Die Vorrede seiner Getica hat Jordanis mit geringen Aenderungen wörtlich von Rufin entlehnt[7]. Natürlich eignete er sich auch die römisch christliche Weltanschauung an; dahin führte ihn sein Stand, dahin auch die ganze Richtung seines Volkes. Vollkommen theilt er die Verehrung des Kaiserthums, und wenn er es unternahm, die Folge der Weltreiche in gedrängter Uebersicht darzustellen, so konnte ihm doch der Gedanke niemals nahen, daß etwa auch das römische Reich sein Ende erreicht habe und andere an seine Stelle treten würden. Eben war er, wie er uns berichtet, mit der Abfassung eines solchen Handbuches beschäftigt, als sein Freund Castalius oder Castulus ihn aufforderte, Cassiodors Geschichte der Gothen in einen Auszug zu bringen[8]. Diese Aufgabe, sagt er, sei für ihn um so schwieriger gewesen, da ihm das Werk nicht einmal vorliege, sondern er es nur einmal in früherer Zeit auf drei Tage zum Lesen erhalten habe. Doch glaube er sich des wesentlichen Inhalts noch vollständig zu erinnern[9]. Damit habe er nun verschiedenes aus griechischen und lateinischen Geschichten verbunden, den Anfang und das Ende aber, wie auch mehreres in der Mitte von seinem Eigenen dazu gethan. Später, im Verlauf der Geschichte, nennt er den Cassiodor nie, ebenso wenig aber auch den gegen das Ende benutzten Marcellinus. Es unterliegt nun wohl kaum noch einem Zweifel, daß er, wie schon Cassel angenommen hatte, bis auf wenige unbedeutende Zusätze eben nur den Cassiodor ausgezogen hat, was ihm ja auch aufgetragen war, und die Ungenauigkeit der gelehrten Citate bestätigt, daß auch sie mit herüber genommen sind[10]. Man muß also annehmen, daß er sich schon früher schriftliche Auszüge gemacht hatte, die er jetzt, ohne das Werk selbst wieder einsehen zu können, verarbeitete, eine in der That schwierige Aufgabe, welche wohl von einer zu harten Beurtheilung des ungeschulten Gothen abhalten sollte. Doch läßt sich freilich nicht leugnen, daß seine Benutzung der Annalen des gleichzeitigen Marcellinus Comes[11] nicht befriedigender ausgefallen ist. Denn nach diesem Führer erzählt er mit auffallender Kürze von den Siegen Belisars, und die Vergleichung mit den knappen aber genauen und zuverlässigen Angaben dieses Schriftstellers fällt nicht günstig für unseren Autor aus, der sich offenbar mit größerer Vorliebe den alten Ueberlieferungen zuwendet, und wie das bei den Anfängen einer gelehrten Geschichtschreibung so häufig ist, gerne eine unverdaute Gelehrsamkeit auskramt, von der sorgsamen Gewissenhaftigkeit aber, welche die Nachwelt am höchsten schätzt, kaum einen Begriff hat. Indem er nun hierin gegen gleichzeitige und spätere Annalen zurücksteht, zeichnet er sich dagegen vor den einfachen Chronisten aus durch das Festhalten eines leitenden Gedankens, welcher die Darstellung beherrscht. Man hat Jordanis eine gänzliche Entfremdung von seinem Volke zum Vorwurf gemacht. Nicht zum Ruhme der Gothen, sagt er schließlich, habe er dieses geschrieben, sondern um den Ruhm des Siegers zu erhöhen. Allein darauf darf man nicht zu viel Gewicht legen. Die Liebe zu seinem Volke, der Stolz auf die Tapferkeit der Gothen, auf die Herrlichkeit der Amaler, treten vielmehr mit großer Lebhaftigkeit überall hervor, und eben deshalb hielt Jordanis es für nöthig, durch eine solche Wendung in der damaligen Zeit des Krieges dem Argwohn der Herrscher zu begegnen. Denn als er dieses schrieb, war der Krieg noch keineswegs beendigt, sondern vielmehr mit neuer Wuth entbrannt. Jordanis aber hatte allerdings für diesen letzten Todeskampf der Gothen keine Theilnahme; dem stand in ihm theils seine politische Ansicht, theils das Blut der Amaler entgegen, welches mächtiger war als das Volksbewußtsein. Er setzte seine Hoffnungen auf Germanus, den Gemahl der Matasuinth, dem ja auch von seinen Landsleuten so viele sich zuwandten, und nach dessen frühem Tode auf den letzten Sprossen der Amaler, auf das Kind Germanus: der sollte sein Volk wieder sammeln und beherrschen, im engsten Anschluss an das Römerreich, so wie einst Theoderich. An drei Stellen gedenkt er dieses Kindes, und an der letzten spricht er ausdrücklich die Hoffnungen aus, welche er an diesen Erben der vereinigten Anicier und Amaler knüpft.
