Unter allen Arbeitgeberverbänden am bekanntesten geworden ist der in der Ueberschrift genannte infolge seiner Durchführung des großen Hafenarbeiterstreiks. Wenn in Veranlassung dieses Kampfes in weiten Kreisen der Verband als Vertreter des einseitigsten Unternehmerstandpunktes gilt, so ist das nicht in vollem Umfange berechtigt, mindestens hat er diesen Karakter nicht von Anfang an getragen. Allerdings verdankt er seine Entstehung dem Bestreben der Arbeitgeber, der Ausführung des auf dem Pariser internationalen Arbeiterkongresse 1889 gefaßten Beschlusses wegen der Maifeier entgegenzutreten, und so traten Ende April 1890 eine Anzahl Unternehmer, die zusammen etwa 50000 Arbeiter beschäftigten, zu einem Verbande zusammen, der neben diesem nächsten Ziele sich allgemein die Vertretung der Interessen der Unternehmer gegenüber den Arbeitern zur Aufgabe stellte. Aber dieser Zweck sollte nicht einseitig verfolgt werden, vielmehr schlossen sich dem Verbande eine Anzahl hervorragender Großindustrieller an, deren arbeiterfreundliche und sozialreformerische Gesinnung allgemein bekannt war, während andererseits vor allem die Handwerker den schroffen Kampfesstandpunkt vertraten. Daß der Einfluß der erstgedachten Elemente überwog, beweisen die Statuten, deren wichtigste Bestimmungen lauten:
Der Verband bezweckt die Herbeiführung dauernd friedlicher Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitern durch Berücksichtigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen und ungesetzlicher Uebergriffe abseiten der Arbeiter und ihrer Vereinigungen.
Der Verband soll nur denjenigen Zwecken dieser Art dienen, welche durch die Einzelvereine nicht so gut erreicht werden können, alle anderen Zwecke sind auszuschließen. Deshalb soll der Verband nur Beschlüsse über Fragen fassen, welche die Interessen der Gesamtheit der Arbeitgeber beeinflussen oder welche dem Verbande zur Entscheidung übertragen worden sind. Andererseits hat jeder Einzelverein, bevor er Veränderungen von größerer Tragweite in den Arbeitsbedingungen eintreten läßt, die Pflicht, dem Verbande Gelegenheit zu geben, diese Veränderungen seinerseits zur Erörterung zu bringen.
Als Mittel zur Erreichung des Zweckes soll dienen: die Beihülfe zur Durchführung und Vervollständigung der Gesetze, welche zum Wohle und Schutze der Arbeiter erlassen sind, und die Unterstützung gemeinnütziger Bestrebungen für das Wohl der Arbeiter, dann die Einführung der sogenannten Streikklausel in alle Lieferungsverträge, die Vereinbarung, keine im Streik oder in der Aussperrung befindlichen Arbeiter anderer anzunehmen, die Schaffung einer Darlehnskasse für Streikfälle, die Errichtung von Arbeitsnachweisen und ähnliches.
Ordentliche Mitglieder des Verbandes können sämtliche in Hamburg, Altona, Wandsbeck, Harburg und der Umgegend bestehenden oder sich bildenden Vereinigungen von Industriellen und Gewerbetreibenden werden, welche sich schriftlich zur Innehaltung dieser Satzungen verpflichten.
Der zunächst verfolgte Zweck, die Maifeier zu verhindern, wurde erreicht, indem alle Arbeiter, die sich an ihr beteiligten, entlassen wurden. Daneben wurde zur Unterstützung kleinerer Unternehmer bei Streiks ein Garantiefonds unter Verwaltung eines besonderen Vertrauensrates gegründet, der schon nach wenigen Tagen die Höhe von einer halben Million erreichte. Dagegen scheiterte der Versuch, einen allgemeinen Arbeitsnachweis durchzuführen, an der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse in den einzelnen Gewerben.
Das Uebergewicht der sozialreformerischen Richtung zeigte sich in einer seitens des Verbandes bei Beratung des Arbeiterschutzgesetzes im November 1890 an den Reichstag gerichteten Eingabe wegen Schaffung einer gemeinsamen Organisation von Arbeitern und Arbeitgebern, die der herrschenden Auffassung in Unternehmerkreisen so wenig entsprach, daß sie von dieser Seite als „komplett sozialdemokratisch“ bezeichnet wurde.
