Die Organisation der Industriellen Oesterreichs begann im Anfange der 90er Jahre, indem sich in der Zucker-, Eisen- und Papierindustrie Fachverbände bildeten, deren Ziel in der Einflußnahme auf die Regierungskreise rücksichtlich der allgemeinen Industrie-, Handels- und Zollpolitik lag. Allerdings waren schon auf Grund des Gesetzes vom 29. Juni 1868 überall obligatorische Handels- und Gewerbekammern zur Vertretung der Interessen des Handels und des Gewerbes einschließlich des Bergbaues begründet, deren es heute 29 giebt. Sie sollen alle in dieses Gebiet einschlagenden Wünsche und Vorschläge erörtern und die Gesetzentwürfe begutachten. Daneben haben sie Marken- und Musterregister und Verzeichnisse über eingetragene Firmen zu führen, Handelsgerichtsbeisitzer zu ernennen, Vertreter in den Eisenbahnbeirat zu entsenden u. s. w. Im Reichsrat bilden sie eine eigene Kurie mit 21 Mitgliedern. Aber diese Handels- und Gewerbekammern befinden sich infolge ihrer Stellung als offizielle Vertretungen in einer gewissen Abhängigkeit von der Regierung. Außerdem haben sie nicht nur die Interessen der Großindustrie und des Großhandels, sondern auch die des Kleingewerbes und des Kleinhandels zu vertreten. So empfanden die Industriellen das Bedürfnis, neben den Kammern noch eigene freie Vereine zu bilden, von denen hier nur diejenigen erwähnt werden sollen, die sich auf die ganze Monarchie erstrecken.
Der älteste dieser Fachvereine ist der 1854 gegründete Zentralverein der österreichisch-ungarischen Rübenzuckerindustrie, aus dem 1861 ein Assekuranzverband gegen Feuerschäden und Rübenpreisdifferenzen, sowie ein Unterstützungs- und Pensionsverein mit Arbeitsvermittelung hervorging. Der Verein hat ein wöchentlich erscheinendes Fachorgan, die „Zeitschrift für Zuckerindustrie und Landwirtschaft“.
Daneben besteht ein Verband der Zuckerraffinerien und ein solcher der Chokolade- und Zuckerwarenfabrikanten.
Ein zweiter Verband dieser Art ist der Verein der österreichisch-ungarischen Papierwarenfabrikanten, der 1862 gegründet wurde und ebenfalls einen Versicherungsverband, sowie 1887 eine Versuchsanstalt für Papierprüfung sowie ein Zentralverkaufsbureau ins Leben rief. Fachorgan ist das monatlich zweimal erscheinende „Zentralblatt für österreichisch-ungarische Papierindustrie“.
Für die Textilgewerbe bestehen der „Verband der Baumwollindustriellen Oesterreichs“, der „Verband der österreichischen Flachs- und Leinenindustriellen“ und der „Verein der österreichisch-ungarischen Juteindustriellen“.
Fernere Fachverbände sind: der „Oesterreichisch-ungarische Verein der Holzproduzenten, Holzhändler und Holzindustriellen“, der „Verein der Montan-, Eisen- und Maschinenindustriellen in Oesterreich“, der »Verein der österreichisch-ungarischen Cellulosefabrikanten, der „Verein der österreichisch-ungarischen Papierfabrikanten“, der „Verband österreichischer Müller und Mühleninteressenten“, der „Verein österreichischer Petroleumraffineure“, der „Verein der Cementfabriken“, der „Thonindustrieverein“ und die „Oesterreichische Gesellschaft zur Förderung der chemischen Industrie“.
