Prozeß Charnock’s, King’s und Keyes’.

Charnock, King und Keyes wurden zuerst prozessirt. Die Oberrichter der drei Civilgerichtshöfe und mehrere andere Richter waren auf der Bank, und unter den Zuhörern bemerkte man viele Mitglieder beider Parlamentshäuser.

Es war der 11. März. Die neue Acte, welche das Verfahren in Hochverrathsfällen regulirte, sollte erst am 25. in Kraft treten. Die Angeklagten verlangten, daß, da die Legislatur durch Erlassung dieser Acte den Anspruch eines des Hochverraths Beschuldigten auf Einsicht seiner Anklage als begründet anerkannt und ihm den Beistand eines Advokaten zugestanden habe, das Tribunal ihnen entweder das was die höchste Autorität für eine gerechte Vergünstigung anerkannt, bewilligen oder die Untersuchung vierzehn Tage aufschieben müsse. Die Richter aber wollten in keinen Aufschub willigen. Sie sind deshalb von späteren Schriftstellern beschuldigt worden, den todten Buchstaben des Gesetzes angewendet zu haben, um Menschen ins Verderben zu stürzen, die, wenn das Gesetz nach seinem wahren Geiste ausgelegt worden wäre, einige Aussicht gehabt hätten davonzukommen. Diese Beschuldigung ist ungerecht. Die Richter brachten unzweifelhaft die wirkliche Intention des Gesetzes zur Anwendung, und wenn eine Ungerechtigkeit begangen wurde, so ist die Legislatur und nicht die Richter dafür verantwortlich zu machen. Die Worte „25. März” haben sich nicht aus Versehen in die Acte eingeschlichen. Alle Parteien im Parlamente waren über das Prinzip der neuen Verordnungen längst einverstanden. Der einzige noch strittige Punkt war die Zeit, zu welcher diese Verordnungen in Kraft treten sollten. Nach langen Debatten, die sich durch mehrere Sessionen zogen, nach wiederholten Abstimmungen mit verschiedenen Resultaten, war ein Vergleich getroffen worden, und es stand den Gerichtshöfen sicherlich nicht zu, die Bestimmungen dieses Vergleichs abzuändern. Man kann sogar zuversichtlich behaupten, daß die Häuser, wenn sie das Mordcomplott vorausgesehen hätten, nicht einen früheren, sondern einen späteren Tag für den Anfang des neuen Systems bestimmt haben würden. Unbestreitbar verdiente das Parlament und insbesondere die Whigpartei ernsten Tadel. Denn wenn die alten Procedurregeln der Krone keinen unbilligen Vortheil gewährten, so war kein Grund vorhanden, sie abzuändern, und wenn sie, wie allgemein angenommen wurde, der Krone einen unbilligen Vortheil gewährten, und dies gegen einen auf Leben und Tod Angeklagten, so durften sie dieselben nicht einen einzigen Tag länger fortbestehen lassen. Den Gerichten aber kann man keinen Vorwurf daraus machen, daß sie nicht in directem Widerspruch mit dem Buchstaben wie mit dem Geiste des Gesetzes handelten.

Die Regierung hätte allerdings die Untersuchungen so lange aufschieben können, bis die neue Acte in Kraft trat, und es würde eben so weise als gerecht gewesen sein, wenn sie dies gethan hätte, denn die Angeklagten würden dadurch nichts gewonnen haben. Der gegen sie vorliegende Fall war einer von Denen, auf welche der Scharfsinn der Juristenfacultäten keinen Eindruck machen konnte. Porter, Pendergraß, De la Rue und Andere gaben Aussagen ab, die keine Entgegnung zuließen. Charnock sagte das Wenige was er zu sagen hatte, mit Gewandtheit und Geistesgegenwart. Die Jury fand alle Angeklagten schuldig. Es gereicht der damaligen Zeit eben nicht zu großer Ehre, daß die Verkündigung des Verdicts von der Volksmenge, welche das Gerichtshaus umgab, mit lauten Hurrahs begrüßt wurde. Diese Hurrahs wiederholten sich, als die drei Unglücklichen, nachdem sie ihr Urtheil angehört, in Begleitung einer Wache fortgeführt wurden.[119]