Zu einer Verschiebung hinsichtlich des Einflusses der beiden Richtungen führte zunächst der im Frühjahr 1891 erfolgte Beitritt der Zigarrenfabrikanten, die soeben erst ihre große Aussperrung gegen ihre streikenden Arbeiter siegreich durchgeführt hatten und den Kampfelementen eine wesentliche Unterstützung brachten. Dies trat auch darin hervor, daß, als es sich nach der großen Choleraepidemie von 1892 darum handelte, ob der Verband sich an der seitens des Staates angeregten Bildung eines Arbeitsnachweises für Gelegenheitsarbeiter gemeinsam mit den Arbeitern beteiligen wolle, dies an die Bedingung geknüpft wurde, daß die Mitwirkung der Arbeiter auf Bildung eines Ausschusses zur Vorbringung von Wünschen und Beschwerden beschränkt werde.
Der Verein Hamburger Reeder trat dem Verbande erst bei nach Ausbruch des großen Hafenarbeiterstreiks, auf dessen Verlauf hier nicht eingegangen werden kann, nur ist hervorzuheben, daß gerade die Reeder es waren, die in den verschiedenen Phasen des Kampfes stets für die mildere Behandlung eintraten. Daß die unversöhnliche Richtung, die eine unerbittliche Niederschlagung des in der That frivol begonnenen Streiks forderte, das Uebergewicht erlangte, war die Folge des Einflusses der Handwerker und derjenigen größeren Unternehmer, die ungelernte Arbeiter beschäftigten.
In welcher Richtung der Verband sich weiter bewegen wird, ist schwer zu beurteilen. In dem seitens des Geschäftsführers erstatteten Jahresberichte für 1897 wird betont, daß der Verband nach der erfolgreichen Bekämpfung unberechtigter Forderungen und Uebergriffe der Arbeiter sich jetzt daran gemacht habe, „durch Berücksichtigung berechtigter Ansprüche friedliche Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitern herbeizuführen“. Aber daß dieses Ziel doch auf wesentlich anderem Wege erstrebt wird, als es der früher seitens des Verbandes vertretenen Grundanschauung der Gleichberechtigung beider Teile entspricht, ergiebt sich aus der Stellung zu der Frage des Arbeitsnachweises. Allerdings ist es durch Errichtung einer Nachweisestelle für Seeleute gelungen, das Unwesen der Heuerbaase wesentlich zu beschränken, aber als die vom Senate eingesetzte Kommission das Ziel verfolgte, mit Hülfe der „Patriotischen Gesellschaft“ einen unparteiischen Arbeitsnachweis für die Stauer, Hafenarbeiter, Ewerführer u. s. w. einzuführen, ist dies an der Weigerung des Verbandes gescheitert, der grundsätzlich den Arbeitsnachweis als Recht der Arbeitgeber in Anspruch nimmt und diesen Standpunkt auch auf der von Dr. Zastrow einberufenen Arbeitsnachweiskonferenz in Karlsruhe gegenüber fast allen Teilnehmern derselben vertreten hat. Seinerseits hat der Verein es in die Hand genommen, die am 5. September 1898 in Leipzig abgehaltene Arbeitsnachweiskonferenz ins Leben gerufen, auf der als Grundsatz aufgestellt wurde, daß der Arbeitsnachweis ein ausschließliches Recht der Unternehmer sei. Der Jahresbericht für 1898 erwähnt ferner, daß es dem Vereine gelungen sei, den „ruinösen“ Entschluß der Hamburger Bäckerinnung, provisorisch den neunstündigen Arbeitstag einzuführen, durch sein Eingreifen rückgängig zu machen. Die Gewerkschaften und die Sozialdemokratie werden als ebenso untrennbar zusammengehörig bezeichnet, wie Sauerstoff und Stickstoff in der Luft. Es scheint also die reaktionäre Richtung im Vereine zunächst noch die Herrschaft zu behalten.