Vorgeschichte.
Am 7. August 1919, vormittags 9 Uhr, wurde vor dem Hause Königin-Augusta-Straße 31 zu Berlin eine männliche Leiche aus dem Landwehrkanal geborgen; der Körper war bis auf Schuhe und Hut völlig bekleidet; die Beine waren in eine um die Knie verknotete graue Decke gewickelt; eine hanfene Waschleine verband beide Knie und hielt sie an den Hals gezogen, wo sie in einer Schlinge endete; die Arme waren frei. – Der Gerichtsarzt nahm Selbstmord an.
In der Tasche des Toten wurde ein Gepäckschein, auf den Anhalter Bahnhof lautend, gefunden; die Koffer wurden abgeholt: deren Durchsicht ergab Papiere, die auf den landwirtschaftlichen Inspektor Karl Blau ausgestellt waren.
Dieser Mann war der Polizei als politischer Spitzel persönlich bekannt; die Leiche wurde identifiziert. Aber gerade die Beschäftigung des Toten mußte die Möglichkeit eines Verbrechens nahelegen. Nachuntersuchung wurde angeordnet.
Gerichtschemiker Dr. Brüning führte sie aus; ihm erschien die Halsschlaufe zu weit, das Fehlen der Schuhe nicht selbstverständlich; ohne sich zu entscheiden, wollte er gewaltsamen Tod nicht ausschließen.
– Es dauerte mehrere Wochen, bis ein Resultat weiterer Nachforschungen bekannt wurde. Die Nachtzeitung (Nr. 200 der Deutschen Abendzeitung, 6. Jahrg.) brachte am 27. August 1919 folgende Meldung:
Der Mörder des Inspektors Blau verhaftet.
Wie uns aus Königsberg gemeldet wird, wurde dort der Landarbeiter Max Leuschner aus Berlin, der als einer der Hauptbeteiligten an dem politischen Morde des Inspektors Blau in Betracht kommt, von der Königsberger Kriminalpolizei in der Wohnung des Kommunisten Lang, wo er sich unter falschem Namen verborgen hielt, verhaftet.
Andere Nachrichten folgten:
B. Z. am Mittag, Nr. 195, am Freitag, 29. August 1919:
Die Mordaffäre Blau.
Der als Haupttäter an der Ermordung des Landwirtschaftsinspektors Blau verdächtige, in Königsberg festgenommene Lederarbeiter Leuschner ist von den Berliner Kriminalbeamten, die die Verhaftung bewirkten, nach Berlin gebracht worden. Im Polizeipräsidium wurde heute mit dem Verhör Leuschners begonnen. Die beiden Kriminalkommissare Trettin und Dr. Riemann sind mit der Ermittelung dieses Falles betraut worden. Leuschner gibt zu, daß er unter falschem Namen in Königsberg gewohnt hat. Er sei von Berlin aus nach Königsberg gegangen, habe dort bei einem Gesinnungsgenossen Unterschlupf gefunden und auf die Gelegenheit gewartet, nach Russland durchzukommen. Er gibt auch zu, die Versammlung, die am 1. August in der Mittenwalder Straße in Berlin stattgefunden hat, geleitet zu haben. Dabei habe er den Blau nach seinen Papieren gefragt und diese geprüft. Die Vernehmung ist zur Stunde noch nicht abgeschlossen.
Freiheit, Nr. 432, am Montag, 8. September 1919:
Der Tod des Inspektors Blau.
