Als der Ratsherr sah, daß sein Schützling zu keinem Gespräch zu bringen war, ließ er ihn unwirsch stehen, um noch einen Blick in die Ratstrinkstube zu werfen, wo die zwölf Gerichtsherren vor der Sitzung jeweils einen gehörigen Frühtrunk zu tun pflegten. Er fand die Trinkstube voll wie an höchsten Festtagen. Es saßen da würdige Männer, die mit ihrer Meinung, daß sich die Stadt mit dieser Hexengeschichte ein böses Süpplein eingebrockt und, zum mindesten, lächerlich gemacht habe, nicht hinterm Zaun hielten; aber dafür fehlte es unter den alten Hochmögenden auch nicht an solchen, die sich im Auftischen saftiger Hexenstücklein gar nicht genug tun konnten, und wer von ihnen selbst nicht behext worden war, wußte zu berichten, daß wenigstens sein Urgroßvater oder dessen Geschwisterkind die schönsten Hexen, wie es keine mehr gebe, gekannt habe.

Der Ratsherr Kemmeter hängte seinen Dreispitz an einen Nagel und stopfte umständlich seine holländische Pfeife; dann ließ er sich von dem Ratsküfer einen Becher Faßwein reichen und ging von einem der alten Stecher zum andern, und sein Becher klang beim Anstoßen so klar und regelrecht wie die kleinen Glocken der Kilianskirche. Aber jeder der Herren, mit dem er anstieß, bekam eine Bosheit zu hören, ohne daß die Kracher aus dem Häuschen gerieten: denn sie kannten die Gewohnheit des alten Spitalpflegers, allen Leuten einen Floh ins Ohr zu setzen, und die Alten lasen aus den Mienen Kemmeters einen Spaß heraus, von dem sie sicher waren, daß er zu dem bevorstehenden Hexenspektakel paßte. Die Gerichtsherren waren samt und sonders voll süßen und sauern Weins, als sie endlich auf schwankenden Ratsherrnbeinen in die große Gerichtsstube hinaufstiegen, wo der neue Kanzler Friedrich Lerch, dem auch das Amt eines Zehntschreibers oblag, mit käseweißem Gesicht schon hinter seinem Amtstische saß. Er hielt eine neugeschnittene Rabenfeder in der Hand, und auf seinen Zügen lag ein solcher Kummer, daß der alte Kemmeter auf ihn zuging und ihn derb am Ohre zupfte. —

Babette war schon vorher, nach altem Frankenthaler Rechtsbrauche, aus dem Hexenturm in eine „feine Stube“ des Rathauses verbracht worden, wo der Dekan Lotter ihrer wartete, um sie durch geistlichen Zuspruch auf das Verhör in dem Hexenrichtercollegio vorzubereiten. Der geistliche Herr nahm es gelassen hin, daß sein Beichtkind alle Schuld bestritt; aber es mißstimmte ihn, daß Babette allem Zuspruch ein hartnäckiges Schweigen entgegensetzte, die Hand, mit der er ihr die Backe streicheln wollte, voller Abscheu wegschlug und sich mit gesenktem Köpfchen an die Tür stellte, wo der Stockmeister auf einem hölzernen Stühlchen hockte. Die Tränen liefen ihr noch wie helle Perlen über die Wangen, als sie, von zwei Ratsknechten geführt, in die Gerichtsstube trat, wo die zwölf Richter hinter einem langen Tische beisammen saßen. Auf Befragen des uralten Hexenrichters Götz Schlegelmilch erklärte sie schluchzend, daß jedermann sie kenne: sie sei von ihrer Tante in christlicher Zucht und Ehrbarkeit erzogen worden; sie habe wohl gehört, daß es Hexen gebe; aber sie wisse nicht, was Hexerei sei, und glaube auch nicht, daß in Frankenthal Hexen zu finden seien. Da erhob sich der Gerichtsherr Valtin Zipfel und sagte stammelnd aus, als er aus der Trinkstube gekommen, habe er plötzlich, im Vorraum vor dem Gerichtssaal, einen solchen unterirdischen Ruch von Rosen um sich gespürt, daß er vermeine, solches könne nur die Frucht des teuflischen Hexenwerks sein.

