Debatten der Gemeinen über die Verurtheilungsbill.

An dem nämlichen Tage wurde die Verurtheilungsbill, nachdem sie von dem Generalfiskal und dem Generalprokurator vorbereitet worden, eingebracht und zum ersten Male gelesen. Das Haus war gefüllt und die Debatte heiß. John Manley, Mitglied für Bossiney, einer von den starren Tories, die sich während der vorhergehenden Session lange geweigert hatten, dem Verein beizutreten, beschuldigte die Majorität in nicht eben gemäßigten Ausdrücken, daß sie dem Hofe schmeichle und die Freiheiten des Volks verrathe. Seine Worte wurden zu Protokoll genommen und obgleich er sie wegzuerklären versuchte, wurde er doch in den Tower geschickt. Seymour sprach nachdrücklich gegen die Bill und führte die Rede an, welche Cäsar im römischen Senate gegen den Antrag hielt, daß die Mitschuldigen Catilina’s unregelmäßigerweise vom Leben zum Tode gebracht werden sollten. Ein whiggistischer Redner bemerkte hierauf sarkastisch, der würdige Baronet vergesse, daß Cäsar selbst sehr stark in dem Verdacht gestanden habe, bei Catilina’s Complot betheiligt gewesen zu sein.[65] In diesem Stadium stimmten hundertsechsundneunzig Mitglieder für die Bill, hundertundvier gegen dieselbe. Es wurde Fenwick eine Abschrift übersandt, damit er sich auf seine Vertheidigung vorbereiten könne. Er hielt darum an, sich durch einen Advokaten vertheidigen lassen zu dürfen; dieser Wunsch wurde ihm gewährt und der 13. zum Anhören der Vertheidigung anberaumt.

Die ältesten Mitglieder konnten sich nicht erinnern, daß jemals ein solcher Andrang nach dem Hause stattgefunden wie am Morgen des 13. Novembers. Es kostete einige Mühe, die Zugänge frei zu halten und keine Fremden, Peers ausgenommen, wurden eingeladen. Der Zudrang der Peers war so groß, daß ihre Anwesenheit einen bemerkbaren Einfluß auf die Debatte ausübte. Selbst Seymour, der als ehemaliger Sprecher des Rangtitels der Gemeinen ganz besonders eingedenk hätte sein sollen, vergaß sich einmal so auffallend, daß er sie mit „Mylords” anredete. Nachdem Fenwick von den Sheriffs von London der Form gemäß dem Stabträger übergeben worden, wurde er vor die Schranke gebracht, begleitet von zwei Advokaten, deren sich jakobitische Angeklagte gewöhnlich bedienten: von Sir Thomas Powis und Sir Bartholomäus Shower. Zur Vertheidigung der Bill hatte das Haus seinerseits Rechtsanwälte bestellt.