Darüber berichtet eine Lokalkorrespondenz: Der Lederarbeiter Max Leuschner wurde gestern dem Untersuchungsrichter vorgeführt. Er wird der Anstiftung zur Ermordung Blaus beschuldigt. Leuschner erklärte, daß er von der Tat nichts wisse und auch über die Täter nichts sagen könne, doch hat die Untersuchung ergeben, daß er als Versammlungsleiter den Befehl erteilt hat, Blau umzubringen. Er gibt an, daß ihm an dem Abend in der Versammlung aufgefallen sei, daß Blau zwei Finger der rechten Hand fehlten. Als er nun in der Zeitung gelesen habe, daß im Landwehrkanal die zusammengeschnürte Leiche eines zunächst unbekannten Mannes gelandet worden sei, dem die beiden Finger fehlten, habe er sich gleich gesagt, daß es sich um Blau handeln müsse. Nun packte ihn die Angst. Wie er selbst sagt, sah er sich schon in Untersuchungshaft und traf sofort Vorbereitungen zur Flucht. Er fuhr nach Königsberg, um dort auf Papiere zu warten, die ihm die kommunistische Zentrale zusenden und die ihm ermöglichen sollten, über die Grenze nach Rußland zu fliehen. Die hiesige Kriminalpolizei hatte jedoch seine Spur verfolgt, seinen Aufenthalt in Königsberg ermittelt und die dortige Kriminalpolizei aufmerksam gemacht, die ihn dann festnahm, bevor er noch seinen Plan verwirklicht hatte. Der Plan, berichtet weiter die Korrespondenz, Blau umzubringen, ist, wie die Feststellungen der Kriminalpolizei ergeben haben, in München gefaßt worden. Zuerst wollten die Spartakisten den ihnen lästigen Spitzel nach Wien locken und ihn dort beiseite schaffen. Schließlich entschied man sich aber für Berlin. Der 27 Jahre alte, aus Hötensleben gebürtige Möbelzeichner Franz Herm lockte Blau von München nach Berlin und führte ihn in die Versammlung, in der sein Tod beschlossen wurde. In dem dringenden Verdacht, das Todesurteil vollstreckt zu haben, steht der 22 Jahre alte, aus Arnswalde gebürtige Schlächtergeselle Hermann Dahms, der zuletzt in Berlin wohnhaft war und ebenso wie Herm flüchtig ist. Auf beide wird jetzt eifrig gefahndet, doch gelang es bisher noch nicht, ihren Aufenthalt zu ermitteln.
Es verlautbarte noch, daß Leuschner in Ostpreußen sich durch unvorsichtige Äußerungen auffällig gemacht und dadurch die Verhaftung ermöglicht hatte.
Das Ergebnis vierwöchiger Ermittlung war demnach folgendes:
1. die Identifizierung der Leiche und die Erkennung des Todesfalls als Verbrechen,
2. die Verhaftung eines Mannes, der mit Blau in Beziehung stand und Anlaß zu haben schien, diese Tatsache zu verheimlichen.
Die Umgebung, in der die Ereignisse dieses Prozesses spielen, bringt es mit sich, daß jede Aussage zweifelhaft wird. Schon ist es fast unmöglich, Beteiligte und Zuschauer scharf zu trennen, noch schwerer scheint es, den Wahrheitsgehalt einer Mitteilung klar zu bekommen; unvermeidlich wird man in Voreingenommenheit und Konstruktion verfallen.
Es ist nun leichter, einen Standpunkt als Standpunkt zu wechseln, als in der Dauer schwieriger Diskussionen alle Parteilichkeit zu vermeiden: es ergreife also der Staatsanwalt das Wort.
Der Ablauf eines Schwurgerichtsverfahrens bis zur Verhandlung ist etwa folgender:
Zuerst erfolgen Nachforschungen der Kriminalpolizei und Feststellung verdächtiger Personen. Die Schwere der Beschuldigung wie der belastenden Anzeichen und die Wahrscheinlichkeit der Flucht oder Verdunklung bedingen den vorläufigen Haftbefehl.
Die körperliche Folter ist der modernen Gerichtsbarkeit nicht gestattet; falls man nicht die endlos sich dehnende Untersuchungshaft mit ihrer oft völligen Absperrung, die Tage und Nächte währenden Befragungen mit ihren Bluffs und Tricks für solche halten mag. Denn das Prinzip der Untersuchung ist sich natürlich gleichgeblieben: hat man erst einen, der sicher wenigstens etwas weiß, so läßt man ihn erst, wenn er sichtlich alles gestand. Bald oder später, einmal wird jeder mürbe.
So addieren sich zu neuen Tatsachen Geständnisse, deren Auswertung wieder Tatsachen fördert; bis ein zweiter Beteiligter festgestellt ist, ein dritter, und schließlich das Bild der Geschehnisse sich entschleiern läßt.
Das Resultat dieser Ermittlungen wird in der Anklageschrift zusammengefaßt und dem Beschuldigten zugestellt, dessen Anwalt in einer Schutzschrift dazu Stellung nimmt.