Alle diese Vereine bezweckten, wie gesagt, in erster Linie den Einfluß auf die Regierung, während die Regelung des Verhältnisses zu den Arbeitern ganz aus ihrem Rahmen entfiel. Eine Veranlassung, sich auch mit ihm zu beschäftigen, gab zuerst die im Jahr 1890 auftretende Bewegung für die Feier des 1. Mai. Sie führte nicht allein dazu, daß die einzelnen Vereine sich mit dieser Frage beschäftigten, sondern auch zu der Zusammenfassung der meisten derselben zu dem „Zentralverband der Industriellen Oesterreichs“, der in der Versammlung in Wien am 20. April 1892 endgültig begründet wurde und am 15. Juni 1892 die ministerielle Bestätigung seiner Statuten erhielt. Der Verband umfaßt nach der in der Generalversammlung am 2. April 1898 gegebenen Uebersicht 30 Vereine und zwar fast alle von größerer Bedeutung. Immerhin ist die Gesamtindustrie Oesterreichs in ihrer Organisation noch durchaus rückständig, denn die 30 Vereine des Zentralverbandes umfassen nur etwa 2500 Mitglieder; rechnet man nun noch etwa 500 auf die dem Zentralverband nicht angehörigen Vereine, so ergiebt das bei einer aus der Industriestatistik von 1890 ersichtlichen Gesamtzahl von annähernd 11000 Großbetrieben nur eine Beteiligung von etwa 30%.
Von dem gleichartigen deutschen Verbande unterscheidet er sich nicht hinsichtlich der Zwecke und Mittel, aber in der Organisation, insofern die Beteiligung auf Vereine beschränkt ist, „welche statutengemäß die Interessenvertretung einer bestimmten Industrie (Branche) bezwecken“, während dem deutschen Verbande außer Vereinen, „welche wirtschaftliche, technische und kaufmännische Zwecke verfolgen“, auch „Handels- und Gewerbekammern und ähnliche Verbindungen, Erwerbsgesellschaften, Firmen und einzelne Personen (Industrielle und Freunde der Industrie)“ beitreten können.
Die bisherigen Verhandlungen des Zentralverbandes betrafen folgende Gegenstände: 1. Errichtung von Lehrkanzeln für Feuerungstechnik, 2. Reform des Gesetzes betr. Steuerbefreiung von Neubauten mit Arbeiterwohnungen, 3. Reform der Unfallversicherung, 4. Personalsteuergesetz, 5. Stellungnahme zu der Frage des 1. Mai, 6. Ausgestaltung der technischen Hochschulen, 7. Schaffung eines Arbeitsamtes, 8. Abänderung der Gewerbeordnung (Arbeiterschutzbestimmungen), 9. Pariser Weltausstellung, 10. Oesterreichisch-ungarischer Ausgleich, 11. Statutenänderung (Erweiterung der Aufgaben in der Richtung einer strafferen Organisation der gesamten Industrie), 12. Reform der Krankenversicherung, 13. Sonntagsruhe in Industrie und Handel, 14. Normalarbeitstag, 15. Stellungnahme zur amerikanischen Zoll- und Handelspolitik, 16. Gründung eines industriellen Assekuranzverbandes (Feuerversicherung), 17. Schaffung eines Industriebeirates, 18. Vorarbeiten für künftige Handelsverträge, 19. Begründung einer industriellen Rechtsschutzstelle, 20. die Lage der österreichischen Malzindustrie.
Wie ersichtlich, befinden sich unter diesen Gegenständen nur wenige, die das Verhältnis zur Sozialpolitik berühren, oder gerade bei ihrer Beratung trat der oben erwähnte Umstand hervor, daß die österreichischen Großindustriellen auf einem wesentlich anderen, insbesondere weniger engherzigen und selbstherrlichen Standpunkte stehen, als ihre deutschen Kollegen. Allerdings finden sich hier die bereits bezeichneten Klagen über Oesterreich, als „einen Staat, in dem die Agrarier regieren und die Industriellen frohnen“, über die Versuche, auf Kosten der Industrie Staatssozialismus zu treiben und den gegen die Industrie geführten Kampf „von oben und von unten“, ebenso wie die Berufung darauf, daß „Oesterreich als Industriestaat noch nicht stark genug sei, um sich herausnehmen zu können, mit der Fahne der Sozialpolitik in der Hand an der Spitze aller Industriestaaten Europas, ja der Welt zu marschieren“. Aber wenn man[280] die Schaffung eines staatlichen Arbeitsamtes forderte, das die gesamte Arbeitsstatistik zentralisieren, die Arbeitsvermittelung in die Hand nehmen und die Arbeitslosigkeit bekämpfen soll, wenn man die