Die weitere Entwickelung dieser Annalen gehört einem späteren Abschnitte an; hier waren, wenn auch manchmal schon vorgegriffen wurde, vorzüglich nur die ersten Anfänge zu betrachten, welche noch im höchsten Grade dürftig und armselig sind, wie sie denn auch in ihrer ursprünglichen Gestalt als Randbemerkungen zu Ostertafeln durchaus nicht den Anspruch machen für litterarische Erzeugnisse zu gelten. Erst der lichteren Zeit des großen Karl gehört der Gedanke an, diese Notizen mit anderen Nachrichten zu einem Ganzen zu verbinden, und sie dann mit Absicht und Bewußtsein als gleichzeitige Aufzeichnung der Geschichte weiter zu führen.


[1] Vgl. die Schriftprobe der Annales Corbejenses, MG. SS. III. Tab. 1. Sickel in den Forschungen IV, 451 und ib. 454-461 über die älteste im Original erhaltene Fulder Ostertafel mit Annalen.

[2] So bei den Ann. Ottenb. MG. SS. V, 1.

[3] S. den Bericht von Pertz im Archiv VI, 258 ff.

[4] Hist. Zeitschr. XLII, 265. Kleine hist. Schriften III, 1 ff.

[5] Zur Kritik Karolingischer Annalen, Straßb. 1883. In einem dadurch veranlaßten Aufsatz HZ. LIV (1885) S. 55-70 bestreitet G. Kaufmann überhaupt den Nutzen solcher Untersuchungen und die Möglichkeit gesicherter Erfolge.

[6] Beiträge zur Kritik Karolingischer Annalen, Diss. Lips. 1878. Für Hofannalen von 785-803 ist E. Seraphim eingetreten. Quellenkritische Untersuchungen der kleineren Karol. Annalen. Progr. d. livländ. Landesgymn. Fellin 1887.

[7] Neues Archiv V, 497 ff.

[8] Annales Sancti Amandi a. 687-810, MG. I. 6-11. Die nach dem Besitzer der Handschrift genannten Ann. Tiliani (ib. p. 6-8) sind von 708 bis 737 nach Arnold, S. 53-55, aus der Quelle der Ann. S. Amandi geflossen, in ihrem zweiten Theil 741 bis 807 (S. 219-224) aus den Ann. Lauriss. entnommen. Zu erkennen sind die Notizen bis 771 auch in den dürftigen Ann. Sangallenses Baluzii p. 63, e cod. 124. [←] welche nach Arnold, S. 42-47, aus der von ihm angenommenen Compilation stammen, weiterhin aus den Hofannalen. Ausg. v. Henking, Sanctgaller Mitth. XIX, 224-265; nach S. 340 stammen sie bis 764 aus gleicher Quelle mit d. Ann. S. Amandi u. sind auch weiterhin ein Auszug, nicht Original. Die Ann. Laubac. SS. I, p. 7-12. 15. 52, und ihre Gruppe behandelt Arnold, S. 55-61. Er erkennt in den Laubac. bis 814 eine mit einigen Zusätzen versehene Umarbeitung der Ann. S. Amandi, welche kürzer in den Ann. Auscienses, Augienses brevissimi, S. Germani minores, vielleicht ebenso in den Ann. S. Amandi breves (SS. II, 184, von 742-855) und Ann. Bawarici breves benutzt, auch im Chron. Lausonense nicht zu verkennen sei. Verwandt, aber ganz unbedeutend, sind die Ann. S. Amandi brevissimi, 760 bis 796, SS. XIII, 38. und Ann. Regum Sangallenses, 687-855, SS. XIII, 717 u. NA. V, 428. Vgl. über die Laubac. auch B. Simson, Forsch. XXV, 375-377. Seraphim S. 8-12, der sie von ursprünglich reicheren Ann. S. Amandi ableitet. — Ann. 759-805 im Cod. Vat. Christ. 213, Arch. XII, 270, vgl. Waitz, HZ. XXVIII, 200, sind das Fragm. Chesnianum der Ann. Laureshamenses, NA. II, 329.