Auch seitens der Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe sind Versuche gemacht, das Verhältnis zu den Arbeitern durch Bildung von Organisationen zu beeinflussen. Ein solcher Verein ist der 1892 begründete „Verein zur Besserung der ländlichen Arbeiterverhältnisse“ in Halle a. S., der seine Wirksamkeit zuerst auf die Provinz Sachsen beschränkte, später aber auf die Herzogtümer Braunschweig, Gotha und Anhalt und die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen ausdehnte.

Der Verein verfolgt nach dem Statute den Zweck, das Recht und die ehrliche Arbeit seiner Mitglieder zu schützen und ihnen in ihren Bestrebungen zur Besserung der Lage ihrer ländlichen Arbeiter zu helfen. Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes werden genannt:

1. Schutz der Mitglieder gegen dolosen Vertragsbruch der Arbeiter.
2.Unterstützung durch den Nachweis von Arbeitern und durch Anstellung und Ueberwachung von Agenten, insbesondere auch solcher für die sog. Sachsengänger.
3.Verteidigung gegen Hetzartikel der Presse.
4.Beistand im Kampfe gegen die sozialdemokratische Agitation auf dem Lande.
5.Beihülfe bei Einrichtungen zum Wohle der Arbeiter.

Durch die Beitrittserklärung verpflichtet sich jedes Mitglied, keine Person in Arbeit oder Dienst zu nehmen bezw. zu behalten, nachdem ihm bekannt geworden ist, daß dieselbe bei einem anderen Mitgliede des Verbandes ohne ordnungsmäßige Entlassung die Arbeit aufgegeben hat und von diesem zurückverlangt wird. Zuwiderhandelnde haben das Zehnfache ihres Jahresbeitrages bis zur Höchstsumme von 300 Mk. als Strafe an die Verbandskasse zu zahlen. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 1 Mk. für je 100 Morgen Land.

Der Verband hat in der That auch arbeiterfreundliche Maßregeln unterstützt, insbesondere ist er für gesunde und befriedigende Arbeiterwohnungen, für Ueberlassung von Land an die Arbeiter und für humane Behandlung derselben eingetreten. Immerhin liegt der Schwerpunkt in der Vertretung der Interessen der Besitzer, wie dies insbesondere in dem von dem früheren Verbandsanwalt Dr. Suchsland im Auftrage des Verbandes ausgearbeiteten und von dem Verbande mit Nachdruck vertretenen „Gesetzentwurfe betr. die Regelung der landwirtschaftlichen Arbeiterverhältnisse“ hervorgetreten ist, in welchem nicht allein allgemeine Einführung von Arbeitsbüchern, sowie An- und Abmeldepflicht der Arbeiter vorgeschrieben, sondern auch für Vertragsbruch Geld- und Gefängnisstrafen bis zu einem Jahre angedroht waren[266]. Die wichtigste Einrichtung des Verbandes ist der Arbeitsnachweis, für den ein besonderes Bureau wie eine Reihe von Nebenstellen besteht. Daneben wird von dem Verbandsanwalte Rechtsrat erteilt. Ein eigenes Organ, die „Mitteilungen“, erschien bis Ende 1895 sechsmal jährlich.

Der Verband hat die von ihm erhoffte Bedeutung nicht erlangt, da die landwirtschaftlichen Besitzer ihm nicht in ausreichender Anzahl beitraten. So zählte er Ende 1895 nur 2714 Mitglieder mit 1418716 Morgen Land, während es allein in der Provinz Sachsen 70000 landwirtschaftliche Besitzer giebt. Unter diesen Umständen war es selbstverständlich, daß der Verband nicht selbständig weiter bestehen konnte, nachdem in Preußen das Gesetz über Errichtung von Landwirtschaftskammern in Kraft getreten war, durch welches diesen Kammern ganz ähnliche Aufgaben zugewiesen werden, wie sie der Verband verfolgte. Der letztere hat deshalb in seiner Generalversammlung vom 23. November 1895 beschlossen, sich mit dem von der Landwirtschaftskammer für die Provinz Sachsen geschaffenen „Ausschusse für Arbeiterwesen“ zu verschmelzen. Dieser hat die Statuten des Verbandes fast wörtlich übernommen und führt dessen Thätigkeit weiter; lediglich der Arbeitsnachweis ist eine Einrichtung, zu welcher der Beitritt frei steht und zu der deshalb auch besondere Beiträge gezahlt werden. Auch den nicht in der Provinz Sachsen wohnenden Landwirten ist die Mitgliedschaft ermöglicht.

Auch für die Provinz Schlesien[267] wurde 1892 ein ähnlicher Verein ins Leben gerufen, der aber schon 1893 seine Thätigkeit wieder einstellte, und zwar teils aus dem Grunde, weil ein Arbeitermangel wenig fühlbar war, teils deshalb, weil man erwartete, daß der „Bund der Landwirte“ auch hinsichtlich der Verbesserung der ländlichen Arbeiterverhältnisse eingreifen werde.

Die Landwirtschaftskammer für die Provinz Schlesien hat 1898 einen Arbeitsnachweis für landwirtschaftliches Personal eingerichtet, der sich durchaus dem sächsischen Vorbilde anlehnt.

XI. Der Deutsche Buchdruckerverein.