[295] Abgedruckt in der „Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker“ am 6., 8. und 12. Oktober 1898 und in dem „Korrespondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer“ von denselben Tagen.

[296] Bei der folgenden Darstellung ist in erster Linie die Arbeit von Alfred Swaine, Die Arbeits- und Wirtschaftsverhältnisse der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg, Straßburg, Trübner 1895, benutzt, in der die frühere Litteratur angegeben ist. Vgl. außerdem Handwörterbuch der Staatsw., Artikel: „Arbeiterschutzgesetzgebung“, „Gewerbe“ und „Hausindustrie“, sowie Schmoller, Jahrb. XVIII, S. 1251 ff.

[297] Die Gesamtzahl der Maschinen betrug in den drei Kantonen St. Gallen, Appenzell und Thurgau 1865: 770; 1872: 6384; 1876: 9942; 1880: 14770; 1884 über 20000; 1890: 21660. Man zählt in ganz Europa 29000 Maschinen, von denen 4500 auf Sachsen entfallen, während 3000 sich auf Böhmen, Frankreich, Italien und Rußland verteilen. Vgl. „Die Industrie“ Nr. 1 vom 7. Mai 1887.

[298] 1872 zählte man nur 7 % „Einzelsticker“, d. h. Hausindustrielle, die mit 1–2 Maschinen arbeiten; 1876: 10%, 1880: 39,5%. 1890 fanden von 19923 Maschinen in der Schweiz (also außer Vorarlberg) 12033 im Hausbetriebe und nur 1890 in Fabriken Verwendung.

[299] Man bezeichnet die Abhängigkeit von einem Kaufmanne, ohne Unterschied, ob die Gegenpartei ein Fabrikant oder ein Einzelsticker ist, als „Lohnstickerei“. Wie sehr diese überwiegt, beweist, daß der Prozentsatz der in der Lohnstickerei verwandten Maschinen zu der Gesamtzahl 1872: 56, 1876: 60, 1880: 70 und 1890 sogar 91,5 betrug. Innerhalb der Fabriken allein betrug das Verhältnis 1872: 53,5%, 1890: 77,55%. Zählt man die Fabrikanten, die zwar regelmäßig „auf eigene Muster sticken“, zuweilen aber auch „auf Stich arbeiten“, den Lohnstickern hinzu, so steigert sich die Ziffer sogar auf 94,5%.

[300]

Es betrugen:die Einnahmendie Ausgabendas Vermögen der Kasse
188977436Frs.76096Frs.136826Frs.
18905276653593135998
18919926164538170722
18925268184590110292

[301] Der Anschaffungspreis beträgt etwa 1700 Frs.

[302] Nach der „Industrie“ Nr. 1 vom 7. Mai 1887 hatten die Minimallöhne eine Erhöhung des Jahreslohnes um 6000000 Frs. zur Folge.

[303] Das Material verdanke ich dem früheren Vorsitzenden, Rechtsanwalt Kirbach, und dem jetzigen, Fabrikant Richard Mühlmann in Plauen i. V.