Das Flugblatt

Nun aber aus den Federn! Es war an der Zeit, was Ernstes zu tun! Mein Gefängnis ließ sich ja ziemlich fidel an, doch blieb es immer ein Gefängnis, und ich saß ohne Richterspruch! Dagegen galt es aufzutreten!

Als ich Toilette gemacht, kam die Amtsdienerin mit der vom Briefträger gebrachten Post. Übrigens wollte Frau Bolle mein Gefängnis in Ordnung bringen. Während sie säuberte und frische Luft durch Zelle und Flur ziehen ließ, ging ich im Hof umher und besah die Post — es waren Zeitungen, auffallend viel Karten und Briefe. Auch eine Broschüre war dabei: Fichtes Appellation an das Publikum gegen die Anklage des Atheismus.

Auf der Kegelbahn spazierend, vertiefte ich mich in die Schrift, die vom Herausgeber mit interessanten Anmerkungen über den Gottglauben versehen war. Fichte, eine tief religiöse Natur, versteht unter der Gottheit kein persönliches Wesen, hält den Glauben an seine Persönlichkeit vielmehr für eine Verengung Gottes. Gott ist die sittliche Weltordnung. Fichte wurde deshalb von einer rückschrittlichen Regierungspartei des Atheismus beschuldigt. In seiner Verteidigungsschrift führt er aus: In seiner unmittelbaren Beziehung auf die Welt des Guten hat der Mensch Gott; wozu soll er ein Sein Gottes noch außer dieser Beziehung annehmen? Von seinen Anklägern, die sich Gott als den Geber alles Genusses und Verhänger des Unglückes, als Belohner und Bestrafer denken, sagt er: „Wer Genuß will, ist ein fleischlicher Mensch, der keine Religion hat, ja keiner Religion fähig ist. Die erste wahrhaft religiöse Empfindung tötet in uns die egoistische Begierde. Ein Gott, der dem Egoismus dienen soll, ist ein verächtliches Wesen; denn er unterstützt, er verewigt das menschliche Verderben und die Herabwürdigung der Vernunft. Ein solcher Gott ist ganz eigentlich der Fürst dieser Welt, der schon längst durch den Mund der Wahrheit gerichtet ist. Was sie Gott nennen, ist mir ein Götze; sie sind die wahren Atheisten ... Mein Atheismus besteht lediglich darin, daß ich meinen Verstand behalten will.“

Während ich philosophierte, von Hühnern umgackert, fühlte ich den Drang, die Arme zu regen, die Fäuste. Dazu war ja nun die Kegelbahn gut. Ich stellte die Kegel auf und packte eine Kugel. Zuerst schob ich einen Versager, dann forsch alle Neune. Als ich abermals aufstellte, kam Frau Bolle: das Gefängnis wäre fertig. „Un Sie beklagen Ihnen noch ieber disen Hof? Aber lassen Se man lieber det Kejeln! Von wejen de Nachbarsleite! Die klatschen un kujenieren zu ville — und wat so’n Amtsdiena is, uff den hacken se alle los.“ Ich sah mir die Nachbarschaft an. „Wer wohnt denn drüben in der kleinen Giebelstube?“ — „Ach, der tut nischt! Det is der olle Kuschel, wo morjens immer de Kiehe zusammentuten tut.“ — „Von Ansehen kenne ich ihn, natürlich auch von seiner Tuterei. Wie ich noch neu in Friedrichshagen war, dachte ich, Soldaten wären hier einquartiert.“ — „Der Kuschel war bei’s Milletär Hornist, ebens dadrum tut er immer det Signal tuten: Habt ihr denn noch nich jenuch jeschlaa—feen! Un denn kommen de Kiehe heidi von selber aus’n Stall; un abends trotten se wieda rinn ... Aber nu, Herr Dokta, nu hat et jeschnappt, und Sie missen ooch wieder rinn!“

Im Gefängnis nahm ich meine Post vor. Eine Reihe von Freunden und Gesinnungsgenossen drückte Teilnahme aus, sowie Empörung über das Vorgehen der Behörde. Ich beschloß, aus meinem Gefängnis die öffentliche Meinung anzurufen — ein Flugblatt wollte ich loslassen. Und schrieb folgende Notizen in mein Tagebuch:

„Das Rechtsgefühl unseres Volkes verlangt, daß jede vom Staate verhängte Strafe einen Richterspruch zur Grundlage hat. Wo man sich herausnimmt, zu bestrafen, ohne dem Angeklagten ein über den Parteien stehendes Gericht einzuräumen, da liegt für unser Fühlen und Denken eine Ungeheuerlichkeit vor. Mit Entrüstung lesen wir von jener unumschränkten Fürstenherrschaft, die einen Schubart, einen Trenck und andere im Kerker verschwinden ließ, ohne daß ein Gericht entschieden hatte. Und der Inbegriff des Knutenregiments liegt in der Formel: Auf administrativem Weg nach Sibirien verschickt.

So was kommt bei uns nicht vor! denkt der preußische Staatsbürger. Aber ich bin im Gefängnis infolge einer administrativen Verfügung, ohne richterliche Entscheidung.