Die Vernehmung der Zeugen und die Ausführungen der Advokaten nahmen drei Tage in Anspruch. Porter wurde hereingerufen und vernommen. Es wurde zwar nicht durch juristischen Beweis, aber durch solchen moralischen Beweis, wie er das Verfahren der Menschen bei den Vorkommnissen des alltäglichen Lebens bestimmt, dargethan, daß Goodman’s Abwesenheit einem von Fenwick’s Freunden mit Fenwick’s Wissen und Willen entworfenen und ausgeführten Plane zuzuschreiben sei. Sekundäres Zeugniß für das was Goodman, wenn er anwesend gewesen wäre, hätte beweisen können, wurde nach lebhafter Debatte zugelassen. Sein eidlich bekräftigtes und von ihm eigenhändig unterschriebenes Bekenntniß wurde vorgelegt. Einige Mitglieder der großen Jury, welche Grund zur Anklage gegen Sir Sohn gefunden hatte, erstatteten Bericht über das was Goodman vor ihnen beschworen, und ihre Aussage wurde von einigen Mitgliedern der kleinen Jury, die einen andren Verschwörer für schuldig erklärt hatte, bestätigt. Zu Gunsten des Angeklagten wurde kein Zeugniß vorgelegt. Nachdem die für und gegen ihn sprechenden Anwälte angehört worden waren, wurde er in sein Gefängniß zurückgebracht.[66] Hierauf begann der eigentliche Kampf. Er war lang und heftig. Das Haus war zu wiederholten Malen von Tagesanbruch bis gegen Mitternacht versammelt. Einmal blieb der Sprecher funfzehn Stunden ununterbrochen auf seinem Stuhle. Fremde hatten freien Zutritt, denn man sah ein, daß das Haus, nachdem es für gut befunden hatte, die Functionen eines Gerichtshofes zu übernehmen, auch, wie ein Gerichtshof, bei offenen Thüren sitzen müsse.[67] Der wesentliche Inhalt der Debatten ist uns in Folge dessen in einem Berichte erhalten worden, der zwar im Vergleich zu den Berichten unsrer Zeit dürftig, für die damalige Zeit aber ungewöhnlich vollständig ist. Jeder Mann von Bedeutung im Hause betheiligte sich bei der Discussion. Die Bill wurde von Finch mit der fließenden und sonoren Beredtsamkeit, die ihm den Namen der Silberzunge eingebracht, und von Howe mit der ganzen Schärfe seines Geistes und seines Characters, von Seymour mit characteristischer Energie, und von Harley mit characteristischer Feierlichkeit bekämpft. Auf der andren Seite entfaltete Montague die Talente eines vollendeten Wortkämpfers und wurde durch Littleton kräftig unterstützt. In den ersten Reihen der feindlichen Parteien machten sich zwei ausgezeichnete Juristen, Simon Harcourt und Wilhelm Cowper, bemerkbar. Beide waren Gentlemen von achtbarer Herkunft, Beide zeichneten sich durch ein schönes Aeußeres und durch einnehmende Manieren aus; Beide waren wegen ihrer Beredtsamkeit berühmt, und Beide liebten die Gelehrsamkeit und die Gelehrten. Nebenbei mag auch bemerkt werden, daß Beide schon frühzeitig wegen ihrer Verschwendung und Vergnügungssucht bekannt gewesen waren. Die Verschwendung hatte sie arm, die Armuth hatte sie fleißig gemacht, und obwohl sie nach der Altersberechnung, die bei den Juristencollegien gebräuchlich ist, noch sehr junge Männer waren, Harcourt ein Sechsunddreißiger, Cowper ein Zweiunddreißiger, so hatten sie doch schon die stärkste advokatorische Praxis. Sie waren dazu bestimmt, noch höher zu steigen, die Bewahrer des großen Staatssiegels und die Gründer patrizischer Häuser zu werden. In der Politik waren sie directe Antipoden. Harcourt hatte die Revolution mit Widerwillen gesehen, hatte nicht Mitglied der Convention sein wollen, hatte sein Gewissen nur schwer mit den Eiden versöhnt und hatte die Vereinsurkunde spät und ungern unterzeichnet. Cowper hatte für den Prinzen von Oranien und ein freies Parlament die Waffen getragen und sich in dem kurzen und tumultuarischen Feldzuge, welcher Jakob’s Flucht vorausging, durch Intelligenz und Tapferkeit ausgezeichnet. Seitdem Somers auf den Wollsack versetzt worden war, hatten die Kronanwälte weder im Unterhause noch überhaupt irgendwo eine hervorragende Figur gespielt und ihre Mangelhaftigkeit war mehr als einmal durch Cowper ersetzt werden. Seine Geschicklichkeit hatte bei dem Prozesse Parkyns’ das Verdict gesichert, das durch das unrichtige Verfahren des Generalprokurators einen Augenblick zweifelhaft geworden war. Bei der allgemeinen Wahl von 1695 war er zum Abgeordneten für Hartford gewählt worden, und er hatte seinen Sitz kaum eingenommen, so schwang er sich zu einer hohen Stellung unter den Parlamentsrednern empor. Chesterfield schilderte viele Jahre später in einem Briefe an seinen Sohn Cowper als einen Redner, der nie ohne Beifall sprach, dessen Logik aber schwach war und der den Einfluß, den er lange auf große Versammlungen ausübte, dem eigenthümlichen Zauber seines Styls, seines Organs und seines Vortrags verdankte. Chesterfield war ohne allen Zweifel geistig befähigt, sich über einen solchen Gegenstand ein richtiges Urtheil zu bilden. Es muß aber daran erinnert werden, daß der Zweck seiner Briefe der war, Takt und Bildung im Gegensatz zu viel höheren Eigenschaften zu preisen. Er schrieb daher beständig und systematisch den Erfolg der ausgezeichnetsten Personen seiner Zeit ihrer Ueberlegenheit in äußeren Vorzügen der Diction und Manier, und nicht in gediegenen Talenten und Kenntnissen zu. Selbst Marlborough stellte er als einen Mann von ganz gewöhnlichen Geistesgaben dar, der sich lediglich durch eine feine Bildung und Redekunst aus Armuth und Dunkelheit auf den Gipfel der Macht und des Ruhmes emporgeschwungen habe. Man kann jedoch mit Zuversicht behaupten, daß Chesterfield sowohl gegen Marlborough als gegen Cowper ungerecht war. Der General, der das deutsche Reich rettete und die Niederlande eroberte, war gewiß noch etwas mehr als ein feingebildeter Gentleman, und der Richter, der neun Jahre lang unter dem Beifalle aller Parteien den Court of Chancery präsidirte, muß wohl etwas mehr gewesen sein als ein eleganter Redner.