Darauf erklärte der Ratsherr Kemmeter, auch er habe diesen Ruch mit seiner Nase wahrgenommen; aber der sei, wie er beim Evangelio beschwören könne, aus den zinnernen Bechern der Ratsstube emporgestiegen, von einem Jahrgang Wein, den er, vor zehn Jahren, zu sechs Gulden das Fuder und also um einen Jammerpreis, an den hochmögenden Rat geliefert habe. Im übrigen müsse er bemerken, daß der Stechheber, mit dem der Ratsküfer den Schoppenwein aus den hahnenlosen Fässern ziehe, schon längst schadhaft sei, weil er nicht genug geputzt und gescheuert werde; er selbst habe hie und da mit Abscheu beim ersten Schluck ein vermischtes Geschmäcklein auf der Zunge verschmeckt, was, gegen alles städtische Herkommen, aus zwei Fässern zugleich stammte, und eine solche Schlamperei sei dazu angetan, Geschmack und Wein der Stadt in schlechten Geruch bei den Nachbarn zu bringen.

Dies brachte den Hexenrichter Götz Schlegelmilch in Harnisch: er bekundete, daß er jüngst, als er von einem Nachttrunk heimgekehrt, aus der Hottenlochgasse ein solch teuflisches Getöse, Toben, Schreien, Singen vernommen, daß er nicht anders meine, als diese Lustbarkeit sei von dem Erzfeind und Teufel wider alles Verbot der Obrigkeit angestellt worden, um eine Hexe zu feiern und sein Reich zu heben. Worauf der Ratsherr Kemmeter zwinkernd im Kreis umherblickte und erklärte: Daß Weinsümpfe doppelt sähen, habe er gewußt; daß sie doppelt hörten, habe er nun erfahren. Im übrigen rühre aber dies Geschrei, das guten Bürgern die Nachtruhe störe, von den welschen Arbeitern am Schloßbau her, die mit ihren Menschern die halbe Nacht durchtanzten und das Messer los im Sacke trügen.

Doch der Gerichtsherr Schlegelmilch blieb bei seiner Aussage und verlangte, daß die Malefikantin Barbara Glock alsogleich, nach altem Brauch, zu Recht nackt ausgezogen, auf ihre Hexenmale untersucht und, wenn solche nicht gefunden würden, mit Schrauben gepreßt werde.

Worauf der Ratsherr Christopher Kemmeter erwiderte: Er müsse die Schuld an besagter Augentrübung des Hexenrichters noch einmal auf den schlecht gehaltenen Wein schieben, der es bewirkt habe, daß er seine eigenen Miträte auf dem Vorplatz für Hexenmeister genommen habe; er schlage vor, den Ratsküfer edictaliter zu zitieren, um ihn zu christlicher Verwaltung seines Amtes zu vermahnen, die Füllung der Weinfässer durch ein wohlbestalltes Kollegium prüfen zu lassen und zwei Stechheber, einen für die Katholiken und einen für die Evangelischen, auf Kosten der Republik Frankenthal anzuschaffen.

Während die Ratsherren die Köpfe zusammensteckten, um über die vorgebrachten Anträge zu beraten, ließ der Stadtschreiber Friedrich Lerch Babette nicht aus dem Auge. Der Anblick des blassen Köpfchens, das seinen Blicken auswich, erfüllte ihn mit unendlichem Mitleid, und immer wieder gedachte er der Augenblicke, wo ihm das Licht ihrer Augen das wunderbarste Glück verhieß.

