Der Verband der Thonindustriellen hat übrigens den Feldzug gegen den Gewerkverein bereits begonnen, indem er die Parole ausgegeben hat, Meister, die „agitatorisch“ thätig gewesen sind, nicht zu beschäftigen, ja auf die Tagesordnung der nächsten Generalversammlung ist ausdrücklich gesetzt: „die Bekämpfung des Gewerkvereins“. Man nimmt in Lippe an, daß dieser Haß durch die „Agenten“ geschürt sei, deren Treiben durch den Verein lahm gelegt ist. Gesetzt, es gelänge, durch Gewaltmaßregeln den noch jungen Gewerkverein zu vernichten, so könnte ja die weitere Entwickelung nicht zweifelhaft sein: die Sozialdemokratie, die bisher keinen Boden hat fassen können, würde dann bald besseren Erfolg haben. Das hat ja freilich den Vorzug, klare Verhältnisse zu schaffen, und der Verband der Thonindustriellen wird dies wünschen, aber man soll dann wenigstens auch darüber keine Unklarheit lassen, wer es ist, der die Sozialdemokratie begünstigt. Uebrigens ist das Lippe'sche Ministerium mit Nachdruck für den Gewerkverein eingetreten und hat durch sein Eingreifen den Verband der Thonindustriellen schließlich zum Nachgeben bewogen; es ist begreiflich, daß diese sozialpolitische Haltung, die mit derjenigen der Preußischen Regierung im schärfsten Gegensatze steht, allgemeines Aufsehen erregt hat.

6. Solinger Stahlwarenindustrie[306].

Die berühmte Stahlwarenindustrie in Solingen begann im 15. Jahrhundert als handwerksmäßiger Betrieb und hat diese Form bis zum Beginne des 17. Jahrhunderts beibehalten. Verfertiger und Verkäufer der Waren waren dieselben Personen. Die einzelnen, nach der Gattung der Waren abgeteilten Gruppen hatten sich zu Bruderschaften verbunden, die vererblich und gegeneinander streng abgeschlossen waren. Man war bestrebt, eine möglichste Gleichheit des Einkommens unter den Mitgliedern herbeizuführen. Diesen Zweck verfolgten Maßnahmen, die heute in anderem Zusammenhange wieder aufgenommen sind, wie Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit, Festsetzung der Höchstzahl der Lehrlinge und des Höchstbetrages der Produktion.

Seit dem 17. Jahrhundert entwickelt sich die Form der Hausindustrie, indem die Vermehrung der Produktion und deren Absatz nach außerhalb dazu führt, daß die Verfertigung der Waren und deren Vertrieb sich sondern. Einzelne Mitglieder der Bruderschaften beschäftigen sich überwiegend mit dem Handel, es bildet sich ein besonderer Kaufmannsstand, und der nicht handeltreibende Meister sinkt immer mehr auf die Stufe des Lohnarbeiters herab. Es ist karakteristisch, daß schon seit Beginn des 17. Jahrhunderts die Lohnfrage die gleiche Rolle spielt, wie heute. Lohnkämpfe zwischen Handwerkern und Kaufleuten beherrschen das 18. Jahrhundert und geben Anlaß dazu, obrigkeitliche Lohnsatzungen aufzustellen, in denen für die verschiedenen Gruppen Mindestlöhne festgesetzt werden. Damit Hand in Hand geht der Kampf gegen das Drucksystem. Die 1809 eingeführte Gewerbefreiheit führte zu einer Verschlechterung der Lage der Arbeiter, und erst die mit der Gewerbeordnung von 1869 gewährte Koalitionsbefugnis gab das Hilfsmittel, sich hiergegen zu schützen. Zuerst traten 1871 die Messerschleifer zu einem Verein zusammen, stellten Preisverzeichnisse für die einzelnen Arbeitsgattungen auf und zwangen die Fabrikanten zu ihrer Annahme. Als auch die Scherenschleifer in gleicher Weise vorgingen, bildete sich zur Abwehr 1875 der Scherenfabrikantenverein, der es nach mehrmonatlichen Lohnkämpfen durchsetzte, daß gemeinsam vom Fabrikanten- und Schleiferverein ein Preisverzeichnis mit Mindestpreisen vereinbart wurde. Eine Aenderung kann nur durch dreimonatliche Kündigung herbeigeführt werden. Sowohl im Falle der Kündigung, wie bei Streitigkeiten über den bestehenden Tarif beschließt eine von beiden Teilen gewählte Vergleichskammer. Dieses System ist nach und nach von den meisten der übrigen Gruppen (Scherenhärter und -feiler, Tafelmesserschleifer, Gabelschleifer, Rasiermesserschleifer, Taschen- und Federmesserschleifer u. s. w.) angenommen.

In den in neuerer Zeit entstandenen Industrien (Regenschirmgarnituren-, Bügeleisen-, Stiefeleisenfabrikation u. s. w.) herrscht der fabrikmäßige Betrieb, der auch in die Schwert-, Messer- und Scherenfabrikation, wenn auch langsam so doch mehr und mehr eindringt, obgleich die Schleifer ihm durch Ausstände entgegenzuwirken suchen.

Ein sehr großer Teil der Arbeiter in der Stahlwarenindustrie gehört den Fachvereinen an, die ihrerseits Vereinbarungen über die Löhne mit den Fabrikanten geschlossen haben. Für die Arbeiter beruht der Vorteil hierbei vor allem darin, daß ihnen Schutz gegen die bei den kleineren Fabrikanten übliche Lohndrückerei gewährt wird, während die Fabrikanten durch diese Vereinbarungen gegen Preisunterbietungen geschützt werden.

Die Statuten der für die einzelnen Gruppen bestehenden Vereine stimmen fast wörtlich überein; es genügt deshalb, aus je einem derselben die wichtigsten Bestimmungen wiederzugeben.

I. Statut des Feder- und Taschenmesser-Fabrikantenvereins.

„Zweck des Vereins ist, das Interesse der Fabrikation in jeder Beziehung zu wahren und zu fördern und Uebergriffen seitens der Arbeitervereinigungen gemeinsam entgegenzutreten.