[378] Dr. Artur Schmidt, Finanz-Archiv, 1906, vol. 23, part 1. p. 64; Archiv für Post und Telegraphie, 1884, p. 290.

[379] Archiv für Post und Telegraphie, 1884, p. 291.

[380] Regulativ über die künftige Verwaltung des Zeitungswesens, 15th December 1821.

[381] Decree of 26th June 1848.

[382] Statute of 4th November 1867, fixing rates of postage for the North German Union:—

"Diese Bestimmung entsprang aus der Erkenntniss, dass die weniger häufig erscheinenden Zeitschriften durch die volle Besorgungsgebühr von 25 pct. des Verlagspreises um so härter getroffen würden, als letzterer der Natur der Sache nach in vielen Fällen verhältnissmässig hoch sei."—Archiv für Post und Telegraphie, 1884, p. 296.

[383] Statute of 28th November.

[384] "Wir haben heute in Deutschland Blätter, deren Jahresabonnement jährlich 2 Mark beträgt, und solche, deren Jahresabonnement bis 40 Mark beträgt. Die Post erhebt nun an Gebühr 25 Prozent von dem Abonnementspreise, womit sie die Beförderungskosten decken muss. Die Post erhält für dieselbe Leistung von einem täglichen Blatte, welches 40 Mark Abonnementspreis erhebt, 10 Mark pro Jahr und von dem andern täglichen Blatt, welches bloss 2 Mark erhebt, 50 Pfennig pro Jahr. Das ist ein ganz unhaltbarer Zustand. Wenn Sie beide Blätter nun auf ihren Inhalt prüfen, was erblicken Sie da? Auf der einen Seite Inseratenblatt, das den Text als Nebensache behandelt, das mit sehr niedrigen Redaktionskosten hergestellt wird. Auf der anderen Seite haben Sie ein Blatt, zu dessen Herstellung hervorragende Kräfte, mit einem Worte Intelligenz erforderlich ist, und dass die Intelligenz nicht billig ist, wissen wir alle miteinander; diese muss bezahlt werden. Für die Post bildet die Hauptsignatur der Zeitungen: viele Anzeigen—schweres Gewicht; niedriger Abonnementspreis—niedrige Postprovision (weil die Herstellungskosten durch die Inserate gedeckt werden). Die Post macht in Folge dessen ein schlechtes Geschäft damit. Ein Blatt mit wenigen Anzeigen bedeutet auch gleichzeitig ein geringeres Gewicht und einen höheren Abonnementspreis, und das setzt eine hohe Postprovision voraus.

"Das sind Erscheinungen, über die seit Jahren geklagt wird, und die durch die neue Vorlage in ein gerechteres Verhältniss zu Leistung und Gegenleistung gebracht werden sollen."—Abgeordneter Dietz, Reichstag, Official Reports, 15th November 1899, vol. iv. p. 2799.

[385] Dr. Artur Schmidt, Finanz-Archiv, vol. 23, part i. p. 69.