[28] Translatio et Miracula SS. Marcellini et Petri ed. G. Waitz, SS. XV, 238-264. Ib. p. 265-273 Ex Miraculis S. Quintini ed. O. Holder-Egger, nebst einer Translationsgesch. s. XI, worin verlorene Annalen von Saint-Quentin benutzt sind.

[29] Translatio SS. M. et. P. in kulturgeschichtlicher Beziehung. Programm.

[30] Translatio SS. Tiburtii. Marcellini et Petri ad S. Medardum ed. Holder-Egger SS. XV, 391-395.

[31] Neue Ausg. mit Eintheilung in dreizeilige Strophen, von Dümmler, Poet. Lat. II, 125-135.

§ 9. Die Reichsannalen. [[←]]

MG. SS. I, 124-218; besonderer Abdruck 1845. Cod. Steinveld. (9) ist jetzt Brit. Mus. Add. 21109. Frese, De Einhardi Vita et Scriptis Specimen, Diss. Berol. 1845 (gegen die Autorschaft Einhards). O. Abel, Einhards Jahrbücher, Berl. 1850. 1880 (Geschichtschr. 17, IX, 2). L. Ranke, Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten, Abh. der Berliner Akademie 1854 S. 415-435; vermehrt Ges. Werke LI-LII. G. Waitz, Zu den Lorscher und Einhards Annalen, Goett. Nachrichten 1857 S. 46-52. B. Simson, De statu questionis: sintne Einhardi necne sint quos ei ascribunt, Annales Imperii, Diss. Regiom. 1860. W. Giesebrecht, Die fränkischen Königsannalen und ihr Ursprung, im Münchener Hist. Jahrb. (1864) S. 186-238. G. Monod, Revue Crit. 1873 N. 42. Fr. Ebrard, Reichsannalen 741-829 u. ihre Umarbeitung, Forsch. XIII, 425-472. E. Dünzelmann, Beiträge zur Kritik der Karol. Annalen, NA. II, 475-537. H. v. Sybel, HZ. XLII, 260-288 (Kl. Schr. III, 1 ff). Entgegnung Simsons, Forsch. XX, 205-214. Replik von Sybel, HZ. XLIII, 410. Duplik v. Simson, Karl d. Gr. II, S. 604-611. Harnack, Das Karol. u. das byz. Reich (1880), Excurs. Manitius, Die Ann. Sithienses, Lauriss. min. u. Enharti Fuld. (Diss. Lips. 1881). Manitius, Einhards Werke u. ihr Stil, NA. VII, 517-568. Is. Bernays, Zur Kritik Karol. Annalen. Straßb. 1883. Dorr, NA. X, 241-305. Nachwort v. Sybel S. 305 bis 307. Dorr, (Ann. Laur. 796-829 doch von E.) XI, 475-488. Sybel dagegen S. 489. Horst Kohl (Ueberblick) in G. Richters Ann. d. Deutschen Gesch. II. Abth. S. 697-714 (1887). B. Simson, Karl d. Gr. I (1888) S. 1-5, 657-664. Progr. v. Seraphim, Fellin 1887 s. NA. XIII, 654. Bemerkungen von Manitius, Mitth. d. Inst. X, 417 ff. (NA. XV, 211); ib. XIII, 225-238. Facs. d. Wiener Hs. v. Ann. Einh. in E. Berners Gesch. d. pr. Staats, I. 1890.