Jeder, der den Bericht von den Debatten aufmerksam und unparteiisch studirt, wird der Meinung sein, daß in vielen Punkten, welche mit großer Ausführlichkeit und Lebhaftigkeit discutirt wurden, die Whigs ein entschiedenes Uebergewicht in der Argumentation, daß aber die Tories in der Hauptsache Recht hatten.

Fenwick war allerdings des Verbrechens des Hochverraths durch Beweise überführt worden, die in dem Geiste keines Menschen von gesundem Verstande einen Zweifel übrig lassen konnten und die ihn auch nach den strengsten Regeln des Rechts überführt haben würden, wenn er sich nicht durch Begehung eines neuen Verbrechens der Gerechtigkeit der gewöhnlichen Tribunale entzogen hätte. Er hatte allerdings noch während er Reue an den Tag legte und um Gnade flehte, seine früheren Vergehen um ein neues Vergehen vermehrt, indem er, unter dem Vorgeben, daß er ein vollkommen offenes Geständniß ablege, mit durchtriebener Bosheit alles dasjenige, an dessen Bekanntwerden der Regierung gelegen sein mußte, verhehlt, und alles das, an dessen Verschweigung der Regierung gelegen sein mußte, ausgesagt hatte. Es war ein großes Uebel, daß ihn die verdiente Strafe nicht treffen sollte; es war klar, daß er nur durch eine Verurtheilungsbill erreicht werden konnte, und man konnte weder leugnen, daß schon viele derartige Bills angenommen worden waren, noch daß keine solche Bill je in einem klareren Schuldfalle und nach unparteiischerer Anhörung des Für und Wider angenommen worden war.

Alle diese Sätze scheinen die Whigs erschöpfend bewiesen zu haben. Auch waren sie in dem Streite über die Vorschrift, welche in Hochverrathsfällen zwei Zeugen verlangt, entschieden im Vortheil. Diese Vorschrift ist allerdings absurd. Es ist nicht zu begreifen, warum das Zeugniß, welches genügt, um zu beweisen, daß Jemand auf seinen Mitbürger geschossen hat, nicht genügen soll, um zu beweisen, daß er auf seinen Souverain geschossen hat. Es kann durchaus nicht als allgemeine Regel festgestellt werden, daß die Versicherung zweier Zeugen überzeugender sei als die Versicherung eines Zeugen. Die Aussage eines Zeugen kann schon an sich wahrscheinlich sein. Die Aussagen zweier Zeugen können extravagant sein. Die Aussage eines Zeugen kann unwiderleglich sein. Die Aussagen zweier Zeugen können durch vier andere Zeugen widerlegt werden. Die Aussage eines Zeugen kann durch eine Menge von Umständen bekräftigt werden. Die Aussagen zweier Zeugen können keine solche Bekräftigung zur Seite haben. Der eine Zeuge kann Tillotson oder Ken sein. Die zwei Zeugen können Oates und Bedloe sein.

