3. der aus drei Mitgliedern bestehende leitende Ausschuß. Die Mitglieder müssen einem bestimmten Verbande angehören; das Amt wurde dem Grütliverein übertragen;
4. der Arbeitersekretär, der vom Bundesvorstande auf drei Jahre gewählt wird, doch hat die Delegiertenversammlung ein Vorschlagsrecht. Der Sekretär ist ausschließlich dem Bundesvorstande unterstellt, aber verpflichtet, dem schweizerischen Bundesrate in allen Angelegenheiten, die Arbeiterfragen betreffen, Beihülfe zu leisten.
Der Versuch der sozialdemokratischen Gruppe unter Führung von Steck, diesem Programme ein anderes gegenüberzustellen, nach dem von der Bildung eines Arbeiterbundes ganz abgesehen, vielmehr der Sekretär von einer jährlich zu berufenden allgemeinen Delegiertenversammlung gewählt und einem von ihr eingesetzten dreigliedrigen Ausschusse unterstellt werden sollte, mißlang ebenso, wie die Bestrebungen, einzelne Vereine, insbesondere den „Piusverein“ von dem Verbande auszuschließen. Immerhin erreichte man auf dem ersten ordentlichen Arbeitertage in Olten Ostern 1890 eine Abänderung der Statuten dahin, daß die Wahl des Sekretärs dem Bundesvorstande genommen und der Delegiertenversammlung zugewiesen wurde. Der schweizerische Bundesrat erteilte hierzu seine Zustimmung.
Für die Stellung des Arbeitersekretärs wurde am 11. April 1887 vom Bundesvorstande mit 14 gegen 9 Stimmen, die auf R. Seidel fielen, Hermann Greulich gewählt, der das Amt bis jetzt bekleidet.
Der Zuschuß der Regierung wurde von ursprünglich 5000 seit 1891 auf 25000 Frs. erhöht. In diesem Jahre wurde auch eine Filiale des Sekretariates für die romanische Schweiz in Biel begründet.
Als Aufgabe des Sekretariates waren von Anfang an in erster Linie statistische Arbeiten, insbesondere über Lohnhöhe, Unfälle u. dgl. ins Auge gefaßt. Allerdings ist die der Regierung gegebene Zustimmung, sich streng auf wirtschaftliche Fragen zu beschränken und politische Vereinsverwaltungsfragen vollständig unberührt zu lassen, nur unvollkommen erfüllt. Mit sehr günstigem Erfolge hat der Sekretär mehrfach eine vermittelnde Thätigkeit bei Streitigkeiten ausgeübt. Ein Hauptteil seiner Arbeit bezieht sich auf die Durchführung des eidgenössischen Fabrikgesetzes. Eine Beeinflussung seitens des schweizerischen Bundesrates ist von diesem stets entschieden abgelehnt, und gerade darauf beruht das Zutrauen, das die Arbeiterschaft dem Sekretariate entgegenbringt. Man ist sich seitens der Regierung wohl bewußt, daß die Arbeiterschaft in erheblichem Maße von den sozialdemokratischen Elementen geleitet wird und daß sich dieser Umstand auch in der Thätigkeit des Arbeitersekretariates wiederspiegelt, aber man hat trotzdem daran festgehalten, das letztere als eine eigene Einrichtung der Arbeiterschaft völlig deren selbständiger Leitung zu überlassen.
Der Ausschuß des Arbeiterbundes hatte seinen Sitz zunächst in St. Gallen; im Juni 1891 wurde er dann nach Winterthur und am 1. Januar 1897 nach Luzern verlegt. Der Bund erhebt bisher keine festen Mitgliederbeiträge, sondern bezieht nur freiwillige Zahlungen der beteiligten Vereine. Es ist schon mehrfach auf das Mangelhafte dieses Zustandes hingewiesen, doch steht einer Aenderung das Hindernis im Wege, daß die am Bunde beteiligten Krankenkassen gesetzlich ihre Mittel nicht anders, als zur Krankenunterstützung verwenden dürfen. Die Mitgliedschaft des Piusvereins ist mehrfach, insbesondere von sozialdemokratischer Seite, angegriffen, doch hat, nachdem der Piusverein den Nachweis erbracht hatte, daß von seinen 15000 Mitgliedern 9000 Lohnarbeiter und auch nur 1000 Ausländer sind, die Mehrheit des Zentralvorstandes sich dahin entschieden, daß der Verein den statutarischen Bedingungen entspreche.
Durch den 1895 erfolgten Beitritt des Eisenbahnerverbandes mit seinen 15000 Mitgliedern hat der Bund eine erhebliche Verstärkung erfahren, so daß auf dem am 6. April 1896 in Winterthur abgehaltenen vierten ordentlichen Schweizer Arbeitertage insgesamt 174181 Mitglieder vertreten waren, von denen 66528 auf die Krankenkassen, 54562 auf Gewerkschaften und Berufsvereine, 16031 auf den Grütliverein, 11548 auf allgemeine Arbeitervereine, 10512 auf katholische Vereine und 15000 auf den Piusverein entfielen. Dabei waren sogar die 30000 Mitglieder des welschen Krankenkassenverbandes, die auf dem früheren Arbeitertage in Zürich vertreten waren, dieses Mal fern geblieben.