In der Versammlung kamen großenteils dieselben Gegenstände zur Verhandlung. Die Frage der Besteuerung wurde nach einem eingehenden Vortrage des Vereinsanwaltes und nachdem der anwesende Regierungsvertreter seine Unterstützung zugesagt hatte, einer Kommission überwiesen. Ueber die Mißstände im Zieglergewerbe wurde unter Zugrundelegung einer vom Vorstande durch Fragebogen veranstalteten Umfrage ein ausführlicher Bericht erstattet. Danach liegt der Schwerpunkt der vorhandenen Uebelstände in der Schmutzkonkurrenz bei der Bewerbung um die Meisterstellen, die dann sowohl überlange Arbeitszeit und Schädigung des Verdienstes als auch Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen zur Folge hat, die selbst zu Arbeitsniederlegungen geführt haben. Es wurde beschlossen, jeden Fall unangemessener Bewerbung um Meisterstellen durch Unterbietungen mittels der Presse an die Oeffentlichkeit zu bringen und Mitglieder, die sich eines solchen Vergehens schuldig machen oder im Gebiete der Unterelbe, Oste oder Este länger als von 4–8 Uhr arbeiten lassen, neben öffentlicher Namensnennung aus dem Vereine auszuschließen. Uebrigens wurde bei den Verhandlungen auch über Kontraktbruch der Arbeiter geklagt und zu dessen Verhütung schriftliche Abfassung der Verträge empfohlen. Die Unzufriedenheit über die Wohnungsverhältnisse war allgemein und fand ihren Ausdruck in einem Beschlusse, den Erlaß eines Reichswohngesetzes, daneben aber eine einheitliche Polizeiverordnung über die Wohnungsangelegenheit im Zieglergewerbe zu beantragen; dabei soll insbesondere für alle Ziegeleien die Einrichtung eines Krankenzimmers gefordert werden.
Ein weiterer Gegenstand der Verhandlungen war das Verhältnis zwischen Meistern und Zieglern, insbesondere die Kommunie. Während von einer Seite empfohlen wurde, im Interesse des Friedens sich mit dieser Frage gar nicht zu befassen, hielt die Mehrheit es umgekehrt für erforderlich, hier völlig offene Aussprache herbeizuführen. Als Uebelstände bei der bisherigen Einrichtung wurde hervorgehoben, daß die Meister ohne jede Beteiligung der Arbeiter das Kommuniebuch führten und die Einkäufe besorgten, auch die Abrechnungen erst unmittelbar vor Schluß der Campagne den Arbeitern vorlegten, so daß diesen eine Prüfung meistens nicht möglich sei. Es wurde beschlossen, dahin zu wirken, daß während der Campagne regelmäßig Abrechnungen über die Kommunie stattfinden und Kontobücher für jeden Ziegler über die von dem Meister bezogenen Gegenstände eingeführt werden, auch soll auf jeder Ziegelei die Abrechnung mit dem Meister durch eine von den Zieglern gewählte Kommission geprüft werden. Ein noch weiter gehender Antrag, daß der Einkauf der Lebensmittel nicht von den Meistern allein, sondern gemeinsam mit den Arbeitern besorgt oder daß Kantinen eingerichtet und der Behörde unterstellt werden sollten, wurde aus dem Grunde bekämpft, weil ein solches Verfahren die Autorität des Meisters untergraben und ihn gewissermaßen unter Kuratel stellen würde, auch die Kantinen durchaus zu verwerfen seien. Der Antrag wurde mit 56 gegen 32 Stimmen abgelehnt. Endlich wurde noch beschlossen, auf Beseitigung des Borgsystems bei den Kaufleuten hinzuwirken.
Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war die Errichtung eines Arbeits- und Stellennachweises für Meister und Ziegler. Man beschloß einerseits auf die reichsgesetzliche Regelung der Sache hinzuwirken, andererseits aber auch einen mit der Geschäftsstelle zu verbindenden, allen Mitgliedern gleichmäßig zugänglichen Stellen- und Arbeitsnachweis zu errichten, der in den verschiedenen Teilen des Landes Filialen zu unterhalten hat. Die lippesche Regierung soll um einen Beitrag zu den Kosten aus Landesmitteln und Uebernahme der obersten Kontrolle gebeten werden.
