Waren schon während des Streiks versöhnlichere Stimmungen aus den Kreisen der Berliner und Stuttgarter Prinzipale hervorgetreten, so geschah dies sehr nachdrücklich durch ein Rundschreiben der Vereinigten Stettiner Prinzipale vom 17. Januar 1892, das aber von dem Vereinsvorstande durch eine Entgegnung von 25. dess. Mon. energisch bekämpft wurde und weitere Folgen nicht hatte. Aehnlich verliefen die Dinge auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen Generalversammlung. „In verschieden Kreisen des Vereins war man mit der Behandlung der Angelegenheit von der Tarifkommission für Deutschlands Buchdrucker seitens der Prinzipalabteilung dieser Kommission nicht einverstanden, hielt die Auflösung der Tarifkommission durch deren Prinzipalmitglieder[271] sowie die Ueberweisung der Tarifregelung an den Tarifausschuß des Deutschen Buchdruckervereins als zu Unrecht erfolgt und mit den mit der streikenden Gehülfenschaft abgeschlossenen Friedensbedingungen nicht übereinstimmend. Dem wurde von anderen Kreisen widersprochen, und die Debatten gestalteten sich deshalb sehr langwierig. Schließlich einigte man sich in dem Beschlusse, daß die Versammlung erklärte, sich in betreff der Tarifangelegenheit auf den Boden der gegebenen Thatsachen zu stellen und den Vorstand beauftragte, die von dem Tarifausschusse eingereichte Tarifvorlage nach den Gesichtspunkten: 1. überall die Möglichkeit einer späteren Mitwirkung der Gehülfenschaft an dem weiteren Ausbau des Tarifs offen zu lassen, und 2. an den bestehenden Grundpositionen nichts zu ändern, unter Mitwirkung des Tarifausschusses festzustellen und den Mitgliedern vom 1. Oktober 1892 ab zur Einführung zu empfehlen.“

Aber diese Beschlüsse vermochten nicht die gehülfenfreundliche Partei zu beruhigen. „Auch der Bund der Berliner Buchdruckereibesitzer erklärte, dem neue Reduktionen enthaltenden Tarifentwurfe nicht zustimmen zu können, sondern nur einem auf loyalem Wege zwischen Prinzipalen und Gehülfen zustandegekommenen, und bezeichnete den 1890er Tarif bezüglich der Entlohnung für seine Mitglieder nach wie vor als bindend. Die Stuttgarter Prinzipale teilten im wesentlichen diese Anschauungen und sprachen sich außerdem noch für die Fortdauer der Tarifgemeinschaft aus.... Die Zentralleitung für Ausstandsangelegenheiten[272] endlich erklärte in ihrer Mehrheit in einer am 26. September 1892 abgehaltenen Sitzung, an dem dritten Punkte des Büxenstein-Döblin'schen Uebereinkommens vom 16. Januar 1892: „Der Tarif vom 1. Januar 1890 gilt weiter und wird so lange als gültig anerkannt, bis eine andere Vereinbarung zwischen Prinzipalität und Gehülfenschaft getroffen worden ist«, festzuhalten, und richtete an den Vorstand das Ersuchen, dahin zu wirken, daß die Beschlußfassung der Breslauer Hauptversammlung, welche mit dieser Friedensbedingung nicht in Einklang stehe, mit derselben in Einklang gebracht werde.“ Um diese verschiedenen Meinungen auf Grund des Breslauer Beschlusses, soweit möglich, zu vereinigen, fanden vom 21. bis 23. November 1892 in Leipzig gemeinschaftliche Sitzungen des Vereinsvorstandes, des Vereinstarifausschusses und der Zentralleitung für Ausstandsangelegenheiten statt. Das Ergebnis dieser Sitzung war ein allseitiges Einverständnis und die Aufstellung des heutigen deutschen Buchdruckertarifs[273], der unterm 8. Dezember 1892 veröffentlicht wurde und am 1. Januar 1893 in Kraft trat. In diesem Tarife nahm man die Lohnsätze des 1890er Tarifs unverändert auf.... Als Konzession an die Gegner des 1890er Tarifs wurden die Minderbezahlung der Ausgelernten und die Minimalzuschläge für Druckorte bis zu 6000 Einwohner in den Tarif wieder aufgenommen. Die von der Tariforganisation handelnden Bestimmungen des bisherigen Tarifs wurden durch einen den Friedensbedingungen vom 16. Januar 1892 entsprechenden Gültigkeitsvermerk ersetzt und damit dem prinzipalseitig beim Friedensschlusse gegebenen Worte wie dem Breslauer Beschlusse Genüge geleistet. Die Festsetzung der Lehrlingsskala wurde als Sache der Prinzipalität erklärt und dem Deutschen Buchdruckerverein als Vertreter derselben zugewiesen.“

„Durch diesen Beschluß wurde die Einmütigkeit der Prinzipalschaft wieder hergestellt. Die Gehülfenschaft erkannte den Tarif vom 1. Januar 1893 stillschweigend an, und der Vorstand des Unterstützungsvereins Deutscher Buchdrucker forderte sogar — freilich in Widerspruch mit der radikalen Richtung — die Gehülfen auf, zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse die Hand zu bieten[274].“