Die Häupter der Torypartei behaupteten jedoch mit Heftigkeit, daß das Gesetz, welches zwei Zeugen vorschreibe, allgemein und ewig bindend, daß es ein Theil des Naturgesetzes, ein Theil des göttlichen Gesetzes sei. Seymour citirte das vierte und fünfte Buch Mosis, um zu beweisen, daß Niemand auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin zum Tode verurtheilt werden dürfe. „Kaiphas und sein Sanhedrin”, sagte Harley, „waren vollkommen bereit, eine Verletzung der Gerechtigkeit durch einen Zweckmäßigkeitsgrund zu rechtfertigen; sie sagten, — und auch wir haben Derartiges sagen hören —: „„Wir müssen diesen Menschen tödten, sonst werden die Römer kommen und uns Land und Leute nehmen.”” Doch selbst Kaiphas und sein Sanhedrin wagten es bei jenem abscheulichsten aller Justizmorde nicht, das geheiligte Gesetz bei Seite zu werfen, das zwei Zeugen vorschrieb.” — „Selbst Jesabel,” sagte ein andrer Redner, „wagte es nicht, Naboth seinen Weinberg wegzunehmen, bis sie zwei Männer des Belial als falsche Zeugen gedungen hatte.” — „Wenn das Zeugniß eines ernsten Aeltesten genügt hätte,” fragte Jemand, „wie würde es der keuschen Susanna ergangen sein?” Dieses letzte Citat veranlaßte den Ruf: „Apokryphisch! Apokryphisch!” in den Reihen der Niederkirchlichen.[68]

Ueber diese Argumente, welche selbst Denen, die sich herabließen, sie anzuführen, wohl schwerlich als schlagend erschienen sein können, erlangte Montague einen vollständigen und leichten Sieg. „Ein ewiges Gesetz! Wo war dieses ewige Gesetz vor der Regierung Eduard’s VI.? Wo ist es jetzt, außer in Statuten, die sich nur auf eine sehr kleine Klasse von Vergehen beziehen? Wenn diese Stellen aus dem Pentateuch und diese Präcedenzfälle aus dem Verfahren des Sanhedrin etwas beweisen, so beweisen sie, daß die ganze Strafrechtspflege des Reichs eine Masse von Ungerechtigkeit und Gottlosigkeit ist. Ein Zeuge genügt, um einen Mörder, einen Einbrecher, einen Straßenräuber, einen Brandstifter, einen Schänder zu überführen. Ja, es giebt sogar Fälle von Hochverrath, in denen nur ein Zeuge erforderlich ist. Ein einziger Zeuge kann eine ganze Bande von Kippern und Falschmünzern nach Tyburn bringen. Wollen Sie denn behaupten, daß das ganze Beweisrecht, nach welchem die Menschen seit Jahrhunderten in unsrem Vaterlande wegen Vergehen gegen das Leben und Eigenthum gerichtet worden sind, mangelhaft ist und umgestaltet werden muß? Wenn Sie Sich scheuen dies zu behaupten, so müssen Sie zugeben, daß wir jetzt vorschlagen, nicht uns von einer göttlichen Vorschrift von allgemeiner und ewiger Bindungskraft, sondern einfach von einer englischen Procedurregel zu dispensiren, die nur auf einige wenige Verbrechen Anwendung findet, die noch keine hundertfunfzig Jahre in Kraft ist, deren ganze Autorität sich auf eine Parlamentsacte stützt und die daher, ohne Gott oder die Menschheit zu beleidigen, durch eine andre Acte abgeschafft oder suspendirt werden kann.”