Schließlich verhandelte man über das Verhältnis des Vereins zu dem im letzten Jahr gegründeten „Deutschen Ziegelmeisterverbande“. Es wurde einstimmig folgender Antrag angenommen:
„Die Generalversammlung erklärt, daß ein bezirksweiser Zusammenschluß der Meister im Anschluß an den Gewerkverein nützlich und bisweilen notwendig sein kann, daß aber ein unabhängig vom Gewerkverein stehender Meisterverein schädlich sei und nur dazu diene, daß die Uneinigkeit zwischen Meistern und Zieglern vermehrt und die Agitation der Sozialdemokratie befördert werde; die Generalversammlung beschließt daher, daß niemand zugleich Mitglied des Gewerkvereins und des Meisterverbandes sein kann, falls nicht letzterer etwa als Glied sich dem Gewerkverein anschließen und dem Vorstand desselben unterordnen will.“
In der am 12. Januar 1899 in Detmold abgehaltenen vierten Generalversammlung waren außer etwa 200 Mitgliedern 52 stimmberechtigte Vertreter von 36 Bezirksvereinen anwesend; die Zahl der letzteren ist auf 78, diejenige der Mitglieder auf 3112 gestiegen. Die Verhandlungsgegenstände waren im wesentlichen dieselben, wie in früheren Jahren. Der Verein hat nicht allein die Herabsetzung der Arbeitszeit Von 16 auf 14 Stunden aufrecht erhalten, sondern für die nächste Campagne sogar eine weitere Verminderung um ½ Stunde unter gleichzeitiger Erhöhung der Akkordpreise um 6% durchgesetzt. Für Rheinland ist, wie schon früher für Westfalen, die Befreiung von der doppelten Kirchensteuer erreicht. Der Verein besitzt eine Lesehalle und eine Vereinsbibliothek. Er ist zu den christlichen Gewerkschaften in ein näheres Verhältniß getreten und Mitglied der „Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen“ geworden. Sehr wirkungsvoll hat sich die Einrichtung des Rechtsschutzes erwiesen, insbesondere sind 41 Beschwerden an die Behörden wegen mangelhafter Wohnungseinrichtungen von Erfolg gewesen. Die Geschäftsstelle hat wiederholt mit Erfolg als Einigungsamt gewirkt. Die schon lange angestrebte Zieglerschule in Lemgo ist jetzt mit staatlichem Zuschuß ins Leben getreten, dagegen haben die von der lippeschen Regierung unterstützten Bestrebungen weiterer Ausdehnung des Arbeiterschutzes für jugendliche Arbeiter und Frauen, insbesondere der Ausschluß der letzteren von der Wanderarbeit, keinen Erfolg gehabt. Die Versammlung beschloß deshalb, daß die dem Vereine angehörenden Meister im Interesse der Sittlichkeit Wanderarbeiterinnen nicht beschäftigen dürfen. Wegen der „zahlreichen, ja fast allgemeinen“ Uebertretungen der Arbeiterschutzgesetze in Bezug auf Sonntagsruhe, Frauen- und Kinderarbeit seitens der vielen belgischen und holländischen Ziegler im Rheinland soll eine Eingabe an die Behörde gemacht werden. Besondere Kommissionen wurden eingesetzt 1. zur Beaufsichtigung der Befolgung der Arbeiterschutzgesetze, 2. für Zusammenschluß der Meister zur Erzielung günstiger Vertragsabschlüsse, 3. zur Bekämpfung unlauterer, das ganze Gewerbe schädigender Konkurrenz bei Bewerbung um Meisterstellen, wodurch am meisten der Lohn herabgedrückt wird. Eingehend wurde über den Arbeitsnachweis verhandelt. Die jetzige Vermittelung durch die Agenten hat zu großen Uebelständen Anlaß gegeben, unter denen Besitzer und Arbeiter zu leiden haben. Es würde deshalb bedauert, daß der von dem Vereine unternommene Versuch eines Zusammengehens mit der Organisation der Ziegeleibesitzer vorläufig gescheitert sei. Es würde eine Zentralstelle für Arbeitsnachweis in Lippe mit Filialen für andere Gegenden eingerichtet. Der Verein besitzt jetzt zwei eigene Blätter, die „Lippesche Zieglerzeitung“ und „Gut Brand“.
Der Gewerkverein der Ziegler ist eine sehr interessante Erscheinung.