Nach Maßgabe der in beiden Ausführungen niedergelegten Beweiskraft entscheidet das Gericht (die Strafkammer des Landgerichts) in nichtöffentlicher Verhandlung über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Der Beschluß wird abermals allen Beteiligten zugestellt. Sobald die Untersuchung zu einem vorläufigen oder endgültigen Abschluß gelangt ist, wird die Verhandlung über die festgestellten Reate anberaumt. Erst in der Verhandlung treten die Geschworenen auf; bis dahin läuft der Gerichtsweg zwischen Staatsanwalt, Beschuldigtem, Verteidiger und den von Amt bestimmten Richtern.
Bei allen Eingaben ist die
nachstehende Geschäftsnummer
anzugeben.
Geschäftsnummer:
2 c J. 2691. 19 155.
In der Strafsache
gegen Fichtmann und Gen.
wegen Mordes
wird Ihnen die Anklageschrift in der Anlage mitgeteilt. Für den Fall, daß Sie die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Hauptverhandlung beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wollen, werden Sie aufgefordert, Ihre Anträge oder Einwendungen innerhalb einer Frist von 5 Tagen entweder schriftlich einzureichen oder zum Protokolle des Gerichtsschreibers zu erklären.
Die Rechtsanwälte Liebknecht, N 4, Chausseestr. 121 und Dr. Weinberg, C 2, Klosterstr. 65, sind von Ihnen zu Verteidigern gewählt worden.
Berlin, den 27. Mai 1920.
NW 52, Turmstr. 93.
Das Landgericht II Strafkammer 5.
Der Vorsitzende
gez. Scheringer.
Beglaubigt
Nogolin, Rechnungsrat,
als Gerichtsschreiber.
Der Erste Staatsanwalt
beim Landgericht II.
2 c. J. 2691/19
151
Berlin, den 25. Mai 1920.
NW 52, Rathenower Str. 70.
Haft- und Schwurgerichtssache!
Anklage.
Bd. VI
Bl. 95 1. Der Lederarbeiter (Schankwirt) Max Fichtmann aus Berlin, Parochialstraße 35, zur Zeit in der Strafanstalt Brandenburg a. d. H. in Sachen 67 J. 2899/19 Staatsanwaltschaft I Berlin in Strafhaft, geboren am 22. November 1899 Berlin, mosaisch, unverheiratet, vorbestraft (Strafregisterauszug folgt),
Bd. V
Bl. 89, 111 2. der Kaufmann (Verkäufer von Broschüren) Erwin Hoppe aus Berlin, seit 13. November 1919 hier in Untersuchungshaft, geboren 1. April 1899 Berlin, religionslos, unverheiratet, bestraft (neuer Strafregisterauszug folgt),
Bd. V
Bl. 98, 109 3. der Schneidergeselle Willi Winkler aus Berlin, seit 13. November 1919 hier in Untersuchungshaft, geboren 16. September 1899 Berlin, evangelisch, unverheiratet, angeblich unbestraft (neuer Strafregisterauszug folgt),
werden angeklagt, zu Berlin zu Anfang August 1919
a) Fichtmann und Hoppe gemeinschaftlich mit anderen den Inspektor Karl Blau vorsätzlich getötet und diese Tötung mit Überlegung ausgeführt zu haben,
b) Winkler den Angeschuldigten Fichtmann und Hoppe und den anderen Mittätern bei Begehung des Verbrechens des Mordes zu a) durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben, – Verbrechen gegen §§ 211, 47, 49 Strafgesetzbuch.
An
das Landgericht II,
Schwurgericht, hier
Bd. II
Bl. 3, 6 Am Dienstag, dem 7. August 1919, vormittags 9 Uhr wurde vor dem Hause Königin-Augusta-Straße 31 die Leiche des landwirtschaftlichen Inspektors Karl Blau, geboren am 13. November 1891 Erfurt, zuletzt in Charlottenburg, Bayreuther Straße 10, aus dem Landwehrkanal gezogen. Der untere Körperteil war mit einer grauen wollenen Schlafdecke umhüllt, die unter den Knien zusammengeschlungen war. Die Leiche war mit einem Hanfstrick (in Waschleinenstärke) derart zusammengebunden, daß der Hals in einer Schlinge lag und die Knie bis zur Brust heraufgezogen waren. Der Tote war bekleidet; es fehlten nur Schuhe und Kopfbedeckung. Die Leichenöffnung ergab keine bestimmte Bd. I
Bl. 7 Bd. II
Bl. 6, 87 Bd. II
Bl. 86, 138 Todesursache. Die Ärzte sprachen sich dahin aus, daß der Verstorbene seinen Tod wahrscheinlich durch Zuschnüren des Halses gefunden hat. Der Sachverständige Dr. Brüning, der die bei dem Toten gefundenen Sachen (Strick, Kragen, Krawatte, Jackett, Weste, Hose, Hosenträger, Hemd, Unterhose, Vorhemd, Taschentuch, Decke) untersucht hat, konnte ebenfalls nicht feststellen, ob Mord oder Selbstmord vorlag, erklärte aber, daß gegen letzteren eine Anzahl von Momenten spreche, so insbesondere die Art der Verknotung, die Schlaufen und die Weite der Halsschlaufe. Die fortgesetzten Ermittelungen erbrachten die Gewißheit, daß Blau ermordet und daß diese Tat von kommunistisch-terroristischer Seite planmäßig ausgeführt worden war.
