Unter dem im Eingange betonten Gesichtspunkte, die Unternehmerverbände in ihren Verhältnissen zu den Arbeitnehmern zu verfolgen, verdient eine bevorzugte Sonderstellung und deshalb eine eingehendere Behandlung der Deutsche Buchdruckerverein. Wir haben ihn und seine Thätigkeit, soweit es zum Verständnis der Entwickelung erforderlich war, schon bei der Behandlung des Gehülfenverbandes erwähnt[268]. Wenn wir hier noch etwas näher auf ihn eingehen, so geschieht dies nicht allein, um das Bild eines Unternehmervereins, der dem Ideale der Ergänzung des betreffenden Arbeitervereins zu einer Gesamtorganisation des Gewerbes näher wie irgend ein anderer gekommen ist, im einzelnen zu zeichnen, sondern vor allem auch deshalb, um hier, wo ich den eigenen Berichten des Vereins[269] folge, eine Ergänzung der früheren, wesentlich auf die arbeiterfreundlichen Darstellungen Zahn's und Gerstenberg's gestützten Schilderung zu geben und insbesondere hinsichtlich der stattgefundenen Streitigkeiten die Anschauungen der Prinzipale zu Worte kommen zu lassen.

Der Gedanke einer beruflichen Zusammenfassung der Buchdruckereibesitzer war u. a. schon auf einer 1865 in Karlsruhe abgehaltenen Versammlung derselben von J. Schneider in Mannheim geäußert. Der letztere gab nun unter dem Eindrucke der Lebensäußerungen des 1866 gegründeten Gehülfenverbandes einen Anstoß zu der Verwirklichung seines Planes durch einen am 11. März 1869 veröffentlichten Aufruf, der als Zweck des zu gründenden Vereines bezeichnete: 1. die künstlerische und geschäftliche Hebung der Buchdruckerei im allgemeinen und 2. die Regelung der betreffenden Arbeits- und Arbeiterverhältnisse insbesondere. Während der Schneider'sche Plan ziemlich stark den repressiven Karakter gegen die Gehülfenbewegung betonte, stand der am 24. Juni 1869 von dem „Freundschaftlichen Vereine Hamburg-Altonaer Buchdruckereibesitzer“ veröffentlichte Aufruf, der im übrigen den gleichen Zweck verfolgte, auf dem Standpunkte, „keineswegs einen Druck auf die Gehülfen auszuüben, die Arbeitslöhne zu vermindern u. s. w., sondern vielmehr Mittel und Wege zu finden, das allein ersprießliche Zusammenwirken von Prinzipalen und Gehülfen unter den für beide Teile günstigsten Bedingungen herbeizuführen“. Um einer Zersplitterung vorzubeugen, einigte man sich auf eine gemeinsam zu berufende Versammlung, die am 14. und 15. August 1869 in Mainz tagte und die Gründung des „Deutschen Buchdruckervereins“ beschloß, dem zunächst 87 Mitglieder beitraten, doch war diese Zahl bis zu der am 14. Mai 1870 abgehaltenen ersten Generalversammlung auf 416 angewachsen. Aus den auf der letzteren beschlossenen Statuten ist folgendes hervorzuheben:

Zweck des Vereins, dessen Sitz und Vorort Leipzig ist, besteht in der Förderung der materiellen und geistigen Interessen des deutschen Buchdruckerstandes, der Prinzipale sowohl wie der Gehülfen. Zu den Aufgaben gehört außer dem Verhältnisse zu Staat und Gesellschaft, insbesondere der Regelung des Verkehrs zu den verwandten Geschäftszweigen und dem Publikum, vor allem „Ordnung und Befestigung der geschäftlichen Verhältnisse zwischen Prinzipalen und Gehülfen unter Heranziehung der letzteren zur Lösung dieser Aufgabe, insbesondere auch unter Errichtung von Schiedsgerichten; hinwirken auf möglichst allgemeine oder wenigstens für größere geographische Gruppen gleichmäßige Bestimmungen über die Hauptpunkte des Tarifs, Hausordnung u. s. w.; konsequente Durchführung und strenge Aufrechterhaltung zwischen Prinzipalen und Gehülfen getroffener Vereinbarungen nach beiden Seiten hin; geschlossenes Vorgehen gegen Uebertretungen und Uebergriffe.“ Außerdem waren erwähnt: Förderung des Lehrlingswesens, Errichtung von Fach- und Fortbildungsschulen und endlich das Unterstützungswesen, insbesondere die Gründung von Invaliden- und Witwenkassen, bei denen die Aufnahme von keiner andern Bedingung als der Erfüllung seiner Mitgliedspflichten abhängig gemacht werden sollte, und von Viatikumskassen, welche von dem Anspruch Erhebenden nur eine Legitimation als Buchdruckergehülfe, nicht aber die Zugehörigkeit zu irgend einer Gehülfenvereinigung verlangen dürfe. Bei allen diesen Kassen sollten die Prinzipale an Beiträgen und Leitung beteiligt sein. Der Verein gab ein Organ heraus und zwar wählte man hierzu die „Annalen der Typographie.“ Der Vorstand bestand aus 9 Personen, doch sollte der Schwerpunkt in die für Deutschland beabsichtigten 12 Kreise fallen. Die Generalversammlung sollte jährlich stattfinden.

Das geschaffene Werk fand anfangs nicht viel Zustimmung: Bei den Gehülfen sah man darin einen Angriff und insbesondere den Versuch, die wichtigen Viatikumskassen in die Hände der Prinzipale zu bringen, obgleich im allgemeinen in Mainz die arbeiterfreundlichere Richtung gesiegt hatte; in den Kreisen der Prinzipale dagegen bot teils gerade dieser Umstand ein erhebliches Hindernis, teils fehlte es überhaupt an Interesse, so daß zunächst nur die Gründung von 2 Kreisvereinen: Nordkreis und Mainkreis, gelang. Der Gedanke eines einheitlichen Lohntarifes, noch mehr aber der eines organischen Zusammenwirkens mit den Gehülfen und die von manchen Seiten angeregte Schaffung einer Lehrlingsskala fand überwiegenden Widerspruch.

Erst die Lohnbewegung des Jahres 1872, bei der die Gehülfen überall ohne Mühe ihre Forderungen durchsetzten, brachte größeres Interesse für die Organisation unter die Prinzipale, die insbesondere durch den zur Beratung einer gemeinsamen Abwehr nach Eisenach berufenen und am 10. März 1872 abgehaltenen allgemeinen Buchdruckertag, auf dem 500 Firmen durch 62 Abgeordnete vertreten waren, angeregt wurde. Man beschloß nicht allein die möglichst rasche Einrichtung der Kreisvereine, ohne welche die ganze Organisation wirkungslos sein mußte, sondern stimmte auch den früher abgelehnten Forderungen eines Normaltarifes für ganz Deutschland und Bildung einer aus Prinzipalen und Gehülfen zusammengesetzten Tarifkommission zu.

Auf der am 27. April 1872 in Leipzig abgehaltenen dritten Generalversammlung des Vereins wurden diese Beschlüsse gebilligt und zur Durchführung derselben beschlossen, daß Gehülfen, welche sich der Entscheidung des Schiedsausschusses nicht fügen würden, während der Dauer des Streiks von keinem Vereinsmitgliede beschäftigt werden dürften. Dagegen wurde nicht allein die in den Gehülfenkreisen geforderte Einführung des Alphabettarifs, sondern auch der Gedanke, die Generalversammlung aus Vertretern der Kreisvereine zusammenzusetzen, abgelehnt.

Auch jetzt war die Organisation der Prinzipale noch nicht stark genug, um der im Jahre 1873 hervortretenden Gehülfenbewegung, die auf Einführung eines neuen Tarifs unter Zugrundelegung der Alphabetrechnung gerichtet war, Widerstand zu leisten, und so mußte denn die auf den 24. März 1873 in Weimar berufene außerordentliche Generalversammlung den Gehülfenforderungen nachgeben, um den ausgebrochenen Streik zu beendigen. Die darauf zusammentretende Delegiertenversammlung beider Teile, die vom 1.–5. Mai 1873 in Leipzig tagte, brachte dann endlich das große Werk eines für ganz Deutschland gültigen Normaltarifes zu Ende. Die eingesetzten Schiedsgerichte und das Einigungsamt wirkten auf beiden Seiten im versöhnlichen Sinne, und die neu gegründete Tarifgemeinschaft trug wesentlich dazu bei, das Bewußtsein der gemeinsamen Interessen zu stärken.

