Der Vorstand besteht aus sechs Meistern und sechs Zieglern. Vorsitzender ist Ziegelmeister August Meier in Sülterheide bei Lage. Im Sommer besorgt die Geschäfte ein fünfgliedriger Geschäftsausschuß, dessen Vorsitzender der Geschäftsführer Ellerkamp in Lage ist.
Das Vereinsorgan ist die „Lippesche Zieglerzeitung“. Daneben wird aber zu Bekanntmachungen auch noch die „Lippesche Landeszeitung“ benutzt. Während der Campagne erscheint außerdem noch das „Ziegler Sonntagsblatt“.
Bei der außerordentlichen Generalversammlung in Schöttmar am 10. März 1896 zählte der Verein 2500 Mitglieder in 35 Bezirksvereinen. Die dort beschlossene Auskunftsstelle (Rechtsbureau) ist am 15. April 1896 in Wirksamkeit getreten, hat sich mit einem Rechtsanwalt in Detmold in Verbindung gesetzt und ist bisher zur Erteilung von Rat in allerlei Angelegenheiten mehrfach in Anspruch genommen.
Auf der am 18. Februar 1897 in Lemgo abgehaltenen zweiten ordentlichen Generalversammlung wurde mitgeteilt, daß dem Vereine zur Zeit etwa 3500 Mitglieder in 63 Bezirksvereinen angehörten. In den Verhandlungen wurden mehrfache Erfolge der bisherigen Organisation im unterelbeschen Gebiete, insbesondere eine Erhöhung des Preises für 1000 Steine um 1 Mk. und Herabsetzung der Arbeitsdauer, hervorgehoben. Als Mißstand, dessen Bekämpfung in erster Linie angestrebt werden müsse, wurde allseitig anerkannt das Unterbieten bei Bewerbungen um die Meisterstellen. Hier liegt in der That ein Interessengegensatz zwischen den Meistern und denjenigen Zieglern, die beabsichtigen, selbst Meister zu werden, indem sie mit dem bisherigen Inhaber der Stelle in Konkurrenz treten.
Bei den Verhandlungen über die Arbeitsdauer zeigte sich der Einfluß der bereits bezeichneten Eigenart der Lippeschen Verhältnisse; man wehrte sich energisch gegen eine zu starke Herabsetzung und einigte sich, nachdem ein Antrag wegen Ermäßigung auf 13 Stunden gegen 12 Stimmen abgelehnt war, schließlich auf 14 Stunden. Ebenso wünschte man die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter über das jetzt zulässige Maß von 11 Stunden auszudehnen, während man für das Verbot der Wanderarbeit der Frauen in Ziegeleien eintrat. Die Angelegenheit der Kommunie führte zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen Meistern und Zieglern, indem die letzteren manche vorgekommenen Unregelmäßigkeiten rügten, während die ersteren sich darauf beriefen, daß der Meister ja zur Rechnungslegung verpflichtet sei. Endlich wurde die Abstellung der Mißstände auf dem Gebiete der Wohn- und Schlafräume, der Bettwäsche und des Trinkwassers gefordert und die Errichtung einer Zieglerschule gewünscht.
In den Statuten wurde die Einrichtung einer Unterstützungskasse gestrichen und beschlossen, daß jeder Bezirksverein einen eigenen Vorstand haben solle, was in Rücksicht auf das Vereinsgesetz insofern bedenklich ist, als der Verein dann ängstlich die Klippe der Beschäftigung mit politischen Angelegenheiten vermeiden muß. Um die Thätigkeit für den Verein erfolgreicher betreiben zu können, wurde ein Geschäftsführer mit einem Gehalte von 1000 Mk. angestellt, der kein Nebengeschäft betreiben darf.
An den Verhandlungen beteiligte sich auch der lippesche Kabinettsminister v. Oertzen, der den Verein des lebhaften Wohlwollens der Regierung versicherte.
