Eigentlich hätten die ältesten Annalen des Mittelalters und die Geschichtschreiber der Gothen, Merowinger und Langobarden das Werk eröffnen sollen; die Vorarbeiten dazu waren aber so schwierig, und die Benutzung so unentbehrlicher Handschriften noch nachzuholen, daß diese ganze Abtheilung einstweilen übergangen wurde, um nicht zu lange mit dem wirklichen Beginn der Publicationen zögern zu müssen. Jetzt erst, nach wiederholten Reisen durch Frankreich, Belgien, England, Spanien, Italien, Rußland, sind die Vorbereitungen der Vollendung nahe gerückt, und die Herausgabe dieser sehnlich erwarteten Quellen ist ernstlich in Angriff genommen, größtentheils schon erfolgt.
Den Anfang machten also aus diesen Gründen die karolingischen Annalen[13], welche mit ihren Anfängen noch in die merowingische Zeit hinaufreichen und mit den Fortsetzungen zum Theil durch das ganze Mittelalter sich erstrecken. Nur wer die Verwirrung, den verwahrlosten Zustand kennt, in welchem sich früher diese Annalen befanden, an verschiedenen Orten und größtentheils in sehr fehlerhafter Gestalt gedruckt, ohne Unterscheidung ihres echten, gleichzeitig niedergeschriebenen Gehaltes und der späteren Zusätze, nur der kann sich eine richtige Vorstellung machen von dem außerordentlichen Gewinn, welcher der Geschichtsforschung daraus erwuchs, daß nun alle jene Annalen in einem Bande vereinigt, kritisch gesichtet und durch neue Entdeckungen bereichert, zur ungehinderten Benutzung bereitet vorlagen. Daß eben hierdurch auch die Möglichkeit gegeben wurde, über die ursprüngliche Arbeit hinauszugehen und die Kritik weiter zu führen, liegt in der Natur der Dinge.
Nach einer neuen Reise des Herausgebers nach den Niederlanden, Paris und England erschien 1829 der zweite Band[14], welcher die Chroniken und Biographieen der karolingischen Periode enthält. Den Anfang aber bilden die Geschichtsquellen des Klosters St. Gallen, bearbeitet von Ildefons von Arx[15], welche mit dem alten Leben des Stifters beginnen und bis zum Jahre 1233 unzertheilt beisammen gelassen wurden. Das Leben des heiligen Ansgar bearbeitete für diesen Band Dahlmann.
Einen neuen sehr bedeutenden Fortschritt brachten die beiden Bände Leges 1835 und 1837. Auch hier wurden einstweilen die alten Volksrechte noch bei Seite gelassen; erst 1863 erschien der dritte Band, welcher die Gesetze der Alamannen und Baiern von Joh. Merkel, der Burgunden von Bluhme, der Friesen von Richthofen bearbeitet enthält; 1868 im vierten Band das von Fr. Bluhme und Alfred Boretius bearbeitete Recht der Langobarden; von diesen Volksrechten aber erscheinen jetzt neue Bearbeitungen in der Quart-Ausgabe. Die jüngeren Rechtsbücher blieben der Thätigkeit der Rechtshistoriker überlassen, während die Reichstagsacten seit König Wenzels Wahl von der historischen Commission übernommen sind. Von jenen beiden Bänden aber umfaßt der erste die Capitularien bis 921, der zweite außer neu aufgefundenen Supplementen Reichsgesetze, kaiserliche Verordnungen, Rechtsprüche, Verträge und andere wichtige Urkunden bis 1313; hier ist namentlich aus den Vaticanischen Regesten viel neues von erheblicher Bedeutung mitgetheilt. Ein Anhang enthält in völlig principloser Mischung unechte Capitularien, Synodalbeschlüsse, und einige päbstliche Bullen. Die verfälschte Capitularien-Sammlung des Benedictus levita ist hier von dem leider zu früh der Wissenschaft entrissenen Dr. Knust herausgegeben, welcher auf der Heimkehr aus Spanien in Paris am 9. October 1841 verstarb[16]. Seine Ausgabe wird ihren kritischen Werth behaupten, aber die in der vorausgeschickten Abhandlung niedergelegten Untersuchungen sind von Paul Hinschius in seiner Ausgabe der Decretales Pseudo-Isidorianae (1863) zum Theil widerlegt und berichtigt. Diese beiden ersten Bände der Leges sind längst vergriffen und eine neue Ausgabe war um so nothwendiger, da die ursprüngliche Arbeit in hohem Grade durch Flüchtigkeitsfehler entstellt ist. Alfred Boretius, welcher in seiner Schrift: Die Capitularien im Langobardenreich (Halle 1864) diese Mängel nachgewiesen hatte, hat auch die neue Ausgabe der Capitularien besorgt; nach seiner schweren Erkrankung trat für ihn Dr. Krause ein. Mit der Bearbeitung der Reichsgesetze ist L. Weiland beschäftigt. Als eine überaus werthvolle Ergänzung ist die Ausgabe der Formeln von K. Zeumer hinzugetreten.