Charnock hatte bisher kein Zeichen von Schwäche blicken lassen; als er aber wieder in seiner Zelle war, verließ ihn seine Standhaftigkeit und er bat flehentlich um Gnade. Er wolle zufrieden sein, sagte er, wenn er den Rest seiner Tage in leichter Haft zubringen dürfe. Nur um sein Leben bitte er. Dafür werde er dann auch von den Anschlägen der Jakobiten gegen die Regierung Alles entdecken was er wisse. Wenn es sich herausstellen sollte, daß er Winkelzüge mache oder etwas verschweige, so sei er bereit, sich der äußersten Strenge des Gesetzes zu unterwerfen. Dieses Anerbieten rief große Aufregung und einige Meinungsverschiedenheit unter Wilhelm’s Räthen hervor. Der König aber entschied, wie in solchen Fällen fast immer, mit Weisheit und Großmuth. Er sah, daß die Entdeckung des Mordcomplots die ganze Lage der Dinge verändert hatte. Sein vor kurzem schwankender Thron stand jetzt auf einer unerschütterlich festen Basis. Seine Popularität war mit ungestümer Schnelligkeit eben so hoch gestiegen, als zur Zeit seines Marsches von Torbay nach London. Viele, die mit seiner Verwaltung unzufrieden gewesen waren und in ihrem Unmuth mit Saint-Germains Verkehr gepflogen hatten, machten die betrübende Erfahrung, daß sie gewissermaßen mit Mördern verbündet gewesen waren. Er wollte diese Leute nicht zur Verzweiflung treiben, er wollte sie nicht einmal beschämen. Sie sollten nicht nur ungestraft bleiben, es sollte ihnen auch die Demüthigung einer Begnadigung erspart werden. Er wollte gar nicht wissen, daß sie gesündigt hatten. Charnock wurde jedoch seinem Schicksale überlassen.[120] Nachdem er die Ueberzeugung gewonnen, daß er keine Aussicht hatte, als Ueberläufer aufgenommen zu werden, affectirte er den würdevollen Stolz eines Märtyrers und führte seine Rolle bis zu Ende durch. Um mit möglichstem Anstande aus der Welt zu gehen, bestellte er sich einen schönen neuen Rock für seine Hinrichtung und ließ an seinem Todestage seine Perrücke mit besonderer Sorgfalt pudern und frisiren.[121] Unmittelbar vor seiner Aufknüpfung händigte er den Sheriffs ein Schriftstück ein, worin er gestand, daß er gegen das Leben des Prinzen von Oranien conspirirt, aber feierlich leugnete, daß Jakob den Mordplan irgendwie autorisirt habe. Diese Behauptung war allerdings buchstäblich richtig; aber Charnock leugnete nicht und hätte auch sicherlich nicht leugnen können, daß er eine von Jakob geschriebene und unterzeichnete Vollmacht gesehen, welche Worte enthielt, die, ohne der Wahrheit im Geringsten Gewalt anzuthun, als eine Autorisirung des mörderischen Ueberfalls von Turnham Green ausgelegt werden konnten und von Allen, denen sie zu Gesicht kamen, auch wirklich so ausgelegt wurden.

In einem andren Schriftstücke, das noch existirt, aber nie gedruckt worden ist, führt Charnock in der That eine ganz andre Sprache. Er sagt darin offen, daß er aus Gründen, welche zu nahe lägen, als daß sie besonderer Erwähnung bedürften, in dem Papiere, das er den Sheriffs übergeben, nicht die ganze Wahrheit habe sagen können. Er gab zu, daß das Complot, in das er verwickelt gewesen sei, selbst vielen loyalen Unterthanen als höchst strafbar erschiene. Sie nannten ihn einen Meuchelmörder und Todtschläger. Doch was habe er Schlimmeres gethan als Mucius Scävola? Ja, was habe er Schlimmeres gethan als Jeder gethan habe, der gegen den Prinzen von Oranien die Waffen getragen? Wenn plötzlich eine Armee von zwanzigtausend Mann in England gelandet wäre und den Usurpator überfallen hätte, so würde man dies rechtmäßigen Krieg genannt haben. Hänge der Unterschied zwischen Krieg und Mord lediglich von der Anzahl der dabei betheiligten Personen ab? Welches sei dann die geringste Anzahl, die einen Feind rechtmäßigerweise überfallen dürfe? Seien es fünftausend, tausend oder hundert Personen? Jonathan und sein Waffenträger seien ihrer nur Zwei gewesen, und doch hätten sie ein großes Blutbad unter den Philistern angerichtet. Sei das Mord gewesen? Nicht der Act an sich, sagte Charnock, könne das Tödten zum Meuchelmord machen, sondern nur die Ursache, aus der es geschieht. Daraus folge, daß es kein Mord sein könne, Jemanden zu tödten — und hier ließ der dem Tode Geweihte seinem ganzen Hasse freien Lauf — der allen loyalen Unterthanen einen Vernichtungskrieg erklärt, der Jeden, der für das Recht aufgestanden sei, gehängt, geschleift und geviertheilt, der England ausgesogen habe, um die Holländer zu bereichern. Charnock gab zu, daß sein Unternehmen nicht zu rechtfertigen gewesen wäre, wenn Jakob es nicht autorisirt gehabt hätte; aber er behauptete, daß Jakob es autorisirt habe, wenn auch nicht ausdrücklich, so doch stillschweigend. Se. Majestät habe zwar früher ähnliche Attentate verboten, aber er habe sie nicht als an sich strafbar, sondern nur als unter diesen oder jenen Umständen unzweckmäßig verboten. Die Umstände hätten sich geändert, und man habe daher das Verbot mit gutem Grunde als aufgehoben betrachten dürfen. Sr. Majestät getreue Unterthanen hätten sich dann nur an die Worte seiner Vollmacht zu halten gehabt, und diese Worte autorisirten unbestreitbar zu einem Angriffe auf die Person des Usurpators.[122]