Die Bestrebungen der gelehrten Männer an Karls Hofe richteten sich vorzugsweise theils auf das Studium der älteren Litteratur und die formelle Ausbildung, theils auf theologische und philosophische Probleme; mit geschichtlichen Forschungen beschäftigten sie sich wenig. Dem Kaiser jedoch entging die Wichtigkeit derselben nicht, er sorgte wenigstens dafür, das Andenken seiner eigenen Zeit zu erhalten. Er verordnete, daß die Gesetze und die Beschlüsse der Reichstage seiner Zeit in mehreren Exemplaren an verschiedenen Orten sorgfältig aufbewahrt werden sollten; die Schreiben der Päbste und der griechischen Kaiser an ihn, seinen Vater und Großvater ließ er, im vollen Bewußtsein der überwiegenden Wichtigkeit dieser Verhältnisse, in einem eigenen Buche zusammenfassen, dem Codex Carolinus, dessen erster Theil uns noch erhalten, und eine der wichtigsten Geschichtsquellen ist[1]. Außerdem aber vergaß er auch nicht die Fürsorge, welche, wie wir oben ([→ S. 126]) sahen, das karolingische Haus schon in früherer Zeit der Aufzeichnung seiner Haus- und Landesgeschichte gewidmet hatte. Wie Paulus Diaconus in seiner Geschichte der Bischöfe von Metz den Ahnherrn der Arnulfinger verherrlichte, ist schon erwähnt. Dagegen finden wir keine Spur davon, daß etwa die Fredegarische Chronik weitere Fortsetzungen erhalten hätte, sie scheint vielmehr damals fast vergessen zu sein. Es hatte aber inzwischen die anfangs so gar dürftige annalistische Aufzeichnung schon begonnen, sich zu einer Art von Reichsgeschichte auszubilden; es waren nach der § 3 entwickelten Ansicht hauptsächlich die Bischöfe, vielleicht auch weltliche Große, welche bei der Pflicht regelmässiger Theilnahme an den Reichstagen und Heereszügen das Bedürfniß empfanden, die Reihenfolge der Begebenheiten übersehen zu können, und deshalb ihre Kleriker zu Aufzeichnungen veranlaßten, die nach und nach zusammenhängende Gestalt gewannen und aus anderen Annalen auch in ihrem älteren Theile ergänzt wurden. Vorzüglich Chrodegang von Metz (742 bis 766) scheint zu solcher Thätigkeit angeregt zu haben. Unter den Annalen dieser Art zeichnen sich aber in ganz besonderer Weise die sogenannten Annales Laurissenses majores[2] aus, welche in gedrängter Kürze freilich, aber doch mit vollständiger Uebersicht aller Begebenheiten die ganze Regierung Karls begleiten; schrieb man früher ihren Ursprung dem Kloster Lorsch zu, wo die älteste Handschrift gefunden ist, so können sie doch unmöglich dort oder überhaupt in der stillen Zurückgezogenheit eines Klosters entstanden sein. L. Ranke ist es, welcher zuerst mit sicherem Scharfblick dieses Verhältniß erkannte, und jene Annalen zum Gegenstand einer eindringenden Untersuchung machte, deren Resultate seitdem nicht nur fast allgemeine Zustimmung gefunden, sondern auch in hohem Grade anregend auf die weitere Forschung gewirkt haben. Aus der Abhandlung, welche einen wichtigen Fortschritt für unsere Kenntniß der mittelalterlichen Geschichtschreibung bezeichnet, erlaube ich mir die betreffende Stelle wörtlich auszuheben[3]. Ranke sagt nämlich in Bezug auf diese Jahrbücher: „Bei dem alten Annalisten fällt nun zweierlei auf, einmal, was wir eben berührten, daß er große Unglücksfälle verschweigt; auch von den inneren Stürmen, den dann und wann auftauchenden Verschwörungen giebt er keine oder nur ungenügende Nachricht, — sodann aber, daß er über das, was er berührt, ausnehmend gut unterrichtet ist. Ein Mönch in seinem Kloster konnte unmöglich die Dinge so genau erkunden, wie sie hier beschrieben sind; wir haben Kloster-Annalen dieses Landes, aus derselben Zeit, allein wie sehr sind sie verschieden! Sie berichten nur das ganz Allgemeine der auffallendsten Thatsachen. Hier aber haben wir einen Autor vor uns, der die Züge der Heere, ihre Zusammensetzung und Führung, die einzelnen Waffenthaten kurz aber sicher angiebt, und der auch von den Unterhandlungen bis auf einen gewissen Grad zuverlässige Kenntniß hat. Niemand konnte über die Unternehmungen gegen Benevent und Baiern so gute Nachrichten mittheilen, der nicht dem Rath des Kaisers nahestand. Diese beiden Eigenschaften zusammen, gute Kunde und große Zurückhaltung, scheinen fast auf eine officielle Abfassung zu deuten, die aber freilich von einem Geistlichen herrühren müsste: jede Phrase bezeichnet einen solchen. Es würde ein in den Weltgeschäften erfahrener, und mit dieser Thätigkeit vielleicht speciell beauftragter Geistlicher gewesen sein, der diese Notizen am Hofe selbst aufgesetzt hätte; in rohem Stil, wie ihn die Zeit, welche der Einrichtung der Hofschule voranging, wohl erlaubte; ein Mann der alten Art und Weise, die sich hier durch die Nachwirkung der Ereignisse allein höher erhob als je zuvor.“

Ranke hat in diesen Worten eine Ansicht, die er mündlich bereits weiter ausgeführt hatte, nur leicht angedeutet; die Ansicht, daß nicht nur diese, sondern auch ein Theil der späteren Reichsannalen amtlicher Natur waren, daß auf Veranlassung des Hofes die Zeitgeschichte officiell verzeichnet wurde, und daraus die ungemein rasche und bedeutende Entwickelung der Annalistik sich erklärt, welche später auch anderen zum Vorbild diente, die nur aus eigenem Antrieb die Ereignisse, welche sie erlebten, darzustellen versuchten.