Blau hatte in München in Kommunistenkreisen als Spitzel verkehrt, insbesondere auch mit dem Möbelzeichner Franz Herm aus Hötensleben. Als die Kommunisten die Spitzeltätigkeit des Blau entdeckt hatten, war von ihnen seine gewaltsame Beseitigung beschlossen worden. Herm war offenbar dazu bestimmt worden, dieserhalb das Weitere zu veranlassen, insbesondere Blau nach Berlin zu bringen und ihn dann ermorden Bd. I
Bl. 29 v, 35 zu lassen. Herm hatte sich dem Zeugen Schreiber und der Frau Baumeister gegenüber schon vor Antritt der Reise in diesem Sinne geäußert. Am Abend des 29. Juli 1919 fuhren Bd. I
Bl. 29 v Herm, Blau, Schreiber und ein angeblicher Schuster von München ab. Die Reise ging zunächst nur bis Magdeburg, wo Herm wahrscheinlich die dortigen Kommunistenkreise in den Mordplan einweihte. In Magdeburg trennten sich die vier. Schreiber fuhr am 31. Juli 1919 Bd. I
Bl. 31 mittags über Schöningen nach Hötensleben zu den Eltern des Herm, wo er dessen Rückkehr aus Berlin abwarten sollte. Blau, der unterwegs von Schreiber gehört hatte, daß man ihn als Spitzel entlarvt und geplant hätte, ihn von Berlin nach Wien zu bringen und dort zu ermorden, dieser Nachricht aber keine allzu große Bedeutung beigemessen zu haben scheint, fuhr am Vormittage des 31. Juli 1919 von Magdeburg mit dem Zug nach Halle ab. In Halle wollten sich Herm, der nachkommen wollte, und Blau noch am selben Tage im Wartesaal II. Klasse treffen und von dort aus dann gemeinschaftlich nach Berlin Bd. V
Bl. 38 v f. fahren. Blau scheint, bevor er nach Halle kam, noch vorher in Sangerhausen gewesen zu sein. Wie der Zeuge Mahlig bekundet, hat Blau Ende Juli oder am 1. August 1919 bei ihm in Sangerhausen vorgesprochen. Er hat ihm von seinen politischen Reisen und Taten erzählt und auch erwähnt, daß man ihm von der gegnerischen Seite nach dem Leben trachte, und daß es bei ihm auf Leben und Tod gehe, daß er wieder eine große Sache vorhätte und er ein gemachter Mann wäre, wenn diese ihm glückte. Blau und Herm scheinen sich dann auch in Halle getroffen zu haben und von dort nach Berlin gefahren zu sein. Daß Herm in Berlin war, geht aus der Aussage des Zeugen Schreiber und seinem Briefe Bd. I
Bl. 31 v Bd. III
Bl. 19 e Abschriften
Bd. I
Bl. 50 Bd. III
Bl. 7 an die Kaltenhauser vom 3. August 1919 hervor. Wie Schreiber bekundet, ist Herm am 2. August 1919 abends sehr aufgeregt und bleich in Hötensleben erschienen. Er sagte, daß er direkt aus Berlin käme und entgegnete auf die Frage des Schreiber, wo Blau sei, daß für Blau bereits gesorgt sei, er (Schreiber) werde über Blau das Nähere noch früh genug erfahren. Weiteren Fragen über Blau wich Herm jedesmal aus, erwähnte aber doch einmal, daß er von München Bd. I
Bl. 33 aus die Berliner Genossen verständigt hatte, daß er mit Blau nach Berlin kommen würde.
