4. das Verhältnis zwischen Meistern und Zieglern wird sich auf die Dauer in der jetzigen Form nicht haltbar erweisen, denn es führt überall da, wo die Meister nicht wohlmeinende und ehrliche Leute sind, zu einer unerhörten Uebervorteilung der blindlings in ihre Hände gegebenen Arbeiter, und zwar äußert sich dies in zwei Punkten:
a. hinsichtlich der Abrechnung, insbesondere betreffs des Meistervorzuges,
b. hinsichtlich der gemeinsamen Beschaffung der Lebensmittel. —
Unter den hier kurz skizzierten Umständen war es ein nahe liegender Gedanke, in ähnlicher Weise, wie bei den Bergarbeitern, auch bei den Zieglern einen auf christlich-sozialer Grundlage beruhenden Gewerkverein ins Leben zu rufen, zumal die Ziegler überwiegend religiös und kirchlich gesinnt sind, durchschnittlich auch in sittlicher Hinsicht auf einer hohen Stufe stehen. Das Verdienst, die Sache in die Hand genommen zu haben, gebührt dem Pastor Zeiß in Schwalenberg, der unter Beihülfe des Pfarrers lic. Weber in Mönchen-Gladbach zunächst durch die lippeschen Lokalblätter den Plan verbreiten ließ und nach längeren Vorbereitungen zum 11. Dezember 1895 nach Lage eine allgemeine Zieglerversammlung einberief, an der sich etwa 300 Ziegler und Meister aus allen Teilen des Landes beteiligten. Hier wurde einstimmig die Bildung eines „Gewerkvereins der Ziegler in Lippe“ beschlossen.
Karakteristisch ist, daß die zur Vornahme der weiteren Schritte, insbesondere Beratung der Statuten, gewählte Kommission aus zwei Agenten, zwei Meistern und einem Ziegler gebildet wurde. Die Agenten haben sich zunächst dem Unternehmen freundlich gegenübergestellt, aber doch bald herausgefühlt, daß sie bei demselben eine innerlich unmögliche Stellung einnehmen, wie ebenso auch die Meister und Ziegler sich ihres Gegensatzes gegen die Agenten, der später einmal zu einer Beseitigung derselben führen muß, bewußt wurden, so daß man sie in den weiteren Entwickelungsstadien fallen ließ.
Am 9. Januar 1896 fand dann im Anschlusse an eine von etwa 500 Personen besuchte allgemeine Zieglerversammlung die erste Generalversammlung des neu begründeten Gewerkvereins statt, in der die Statuten endgültig festgesetzt und die Vorstandswahlen vollzogen wurden. Mitglied des Vereins kann jeder Ziegler werden, der treu zu Kaiser und Reich steht, sich als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze bekennt und verspricht, den Verpflichtungen des Vereins nachzukommen.
Der Zweck des Gewerkvereins ist im allgemeinen die Hebung der wirtschaftlichen Lage des Zieglerstandes und Beseitigung der sozialen Schäden im Zieglergewerbe auf christlich-patriotischer und gesetzlicher Grundlage. Insbesondere erstrebt der Verein:
a) Sicherung eines Verdienstes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht.
b) Regelung der täglichen Arbeitszeit, soweit dies zum Schutze für Leben, Gesundheit und geistiges Wohl der Arbeiter notwendig ist.