Die sonstige Wirksamkeit des Deutschen Buchdruckervereins will ich hier nur mit wenigen Worten erwähnen.
Bei dem neuen Aufschwunge des Vereins sah man ein, daß man ein regelmäßig erscheinendes Organ nicht entbehren könne. Man ersetzte deshalb mit Beginn des Jahres 1889 die „Mitteilungen“ durch die noch jetzt bestehende „Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker“, die wöchentlich erscheint.
Der Verein beschränkte sich auch nicht auf seine nächsten Aufgaben, sondern aus ihm heraus entstand am 24. Oktober 1884 der „Zentralverein für das gesamte Buchgewerbe“, der sich die Ausbildung aller in den verwandten Berufen beschäftigten Personen und die Hebung in allen Richtungen durch Fortbildungsanstalten, Ausstellungen, Errichtung eines Museums u. dgl. zur Aufgabe stellt; alle sozialpolitische Thätigkeit ist ausgeschlossen.
Der Verein ist ferner thätig gewesen für Einführung einer einheitlichen Orthographie, für einheitliche Normalpapierformate, für Schaffung eines übereinstimmenden Kundentarifs, für Herabsetzung des Drucksachenportos und für Abstellung der Mißstände im Anzeigewesen, insbesonderen dem Rabattsystem. Um sich vor Geschäftsausfällen zu schützen, werden seit Ende 1892 die „Vertraulichen Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins“ herausgegeben, die den Beteiligten die Namen schlechter Zahler und anderer das Gewerbe schädigender Personen, sowie alle Mitteilungen zur Kenntnis bringen, die sich für das Vereinsorgan nicht eignen. Damit ist auch ein Schuldeneinziehungsbureau verbunden. Weniger Anerkennung verdienen die Eingaben, die der Verein bei Beratung des Arbeiterschutzgesetzes gegen dasselbe machte, und das Gesuch an den Bundesrat vom 16. Februar 1892 um Gewährung von Ausnahmebestimmungen hinsichtlich der Beschäftigung von Arbeiterinnen. Glücklicherweise hatten diese Bestrebungen keinen Erfolg.
Bei Begründung des Vereins gehörten demselben auch viele Prinzipale aus Oesterreich und der Schweiz an; als sich dann später in beiden Ländern eigene Vereine nach dem Vorbilde des deutschen bildeten, sind diese aus dem letzteren ausgeschieden, so daß der Verein sich jetzt auf Deutschland beschränkt. Doch steht derselbe mit dem Oesterreichischen und dem Schweizerischen Prinzipalvereine in einem Kartellverhältnis.
Der Verein besitzt einen Zentralarbeitsnachweis, der unabhängig von den Arbeitsnachweisen der Tarifgemeinschaft ist, sich aber auf denselben Boden stellt, indem er nur tariftreue Prinzipale und Gehülfen berücksichtigt; hierdurch wird der Anschluß neuer Firmen an den Verein befördert. Ferner hat der Verein die „Unterstützungskasse des deutschen Buchdruckervereins“ eingerichtet, die seit 1. Januar 1896 für alle Mitglieder obligatorisch ist, doch können sich auch andere tariftreue Druckereien beteiligen. Außer den Prinzipalen werden die bei tariftreuen Firmen beschäftigten Gehülfen auf ihren Antrag aufgenommen[277]. Die Kasse gewährt Unterstützungen: 1. bei Arbeitslosigkeit, 2. beim Umzuge nach einem anderem Orte, 3. bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit, 4. bei dauernder Invalidität. Die Beiträge der Gehülfen belaufen sich auf wöchentlich 10 Pf. für die Reise- und Arbeitslosenkasse, 35 Pf. für die Krankenkasse und 20 Pf. für die Invalidenkasse. Die Prinzipale haben für jeden von ihnen beschäftigten Gehülfen wöchentlich 10 Pf. beizusteuern, erhalten aber ihrerseits aus der Kasse keine Unterstützung, sofern sie nicht durch eine besondere Zahlung von wöchentlich 75 Pf. sich selbst versichern. Die Gehülfen erhalten als Reiseunterstützung und Arbeitslosenunterstützung täglich 1 Mk. bis zur Dauer von 140 Tagen, als Krankenunterstützung täglich 1 Mk. 50 Pf. bis zu 52 Wochen und als Invalidenunterstützung täglich 1 Mk. nebst 100 Mk. Begräbnisgeld für die Hinterbliebenen. Die Kasse umfaßte am 31. Dezember 1897 3600 Gehülfen und 600 Prinzipale. Im Jahre 1898 betrugen Einnahmen, Ausgaben und Vermögen bei der Arbeitslosen- und Reisekasse: 48015,54 Mk, 22429,39 Mk. und 125586,15 Mk., bei der Invalidenkasse: 65085,42 Mk., 12670,04 Mk. und 229368,69 Mk. In der Vereinskasse betrugen 1898 die Einnahmen 14599,64 Mk., die Ausgaben 13463,18 Mk. Das Vereinsvermögen belief sich am 31. Dezember 1898 auf 11682,55 Mk. Seit 1. Oktober 1898 ist auch eine Krankenkasse gegründet und damit das Kassenwesen des Vereins abgeschlossen; dieselbe vereinnahmte bis zum 31. Dezember 1898 15636,84 Mk. und verausgabte 8501,05 Mk., so daß ein Bestand von 7135,79 Mk. verblieb.
