Der Klerus der Hochkirche über die Angelegenheit der Eide gespalten.

Die anglikanische Kirche war um diese Zeit nicht minder durch Spaltungen zerrissen als die gallikanische Kirche. Der 1. August war durch ein Parlamentsedict als der Tag festgesetzt, bis zu welchem alle Pfarrgeistlichen und alle ein akademisches Amt bekleidenden Personen bei Strafe der Suspension Wilhelm und Marien den Unterthaneneid schwören mußten. Während der ersten Hälfte des Sommers hofften die Jakobiten, die Zahl der Nichtschwörenden werde bedeutend genug sein, um die Regierung zu beunruhigen und in Verlegenheit zu setzen. Diese Hoffnung aber wurde getäuscht. Es gab zwar nur wenige Whigs unter der Geistlichkeit, und nur wenige waren Tories jener gemäßigten Schule, welche mit Widerstreben und Vorbehalt anerkannte, daß große Mißbräuche eine Nation zuweilen berechtigen könnten, zu extremen Mitteln zu greifen. Die große Mehrheit des Standes hielt noch immer an dem Prinzip des passiven Gehorsams fest, aber diese Mehrheit war jetzt in zwei Theile gespalten. Eine Frage, welche vor der Revolution lediglich Sache der Spekulation gewesen und daher, wenn sie auch zuweilen gelegentlich in Anregung kam, von den Meisten nur sehr oberflächlich behandelt worden war, hatte jetzt eine hohe praktische Bedeutsamkeit erlangt. Das Prinzip des passiven Gehorsams als feststehend angenommen, wem gebührte dieser Gehorsam? So lange das erbliche Recht mit dem Besitz verbunden gewesen war, war kein Zweifel möglich; aber das erbliche Recht und der Besitz waren jetzt getrennt. Ein durch die Revolution auf den Thron erhobener Fürst regierte zu Westminster, gab Gesetze, ernannte Justizbeamte und Prälaten und sandte Armeen und Flotten aus. Seine Richter entschieden Rechtsfälle, seine Sheriffs verhafteten Schuldner und bestraften Verbrecher; ohne sein großes Siegel würden Gerechtigkeit, Ordnung, Eigenthum aufgehört haben zu existiren und die Gesellschaft in einen chaotischen Zustand gerathen sein. Ein andrer, durch die Revolution abgesetzter Fürst lebte im Auslande. Er konnte keines der Rechte eines Regenten ausüben und keine der Pflichten eines Regenten erfüllen und konnte, wie es schien, nur durch eben so gewaltsame Mittel als durch die er vertrieben worden war, wieder eingesetzt werden. Welchem von diesen beiden Fürsten schuldeten die Christen nun Gehorsam?