Das eifrige Getuschel und Gerede der Gerichtsherren fand jedoch ein jähes Ende, als sich der alte Kemmeter wieder erhob und mit flötenweicher Stimme erklärte, er müsse, noch ehe ein Bescheid des Hohen Collegii ergehe, die hochmögenden Gerichtsherren auf eine alte Verordnung vom 13. Aprilis de anno 1563 hinweisen, wonach es den Katholischen nicht erlaubt sei, eine Hexe allein der hochnotpeinlichen Halsgerichtsbarkeit zu überliefern, sondern wonach es zu Recht bestehe, daß die Lutherischen ebenfalls eine Hexe beizubringen hätten, wenn den Katholischen der Fang eines solchen Tierleins gelungen wäre, und so verlange er, als Bekenner der Augsburger Konfession, daß man das peinliche Verfahren aussetze, bis es auch den Evangelischen beliebe, eine Hexe ihres Glaubens aufzustöbern und der von Gott mit scharfem Verstand begabten Obrigkeit zu peinlicher Rechtfertigung oder Aburteilung zu übergeben. Seit der Glaube an die höllische Hexenzunft bestehe, sei in Frankenthal niemals eine Hexe allein geschwemmt oder verbrannt worden, und dies gleichzeitige Verfahren habe dem Stadtsäckel manchen Batzen erspart, der dann auf schicklichere Weise, in einem guten Trunk oder Schmaus, vertan worden sei. Auch sei es in Frankenthal von alters her der Brauch, daß vor Vernehmung einer beschuldigten Person ein dreitägiges Fasten für die Gerichtsherren aufzuschreiben sei, womit verhindert werde, daß üble Dünste aus dem Magen aufwärts steigen und die Helligkeit des Hirns trüben. Er heische übrigens noch einmal die Herbeiführung eines Ratskonklusums über die Anschaffung zweier neuer Stechheber, und falls sie der Ratsküfer in Zukunft nicht paritätisch blank und sauber halte, solle er, zu Pfingsten und zu Weihnachten, gestäupt und bei widerspenstiger Beharrung in seiner Faulheit seines Amtes zu Ungnaden enthoben werden. Die Ratsherren sahen sich mit langen Gesichtern an: der eine oder der andere hatte von der alten Verordnung munkeln gehört, und da die Reichsstadt wegen der Treue, mit der sie an den Verordnungen der Väter hing, in ganz Franken berühmt war, so erging denn zunächst der Bescheid, daß Babette Glock, die ob des Gehörten an allen Gliedern zitterte, ohne Verweilen zu weiterem Gewahrsam in den Hexenturm zurückgebracht werde. —

Inzwischen redeten und schrien die Hochmögenden, die nun deutlich in zwei feindliche Gegnerschaften auseinander traten, mit vorgestreckten Gesichtern und spitzen Fingern aufeinander ein. Der alte Kemmeter aber stand wie ein Fels dazwischen, rieb sich die Hände und zwinkerte den Stadtschreiber Lerch mit vergnügten Äuglein an: er wußte zwar noch nicht, wie die Regierenden seinen Antrag aufnehmen würden und was daraus entstehen mochte; allein die Tatsache, daß er den hochmögenden Herren einen richtigen Kemmeterstreich gespielt und einen Stein in den Frankenthaler Karpfenteich geworfen habe, erfüllte ihn mit einer wahren Weinfreude: entweder, so sagte er sich, gingen seine Glaubensgenossen selbst daran, eine lutherische Hexe in den Turm zu liefern, damit das hochnotpeinliche Gericht seinen Fortgang nehmen konnte, und dann sah sich der Propst Schlegelmilch, der aus seinem geläuterten Rationalismus kein Hehl machte, in einer üblen Lage; oder die Katholiken machten sich selbst auf die Hexenjagd, um ein evangelisches Hexenstück zu erwischen, und dann konnte es geschehen, daß Mord und Todschlag einrissen. Zwar waren die Evangelischen in früheren Zeiten immer von dem löblichsten Wetteifer geplagt gewesen, nicht weniger Hexen zu liefern als ihre katholischen Mitbürger; aber sie hatten es stets aus freien Stücken getan, ohne daß der hie und da aufflammende Glaubenszwist der beiden Konfessionen bei diesen Hexenstreitigkeiten eine Milderung erlitten hätte; ja, er war gerade bei derartigen Gelegenheiten in solche Heftigkeit ausgeartet, daß sogar die Hexen beim Verhör erzählten, es habe niemals eine lutherische Hexe mit einer katholischen auf einem Maientanz tanzen mögen. Auch war es vorgekommen, daß die Aussagen der Hexen über die Gebräuche bei den Walpurgisnachttänzen manchmal, je nach dem Glauben der Beklagten, ganz wesentlich voneinander abwichen: bei dem großen Hexenbrand im Jahre 1617 war, wie aus den Aufzeichnungen des ehrsamen Ratschreibers Veit Unruh hervorging, ein gewaltiger Streit zwischen den beiden angeklagten Hexen entstanden, weil die lutherische Hexe steif und fest behauptete, bei dem Hexenmahl sei süßer Wein getrunken worden, während die katholische selbst in den spanischen Stiefeln nicht von ihrer Aussage abzubringen war, der Wein, den ein rothaariger Küfer mit einer Feder hinter dem Ohr auf den Tisch gestellt habe, sei so sauer gewesen, daß sie ihn heimlich, damit der Grüne es nicht sehe, weggespien habe. —