Denn das ist eben, wie Sybel nachgewiesen, und Stahlberg weiter ausgeführt hat, der leitende Gedanke des Jordanis, daß er, was ja auch richtig war, nur in der friedlichen Einfügung des Gothenvolkes in das römische Reich die Möglichkeit und Hoffnung einer gedeihlichen Zukunft für dasselbe erkennt. Ihm konnte es nur als ein hoffnungsloses und frevelhaftes Unternehmen erscheinen, wenn die letzten Gothenfürsten, die dem Stamm der Amaler fremd waren, sich dem letzten Weltreich gegenüber feindlich behaupten wollten, um so mehr, da er katholisch war, und dadurch im Gegensatze zu seinen arianischen Volksgenossen mit der Einheit der Kirche auch die Einheit des weltlichen Reiches erstreben mußte. Daher legt er überall besonderes Gewicht auf die friedlichen Beziehungen der Gothen zum Ostreiche, und seine Theilnahme und Hoffnung konnten sich nur dem Germanus zuwenden. Dieser Auffassung konnte sich damals niemand entziehen, der in den Bildungskreis der römischen Kirche eingetreten war, und sie blieb herrschend, bis die Franken stark genug waren, um sich selbst als die wahren Träger des erneuten römischen Reiches betrachten zu können. Vollkommen zutreffend bezeichnet daher L. v. Ranke[12] sein Werk als eine „zwar auf historische Vorstudien basierte, aber zugleich auf den Moment angelegte politisch-historische Arbeit über die Geschichte der Gothen“. Auch ist es richtig, daß er ganz im Sinne Cassiodors geschrieben hat, aber wenn dann die Vermuthung hinzugefügt wird, dass Cassiodor selbst als der intellectuelle Urheber des Werkes zu betrachten sei, so läßt sich das weder mit den Verhältnissen vereinigen, noch ist zu erklären, weshalb Jordanis das so sorgfältig hätte verbergen sollen.
Von großer Wichtigkeit aber ist es, festzustellen, wo und unter welchen Verhältnissen Jordanis sein Werk geschrieben hat. Da finden wir nun bei Mommsen die Behauptung, dass er als Mönch in einem mösischen oder thracischen Kloster gelebt und geschrieben habe. Er beruft sich auf seine besonders genaue Kenntniß des unteren Donaulaufes und der benachbarten Gegenden, und daß er bei dem Auszug aus Cassiodor gerade, was sich auf Mösien und Thracien bezog, bevorzugt habe, was sich indessen durch die Angaben über seine Herkunft leicht erklären läßt. Weit wichtiger ist die Frage, ob aus den Worten „ante conversionem meam“ mit Nothwendigkeit zu schließen ist, daß er Mönch geworden sei. Das wird behauptet, aber ich finde keinen Beweis dafür, daß nicht auch der Eintritt in den geistlichen Stand so bezeichnet werden könne. Wir haben ja aus späterer Zeit Mönche genug, welche geschichtliche Werke geschrieben haben, aber aus diesen Jahrhunderten ist mir keiner bekannt. Ihre Stellung zur Welt hat sich im Laufe der Zeit und vorzüglich durch die eigenthümliche Entwickelung der Kirche im Abendland völlig verändert. Wer damals in ein Kloster eintrat, zog sich in vollem Ernst aus der Welt zurück und erfuhr, wie noch jetzt orientalische Mönche, sehr wenig von ihr. Cassiodor zuerst scheint seine Mönche überhaupt auf litterarische Beschäftigung hingewiesen zu haben. Ich halte es für vollkommen undenkbar, daß ein Mönch in einem Kloster in Mösien ein solches Werk hätte zu Stande bringen, daß er das neueste Annalenwerk hätte erhalten und über die politischen Angelegenheiten der Gegenwart hätte schreiben können.