So schien ja die Tarifangelegenheit endlich einigermaßen geordnet, obgleich die Beseitigung der Lehrlingsskala einen bedauerlichen Rückschritt darstellt. Aber man hatte die Rechnung ohne Rheinland-Westfalen gemacht, und der Bericht muß für 1894 feststellen, daß dieser Kreis „noch immer insofern eine Ausnahmestellung einnimmt, als seine Mitglieder nach dem 1878er Tarife bezahlen“. Einen größeren Einfluß des Vereins auf die Tarifeinhaltung und damit auf die ganze Tariffrage selbst erhofft der Bericht daraus, „daß mit der am 27. April (1894) erfolgten Inkraftsetzung der von der Hauptversammlung in Stuttgart am 26. Juni 1893 beschlossenen Vereinssatzungen auch der Beschluß derselben Hauptversammlung in Kraft getreten ist, nach welchem die Vereinsmitglieder verpflichtet sind, den deutschen Buchdruckertarif bei Vermeidung des Ausschlusses aus dem Vereine einzuhalten“.

Die neueste Wiederbegründung der Tarifgemeinschaft wird von dem Geschäftsberichte des Prinzipalvereins für 1895 im wesentlichen übereinstimmend mit der oben (S. [274] ff.) gegebenen Darstellung geschildert; insbesondere wird mehrfach das versöhnliche Entgegenkommen der Gehülfenschaft hervorgehoben, das den Prinzipalvorstand bestimmt habe, die Verhandlungen über die Forderungen der Gehülfen: „Verkürzung der Arbeitszeit, entsprechende Lohnerhöhung und genaue Präzisierung der streitigen Paragraphen des Tarifs“ aufzunehmen. Die Verhandlungen Vom 11. März 1896, bei denen zum erstenmal seit vier Jahren wieder Vertreter der Prinzipalität und der Gehülfenschaft zu gemeinsamer Arbeit zusammentraten, waren sehr schwierig und standen oft auf dem Punkte zu scheitern. Insbesondere wollten die Gehülfen von einer Hinzuziehung der Nicht-Verbandsmitglieder nichts wissen, während die Prinzipale auch den „Gutenbergbund“ an den Verhandlungen teilnehmen lassen wollten. Endlich verständigte man sich dahin, daß die eigentliche Einigungsverhandlung stattfinden sollte zwischen dem Tarifausschusse des Prinzipalvereins auf der einen und den aus Urwahlen unter Leitung des Leipziger Einigungsamtes seitens der gesamten Gehülfenschaft hervorgehenden Vertretern der letzteren auf der anderen Seite. Daneben wurden mit beratenden Stimmen sowohl je zwei Mitglieder des Vereinsvorstandes und des Verbandsvorstandes, als zwei Vertreter der Nichtverbandsgehülfen zugelassen, die, nachdem der „Gutenbergbund“, dem man sie zuerst angeboten, abgelehnt hatte, von dem nicht zum Verbande gehörigen Gehülfen in Leipzig und Braunschweig gewählt wurden. Der Gutenbergbund trat sogar gegen diese Art der Vertretung in so scharfe Opposition, daß er einen Protest seitens des Prinzipalvereins hervorrief. Die am 15. April 1896 begonnenen dreitägigen Verhandlungen der so bestimmten beiderseitigen Vertreter führten dann zu den oben (S. [276]) näher bezeichneten Vereinbarungen, insbesondere zu der Verkürzung der Arbeitszeit um ½ Stunde und einer Lohnerhöhung. Die durch beides bedingte Erhöhung der Produktionskosten wird von dem Geschäftsberichte auf 12% angegeben. Es waren also wesentlich dieselben Zugeständnisse gemacht, die 1891 von den Prinzipalen als unmöglich abgelehnt waren. Die Einzelheiten wurden dann auf der vom 15. bis 19. Mai 1895 in Berlin abgehaltenen Konferenz geordnet.

Die jetzige Tariforganisation besteht also einerseits aus dem durch je einen Vertreter der Prinzipale und Gehülfen aus den zu Grunde gelegten neun Kreisen des Prinzipalvereins gebildeten Tarifausschusse und dem aus je drei Prinzipalen und Gehülfen bestehenden Tarifamte; das letztere ist die ausführende, der erstere die obere beschließende Instanz. Das Tarifamt ist zugleich Berufungsinstanz hinsichtlich der in den einzelnen Bezirken bestehenden Schiedsgerichte. Auch sollen gemeinsame Arbeitsnachweise errichtet werden und zwar unabhängig von den schon bestehenden des Prinzipalvereins. Die Kosten der Durchführung des Tarifs werden von den tariftreuen Prinzipalen und Gehülfen zu gleichen Teilen getragen. Dem Tarifamte ist ausdrücklich die Aufgabe übertragen, Vorkehrungen zu treffen, daß von einem noch zu bestimmenden Zeitpunkte ab in tarifuntreuen Druckereien eintretende Lehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit in tariftreuen Druckereien nicht beschäftigt werden; auch soll die zur Zeit geltende Lehrlingsskala in den Tarif aufgenommen werden[275].

