Der Verband besitzt einen Arbeitsnachweis, dessen Benutzung für die Mitglieder zwingend ist.
2.
Verein der Möbel- und Bautischlereien in Herford[264].
In Veranlassung eines Streiks hat sich im Jahre 1898 in Herford der in der Ueberschrift bezeichnete Verein gebildet mit dem Zwecke, „die gemeinsamen Interessen zu vertreten und speziell ungerechtfertigten Arbeitseinstellungen entgegenzuwirken, sowie den von solchen Arbeitseinstellungen betroffenen Fabrikanten moralische und materielle Unterstützung zu gewähren“. Die Mitgliedschaft kann jede Möbel- und Bautischlerei in Herford, Oeynhausen und Umgegend beantragen, welche mindestens 10 Arbeiter beschäftigt. Die Statuten treffen für die Behandlung von Arbeitsstreitigkeiten wörtlich dieselben Bestimmungen, wie sie die oben[265] mitgeteilten Statuten des Vereins Bielefelder Fabrikanten enthalten, mit der einzigen Ausnahme, daß die Höhe der während der Dauer des Streiks zu zahlenden Vergütung nicht näher bestimmt ist, daß ferner auf je 50 beschäftigte Arbeiter eine Summe entfällt und daß die Beiträge auf je eine Stimme sich auf jährlich 5 Mk. belaufen.
Der Verein hat den Streik, in dessen Veranlassung er gegründet wurde, siegreich durchgeführt, sieht aber seine Aufgabe mehr darin, durch das Gewicht seines Einflusses dem Ausbruche von Streiks vorzubeugen.
3.
Verband der Faßfabrikanten und Küfermeister von Rheinland und Westfalen.
Die Veranlassung zur Gründung des Verbandes war ein Streik der Böttchergesellen, der im März 1898 in Dortmund ausbrach und den dortigen Böttchermeistern die Anregung gab, alle Böttchermeister der beiden Provinzen zum Zusammenschlusse aufzufordern. Dem Verbande gehören 52 Meister an, während 25 meist kleinere Geschäfte sich ferngehalten haben. Es gelang nach 31wöchiger Dauer des Streiks, denselben siegreich zu beendigen. Zweck des Verbandes, der seinen Sitz in Dortmund hat, ist
| 1. | Pflege des Gemeingeistes sowie Aufrechterhaltung und Stärkung der Standesehre unter den Mitgliedern. |
| 2. | Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen. |
| 3. | Einheitliche Wahrnehmung und Vertretung der gemeinsamen Interessen des Böttchergewerbes. |
| 4. | Bekämpfung sozialdemokratischen und anarchistischen Vorgehens seitens der Gesellen. |
| 5. | Beschaffung einer Verbandszeitung. |
Neben einem Eintrittsgelde von 10 Mk. hat jedes Mitglied die von dem Verbandstage festzusetzenden ordentlichen und außerordentlichen Beiträge zu zahlen und sich allen Beschlüssen zu unterwerfen. Besondere Einrichtungen für Behandlung von Streikfällen sind im Statute nicht getroffen. Der Verband will nicht bloß solche regeln, sondern auch sonst auf gemeinsame Ordnung der Arbeitsverhältnisse hinwirken; er hat bereits eine gemeinsame Arbeitsordnung für alle ihm beigetretenen Geschäfte ins Leben gerufen.