Annahme der Acte zur Regulirung des Prozeßverfahrens in Hochverrathsfällen.

Mit dem Schicksale des Gesetzes, das die Valuta herstellte, war das Schicksal eines andren Gesetzes eng verknüpft, das mehrere Jahre der Erwägung des Parlaments unterlegen und mehrere lebhafte Streitigkeiten zwischen dem erblichen und dem wählbaren Zweige der Legislatur verursacht hatte. Die Session hatte kaum begonnen, als die Bill zur Regulirung des Prozeßverfahrens in Hochverrathsfällen wieder auf den Tisch der Gemeinen gelegt wurde. Von den Debatten, zu denen sie Veranlassung gab, wissen wir nichts mehr; nur ein interessanter Umstand ist durch Ueberlieferung auf uns gekommen. Unter Denen, welche die Bill unterstützten, zeichnete sich ein junger Whig von hohem Range, großem Vermögen und vorzüglichen Anlagen aus, welche durch Studium sorgfältig ausgebildet worden waren. Dies war Anton Ashley Cooper, Lord Ashley, ältester Sohn des zweiten Earls von Shaftesbury und Enkel des berühmten Staatsmannes, der in den Tagen Karl’s II. zu einer Zeit der grundsatzloseste Minister, zu einer andren Zeit der grundsatzloseste Demagog gewesen war. Ashley war eben als Vertreter des Burgfleckens Poole ins Parlament gewählt worden und stand in seinem fünfundzwanzigsten Lebensjahre. Im Laufe seiner Rede stockte er, stammelte und schien den Faden seines Ideenganges zu verlieren. Das Haus, welches damals so gut wie jetzt nachsichtig gegen Neulinge war und wohl wußte, daß bei einem ersten öffentlichen Auftreten die Unsicherheit, eine Wirkung der Bescheidenheit und der Gefühlswärme, ein eben so gutes Zeichen ist als Geläufigkeit im Ausdruck und Unbefangenheit des Benehmens, munterte ihn auf fortzufahren. „Kann ich wohl, Sir,” sprach der junge Redner, sich wieder sammelnd, „ein gewichtigeres Argument zu Gunsten dieser Bill anführen, als mein eignes Stocken? Mein Vermögen, mein Ruf, mein Leben stehen nicht auf dem Spiele. Ich habe ein Auditorium vor mir, dessen freundliche Nachsicht mich wohl zu ermuthigen geeignet ist. Und doch habe ich, aus bloßer Gemüthsbewegung, aus bloßem Mangel an Uebung im Reden vor zahlreichen Versammlungen, meinen Gedankengang verloren, so daß ich nicht im Stande bin, in meiner Beweisführung fortzufahren. Wie hülflos muß dann erst ein armer Mann sein, der, nachdem er noch nie öffentlich gesprochen hat, aufgefordert wird, ohne sich einen Augenblick vorzubereiten, den gewandtesten und erfahrensten Advokaten des Königreichs zu antworten, und dessen Geisteskräfte durch den Gedanken gelähmt werden, daß er, wenn es ihm nicht gelingt, seine Zuhörer zu überzeugen, in wenigen Stunden am Galgen sterben und Die, welche ihm das Theuerste sind, in Armuth und Schande zurücklassen wird.” Man darf vielleicht mit einigem Grunde vermuthen, daß Ashley’s Befangenheit und seine kluge Benutzung derselben sorgfältig vorausbedacht waren. Doch jedenfalls machte seine Rede großen Eindruck und erweckte wahrscheinlich Erwartungen, welche nicht in Erfüllung gingen. Seine Gesundheit war zart, sein Geschmack bis zur Launenhaftigkeit verfeinert; er überließ die Politik bald Männern, deren Körper und Geist von gröberem Stoffe waren als die seinigen, gab sich nur geistigen Genüssen hin, vertiefte sich in die Irrgänge der alten akademischen Philosophie und strebte nach dem Ruhme, die alte akademische Beredtsamkeit wieder zu beleben. Seine gekünstelte und blumenreiche, oft aber wunderbar schöne und melodische Diction bezauberte viele junge Enthusiasten. Er hatte nicht bloß Schüler, sondern Anbeter, sein Leben war kurz, aber er lebte lange genug, um der Gründer einer neuen Secte englischer Freidenker zu werden, dem directen Gegensatze von derjenigen Secte von Freidenkern, deren Orakel Hobbes war. Viele Jahre lang blieben seine „Characteristiken” das Evangelium der romantischen und sentimentalen Ungläubigen, während das Evangelium der kaltblütigen und hartköpfigen Ungläubigen der „Leviathan” war.

Die so oft eingebrachte und so oft verworfene Bill wurde von den Gemeinen ohne Abstimmung angenommen und den Lords zugesandt. Sie kam bald mit der lange streitigen Klausel zurück, welche die Verfassung des Gerichtshofes des Lord High Steward abänderte. Eine zahlreiche Partei unter den Vertretern des Volks war noch immer nicht geneigt, dem Hochadel irgend ein neues Privilegium zu bewilligen; aber der Moment war kritisch. Die Meinungsverschiedenheit, welche zwischen den beiden Häusern wegen der Umprägungsbill entstanden war, hatte Nachtheile erzeugt, die auch einen beherzten Staatsmann wohl beunruhigen konnten. Man mußte ein Zugeständniß durch ein andres erkaufen. Die Gemeinen traten mit hundertzweiundneunzig gegen hundertfunfzig Stimmen dem Amendement bei, auf dem die Lords vier Jahre lang so hartnäckig bestanden hatten, und die Lords genehmigten dagegen unverzüglich die Umprägungsbill ohne Amendement.

Man hatte sich viel über den Zeitpunkt gestritten, zu welchem das neue System des Prozeßverfahrens in Hochverrathsfällen in Kraft treten sollte, und die Bill war einmal in Folge eines Streites über diesen Punkt gescheitert. Viele waren der Meinung, daß die Aenderung nicht vor dem Ende des Kriegs Platz greifen dürfe. Es sei notorisch, sagten sie, daß der auswärtige Feind von nur zu vielen einheimischen Verräthern aufgehetzt werde, und zu solchen Zeiten dürften die Gesetze, welche den Staat gegen die Machinationen schlechter Bürger schütze, nicht gelockert werden. Endlich wurde beschlossen, daß die neuen Vorschriften mit dem 25. März, nach dem alten Kalender dem ersten Tage des Jahres 1696, in Kraft treten sollten.