Das Parlament prorogirt.
Am 20. Mai wurde die Begnadigungsacte angenommen. Der König kündigte hierauf den beiden Häusern an, daß er seine Reise nach Irland nicht länger aufschieben könne, daß er daher beschlossen habe, sie zu prorogiren, und daß, wenn nicht ein unerwartetes Ereigniß ihm ihren Rath und Beistand nöthig machte, er sie bis zum nächsten Winter nicht von ihren Wohnsitzen zurückrufen würde. „Dann,” sagte er, „hoffe ich, so Gott will, auf ein glückliches Wiedersehen.”
Das Parlament hatte eine Acte erlassen, welche bestimmte daß, sobald er England verließe, Marie berechtigt sein sollte, die Regierung des Königreichs in seinem und ihrem Namen zu verwalten. Nichtsdestoweniger aber sollte er während seiner Abwesenheit seine ganze Autorität behalten. Es wurden gegen diese Anordnung einige Einwendungen erhoben. In diesem Falle, sagte man, gebe es also zwei oberste Gewalten im Staate; ein öffentlicher Beamter könne vom König und der Königin einander direct widerstreitende Befehle erhalten und nicht wissen, welchen er nachkommen solle. Der Einwurf war ohne allen Zweifel theoretisch wohl begründet; allein es bestand ein so vollkommenes Vertrauen und eine so innige Zuneigung zwischen dem königlichen Paare, daß ein praktischer Nachtheil nicht zu befürchten war.[103]