Debatten über den Handel mit Indien.
Bald nach dem Zusammentritt des Parlaments richtete sich die Aufmerksamkeit der Gemeinen von neuem auf den Zustand des Handels mit Indien, und die der alten Compagnie so eben ertheilte Concession wurde ihnen vorgelegt. Sie würden wahrscheinlich nicht abgeneigt gewesen sein, das neue Arrangement, das sich eigentlich nur wenig von dem unterschied, welches sie selbst nicht viele Monate früher vorgeschlagen hatten, zu bestätigen, wenn die Directoren mit Vorsicht zu Werke gegangen wären. Aber die Directoren hatten von dem Tage, an welchem sie ihre Concessionsurkunde erhalten, die Schleichhändler unbarmherzig verfolgt und ganz außer Acht gelassen, daß es etwas Andres war, die Schleichhändler in den östlichen Meeren zu verfolgen, als sie im Hafen von London zu verfolgen. Bisher war der Krieg der Monopolisten gegen die Privatkaufleute meist in einer Entfernung von fünfzehntausend Meilen von England geführt worden. Wenn Gewaltthätigkeiten geschahen, so sahen die Engländer es nicht und hörten erst davon nachdem sie lange geschehen waren; auch war es keineswegs leicht, in Westminster zu ermitteln, wer in einem vor mehreren Jahren in Murschedabad oder Canton entstandenen Streite Recht und wer Unrecht gehabt hatte. Mit unglaublicher Unbesonnenheit beschlossen die Directoren gerade in dem Augenblicke wo das Schicksal ihrer Compagnie in Frage stand, der Bevölkerung dieses Landes eine genaue Einsicht in die gehässigsten Züge des Monopols zu verschaffen. Einige reiche Londoner Kaufleute hatten ein schönes Schiff, die „Redbridge” genannt, ausgerüstet. Es hatte eine starke Bemannung und eine sehr werthvolle Ladung. Die Papiere waren nach Alicante adressirt, aber man hatte einigen Grund zu vermuthen, daß es nach den Ländern jenseit des Caps der guten Hoffnung bestimmt sei. In Gemäßheit eines Befehls, den die Compagnie, wahrscheinlich durch Vermittelung des Lordpräsidenten, vom Geheimen Rathe erlangt hatte, wurde es von der Admiralität angehalten. Jeder Tag, den es in der Themse lag, verursachte den Eigenthümern große Kosten. Die Entrüstung in der City war groß und allgemein. Die Compagnie behauptete, daß aus der Rechtmäßigkeit des Monopols die Rechtmäßigkeit des Anhaltens nothwendig hervorgehe. Das Publikum kehrte das Argument um, und da es fest überzeugt war, daß das Anhalten unrechtmäßig sei, folgerte es daraus, daß auch das Monopol unrechtmäßig sei. Der Streit hatte seinen Höhepunkt erreicht, als das Parlament zusammentrat. Petitionen von beiden Seiten wurden sogleich auf den Tisch der Gemeinen gelegt und beschlossen, daß diese Petitionen durch einen Ausschuß des ganzen Hauses in Erwägung gezogen werden sollten. Die erste Frage, an der die streitenden Parteien ihre Stärke versuchten, war die Wahl eines Präsidenten. Die Feinde der alten Compagnie schlugen Papillon vor, einst der engste Verbündete und nachher der entschiedenste Gegner Child’s, und sie setzten seine Wahl mit hundertachtunddreißig gegen hundertsechs Stimmen durch. Der Ausschuß schritt nun zu der Untersuchung, auf wessen Autorität die Redbridge angehalten worden sei. Einer ihrer Eigenthümer, Gilbert Heathcote, ein reicher Kaufmann und entschiedener Whig, erschien als Zeuge an der Schranke. Er wurde gefragt, ob er es wagen könne zu leugnen, daß das Schiff thatsächlich für den indischen Handel befrachtet worden sei. „Es ist meines Wissens keine Sünde,” antwortete er, „nach Indien Handelsgeschäfte zu machen, und ich werde Geschäfte dahin machen, bis ich durch eine Parlamentsacte verhindert werde.” Papillon erklärte in seiner Berichterstattung, daß nach der Meinung des Ausschusses das Anhalten der Redbridge unrechtmäßig sei. Es wurde hierauf die Frage gestellt, ob das Haus dem Ausschusse beistimme. Die Freunde der alten Compagnie wagten eine zweite Abstimmung und wurden mit hunderteinundfunfzig gegen hundertfünfundzwanzig Stimmen geschlagen.[78]
