mehr dauernden organischen Karakter. Ich stelle im Folgenden dasjenige Material zusammen, dessen Sammlung auf litterarischem wie auf privatem Wege mir gelungen ist.
Man kann bei diesen Vereinigungen zwei Gruppen unterscheiden, nämlich einerseits solche, die alle Arbeitgeber eines gewissen Bezirkes ohne Unterschied des Gewerbes umfassen, und andererseits solche, die sich auf bestimmte Berufszweige beschränken.