In dem Briefe vom 3. August 1919 schrieb er von Hötensleben an die Kaltenhauser in München folgendes:
Bd. III
Bl. 19 e „Werte Genossin Kaltenhauser! Hoffentlich treffen Sie diese Zeilen bei gutem Befinden an. Ich bin gestern gut angekommen. Den Spitzel Blau habe ich, da ich nicht anders konnte, von München mit fortgenommen und unterwegs besorgt. Er wird so bald nicht wieder in München auftauchen. Ich hatte noch einen Ausweis bei ihm gesehen, nach welchem er für die Fahndungsabteilung in München arbeitet. Dieser Ausweis war am 23. Juli ausgestellt und mit einem Polizeistempel versehen. Der Fall B. hat mir zirka 200 Mark gekostet. Hier in Magdeburg bei der K. P. D. war ein Meyer, welcher von der K. P. D. beauftragt sein will, nach Schuhmann zu suchen. Der Mensch ist nach der Beschreibung der von mir kaltgestellte Dr. Frey (Franz?) aus Zürich, ich nehme an, daß er ein Spitzel ist. Freundlichen Gruß an Genossen Blumenfeld, ich habe die beiden gut untergebracht. Papiere treffen in den nächsten Tagen ein. Grüßen Sie den Genossen Weber bei Corl, ich habe seinen Bruder getroffen, es geht ihm gut, er wird mich besuchen. Wenn Blumenfeld noch einige dort hat, kann er sie in 14 Tagen zu mir senden. Herr Kämpfer soll seine Revolutionen machen, die sich mit dem Gesetz vereinbaren lassen (komisch?). Also seien Sie und Ihre Tochter und Schwester recht herzlich von mir gegrüßt, Ihr Franz Herm. Freundlichen Gruß an die Bekannten.“ Diesen Brief gab Bd. I
Bl. 31 v Herm dem Schreiber mit der Bitte, daß er ihn sofort als Eilbrief und eingeschrieben zur Post nach Hötensleben bringen sollte. Als Quittung über die Abgabe des Briefes auf der Post sollte Schreiber ihm den Postschein bringen. Da Schreiber ahnte, daß in dem Briefe etwas Wichtiges stünde, nahm er ein anderes Kuvert und schrieb die Adresse der Kaltenhauser darauf. In das Kuvert legte er einen leeren Briefbogen und gab es dann zur Post. Den Postschein gab er dem Herm. Den Brief des Herm an die Kaltenhauser gab er nicht auf. Als Herm später in der Zeitung von der Auffindung der Leiche Bd. I
Bl. 38 des Blau las, freute er sich darüber, daß man bei Blau einen Selbstmord vermutete. Da in der Zeitung auch stand, daß für die Aufklärung im Falle einer Ermordung des Blau 5000 Mark ausgesetzt seien, sagte Herm noch zu Schreiber, daß er ihn hoffentlich wegen der 5000 Mark nicht verraten würde. Um Herm vollständig sicher zu machen, klopfte Schreiber ihm auf die Schulter und sagte, er sei auch zufrieden, daß so ein Lump von der Bildfläche verschwinde. Unmittelbar im Anschluß an das Lesen der Zeitungsnotiz gab Herm dem Schreiber den Auftrag, sofort nach Braunschweig zum Büro der K. P. D. zu fahren und dort darauf zu dringen, daß die schriftlichen Aufzeichnungen des Herm vor seinen, Schreibers, Augen vernichtet würden. Schreiber fuhr auch nach Braunschweig, hörte dort aber, daß die schriftlichen Angaben des Herm über Blau dort bereits vernichtet wären, nachdem man die Ermordung des Blau in der Zeitung gelesen hatte. Als Schreiber nach Hötensleben zurückkehrte, erfuhr er von dem Bruder des Herm, daß letzterer nach München gefahren sei, um seinen an die Kaltenhauser gerichteten Brief vom 3. August 1919 in die Hände zu bekommen und zu vernichten. Am nächsten Tage (12. August 1919) fuhr Schreiber nach Magdeburg zum Büro der K. P. D., trug den ihm schon vorher erteilten Auftrag des Herm, seine Aufzeichnungen über Blau zu vernichten, vor und sah auch, daß demgemäß die Aufzeichnungen zerrissen und verbrannt wurden. Vom Büro der K. P. D. ging Schreiber in das Büro der U. S. P. D. zu Peters. Von diesem hörte er, daß er die Aufzeichnung über Blau bereits beim Lesen der Zeitungsnachrichten über den Fall Bd. I
Bl. 32 v
33 Blau vernichtet hätte. Als Schreiber von Magdeburg nach Hötensleben zurückgekehrt war, konnte er sich dort nicht mehr länger aufhalten, da er seines Lebens dort nicht mehr sicher war und von Genossen, die wahrscheinlich von Herm nach Entdeckung der Briefunterschlagung gedungen waren, um ihn als wichtigen Belastungszeugen zu beseitigen, dieserhalb gesucht wurde. Es gelang dem Schreiber aber, den ihn verfolgenden und auf ihn schießenden Genossen zu entkommen.