Der Bericht des Prinzipalvereins in der eingangs gedachten Festnummer schließt an dieser Stelle die erste Periode des Vereins, also die der Gründung und ersten Befestigung. Die zweite Periode zählt er von 1875 bis 1885 und bezeichnet dieselbe als eine Zeit des Niederganges, was sich schon darin zeigt, daß die Mitgliederzahl, die 1874 726 betragen hatte, allmählich bis auf 234 herabging. Einen Teil der Schuld hieran trug der Beschluß, das bisherige Organ, die „Annalen“, eingehen zu lassen und durch die nur nach Bedürfnis erscheinenden und nur den Mitgliedern zugehenden „Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins“ zu ersetzen, die zuerst im Jahre 1876 ausgegeben wurden, aber in dem ganzen Jahre nur 2 Mal erschienen. Wenn trotzdem die Prinzipale die bereits oben (S. [264]) erwähnten Tarifermäßigungen der Jahre 1876 und 1878 durchsetzten, so lag dies in den ungünstigen Geschäftsverhältnissen, die auch von den Gehülfen anerkannt wurden. Aus dem Jahre 1878 ist erwähnenswert, daß unter dem Eindrucke der Attentate die am 16. Juni 1878 in Hannover abgehaltene 9. Generalversammlung es für Pflicht der Mitglieder erklärte, keine sozialdemokratischen Arbeiter zu beschäftigen, ein Beschluß, der aber nirgends zur Ausführung gelangte.

Mit dem Jahre 1886 beginnt die dritte Periode des Vereins, die des kräftigen Aufstrebens. Ein Hauptgrund hierfür war die reichsgesetzliche Bildung der Unfallversicherungsgenossenschaften, die den Gedanken der Vereinigung in weitere Kreise trug, so daß die Mitgliederzahl des Vereins innerhalb des Jahres 1885/86 von 344 auf 1144 stieg. Wenn man freilich diesen Anlaß benutzte, um die Organisation nicht nur formell an diejenige der Unfallversicherung anzulehnen, indem man die 12 Kreise durch die 9 Bezirke der letzteren[270] ersetzte, sondern auch bei der Besetzung der Vorstandsämter weitgehend eine Personalunion eintreten ließ, so beging man den bereits oben (S. [266]) gerügten Fehler, an einem auf versöhnliches und entgegenkommendes Zusammenwirken mit den Gehülfen berechneten Unternehmen Männer zu beteiligen, die auf einem durchaus entgegengesetzten Standpunkte, nämlich dem der einseitigen Herrschaft des Unternehmers, standen. Auch die eigene Darstellung der Prinzipale in der mehrfach erwähnten Festnummer bietet nicht allein keine Widerlegung des bezeichneten Vorwurfes, sondern läßt, ohne ihn auszusprechen, doch auf Schritt und Tritt diesen Gegensatz beider Richtungen innerhalb des Vereins hervortreten. Es ist von hohem Interesse, zu lesen, wie die Sektion II (Rheinland-Westfalen) sich in stetem Widerspruche zu der Gesamtleitung befindet, größtenteils im Vorstande und bei den bezüglichen Verhandlungen gar nicht vertreten ist, ja hinsichtlich der wichtigsten Punkte, z. B. bei der Bildung der Tarifgemeinschaft und der Durchführung des Tarifs, den formell bindenden Beschlüssen des Vereins einfach die Anerkennung versagt und offenen Widerstand leistet, und daß die Vereinsleitung schwach genug ist, dies alles zu ertragen, anstatt die unbotmäßigen Mitglieder einfach vor die Thür zu setzen. Erst die Periode des Kampfes, wie sie durch den großen Streik gegeben wurde, bot den rheinisch-westfälischen Herren den Anlaß, ihre Stellen einzunehmen und sich an dem Verein zu beteiligen, in dem sie dann ihren Einfluß geltend machten, um alle Versuche einer friedlichen Beilegung zu hindern und den verhängnisvollen Ausgang herbeizuführen.