Ersetzung der bisherigen Arbeiterversicherung durch eine allgemeine staatliche Sozialversicherung für nötig erklärt, wenn man verlangt, „daß der Arbeitsvertrag, sowie überhaupt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine den modernen Anschauungen entsprechende gesetzliche Basis gestellt werde, sowie die zahllosen Willkürlichkeiten in der Handhabung der jetzigen Bestimmungen über Arbeitslohn, Auszahlungsmodus, Arbeiterwohnungen u. s. w. nach Möglichkeit vermieden werden“, wenn „der Zentralverband vollkommen anerkennt, daß die Industrie in freier und natürlicher Entwickelung auf eine Verkürzung der Arbeitszeit hinstrebt“ und er „diese Entwickelung seinerseits nicht hemmen, sondern im Gegenteil redlich zu fördern suchen will“ und nur im Interesse der Konkurrenzfähigkeit eine Enquete über die wirtschaftlichen und technischen Folgen einer etwaigen Aenderung des gegenwärtigen Standes der Gesetzgebung fordert, wenn man sich bewußt ist, daß „die Industrie nicht aus Arbeitgebern allein besteht, daß den Industriellen auch Pflichten erwachsen, wenn ihnen Rechte zugesprochen werden und daß die Industrie willig die ihr durch eine planmäßige und zielbewußte Sozialgesetzgebung auferlegten Lasten übernimmt“, wenn ausgeführt wird[281] „daß die Stetigkeit der Arbeit nicht nur geeignet ist, die Fabrikation zu regeln, sondern die Erzeugnisse billiger herzustellen, den Arbeitern einen sicheren und dauernden Verdienst zu schaffen und hiermit die Ueberhastung der Arbeit einerseits, die Unterbrechung derselben und Entlassung von Arbeitern andererseits zu verhindern“, wenn das Ziel aufgestellt wird, „daß die Arbeiter stets ausreichende Arbeit und genügenden Verdienst finden“, und wenn gerade die Erledigung dieser Aufgaben einem staatlichen Arbeitsamte zugewiesen wird, „welches auf Basis der Statistik, der Studien und Erhebungen sich kontinuierlich mit allen Fragen der öffentlichen Arbeit zu beschäftigen und periodisch Präliminarien für alle in einem bestimmten Zeitraume auszuführenden Arbeiten des Staates, der Länder, der Transport- und Industrieunternehmungen, der Städte und anderer bedeutender Konsumplätze aufzustellen hat, um auf Grund dieser Präliminarien im Wege des Verkehrs mit den arbeitvergebenden Stellen für eine rechtzeitige und möglichst gleichmäßige Verteilung der bezüglichen Bestellungen Sorge zu tragen, so daß die aufbringbare Arbeit der Zeit nach die zu beschäftigenden Arbeitskräfte thunlichst kontinuierlich in Anspruch nimmt, wenn diesem Arbeitsamte geradezu die Aufgabe zugewiesen wird, anregend und vermittelnd sich zwischen Produzenten und Konsumenten zu stellen und letztere zu bestimmen, einen später eintretenden Bedarf früher, als ursprünglich beabsichtigt war, zu decken, eventuell einen neuen Bedarf zu schaffen und zu hindern, daß schädliche Beschäftigungspausen eintreten“, wie umgekehrt „das Arbeitsamt retardierend einzugreifen hat, wenn einmal allzu stürmisch Arbeit forciert werden und dadurch die Stetigkeit der Beschäftigung in einer späteren Periode gefährdet werden sollte“, wenn zum Schlusse die ganze Aufgabe nochmals dahin zusammengefaßt wird, „die vorhandene Arbeit im Staate zu konsignieren, die Stetigkeit in der Arbeit herbeizuführen, neue Arbeit vorzubereiten und zu schaffen, die Arbeit im Staate zu regeln und zu leiten“ ——— dann — ja dann sollte man wirklich annehmen, daß die Großindustriellen Oesterreichs lauter halbe oder gar ganze Sozialisten wären. Bedenkt man endlich, daß der noch zu erwähnende „Industrielle Klub“, der ebenfalls dem Zentralverbande angehört, aber den Kampfkarakter gegen die Sozialdemokratie stärker ausprägt, auf Vorschlag seines Präsidenten im November 1895 sich in einer öffentlichen Erklärung für die Erteilung des Wahlrechts an die Arbeiter aussprach[282], so ist in der That der Gegensatz zu dem deutschen Zentralverbande der Industriellen, dessen Sekretär Bueck als einziger nationalliberaler Abgeordneter im Preußischen Landtage für die Vereinsgesetznovelle stimmte, nicht wohl zu verkennen.