Bei weitem nicht so leicht war es, den Häuptern der Opposition zu antworten, als sie behaupteten, daß es gefährlich sei, die Scheidewand niederzureißen, welche die Functionen des Gesetzgebers von denen des Richters trennt. „Dieser Mann,” wurde gesagt, „kann ein schlechter Engländer sein, und doch kann seine Sache die Sache aller guten Engländer sein. Erst im vorigen Jahre haben wir eine Acte zur Regulirung des Prozeßverfahrens der ordentlichen Gerichtshöfe in Hochverrathsfällen angenommen. Wir nahmen diese Acte an, weil wir der Ansicht waren, das bei diesen Gerichtshöfen das Leben eines der Regierung mißliebigen Unterthanen damals nicht hinlänglich gesichert sei. Gleichwohl war das Leben eines der Regierung mißliebigen Unterthanen damals viel sicherer, als es dies sein wird, wenn dieses Haus sich die höchste richterliche Gewalt in politischen Fällen beilegt.” Warme Lobreden wurden auf das alte nationale System der Aburtheilung durch zwölf zuverlässige Biedermänner gehalten; und die Vorzüge dieses Systems in politischen Fällen liegen in der That auf der Hand. Der Angeklagte darf jede Anzahl von Geschwornen aus Gründen und eine beträchtliche Anzahl ohne Grund verwerfen. Die Zwölf werden von dem Augenblicke an, wo sie mit ihrer kurzen Magistratur bekleidet werden, bis zu dem Augenblicke, wo sie dieselbe niederlegen, von der übrigen Gesellschaft getrennt gehalten. Jede Vorsicht wird beobachtet, um zu verhindern, daß ein Agent der Gewalt durch Bitten oder durch Bestechung auf sie einwirkt. Jeder von ihnen muß jedes Wort der Beweisaufnahme und jedes für und wider vorgebrachte Argument anhören. Der ganze Fall wird dann von einem Richter resumirt, welcher weiß, daß, wenn er sich der Parteilichkeit schuldig macht, er vor dem großen Richterstuhle der Nation zur Rechenschaft gezogen werden kann. In dem Prozesse Fenwick’s vor der Schranke des Hauses der Gemeinen fehlten alle diese Garantien. Einige hundert Gentlemen, von denen jeder schon vor Eröffnung der Untersuchung seinen Entschluß mehr als halb gefaßt hatte, übten zu gleicher Zeit die Functionen des Richters und der Jury aus. Sie wurden nicht wie es bei einem Richter der Fall ist, durch das Gefühl der Verantwortlichkeit in gewissen Schranken gehalten, denn wer konnte ein Parlament bestrafen? Sie waren nicht, wie eine Jury, in der Weise gewählt, daß der Angeklagte seine persönlichen und politischen Feinde ausschließen konnte. Die Männer, in deren Händen sein Schicksal lag, kamen und gingen nach ihrem Belieben. Sie hörten hier und da ein Bruchstück von dem was zu seinen Gunsten gesagt wurde. Während des Verlaufes der Untersuchung waren sie allen möglichen Einflüssen ausgesetzt. Ein Mitglied wurde von den Wählern seines Burgfleckens mit dem Verluste seines Sitzes bedroht, ein andres konnte für seinen Bruder von Russell eine Fregatte erhalten, die Stimme eines Dritten konnte durch die Schmeicheleien und den Burgunder Wharton’s gewonnen werden. In den Debatten wurden Kunstgriffe angewendet und Leidenschaften geweckt, welche wohlconstituirten Tribunalen unbekannt sind, von denen aber keine große volksthümliche Versammlung jemals frei gewesen ist, noch jemals sein wird. Der Vortrag des einen Redners rief lautes „Hört ihn!” hervor. Ein andrer wurde durch Räuspern und Scharren zum Schweigen gezwungen. Ein dritter sprach übermäßig lange, damit seine Freunde, welche zum Abendessen gegangen waren, zur Abstimmung wieder zurück sein konnten.[69] Wenn mit dem Leben des unwürdigsten Menschen ein solches Spiel getrieben werden konnte, war dann das Leben auch des Tugendhaftesten sicher?

