Der bereits erwähnte „Industrielle Klub“ ist 1875 in Veranlassung der damaligen Reform der Zollgesetzgebung gegründet und umfaßt Vertreter aus fast allen Zweigen der Großindustrie. Sein statutenmäßiger Zweck ist, „den industriellen Interessen einen Mittelpunkt zu bieten“. Diesen Zweck verfolgt er abgesehen von gemeinsamen Beratungen „durch sonstige, je nach den Umständen nützlich erscheinende gesetzliche Mittel.“ Mitglieder können Einzelpersonen und Vereine sein. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 100 Gulden. Der Klub hat ein eigenes Organ in seinen seit 1892 erscheinenden „Mitteilungen“. Die innegehaltene prinzipielle Richtung ist aus dem schon erwähnten Beschlusse wegen Verleihung des Wahlrechts an die Arbeiterklasse ersichtlich. Auch hat der Klub in einer besonderen Denkschrift vom 27. November 1891 sich für die — freiwillige — Einführung von Arbeiterausschüssen ausgesprochen mit der Begründung, daß dieselbe die notwendige Ergänzung gegenüber der mit der Vergrößerung der Betriebe eingetretenen Entfremdung zwischen Unternehmer und Arbeiter sei und daß die Ausschüsse, „in ruhigen Tagen geschaffen, gerade in stürmischen Zeiten sich bewähren sollen“. Dabei wird auch die Möglichkeit, daß die Ausschüsse sich gelegentlich an Streiks beteiligen würden, ins Auge gefaßt und als etwas bezeichnet, was man sich eben gefallen lassen müsse. Das schließt nicht aus, daß der Klub mit Nachdruck die Rechte der Unternehmer gegenüber den Arbeitern wahrt, wie er dies wiederholt gethan hat.
Der jüngste Gesamtverband der österreichischen Industrie ist der nach dem deutschen Vorbilde geschaffene „Bund österreichischer Industrieller“, der mittels Erlasses vom 17. Juli 1897 die erforderliche ministerielle Genehmigung erhalten hat. Der Zweck des Bundes ist „die Wahrung der gemeinsamen Interessen der österreichischen Industrie und die Herbeiführung eines gemeinsamen Vorgehens der österreichischen Industriellen in allen Fragen, welche die industrielle Produktion und deren wirtschaftliche Interessen berühren, ohne Betretung des politischen Gebietes.“ Als Aufgaben des Bundes werden bezeichnet: 1. „die stete Verfolgung und Beratung aller mit der Entwickelung der Industrie zusammenhängenden wirtschaftlichen Fragen, 2. die Regelung der Arbeitsverhältnisse in einem die Interessen der Arbeitgeber und der Arbeiter gleichmäßig berücksichtigenden Sinne, 3. die Ausgestaltung des Verkehrswesens, 4. die Pflege der Export- und Handelsinteressen, 5. die Pflege des technischen Fortschrittes, 6. die Pflege aller Einrichtungen und Maßnahmen, die ein einiges Vorgehen der Industriellen fordern.“ Die Mitgliedschaft beschränkt sich auf Einzelpersonen. Diese zahlen einen jährlichen Beitrag von 20 Kronen, doch haben daneben die unter ihrer Leitung stehenden industriellen Betriebe noch 20 Heller auf den Kopf des beschäftigten Arbeiters zu zahlen.