Bd. II
Bl. 25 Blau wollte am Nachmittage des 1. August 1919 seine in Charlottenburg, Bayreuther Straße 19, wohnende Ehefrau besuchen, erfuhr aber von der Portierfrau Nowak, daß diese nicht zu Hause war. Am Abend desselben Tages suchte Blau die kommunistische Versammlung, die in der Aula des Friedrichs-Realgymnasiums in Berlin, Mittenwalder Straße 34, stattfand und von Leuschner, dem Vorsteher des 3. Bezirks der K. P. D., geleitet wurde, auf. Ob er allein oder mit anderen, insbesondere mit Herm dorthin gegangen ist, konnte bisher nicht festgestellt werden. Nach Lage der Sache ist aber anzunehmen, daß er mit Herm oder jedenfalls auf dessen Veranlassung in die Versammlung gegangen ist. Schon in der Versammlung wurde Blau von einem Teil der anwesenden Genossen zur Rede gestellt. Dies setzte sich nach Schluß der Versammlung auf der Straße fort. Blau suchte sich zu verteidigen, fand aber keinen Glauben bei den Genossen. Diese beschlossen vielmehr, um Blau vollends zu überführen, noch den Zeugen Stolz (Strolz) heranzuführen. Zu diesem Zwecke wurden Hoppe und noch ein Genosse fortgesandt. Die anderen, unter denen sich Leuschner, Pohl sen. und jun., Geisler, Schröder, Klust, Gentz, Schmitz, Hoffmann und Acosta (Mendelsohn) befanden, gingen mit Blau durch die Mittenwalder-, Bergmann- und Kreuzbergstraße nach dem Viktoriapark (Ecke Großbeerenstraße). Schon unterwegs war davon die Rede, daß Blau umgebracht werden sollte. Man sprach insbesondere davon, daß er auf dem Tempelhofer Felde erschossen werden sollte. Von diesem Vorhaben wurde aber zunächst mit Rücksicht auf die große Anzahl der Anwesenden Abstand genommen. Am Viktoriapark kamen nach einiger Zeit die beiden nach Stolz entsandten Genossen in einem Auto zurück. Sie brachten die Nachricht, daß sie Stolz nicht getroffen Bd. V
Bl. 52 v hätten. Pohl jun. erklärte sich bereit, Blau in seiner Wohnung, Gneisenaustraße 7a, Bd. V
Bl. 112 v aufzunehmen. Hoppe und Geisler kamen mit, angeblich nur, um aufzupassen, daß Blau nicht entwische. Hoppe hatte aber offenbar die Absicht, Blau in der Wohnung des Pohl zu ermorden. Bd. VI
Bl. 47 v Hoppe äußerte sich jedenfalls am nächsten Tage zu Pohl in diesem Sinne und bemerkte dabei, daß er einen Korb besorgen und die Leiche fortschaffen würde. Pohl und seine Frau gingen aber darauf nicht ein. Im Laufe des 3. August 1919 entfernte sich Geisler. Am Bd. VI
Bl. 47 v Morgen war bereits der Genosse, der mit Hoppe am Abend vorher den Stolz holen sollte, in der Pohlschen Wohnung erschienen und hatte mit Hoppe auf dem Korridor verhandelt. Pohl hörte, daß er zu Hoppe sagte, er hätte niemand gefunden. Der Betreffende kam vormittags nochmals, und zwar mit zwei Männern, die feldgraue Uniform trugen. Der eine Wachmann, welcher einen Revolver trug, blieb in der Wohnung. Weitere vier Mann bewachten das Haus. Ein Mann in braunem Anzug, der gegen Mittag herauf kam, erklärte, er sei von der „T-Terroristengruppe“, Bd. V
Bl. 113 die unten das Haus bewache, er gab dem Hoppe auch eine Flasche, die Morphium enthielt. Ihr Vorhaben, Blau schon in Bd. V
Bl. 113,