Und was habe ich verbrochen? Ich habe in sonntäglichen, polizeilich gestatteten Versammlungen, die jedermann zugänglich waren und auch von Minderjährigen auf Wunsch ihrer Eltern besucht wurden, über die freireligiösen Grundsätze Vortrag gehalten. Nicht wird mir zur Last gelegt, etwas Ungesetzliches gesagt zu haben. Doch es behauptet die Behörde, die Anwesenheit minderjähriger Personen verwandle meine Vorträge in Jugendunterricht. Einen solchen zu erteilen, verbietet mir das Provinzial-Schulkollegium, weil ich ‚das Dasein Gottes leugne‘ und daher nach Ansicht der Behörde überhaupt keine Religion habe.

Wie darf diese Behörde behaupten, zur Religion gehöre der Glaube an einen Gott, an einen persönlichen und außerweltlichen? Der Buddhismus, der dem Christentum an Zahl überlegen ist und — wie selbst Kirchenchristen zugeben — an sittlichem Werte schwerlich nachsteht, läßt keinen Gott gelten. Unter den ernsten Religionsforschern rechnet kein einziger den Gottglauben zum Wesen der Religion.

Und an welchen Gott müßte man glauben, um Religion zu haben? Ist nicht das Wort Gott unendlich vieldeutig? Welches ist der rechte Gott?

Als man den Philosophen Fichte wegen seines Atheismus maßregelte, sagte der Theologe Schleiermacher, es drohe gefährlich zu werden, über die Gottheit zu reden, bevor eine Begriffs-Bestimmung von Gott ans Licht gebracht und im Staate sanktioniert sei. Man solle doch vom Kurfürsten von Sachsen eine zu Recht bestehende Definition von Gott und dessen Dasein verlangen. Die amtliche Formel, die Schleiermacher spöttisch vermißte, ist immer noch nicht erfolgt, auch nicht in Preußen, dem Musterstaate des Verordnungswesens. Wie kann also der brave Untertan wissen, an welchen Gott er glauben soll?

Schleiermacher war kein sogenannter Atheist wie Fichte, war ein heller Stern der Landeskirche, auf den sie stolz sein kann. Die Gläubigen aller Bekenntnisse mahnt Schleiermacher daran, das ganze Gebiet der Religion sei ein unendliches und könne die verschiedensten Gestalten annehmen. Wahre Religiosität sei nicht unduldsam. Nur die Anhänger des toten Buchstabens haben die Welt mit dem Geschrei und Getümmel der Religionsstreitigkeiten erfüllt; die wahren Beschauer des Ewigen waren immer ruhige Seelen, allein mit sich und dem Unendlichen, und wenn sie sich umsahen, jedem seine eigene Art gerne gönnend. Religion haben, heißt das Universum anschauen. Die Religion ist keine bestimmte Lehre, also nicht etwa der Glaube an einen persönlichen Gott oder an Unsterblichkeit, an Wunder und Offenbarungen. Sie dreht sich nicht um Begriffe, sondern ist eine Gemütsrichtung. Schleiermacher gesteht geradezu, eine Religion ohne Gott könne besser sein als eine andere mit Gott, und erteilt den Gott-Fanatikern den Denkzettel: ‚Auch gab es unter wahrhaft religiösen Menschen nie Eiferer, Enthusiasten oder Schwärmer für das Dasein Gottes; denn Gott ist nicht alles in der Religion — und das Universum ist mehr.‘

Trotz alledem erklärt mich die preußische Regierung für religionslos und setzt mich ins Gefängnis, der ich im Bewußtsein verfassungsmäßigen Rechts, in Ausübung der verbürgten Religions- und Gewissensfreiheit, meine Überzeugung meinen freireligiösen Konfirmanden vermittelt habe. Das Provinzial-Schulkollegium — so schrieb mir der Kultusminister Bosse — sei befugt, die Aufsicht über das gesamte Schulwesen in Berlin zu führen und nach § 11 der Regierungs-Instruktion vom 23. Oktober 1817 ‚instruktionsmäßig berechtigt, seinen Verfügungen durch Zwangsmaßregeln Nachdruck zu verleihen.‘ Die ministerielle Auffassung wäre kaum der Rede wert, träte sie nicht mit dem Anspruch auf, einer Entscheidung der Streitfrage durch ein Gericht nicht zu bedürfen. Den obrigkeitlichen Verfügungen alter, beim Volke nicht gut beleumdeter Zeiten, nämlich der Jahre 1808 und 1817, entnimmt die Unterrichtsbehörde die Befugnis, nicht nur Klägerin, sondern gleichzeitig Richterin und Rächerin zu sein. Da sie das darf, ohne daß Gericht und Volksvertretung Einspruch erheben, so haben wir im ‚Rechtsstaat‘ Preußen Zustände, die gewissen russischen ähneln und die knappe Bezeichnung rechtfertigen: Sibirien in Preußen.