Auf der am 28. November 1898 in Wien abgehaltenen zweiten Generalversammlung wurde mitgeteilt, daß dem Bunde 668 Firmen mit 128000 Arbeitern angehörten, so daß er die größte österreichische Unternehmervereinigung geworden ist. Der Bund scheint in höherem Grade, als der Zentralverband und der Industrielle Klub, den Kampfkarakter gegenüber der Arbeiterschaft hervorkehren zu wollen. Allerdings erklärte der Vorsitzende in seinem Jahresberichte es für „technisch verfehlt“, die hierauf bezüglichen Bemühungen des weiteren öffentlich zu besprechen, aber die verfolgte Grundrichtung ist zum Ausdruck gelangt in einer von dem Bundesausschusse ausgearbeiteten und zur Einführung in die Betriebe aller Mitglieder bestimmten Normalarbeitsordnung, die freilich noch nicht veröffentlicht ist, von der aber der Bundesanwalt Dr. Wolf erklärte, daß sie „im ausgesprochenen Interesse der Betriebsunternehmer liege“, daß sie „nur für die Arbeitgeber, aber nicht für die Arbeitnehmer geschaffen“ sei. Der Entwurf hat denn auch den Beifall des Zentralgewerbeinspektors nicht gefunden, und zwar nach der Mitteilung des Vorsitzenden aus dem Grunde, weil der Bund „mit entschlossener Absicht den Standpunkt des Arbeitgebers eingenommen“ habe, wogegen der Zentralgewerbeinspektor, „dem Zuge der Zeit folgend sich bemüßigt glaubte, etwas mehr den bekannten Standpunkt der organisierten Arbeiterschaft einzunehmen“. Es scheint also jetzt der Wind in den österreichischen Unternehmerkreisen etwas frischer werden zu sollen.
Im allgemeinen haben jedoch bisher die Berufsvereinigungen der Industriellen sich weit mehr mit der Beeinflussung der Gesetzgebung, als mit dem Verhältnisse zu den Arbeitern beschäftigt. Die einzige Fachorganisation, die einen ausgesprochenen Kampfkarakter trägt, ist der Verband der Metall- und Maschinenindustriellen Niederösterreichs, der Anfang 1897 begründet wurde und u. a. auch die „gemeinsame Abwehr unberechtigter Streiks“ als Zweck verfolgt. Dabei ist aber zugleich das Interesse der Arbeiter berücksichtigt, denn der Verband soll keinem Unternehmer Schutz bieten, der die Konkurrenzfähigkeit seiner Produkte durch Herabdrückung der Arbeitslöhne und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu steigern sucht, es soll vielmehr das Interesse der Arbeitgeber gewahrt, aber auch in Einklang mit den berechtigten Bestrebungen der Arbeiter gebracht werden. Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern sollen zu einem beide Teile befriedigenden Resultate geführt werden, unberechtigte Bestrebungen der Arbeiter dagegen, insbesondere die deshalb geplanten oder ausgebrochenen Streiks sollen gemeinsam abgewehrt und in ihren Folgen unschädlich gemacht werden.
Der Interessengegensatz gegen die Arbeiter hat aber auch zur Bildung besonderer Kampforganisationen geführt, die sich im Gegensatze zu den „Fachvereinen“ als „Ortsverbände“ bezeichnen und sich nicht auf eine bestimmte Industrie beschränken, sondern alle Industriellen des betreffenden Bezirkes umfassen. Sie sind erst seit 1890 ins Leben gerufen und unmittelbar veranlaßt durch die Maifeier, zu deren Bekämpfung sie gegründet wurden.
Die erste dieser Vereinigungen wurde schon 1891 von den Fabrikanten in Bielitz und Biala geschaffen, durch ein Komitee, dem es mittels einer zehntägigen Aussperrung gelang, die Wiederholung der Maifeier in den folgenden Jahren zu verhindern; 1896 hat sich derselbe zu einem festen Verbande erweitert.
Dem gleichen Zwecke entsprang die 1894 begründete „Vereinigung zur Wahrung der industriellen und gewerblichen Interessen für Reichenberg und Umgebung“.
In Veranlassung eines am 3. Juni 1896 ausgebrochenen Streiks bildete sich auch in Neunkirchen ein Unternehmerverein, der den Kampf nach achtwöchiger Dauer siegreich durchführte. Der Verband dehnte sich dann auch auf die übrigen Vororte von Wien aus und führt jetzt den Namen: Verband der Industriellen in den politischen Bezirken Baden, Mödling, Neunkirchen, Wiener Neustadt und Umgebung.
Endlich hat sich ein gleicher Verein in Prag gebildet.