Bill zur Regulirung des Prozeßverfahrens in Hochverrathsfällen.
Keine dieser Bills wurde zum Gesetz erhoben. Die erste ging bei den Gemeinen durch, wurde aber von den Peers ungünstig aufgenommen. Wilhelm interessirte sich so sehr für die Frage, daß er nicht mit Krone und Staatsmantel, sondern in gewöhnlicher Civilkleidung in das Haus der Lords kam und die ganze Debatte über die zweite Lesung mit anhörte. Caermarthen sprach von den Gefahren, denen der Staat zur Zeit ausgesetzt sei, und bat seine Kollegen dringend, in einem solchen Augenblicke nicht Hochverräthern Straflosigkeit zu gewähren. Er wurde kräftig unterstützt durch zwei ausgezeichnete Redner, welche seit einigen Jahren bei jeder Frage auf der dem Hofe opponirenden Seite gestanden hatten, die aber in dieser Session die Geneigtheit an den Tag legten, die Hände der Regierung zu kräftigen; auch Halifax und Mulgrave, Marlborough, Rochester und Nottingham sprachen für die Bill; aber die allgemeine Ansicht war so augenscheinlich gegen sie, daß sie nicht abstimmen zu lassen wagten. Es ist jedoch wahrscheinlich, daß die von Caermarthen angeführten Gründe nicht diejenigen waren, die seine Zuhörer hauptsächlich bestimmten. Die Peers waren fest entschlossen, die Bill nicht ohne eine die Einrichtung des Gerichtshofes des Lord High Steward abändernde Klausel durchgehen zu lassen; sie wußten, daß das Unterhaus sich eben so fest vorgenommen hatte, eine solche Klausel nicht anzunehmen, und sie hielten es für besser, daß das was doch endlich geschehen mußte, bald und ohne Streit geschehe.[81]