In besserer Weise wurde mit Benutzung tüchtiger jüngerer Kräfte die Reihe der Scriptores fortgeführt; in rascher Folge erschienen 1839 und 1841 der dritte und vierte Band, welche die Periode der sächsischen Kaiser enthalten. Bei diesen trat G. Waitz als Mitarbeiter ein, während Lappenberg, der die Geschichtsquellen der niederelbischen Lande übernommen hatte, hier als Erstling den Thietmar von Merseburg bearbeitete, dem später Adam von Bremen u. a. folgten. Für die Zeit der Karolinger hatten zwei Bände genügt und ebenso noch für die Zeit der Ottonen zwei von etwas stärkerem Umfange; die Salier dagegen, mit Lothar, erforderten acht Bände, die von 1844 bis 1856 erschienen; so sehr wächst um diese Zeit die Masse des Stoffes. Neben Waitz finden wir hier auch C. L. Bethmann thätig, der schon längere Zeit an den Vorarbeiten Theil genommen und namentlich in den Bibliotheken Frankreichs und Belgiens gearbeitet hatte; es gelang ihm u. a. die Urschrift der Chronik des Sigebert zu entdecken, welche mit allen ihren Fortsetzungen im 6. Bande erschien. Eine längere Reihe jüngerer Mitarbeiter hat sich den schon genannten angeschlossen, in den letzten Jahren häufiger wechselnd; von der ersten Generation ist nur G. Waitz fortwährend noch als Herausgeber einzelner Werke betheiligt geblieben. So ersprießlich nun auch für die rasche Ausführung des Unternehmens sich die thatsächlich durchaus monarchische Leitung anfänglich erwiesen hatte, so zeigte sich im Verlaufe desselben immer deutlicher, daß seine große Ausdehnung die Kräfte eines Mannes überstieg[17], wie denn auch die ursprünglichen Statuten eine ganz andere Form vorgeschrieben hatten. Nachdem schon am Bundestage nach dem Referate Roberts von Mohl eine Aenderung der Leitung in Angriff genommen war, nahm nach den Kriegsjahren der neue Bundesrath sich der Sache an, und im Januar 1875 ist unter der Vermittelung der Berliner Akademie der Wissenschaften eine neue Organisation ins Leben gerufen. Die Leitung des ganzen Unternehmens hat jetzt eine Centraldirection, deren Vorsitzender bis an seinen Tod G. Waitz war, jetzt E. Dümmler; die einzelnen Abtheilungen sind besonderen Leitern selbständig übergeben. Waitz selbst übernahm die Scriptores und provisorisch die Leges, Th. Mommsen die 'Auctores antiquissimi' der Uebergangszeit als eigene Abtheilung, Sickel die Diplomata, Wattenbach die Briefe, Dümmler die Antiquitates. Als beschlossen war, auch die Concilien der Merowingerzeit aufzunehmen, übernahm Maaßen die Vorbereitung der Ausgabe. Für solche Serien, welche neu begonnen werden, ist ein bequemeres Quartformat eingeführt. Als Fortsetzung des Archivs der Gesellschaft erscheint das Neue Archiv, von welchem jährlich ein Band ausgegeben wird; dasselbe beginnt mit einem Bericht über die Neugestaltung der Direction und bringt regelmäßig Berichte über die jährlichen Versammlungen der Centraldirection und den Stand der Arbeiten.
Von dem Deutschen Reich und Oesterreich sind bedeutende Geldmittel bewilligt, welche eine gesteigerte Betreibung der Arbeiten durch zahlreiche Gelehrte ermöglichen.
Werfen wir nun einen Blick auf die Art der Ausführung, so treten uns besonders zwei Hauptprincipien entgegen, welche im Vergleich mit den älteren Sammlungen einen bedeutenden Fortschritt bezeugen: die genaue Wortkritik und die strenge Sichtung des Inhalts mit Bezug auf die Herkunft und Glaubwürdigkeit der Nachrichten.
Zum ersten Male sind hier die mittelalterlichen Schriftsteller mit einer Genauigkeit behandelt, wie sie früher nur classischen Autoren zugewandt wurde. Von Anfang an wurde der Grundsatz aufgestellt und in der Regel auch befolgt, für jeden Schriftsteller alle erreichbaren handschriftlichen Hülfsmittel zusammenzubringen, ohne Rücksicht auf frühere Drucke nur die beste Handschrift zu Grunde zu legen, und durch Vergleichung der übrigen die möglichste Reinheit und Sicherheit des Textes zu erstreben.
Wenn auch durch frühere Sorglosigkeit, durch die Verwüstungen der Bauernkriege und die stürmischen Zeiten am Ende des vorigen Jahrhunderts viel zu Grunde gegangen ist, so hat sich doch, wie die unternommenen Reisen nach und nach ergaben, mehr erhalten, als man irgend erwartet hatte. Und wenn auch jetzt manche Handschrift vermisst wird, welche den Maurinern noch vorlag, so bietet dagegen unsere Zeit den Vortheil, daß fast alle Bibliotheken und Archive der wissenschaftlichen Forschung zugänglich sind, während jene noch häufig über die eifersüchtige Verweigerung des Eintritts Klage führten. Hat doch selbst Mabillon in Salzburg, so festlich er auch dort empfangen wurde, keine Handschrift zu sehen bekommen[18].
Von nicht geringerer Wichtigkeit als die Correctheit der Texte ist aber zweitens die genaue kritische Analyse der Quellen. Nicht nur sind dadurch mehrere früher allgemein benutzte Schriften als untergeschoben gänzlich ausgeschieden worden, sondern auch die echten Chronisten werden erst dadurch dem Geschichtsforscher recht brauchbar, daß ihm auf den ersten Blick entgegentritt, was jedem eigenthümlich, was von anderen entlehnt ist, und woher er es entnommen hat. Zuerst in der Ausgabe des Regino, und seit dem vierten Bande der Scriptores in consequenter Durchführung, wird alles von anderen unmittelbar entlehnte auch durch Petitdruck kenntlich gemacht, was die Benutzung ungemein erleichtert. Das wird jeder zu würdigen wissen, welcher irgend Gelegenheit gehabt hat, andere Sammlungen und Ausgaben zu benutzen, wo der gewissenhafte Forscher diese Arbeit stets von neuem vornehmen muß, während freilich viele es sich leichter machen und ohne Unterscheidung gleichzeitige, spätere und abgeleitete Nachrichten benutzen.