Dem Schlage folgte bald ein zweiter. Wenige Tage später wurde beantragt, daß alle Unterthanen England’s gleiches Recht hätten nach Ostindien Handel zu treiben, wenn es ihnen nicht durch eine Parlamentsacte verboten würde, und die Freunde der alten Compagnie ließen in der Ueberzeugung, daß sie die Minorität bildeten, den Antrag ohne Abstimmung durchgehen.[79]
Dieser denkwürdige Beschluß erledigte die wichtigste der Verfassungsfragen, welche die Rechtsbill unentschieden gelassen hatte. Seitdem hat es stets als das richtige Prinzip gegolten, daß keine andre Gewalt als die gesammte Legislatur einer Person oder einer Gesellschaft ein ausschließliches Privilegium zum Handel nach irgend einer Weltgegend verleihen kann.
Die Ansicht der großen Mehrheit des Hauses der Gemeinen war, daß der indische Handel nur vermittelst eines Actienfonds und eines Monopols vortheilhaft betrieben werden könne. Man hätte daher erwarten sollen, daß dem Beschlusse, der das Monopol der alten Compagnie aufhob, ein Gesetz, das der neuen Compagnie ein Monopol verlieh, auf dem Fuße folgen werde. Es wurde jedoch kein solches Gesetz erlassen. War auch die alte Compagnie nicht stark genug, ihre eigenen Privilegien zu vertheidigen, so war sie doch im Stande, mit Hülfe ihrer toryistischen Freunde, die rivalisirende Gesellschaft zu verhindern, ähnliche Privilegien zu erlangen. Die Folge davon war, daß dem Namen nach einige Jahre hindurch der Handel mit Indien frei war. Thatsächlich aber unterlag dieser Handel noch immer drückenden Beschränkungen. Es wurde zwar dem Privatunternehmer nicht schwer gemacht, von England abzusegeln; aber seine Lage war so gefährlich als je, wenn er das Cap der guten Hoffnung hinter sich hatte. Wie streng auch von den öffentlichen Beamten in London ein Beschluß des Hauses der Gemeinen respectirt wurde, in Bombay oder Calcutta wurde ein solcher Beschluß weniger geachtet als ein Privatbrief von Child, und Child führte den Kampf noch immer mit ungeschwächtem Muthe fort. Er ließ den Factoreien der Compagnie die Weisung zukommen, gegen die Unberufenen keine Nachsicht zu üben. Ueber das Haus der Gemeinen und die Beschlüsse desselben äußerte er sich mit der souverainsten Verachtung. „Handelt nach meinen Instructionen,” schrieb er, „und nicht nach dem Unsinn einiger unwissender Landgentlemen, die kaum so viel Verstand haben, um ihre Privatgeschäfte befolgen zu können, und die von Handelsangelegenheiten gar nichts verstehen.” Wie es scheint, wurde seinen Befehlen Folge geleistet. Ueberall im Osten lagen sich während dieser Periode der Anarchie die Diener der Compagnie und die unabhängigen Kaufleute in den Haaren, beschuldigten einander der Piraterie und versuchten durch alle erdenklichen Kunstgriffe die mongolische Regierung gegen einander zu erbittern.[80]
Die drei großen Verfassungsfragen des vorigen Jahres wurden in diesem Jahre von neuem dem Parlamente zur Erwägung vorgelegt. In der ersten Woche der Session wurde eine Bill zur Regulirung des Prozeßverfahrens in Hochverrathsfällen, eine Dreijährigkeitsbill und eine Stellenbill auf den Tisch des Hauses der Gemeinen gelegt.