Ein Versuch, meine Angelegenheit beim Oberverwaltungsgerichte anhängig zu machen, wurde abgewiesen mit der Begründung: ‚Verfügungen, wie die den Gegenstand des Klageangriffs bildende, unterliegen nicht der Anfechtung mit den (im Gesetz über die Landesverwaltung vom 30. Juli 1883) vorgesehenen Rechtsbehelfen und sind auch nirgendwo sonst der Kontrolle des Verwaltungsgerichts unterstellt. Das Verwaltungsstreitverfahren findet lediglich statt, soweit es durch besondere gesetzliche Bestimmungen zugelassen ist.‘ Also das Gericht erklärt, in meinem Falle sei es nicht zuständig!

Ich habe mich der Haft unterzogen, um in eindrucksvoller Weise zu zeigen, was für Zustände wir haben. Wenn die Herren oben sich herbeilassen sollen, Wünsche des Volkes zu erfüllen, so muß dieses eine laute Sprache reden, muß seinen Willen in einem Sturme öffentlicher Meinung kundgeben ...“

Nun warf ich die Feder hin und sprang auf. Umherlaufen wollt’ ich, hätte mich gern ein wenig ausgetobt. Doch mein Fuß stieß an — seit ich die Zelle mit dem Tischchen und Stuhl teilte, konnte ich nicht mal die drei Schritte tun, die mir gestern den Spaziertrab eines Käfigtiers vergönnt hatten. Stutzig über die eingekeilte Enge, ergab ich mich ins Unvermeidliche und nahm seufzend wieder Platz.

Verrückte Welt! Warum sitze ich hier im Käfig, eingesperrt wie ein wildes Tier? Als ob nicht auch mein Atheismus lediglich darin bestände, daß ich meinen Verstand behalten will! Das ist doch so natürlich, so gesund, wie das Saugen der jungen Katze an der Mutterbrust. Und daß ich meine Überzeugung nicht aufgebe, darf nicht strafbar sein, ist vielmehr so rechtschaffen, wie die Anhänglichkeit der Mutterkatze an ihr Junges. Aber freilich, kaum werden die Bengels der Katzen ansichtig, so geht’s hinter ihr drein: „Hetz, hetz!“ Ihr blöden Tapse! Höret auf, einen heiligen Trieb zu stören!

Angenommen, meine Überzeugung wäre ein Irrtum. Dann bin ich immerhin ein Sucher der Wahrheit. Ist es recht, mich dafür zu bestrafen? Was soll dieser Appell an meine Scheu vor Unbequemlichkeit, an meinen Egoismus? Gesetzt, er habe den Erfolg, daß der Ketzer zu Kreuze kriecht, o pfui! dann erstickt man in ihm die Religion; die ist ja nichts anderes als Ehrfurcht vor der Überzeugung, vor dem nach Wahrheit strebenden Selbst! Ist aber solches Ersticken seiner Wahrhaftigkeit euer „Sieg“, ihr Perücken von Schilda, so habt ihr in der Person des Ketzers, der ja vom innern „Gott“ zu seiner Überzeugung bevollmächtigt wurde, Gott selber bestraft!

Lagen diese Zusammenhänge auch klar wie der sonnige Tag vor meinen Augen, so war doch zweifelhaft, ob die Volksgenossen denken würden wie ich. Die Regierung dachte nicht wie ich. Es fehlte am richtigen Unterscheidungsvermögen.

Doch halt! wie stand es mit meinem Unterscheidungsvermögen? Wenn ich nun hier Ideal mit Wirklichkeit verwechselte? Wenn ich Perlen vor die Säue würfe? Und mit Weltanschauung von Fichte, Schleiermacher, mit all der hohen Philosophie schließlich doch nur so etwas wäre wie ein Doktor fürs Vieh? O Kerker der Selbsttäuschung! Bin ich von dir umgittert? Ist mein Heiligstes Illusion? Das wäre die furchtbarste Gefangenschaft!

Ich, dem der Katechismusgott zur Fabel geworden, glaubte an die unmittelbare Macht des Rechts. Vertraute dem Feldgeschrei, von dem sich Leutehaufen hinreißen lassen — vertraute auch etwas dem Schlagwort, mit dem das seelische Beharrungsvermögen überwunden werden sollte. Beharrungsvermögen oder, wie es der Mechaniker ebenfalls nennt, Trägheitsmoment! Ein Menschenkenner hat das Wort geprägt: „Öffentliche Meinungen — private Faulheiten.“ Und ich — rief die öffentliche Meinung an!

Aufs Papier hatte ich noch das Schlagwort geworfen: Sibirien in Preußen. Nun ja, es stimmte. Wehmütig bekennt freilich der Chronist neuerdings: Das Feuer der Märzrevolution, das damals in mir aufloderte, hat außen nur die Friedrichshagener Handlaterne zu entzünden vermocht, mit der ein Menschensucher, für manchen komisch wie Diogenes, in allerlei staubigen Kram hineinleuchtete.

Hier hätte auch das Schlagwort gepaßt: Preußen in Schilda. Und es paßt noch immer; heute noch ist in Preußen möglich, was damals geschah!