Diese Einigung der Prinzipale und Gehülfen hat aber noch einen Erfolg gehabt, der ebenso hoch anzuschlagen ist wie sie selbst und die Hoffnung gestattet, daß endlich die Entwickelung der Verhältnisse sich so vollziehen wird, wie es dem gewerkschaftlichen Grundgedanken entspricht. Daß die radikale Richtung der Gehülfen unter Leitung von Gasch abgestoßen wurde, ist oben (S. [280]) erwähnt. Aber ebenso ist auch jetzt glücklich die antisoziale Gruppe der Prinzipale ausgeschlossen. Schon der Geschäftsbericht für 1895 teilt mit, daß die Wahlen der Ausschußmitglieder in allen Kreisen außer dem zweiten vollzogen seien, und der Bericht für 1896 meldet dann folgendes:

„Die Aussprache mit den Vertretern des Kreises Rheinland-Westfalen auf der vorjährigen Hauptversammlung in Berlin ließ uns hoffen, daß die Mitglieder dieses Kreises sich im Interesse des Gesamtgewerbes den mit der Gehülfenschaft getroffenen Abmachungen ebenfalls anschließen und den Tarif in ihrem Kreise zur Durchführung bringen würden. Diese Hoffnung hat sich indes nicht erfüllt, ja es übernahmen sogar diejenigen Herren Kollegen, von denen wir am ersten erwarteten, daß sie den Beschlüssen der Hauptversammlung Geltung zu verschaffen bemüht sein würden, die Mitglieder des Kreisvorstandes, die Führung des Widerstandes gegen diese Beschlüsse und den deutschen Buchdruckertarif. Wenn wir bisher auch keine Veranlassung hatten, gegen den passiven Widerstand des Kreises II gegen den Tarif Maßnahmen zu treffen, so konnten wir doch diesem Vorgehen des Kreisvorstandes nicht ruhig zusehen, sondern wandten uns in einem offenen Briefe in Nr. 53 der „Zeitschrift“ an die dortigen Kollegen, dieselben zu treuem Festhalten an dem Tarif und unserm Vereine ermahnend.“ Der Bericht teilt dann mit, daß infolge hiervon etwa ein Drittel der Mitglieder des Kreises Rheinland-Westfalen aus dem Vereine ausgeschieden, zwei Drittel dagegen ihm treu geblieben seien. Der Kreis sei allerdings infolge hiervon ohne Vorstand, aber der Hauptvorstand werde in nächster Zeit die nötigen Schritte unternehmen, um die erforderliche Vertretung wieder zu beschaffen. Bisher seien die Bestrebungen der ehemaligen Mitglieder des Kreisvorstandes, einen Sondertarif für den dortigen Kreis zu schaffen, teils an der besseren Einsicht der Prinzipale, teils an dem Widerstande der Gehülfen gescheitert und es sei berechtigter Anlaß, anzunehmen, daß sich dieselben auch in nächster Zukunft nicht verwirklichen würden.

Damit hat sich eine Reinigung des Vereins vollzogen, die einen weiteren Aufschwung hoffen läßt und mit hoher Befriedigung zu begrüßen ist. Allerdings ist die Mitgliederzahl erheblich zurückgegangen, indem 1896/97 361 Mitglieder aus- und nur 132 eintraten, so daß der Bestand von 1402 auf 1173[276] zurückging. Auch 1897/98 haben 200 Austritte stattgefunden, so daß der Mitgliederbestand am 6. Juni 1898 nur noch 978 betrug; ja am Schlusse des Jahres war derselbe sogar auf 962 herabgegangen. Aber diese ausscheidenden waren schädliche Elemente, weil sie dem Grundgedanken aller gewerkschaftlichen Entwickelung, nämlich des friedlichen Ausgleiches unter gleichberechtigten Gegnern kein Verständnis entgegenbrachten. Wir finden ja diese auf der Zuspitzung des einseitigen Unternehmerstandpunktes beruhende antisoziale Anschauung in derselben Gegend des deutschen Vaterlandes auch bei anderen Industrien, als den Buchdruckern; es ist derselbe Absolutismus, derselbe Herrscherstandpunkt in dem Verhältnisse zwischen Unternehmer und Arbeiter, wie er vor 1848 in dem Verhältnisse zwischen Monarch und Volk bestand. Auf politischem Gebiete besteht er bekanntlich noch heute in Mecklenburg. Die rheinischen Industriemonarchen sind hinsichtlich der sozialen Verhältnisse noch auf der Entwickelung vor 1848 stehen geblieben, aber die Arbeiter sind es nicht mehr, und so wird ihr Widerstand notwendig gebrochen werden. Einstweilen ist Rheinland-Westfalen unser soziales Mecklenburg. —