Auch im folgenden Jahr wurde der letztere Antrag ohne Erfolg eingebracht, doch einigte man sich auf folgende Resolution:
„Die Tarifkommission hält im Interesse der Durchführung des Tarifs für dringend nötig, daß seitens der tariftreuen Prinzipale nur Gehülfen eingestellt werden, welche nachweislich zu tarifmäßigen Bedingungen gearbeitet und in solchen Geschäften ausgelernt haben. Dies ist in den Fachblättern zu veröffentlichen.“
Daneben vereinbarte man einen neuen Tarif, der mit dem 1. Januar 1890 in Kraft trat und bei 1017 Firmen Anerkennung fand.
Aber auch die gefaßte Resolution hatte keinen Erfolg, insbesondere die Prinzipale in Rheinland-Westfalen, die noch nicht einmal den Tarif von 1878 eingeführt hatten, erklärten die Resolution für „ein Mittel zur Durchführung des Tarifes, das der geschäftlichen Feinfühligkeit, der moralischen und gesetzlichen Grundlage entbehre“.
Im Jahre 1891 erhoben die Gehülfen die Forderung einer Herabsetzung der Arbeitszeit von effektiv 9½ auf 8½ Stunden, verbunden mit entsprechender Lohnerhöhung. Der Antrag wurde von den Prinzipalen mit der Begründung abgelehnt, daß das Gewerbe eine solche Maßregel nicht vertrage, und daß erst die Bedingungen früherer Tarife seitens der Allgemeinheit erfüllt werden müßten. Da zugleich seitens einzelner Prinzipale versucht wurde, die Verbandsgehülfen durch andere zu ersetzen, so kam es endlich im November 1891 zu dem großen Kampfe, dessen Verlauf schon oben[294] geschildert ist, und der zugleich die Beseitigung der bestehenden Tarifgemeinschaft zur Folge hatte.
Aber der so eingetretene tariflose Zustand führte bald zu den größten Unzuträglichkeiten, insbesondere hatte die Zahl der Lehrlinge 1894 die früher festgesetzte Ziffer bereits um 5000 überschritten; auch die Arbeitszeit wurde mehrfach erhöht, und ebenso gab es immer mehr Gehülfen, die nicht einmal nach dem von den Prinzipalen jetzt einseitig festgesetzten Tarife bezahlt wurden.
Einzelne von den Gehülfen unternommene Versuche, neue Verhandlungen herbeizuführen, scheiterten, und so wurde denn 1896 von neuem die Forderung einer Herabsetzung der Arbeitszeit in Verbindung mit einer 15 %igen Lohnerhöhung aufgestellt. Auch der Verlauf dieser Entwickelung ist oben geschildert. Am 11. März 1896 kam es zu einer Zusammenkunft der Vorstände der beiderseitigen Verbände, in der beschlossen wurde, Tarifbevollmächtigte zusammentreten zu lassen, um über diese Forderungen zu beraten. Die Gehülfenvertreter wurden durch allgemeine Wahlen bestimmt, während seitens der Prinzipale der bestehende „Tarifausschuß des deutschen Buchdruckervereins“ die Verhandlungen führte. An den Wahlen, bei denen ausschließlich die Kandidaten des Gehülfenverbandes gewählt wurden, beteiligten sich 28032 Gehilfen. Die Nichtverbandsgehülfen hatten die Beteiligung an der Wahl abgelehnt, da man ihre Forderung, daß der Verband und die Nichtverbandsgehülfen nach ihrem Ziffernverhältnis gesondert die Vertreter wählen sollten, nicht bewilligt hatte.
Am 15. April 1896 traten die gewählten Bevollmächtigten, und zwar neun von jeder Seite, zur Beratung zusammen, an der je zwei Vertreter des Prinzipalvereins, des Gehülfenverbandes und der Nichtverbandsgehülfen mit beratender Stimme teilnahmen. Das Ergebnis der Verhandlungen war neben einer Ermäßigung der Arbeitszeit auf 9 Stunden effektiv und einer Lohnerhöhung vor allem die Wiederbegründung der Tarifgemeinschaft. Der Tarif wurde für 5 Jahre festgesetzt. Derselbe ist das Grundgesetz der neu geschaffenen Organisation und enthält zunächst sehr ausführliche Bestimmungen über die Berechnung der Arbeitsvergütung sowie die Vorschrift, daß die tägliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen 9 Stunden dauert, und zwar innerhalb der Zeit von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr abends; zwischen Beginn und Schluß der Arbeit dürfen nicht mehr als 12 Stunden liegen. Auch die schon früher erwähnte wichtige Bestimmung ist wiederhergestellt, daß der Prinzipal verpflichtet ist, die bei ihm konditionierenden Gehülfen voll zu beschäftigen und bei unzureichender Arbeit für etwaige Zeitversäumnis nach dem Durchschnittspreise der letzten 30 Arbeitstage zu entschädigen.
Das Gebiet Deutschlands (mit Ausschluß von Elsaß-Lothringen) ist in die der Druckerei-Berufsgenossenschaft entsprechenden neun Kreise eingeteilt.
Organe der Tarifgemeinschaft sind der „Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker“ und das „Tarifamt der deutschen Buchdrucker“.