Diese Thatsache selbst in ihrer Allgemeinheit, die Thatsache, daß nach dem Vorgange Childebrands und Nibelungs auch Karl für eine zuverlässige Aufzeichnung der Begebenheiten Sorge trug, daß daraus die Jahrbücher entstanden, welche wie die Vorzüge, so auch die Fehler und Schwächen aller officiellen Geschichtschreibung aufweisen, habe ich früher geglaubt als erwiesen und anerkannt betrachten zu dürfen, allein diese Auffassung hat seitdem in H. v. Sybel einen gefährlichen Gegner gefunden. Er leugnet die Bedeutung der Reticenzen, die man auch ebenso gut nur einem allzu lebhaften und loyalen Patriotismus zuschreiben könne, und findet, daß der Verfasser doch nur sehr oberflächlich unterrichtet gewesen ist. Er findet eben nichts darin, was nicht ein Mönch des Klosters Lorsch mit Leichtigkeit habe in Erfahrung bringen können. Das möchte auch ich nicht gerade leugnen, nur habe ich von dem Klosterleben der damaligen Zeit eine andere Vorstellung und kann nicht glauben, daß ein Mönch so anhaltend und in so gleichmäßiger Weise durch viele Jahre hindurch der Erforschung und Darstellung der weltlichen Vorgänge seine Aufmerksamkeit zugewandt haben sollte. Und mit Recht bemerkt Bernays, daß er ja für diese Annalen eine gleichzeitige Aufzeichnung vor 788 nicht annehme, und daß für die vergangenen Jahrzehnte besagter Mönch doch schwer die Kunde der Begebenheiten sich habe verschaffen können[4]. Am Hofe, das möchte ich auch jetzt zuversichtlich behaupten, müssen die Annalen geschrieben sein; was aber den amtlichen Charakter betrifft, so muß vor allen Dingen betont werden, daß wir durchaus den unwillkürlich stets sich einschleichenden Gedanken an Zustände und Verhältnisse unserer Zeit zu verbannen haben, wo jedes officielle Wort sorgsam geprüft und gesichert wird. In solcher Weise amtlich sind die Lorscher Annalen gewiß nicht gewesen, und in dieser Beziehung kann ich H. v. Sybel u. Bernays[5] vollkommen zustimmen. Wenn wir aber doch wissen, daß Pippins nächste Angehörige dergleichen Aufzeichnungen veranlaßten, und daß eine Annalistik dieser Art im Westfrankenreiche unzweifelhaft bestand, wenn wir lesen, daß Smaragd, der 843 gestorben ist, von der uralten und bis auf seine Zeit bestehenden Sitte der Könige redet, die Begebenheiten ihrer Zeit aufzeichnen zu lassen[6], so kann ich mir nicht vorstellen, daß Karl nicht ebenfalls dafür Sorge getragen habe. Darunter verstehe ich aber nur, daß er einen solchen Auftrag ertheilte, und daß man nun ein Buch hatte, welches in der Kanzlei verwahrt und gelegentlich vom Könige selbst angesehen wurde, wie wir durch einen Brief Hinkmars wissen, daß Karl der Kahle die Annalen des Prudentius bei sich hatte, wie später auch Friedrich I die ihm übersandte Chronik des Otto von Freising benutzte. Es ist dabei durchaus nicht ausgeschlossen, daß nicht einmal Jahre lang die Arbeit liegen blieb und der betreffende Autor auch manchmal nachlässig und flüchtig arbeitete. Eine amtliche Nachprüfung seiner Arbeit wird nicht stattgefunden haben. Hinkmar sagt ausdrücklich, daß die Jahrbücher des Prudentius schon in vieler Menschen Hände gekommen seien, und da eine Einwirkung auf die öffentliche Meinung beabsichtigt war, wird an Geheimhaltung nicht zu denken sein.

Sicher ist es nicht dieses Buch gewesen, welches der Verfasser der Vita Rigoberti meinte, als er über Karl Martell schrieb: „De hoc etenim, non rege sed tyranno, ita legitur ad locum in Annalibus diversorum regum: Iste Karlus omnibus audacior episcopatus regni Francorum laicis hominibus et comitibus primum dedit, ita ut episcopis nihil potestatis in rebus ecclesiarum permitteret[7]“. Diese Stelle ist bisher nur nach dem Auszug in Flodoards Hist. Rem. II, 12 angeführt und deshalb gänzlich mißverstanden worden. Der Verfasser stand der Zeit, über welche er schrieb, schon sehr fern, und kann nicht sehr viel älter sein, als Flodoard selbst; er wird vermuthlich eine jüngere Compilation benutzt haben.