Auch an der am 29. Januar 1898 in der „Zieglerbörse“ in Lage abgehaltenen dritten ordentlichen Generalversammlung beteiligten sich sowohl ein Vertreter des lippeschen Ministeriums als auch der Bürgermeister von Lage, die Gewerberäte der beteiligten Bezirke, mehrere Lippesche Landtagsabgeordnete und der Reichstagsabgeordnete Hüpeden. Vertreten waren 48 Bezirksvereine durch 77 Stimmberechtigte, daneben etwa 200 Mitglieder. Aus dem Geschäftsberichte ist folgendes hervorzuheben:
Der Verein hat sich über das Fürstentum Lippe hinaus ausgedehnt und zählt außer 62 Bezirksvereinen in Lippe 6 solche in der Provinz Hessen, 1 in Westfalen, 1 in Hannover und 1 in Waldeck. Seit der vorigen Generalversammlung sind 15 Bezirksvereine neu gebildet, doch haben sich auch einige aufgelöst. In das Verzeichnis der Mitglieder sind jetzt nur die wirklich zahlenden aufgenommen, deren Zahl am 1. Januar 1898 2623 betrug. Der Vorstand, in dem Meister und Ziegler in gleicher Zahl vertreten sind, ist 1897 fünfmal zusammengetreten; der Geschäftsführer hat 34 Agitationsversammlungen abgehalten. Es wird betont, daß der von dem Vereine befolgte Grundsatz, daß das Ziegelgewerbe nur bei festem Zusammenhalten zwischen Meistern und Zieglern gedeihen könne, sich bewährt und als beste Schutzwehr gegen das Eindringen der Sozialdemokratie erwiesen habe, da die drei Jahre hindurch fortgesetzte Agitation der letzteren in Lippe völlig vergeblich gewesen sei. Allerdings sei ein solches Zusammenwirken nur möglich, wenn man neben aller Verhetzung und Aufwiegelung gegen den Meisterstand zugleich alle Ungerechtigkeiten und Ungesetzlichkeiten bekämpfe. Wenn einige Meister, die das scheuten, bittere Gegner des Vereins geworden seien, so müsse er das in dem Bewußtsein ertragen, daß alle verständigen Meister auf seiner Seite standen. Abgesehen von der grundsätzlichen Bekämpfung der Sozialdemokratie, schließe der Verein alle Parteipolitik aus. In seiner Thätigkeit hat der Verein erhebliche Erfolge aufzuweisen, insbesondere ist durch das im Jahre 1896 zwischen dem Gewerkverein und den Ziegeleibesitzern in Drochtersen abgeschlossene Uebereinkommen, das man auch für die Campagne 1897/98 aufrecht erhalten hat, im Gebiete der unteren Elbe, der Oste und Este die Verkürzung der Arbeitszeit um zwei Stunden unter gleichzeitiger Erhöhung der Akkordsätze um 18% erreicht und dadurch ein Mehrverdienst der Ziegler um etwa 125000 Mk. erzielt. Ein ähnliches Vorgehen ist auch in anderen Gebieten beabsichtigt. Großen Nutzen haben die Mitglieder von dem seitens des Vereins eingerichteten unentgeltlichen Rechtsschutze. In 160 Fällen ist der Rat des Vereinsanwaltes in Anspruch genommen, fünf Prozesse hat der Verein auf seine Kosten für die betreffenden Mitglieder geführt, da sie von grundsätzlicher Bedeutung waren. In 60 Fällen handelte es sich um Streitigkeiten zwischen Meistern und Zieglern; in den meisten ist durch Vermittelung des Vereins eine gütliche Verständigung erzielt. In 23 Fällen standen schlechte Wohnungsverhältnisse in Frage, insbesondere Klagen über Reinlichkeit, Bettwäsche, Trinkwasser und dgl. Der Verein hat sich bei solchen Klagen, ohne den Namen des Beschwerdeführers zu nennen, an die Behörden gewandt und Abhülfe geschafft. Auch an den Bundesrat und verschiedene Staatsbehörden hat der Verein Eingaben gerichtet, insbesondere wegen der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter und Frauen, wegen Beseitigung der vielfach die Ziegler infolge ihres Aufenthaltes an andern Orten betreffenden Doppelbesteuerung und wegen Verlegung der Landtags- und Gemeindewahlen in den Winter.