Deshalb halte ich fest an der Entdeckung Jakob Grimms, der in dem Vigilius, welchem Jordanis sein zweites Werk gewidmet hat, den damaligen römischen Pabst erkannt und mit überzeugenden Gründen nachgewiesen hat[13]. Schon früher hatte Cassel auf einen Jordanis, Bischof von Kroton, aufmerksam gemacht, welcher in einem Schreiben des Pabstes Vigilius erwähnt wird; seine Vermuthung, daß er mit unserm Autor identisch sei, fand Zustimmung. Es erklärt sich nun dadurch leicht, daß er von dem Verwalter der unfern gelegenen Güter Cassiodors dessen Werk auf kurze Zeit erhielt, auch daß er sich nicht selbst im Gothenreiche befand, als er schrieb. Schirren freilich hat einen anderen Jordanis vorgezogen, den Pabst Pelagius in einem Schreiben vom Jahre 556 als Defensor der römischen Kirche erwähnt; allein mit Recht hat Bessell hervorgehoben, daß doch nur ein Bischof den römischen Pabst frater anreden könne, und daß auch der ganze Inhalt des Trostschreibens nur für einen Amtsbruder angemessen sei. Auch bezeichnen ihn als solchen nicht geringe Handschriften[14]. Noch erheblicher aber ist der Umstand, daß nach jenem Schreiben des Vigilius Jordanis von Kroton sich im Jahre 551 mit ihm in Constantinopel befand, daß er also zu denjenigen gehörte, welche ihn in seinem Exil (547 bis 554) begleiteten. Dasselbe nimmt auch Schirren von dem Defensor Jordanis an, und hat deshalb die Vermuthung, welche auch Stahlberg wahrscheinlich fand, ausführlich begründet, daß nämlich Jordanis seine Gothengeschichte 551 in Constantinopel verfaßt habe[15]; darin stimmen Bessell und Gutschmid mit ihm überein, und in der That ist die Wahrscheinlichkeit dafür so groß, daß sie fast zur Gewißheit wird. Nun erklärt es sich sehr einfach, weshalb Jordanis sich Cassiodors Buch nicht wieder verschaffen konnte, während Marcellins Annalen ihm zugänglich waren; man begreift, daß Vigilius und seine Anhänger eines Buches bedurften, welches ihnen die gothische Geschichte kurz und übersichtlich vorführte, die ältere vorzüglich, weil die Ereignisse der letzten Jahrzehnte noch in frischem Gedächtniß waren. Die Worte Jordanis, in welchen er seinen Freund Castalius als Nachbar der Gothen (vicinus genti) im Gegensatz zu seiner eigenen Lage bezeichnet, sind nun nicht mehr auffallend, und der politische Standpunkt, die ängstliche Behutsamkeit des Verfassers, seine geringe Kenntniß der Kämpfe in Italien, der Mangel an Theilnahme für die neue Erhebung unter Totila, die lebhafte Hoffnung, welche er an den Sprößling der Anicier und Amaler knüpft, so wie die Vertrautheit mit den in Byzanz getroffenen Maßregeln und erst begonnenen Unternehmungen, alles das tritt in ein helleres Licht, so daß an der Richtigkeit dieser Annahme kaum zu zweifeln ist.
Bald nach der Vollendung der Gothengeschichte konnte Jordanis auch dem Vigilius seine Chronik überreichen, die, wie er selbst sagt, im 24. Jahre Justinians (welches am 1. April 551 begann)[16], beendigt war. Die erneuten Kämpfe der Gothen sind hier mit sichtlicher Abneigung gegen Totila berührt, die letzte Katastrophe aber war noch nicht zur Kenntnis des Verfassers gekommen. Uebrigens ist dieses Werk, welches gewöhnlich De regnorum successione genannt wird, richtiger (nach Mommsen) De summa temporum vel origine actibusque gentis Romanorum betitelt wird, eine unbedeutende und ungeschickte Compilation; es ist großentheils aus Florus entlehnt, so wörtlich, daß die neuesten Herausgeber desselben, Jahn und Halm, aus Jordanis den Text des Florus bedeutend berichtigen konnten; später benutzt er den Eutrop, Orosius und andere, welche in der Ausgabe von Mommsen nachgewiesen sind. Wichtig ist diese Schrift fast nur als höchst charakteristisch für den Standpunkt des Verfassers, denn die Weltgeschichte ist ihm eben nur die römische, angeknüpft an die aus der Chronik des Hieronymus entlehnten Generationen des alten Testaments und die Regentenreihen der früheren Weltreiche; er beruft sich ausdrücklich auf die Prophezeiung des Daniel, daß diesem Reich die Herrschaft bis ans Ende der Welt beschieden sei.
[1] Für Jornandes kämpft Dietrich, Ueber die Aussprache des Gothischen, Marburg 1862. Mommsen schreibt Jordanes; ich folge auch hier der überlieferten Form, welche sich der Aussprache anschließt.
[2] De rebus Get. am Schluß: „Nec me quis in favorem gentis praedictae quasi ex ipsa trahentem originem aliqua addidisse credat“.
[3] Ib. c. 50: „Scyri vero et Sadagarii et certi Alanorum cum duce suo nomine Candac Scythiam minorem inferioremque Moesiam acceperunt. Cujus Candacis Alanovijamuthis patris mei genitor Paria, id est meus avus, notarius quousque Candac ipse viveret fuit, ejusque germanae filio Gunthicis (l. Gunthigis, p. 150) qui et Baza dicebatur mag. mil. filio Andages fili Andele, de prosapia Amalorum descendente, ego item quamvis agramatus Jordanis ante conversionem meam notarius fui.“ Die nach den Hss. hergestellte Form dieser Stelle macht ihre Bedeutung noch unsicherer. Ueber die Namen Grienberger, Germania XXXIV, 406 (NA. XV, 615).
[4] Mommsen, Praef. p. X.