Die Gegner der Bill wagten zwar nicht zu behaupten, keine öffentliche Gefahr könne so groß sein, daß sie eine Verurtheilungsacte rechtfertige. Sie gaben zu, daß Fälle eintreten könnten, in denen die allgemeine Regel einer dringenden Nothwendigkeit weichen müsse. Aber war der vorliegende Fall ein solcher? Selbst wenn man, nur um der Argumentirung willen, zugeben wolle, daß Strafford und Monmouth ihr Urtheil mit Recht verdient hätten, sei Fenwick, wie Strafford, ein großer Minister, der viele Jahre lang das englische Gebiet nördlich vom Trent und ganz Irland mit unumschränkter Gewalt beherrschte, der hoch in der Gunst des Königs stand und dessen Talente, Beredtsamkeit und Entschlossenheit ihn noch in seinem Sturze zu einem Gegenstande der Furcht machten? Oder sei Fenwick, wie Monmouth, ein Kronprätendent und der Abgott des gemeinen Volks? Strömten alle kräftigen Jünglinge dreier Grafschaften herbei, um unter seinem Banner zu dienen? Sei er etwas Andres als ein untergeordneter Verschwörer? Er habe zwar einst bedeutende Stellen bekleidet, aber die habe er längst wieder verloren. Er habe ein großes Vermögen besessen, aber er habe es verschwendet. Ausgezeichnete Talente und einen angesehenen Namen habe er nie gehabt. Er sei allerdings durch seine Frau mit einer sehr vornehmen Familie verwandt; aber diese Familie theile seine politischen Vorurtheile nicht. Habe er also eine andre Wichtigkeit als die, welche seine Verfolger ihm unklugerweise erst gaben, indem sie alle das Leben der Engländer sichernden Schutzwehren durchbrächen, um ihn zu vernichten? Selbst wenn er in Freiheit gesetzt würde, was könne er Andres thun, als jakobitische Kaffeehäuser besuchen, Orangen zerdrücken und auf die Gesundheit des Königs Jakob und des Prinzen von Wales trinken? Wenn jedoch die Regierung trotz der Unterstützung der Lords und der Gemeinen, der Flotte und der Armee, einer Miliz von hundertsechzigtausend Mann und einer halben Million Bürger, welche die Vereinsurkunde unterzeichnet, wirklich von diesem armen ruinirten Baron eine Gefahr befürchtete, so könne ihm die Wohlthat der Habeascorpusacte vorenthalten werden. Er könne so lange innerhalb vier Wänden gehalten werden, als die geringste Möglichkeit für ihn vorhanden sei, Unheil zu stiften. Für einen so furchtbaren Feind könne man ihn wohl schwerlich halten, daß der Staat nicht eher sicher wäre, als bis er im Grabe liege.

Es wurde zugegeben, daß sich Präcedenzfälle für diese Bill und selbst für eine noch mehr Einwendungen zulassende Bill finden ließen. Aber es wurde gesagt, daß Jeder, der unsre Geschichte studire, geneigt sein werde, diese Präcedenzfälle eher als warnende, denn als nachahmenswerthe Beispiele zu betrachten. Es sei oft vorgekommen, daß eine in einer Regung von Servilität oder Erbitterung angenommene Verurtheilungsacte, wenn das Glück sich gewendet oder wenn die Wuth sich abgekühlt habe, widerrufen oder feierlich für ungerecht erklärt worden sei. So sei vor Alters die Acte, welche in dem Paroxismus eines nicht unprovocirten Hasses gegen Roger Mortimer erlassen wurde, in einem ruhigeren Augenblicke deshalb wieder aufgehoben worden, weil man ihm, so schuldig er auch übrigens gewesen sein mochte, nicht unparteiisch gestattet habe, sich zu vertheidigen. So sei auch innerhalb der Erinnerung der gegenwärtigen Generation, das Gesetz, welches Strafford verurtheilte, ohne eine einzige abweichende Stimme annullirt worden. Es dürfe ferner, ward hinzugesetzt, nicht unerwähnt bleiben, daß, sei es nun kraft des ordentlichen Gesetzes von Ursache und Wirkung, oder durch das außerordentliche Gottesurtheil, Personen, welche selbst für die Annahme von Strafbills eingenommen gewesen, zu wiederholten Malen durch solche Bills zu Grunde gegangen seien. Niemand habe je einen rücksichtsloseren Gebrauch von der gesetzgebenden Gewalt zur Vernichtung seiner Feinde gemacht als Thomas Cromwell, und durch einen rücksichtslosen Gebrauch der gesetzgebenden Gewalt sei er selbst vernichtet worden. Wenn es wahr sei, daß der unglückliche Gentleman, dessen Schicksal jetzt in der Wagschale zittere, früher selbst an einem ähnlichen Prozeßverfahren, wie es jetzt gegen ihn angewendet werde, Theil genommen habe, sei dies nicht ein Umstand, der zu sehr ernsten Betrachtungen Anlaß geben müsse? Diejenigen, welche Fenwick höhnisch daran erinnerten, daß er die Bill unterstützt habe, welche Monmouth verurtheilte, könnten vielleicht selbst noch in einer finstren und schrecklichen Stunde höhnisch daran erinnert werden, daß sie die Bill unterstützt hätten, welche Fenwick verurtheilte. „Bedenken wir, welche Wechselfälle wir erlebt haben. Lernen wir aus so vielen auffallenden Beispielen von der Wandelbarkeit des Geschicks, Mäßigung im Glücke. Wie wenig dachten wir daran, als wir diesen Mann als einen begünstigten Cavalier in Whitehall, als einen mit militärischem Gepränge umgebenen General in Hounslow sahen, daß wir es erleben würden, ihn vor unsrer Schranke stehen zu sehen, von unsren Sippen sein Urtheil erwartend! Und wie weit entfernt sind wir von der Gewißheit, daß wir nicht selbst dereinst in tiefer Seelenqual vergebens den Schutz der milden Gesetze anrufen werden, die wir jetzt so leichtfertig behandeln! Gott möge es verhüten, daß wir je wieder der Tyrannei unterworfen werden! Vor Allem aber möge Gott es verhüten, daß unsere Tyrannen je in die Lage kommen, zur Rechtfertigung des Schlimmsten, das sie über uns verhängen können, Präcedenzfälle geltend zu machen, die wir selbst geliefert haben!”