Ein besonderes Interesse hat der Verein dem Innungswesen zugewandt. In Berlin, Leipzig, Hamburg und Dresden bestanden schon seit Anfang der 80er Jahre Innungen, die das Lehrlingsprivilegium besaßen. Seit Erlaß des Handwerkergesetzes vom 26. Juli 1897 hat man allgemein die Bildung von Innungen in Angriff genommen und in der Hauptversammlung vom 6. Juni 1898 wurde einstimmig beschlossen, die Einrichtung von Zwangsinnungen anzustreben; es wurde dabei ins Auge gefaßt, demnächst den Prinzipalverein zu einem Innungsverbande umzugestalten. Dadurch würde eine Gesamtorganisation des ganzen Buchdruckergewerbes und insbesondere die Herbeiziehung der bisher dem Vereine nicht angehörigen Prinzipale erzielt werden. Der Geschäftsbericht für 1898 bemerkt jedoch, daß außer den früher bestehenden nur noch für den Regierungsbezirk Osnabrück eine Innung errichtet und daß die ganze Bewegung ins Stocken geraten sei; als Grund wird neben dem Zweifel der Behörden, ob die Vorschriften über Zwangsinnung auch auf das Buchdruckereigewerbe zu beziehen seien, die in vielen Prinzipalkreisen gegen dieselbe bestehende Abneigung bezeichnet.
III. Oesterreich[278].
In Oesterreich hat die soziale Entwickelung in mancher Beziehung einen etwas anderen Gang genommen, als in Deutschland. Sind hierfür schon die an anderer Stelle[279] erwähnten allgemeinen Umstände maßgebend gewesen, so kommt, was insbesondere die Unternehmerverbände betrifft, noch hinzu, daß gerade infolge der geringen Entwickelung der Industrie auch ihre Vertreter nicht denselben Einfluß im Staatsleben erlangen konnten, wie in Deutschland. Liest man die Verhandlungen der österreichischen Unternehmerverbände, so begegnet man den heftigsten Anklagen gegen das „agrarische Parlament“ und die „feudal-konservative Regierung“, die den Bestrebungen der Industrie kühl, wenn nicht ablehnend gegenüberstehe, sie zum Versuchsobjekt sozialpolitischer Experimente (so z. B. bei dem in Oesterreich eingeführten gesetzlichen Maximalarbeitstage von 11 Stunden) zu machen suche, ja sogar die Unternehmer „ironisiere“ und um jeden Preis sich bestrebe, „sozialpolitisch zu sein“. Dem Grafen Belcredi legt man die Aeußerung in den Mund, den Fabrikanten müsse der Brotkorb höher gehängt werden. Auch den bürgerlichen Kreisen, insbesondere aber denen des Kleingewerbes, macht man den Vorwurf, daß sie bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitern regelmäßig auf seiten der letzteren ständen. Eine Folge dieser Stellungnahme der übrigen staatlichen Faktoren ist nun aber gewesen, daß die Unternehmer ihrerseits eine ganz andere Haltung auf sozialpolitischem Gebiete verfolgen, als in Deutschland, wo sie wissen, daß unter dem neuen Kurse die Regierung die Interessen des Unternehmertums ohne weiteres, mit denen des Staates identifiziert und im Reichstage neben der Großindustrie nur noch das Agrariertum einen Faktor darstellt, auf den man Rücksicht zu nehmen hat. Einzelne Belege für diese Haltung der österreichischen Industriellen werden weiter unten gegeben werden.