Die Schwierigkeit, deren Ueberwindung große Mühe kosten wird, liegt darin, daß, wie schon erwähnt, viele Ziegler die Abstellung der hervorgehobenen Uebelstände gar nicht wünschen, weil sie darin einen Schutz sehen. Insbesondere gilt dies von der Abkürzung der Arbeitszeit. Hinsichtlich deren mußte, um laut gewordene Bedenken zu beschwichtigen, in der ersten Generalversammlung ausdrücklich erklärt werden, daß man an eine Herabsetzung auf 12 oder gar 11 Stunden nicht denke; außerdem wurde der Ausdruck des Programmentwurfes „Verkürzung“ in „Regelung“ der Arbeitszeit umgeändert. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Ziegler in ihrer Mehrheit für eine gewerkschaftliche Bewegung noch nicht reif sind; die Frage, ob der neu gegründete Verein Bestand haben wird, ist deshalb wesentlich davon abhängig, ob es den leitenden Personen gelingen wird, einerseits auf diese Unreife die nötige Rücksicht zu nehmen und doch andrerseits auf eine allmähliche soziale Erziehung hinzuwirken.
Vielleicht ist der Verein in der nächsten Zeit vor eine schwere Kraftprobe gestellt hinsichtlich des bereits erwähnten Verhältnisses zu den Ziegeleibesitzern. Diese haben sich 1897 in dem „Verband deutscher Thonindustrieller“ eine einheitliche Organisation für ganz Deutschland geschaffen. Getreu seinem Grundgedanken, ein gutes Verhältnis zu den Arbeitgebern aufrecht zu erhalten, hatte sich der Gewerkverein, als er den Plan eines Arbeitsnachweises in Angriff nahm, an den Verband mit der Aufforderung gewandt, Vertreter zu einer auf den 10. Dezember 1898 in Detmold angesetzten Besprechung zu entsenden, um nach dem Vorbilde des „Verbandes deutscher Arbeitsnachweise“ einen paritätischen Nachweis unter gleichmäßiger Beteiligung des Gewerkvereins und des Verbandes einzurichten. Aber obgleich der Vorstand des Verbandes hierauf insoweit einging, als er zu der vorgeschlagenen Besprechung zwei Vertreter entsandte, und obgleich es den Anschein hatte, als wenn eine grundsätzliche Verständigung erreicht sei, brachte das Organ des Verbandes, die „Thonindustriezeitung“, am 19. Dezember 1898 und 1. Januar 1899 zwei Artikel, in denen gegen den Gewerkverein die schwersten Beschuldigungen erhoben wurden, insbesondere daß er die christlich-patriotische Maske nur benutze, um seine in Wahrheit sozialdemokratischen Bestrebungen zu verdecken, die hauptsächlich darin hervorträten, daß der Verein nach seinen Statuten einen dem Werte der geleisteten Arbeit und der Lebenshaltung entsprechenden Lohn und eine der Gesundheit und dem geistigen Wohle der Ziegler angemessene Regelung der Arbeitszeit fordere, außerdem aber Erforschung und Feststellung von gesetzwidrigen Mißständen auf Ziegeleien beabsichtige. Der Ziegeleibesitzer sei Herr in seinem Hause, und es sei ein trauriges Bestreben, die Arbeiter zu Denunziationen anzuregen. Eine Verminderung der Arbeitszeit sei ganz unmöglich, und wenn der Gewerkverein schon die Herabsetzung auf 14 Stunden durchgesetzt habe, so sei es die höchste Zeit, ihm energisch entgegenzutreten. Die Führer des Vereins seien systematisch bestrebt, den Arbeitern höhere Ansprüche an das Leben einzuimpfen und sie unzufrieden zu machen. Wenn die lippesche Regierung einen solchen Verein begünstige, so wisse sie gar nicht, daß sie damit Bestrebungen unterstütze, die darauf hinausliefen, die Mitglieder zu tüchtigen, zielbewußten Sozialdemokraten zu machen. Es schien angezeigt, diesen Angriff hier etwas genauer wiederzugeben, da er den Normaltypus bildet für alle ähnlichen, wie sie heute in den Kreisen eines engherzigen Unternehmertums gegen alle gewerkvereinliche Bestrebungen als solche erhoben werden, denn deren Grundgedanke ist nun einmal der, die Lebenshaltung der Arbeiterschaft zu erhöhen. Selbst die Sozialdemokratie, soweit sie nur dies thut, ist nicht Sozialdemokratie, sondern berechtigte Arbeiterbewegung. Wer solche Ziele bekämpft, bekämpft den Kulturfortschritt, wer es aber dadurch thut, daß er das Schlagwort „sozialdemokratisch“ hinwirft, versteht entweder nicht, was das Wort bedeutet, und sollte deshalb seinen Mund halten oder er will mit Bewußtsein die gegen die Sozialdemokratie im Volke bestehende Abneigung und Furcht als Hülfsmittel gegen eine Bewegung benutzen, die ihm von seinem egoistischen Standpunkte aus unangenehm ist, d. h. er betrügt.