Denn herrschen und kämpfen war ihre Lust, weil es ihr Dienst und das Gelübde der Ordenspflicht war, über die Heiden das Kreuz und das Schwert zu bringen.

Als Winrich von Kniprode Hochmeister war, der gewalttätige listige Mann, stand ihre Schwertbrüderschaft höher in Geltung als sonst im Reich eine Macht; als er der Hansa den Frieden von Stralsund erzwang gegen den Atterdag, wehte die schwarzweiße Fahne stolz auf der Burg an der Nogat.

Da wurden die Säle der festen Marienburg weit, da hielten die Säulen dem Remter der schwarzweißen Ritter die Decke kunstreich gespannt, da waren die Höfe und Hallen geschmückt mit dem Reichtum des preußischen Landes wie das maurische Königsschloß der Alhambra.

Aber schon wehte der polnische Wind Sandwellen in ihre Gärten; der Eidechsenbund der Preußen weckte den Haß und den Widerstand gegen die Willkür der landfremden Ritter; und als der Tag von Tannenberg kam, wurde das schwarzweiße Banner rot im Blut der verlorenen Schlacht.

Wohl konnte Heinrich von Plauen die Burg an der Nogat noch einmal mit Tapferkeit halten; aber das Glück der schwarzweißen Ritter hatte die Zucht welk gemacht für das Unglück: im blutigen Remter der Marienburg hielten die polnischen Sieger das Nachtmahl.

Die Feme

Saxnot war tot, und die freie Gemeinde lag unter dem Rasen, darüber die Rosse der Ritter im Übermut gingen; aber die einsamen Höfe der Roten Erde hielten das Herdfeuer wach, und die Wissenden waren beständig.

Die Gewalt hob das Schwert und das Gold in den prahlenden Tag, nur das Recht war stärker als Gold und Gewalt; wie der ewige Himmel hinter den rastlosen Wolken stand seine Herkunft hinter dem Tag und der schweigenden Nacht.

Draußen im Feld unter Bäumen war der steinerne Freistuhl gestellt; da hielt der Freigraf Gericht, ihm war der Blutbann des Königs gegeben, und die Freischöffen saßen ihm bei im uralten Femrecht der freien Gemeinde.

Da stand die Klage gelöst aus den bunten Kleidern der Welt, da war der Ritter ein Schelm, und der Bauer hob seine Hand über ihn, wenn seine Sache gerecht stand; denn jeder war frei im Gericht, wie er dem Recht untertan war.