Diese geschickt ausgeführten Themata machten auf viele gemäßigte Whigs einen großen Eindruck. Montague bemühte sich nach Kräften, seine Anhänger wieder zu gewinnen. Wir besitzen noch die rohen Umrisse seiner Rede, die gewiß eine sehr bedeutende Wirkung äußerte. „Diese Herren warnen uns” — so scheint er sich, wenigstens annähernd, ausgedrückt zu haben — „dem Könige Jakob nicht einen Präcedenzfall zu liefern, den er, wenn er einmal wieder auf den Thron gelangen sollte, gegen uns anwenden könnte. Glauben sie wirklich, daß wenn jener unheilvolle Tag kommen sollte, er sich dieses gerechte und nothwendige Gesetz zum Vorbilde nehmen würde? Nein, Sir, er wird sich nicht unsre Verurtheilungsbill, sondern seine eigene zum Muster nehmen; nicht unsre Bill, die nach vollständigen Beweisen und nach unparteiischer Anhörung aller Betheiligten, die wohlverdiente Strafe über ein einzelnes schuldiges Haupt verhängt, sondern seine eigne Bill, die ohne Vertheidigung, ohne Untersuchung, ohne Anklage, nahe an dreitausend Menschen, deren einzige Verbrechen ihr englisches Blut und ihr protestantischer Glaube waren, die Männer zum Galgen, die Frauen zum Scheiterhaufen verurtheilte. Dies ist der Präcedenzfall, den er geliefert hat und den er befolgen wird. Damit er nie im Stande sein möge, ihn zu befolgen, damit die Furcht vor gerechter Strafe die Feinde unsres Vaterlandes von dem Wunsche abhalten möge, ihn in London herrschen zu sehen, wie er in Dublin herrschte, stimme ich für diese Bill.”

Trotz aller Beredtsamkeit und allen Einflusses des Ministeriums wurde die Minorität im Verlaufe der Debatte immer stärker und stärker. Die Frage, ob die Erlaubniß zum Einbringen der Bill gegeben werden solle, war mit fast Drei zu Eins bejaht worden. Bei der Abstimmung über die Frage, ob die Bill einem Ausschusse überwiesen werden solle, betrug die Zahl der Jas hundertsechsundachtzig, die der Neins hundertachtundzwanzig. Bei der Abstimmung über die Frage, ob die Bill angenommen werden solle, betrug die Zahl der Jas hundertneunundachtzig, die der Neins hundertsechsundfunfzig.