45 v der Pohlschen Wohnung umzubringen, scheiterte an dem Widerstande der Eheleute Pohl, die offenbar aus Angst nicht dulden wollten, daß die Tat bei ihnen ausgeführt wurde. Es blieb dem Hoppe daher nichts anderes übrig, als sich nach einer anderen Wohnung umzusehen. Er ging daher zu seinem Jugendfreunde Winkler, der bei seinen Eltern in der Großbeerenstraße 20 wohnte. Dieser stellte ihm die Wohnung zur Verfügung. Die Eltern des Winkler hielten sich während dieser Zeit außerhalb auf ihrem Laubengrundstück am Teltowkanal auf. Die Schlüssel zur Wohnung will Winkler dem Hoppe Bd. VII
Bl. 79 v gleich mitgegeben haben. Hoppe behauptet aber, daß Winkler sie zufolge einer zwischen ihnen beiden vorher getroffenen Verabredung Ecke Bd. V
Bl. 113 v Hagelsbergerstraße dem zweiten „T“-Mann (Wachmann der Terroristen-Gruppe) ausgehändigt habe. Dieser ging als erster in das Haus Großbeerenstraße 20. Hoppe und Blau folgten. Einige Zeit später gingen weitere zwei Mann, Bd. VI
Bl. 51 v darunter Fichtmann, hinein. Pohl, der mit bis zum Hause gegangen war, blieb zunächst in unmittelbarer Nähe des Hauses auf der anderen Straßenseite stehen. Er bemerkte Acosta und Winkler, die auf der Hausseite auf und ab Bd. VI
Bl. 52 gingen. Nach einiger Zeit kamen beide zu ihm herüber und unterhielten sich mit ihm. Beide Bd. VII
Bl. 90 v wußten, daß mit Blau etwas vor sich gehen sollte und fragten Pohl, was in seiner Wohnung passiert sei. Pohl erzählte ihnen, daß man von Blau verschiedenes herausbekommen und daß man bei ihm gegessen hätte. Im Laufe der Unterhaltung, die sich nur um Blau drehte, erwähnte Winkler auch, daß er den Auftrag gehabt hätte, einen Korb zu besorgen; er habe dies Bd. VII
Bl. 91 aber nicht getan, da es schon dunkel sei und er auch Zahnschmerzen hätte, zudem sei ja sein Bd. VII
Bl. 91 Vater Schneidermeister und habe genug Decken, in die man nachher Blau einwickeln könne. Die Hauptsache sei, daß er nachher die Decke wiederbekäme. Winkler und Acosta gingen dann zu Schröder, wo sie über Nacht blieben. Bd. VI
Bl. 55 Auf die Mitteilungen des erregten Acosta, daß der Spitzel Blau in der Großbeerenstraße sei, daß man verschiedenes schon von ihm herausbekommen habe, insbesondere, daß er den Abgeordneten Eichhorn für 50000 Mark ermorden sollte, Pohl stehe auf der Brücke und wisse Näheres, ging Schröder zur Großbeerenstraße, wo er Pohl an der Brücke traf. Nachdem sie sich längere Zeit unterhalten hatten und währenddessen auch auf und ab gegangen waren, kam ein Mann auf sie zu und forderte sie auf, bei dem Transport der inzwischen aus dem Hause Großbeerenstraße 20 geschafften, in eine Decke eingewickelten Leiche des Blau zu helfen. Schröder ging auf diese Aufforderung sofort hin, hob die Leiche auf, trug sie zum Kanal und warf sie ins Wasser. Hoppe, Schröder, Pohl und der eine Wachmann blieben dann noch zusammen und gingen zum Lokal von Maaß in der Bergmannstraße, während die anderen vier Männer der Terrorgruppe, unter ihnen Fichtmann, sich zerstreuten. Auf dem Wege zum Maaßschen Lokale erzählten Hoppe und der Wachmann die näheren Umstände der Ermordung: „Sie hätten Bd. VI
Bl. 51 Blau zunächst Wein mit Morphium zu trinken gegeben. Blau wäre eingeschlafen: Hoppe und der Wachmann hätten ihm die Schlinge um den Hals gelegt. Beim ersten Male sei Blau jedoch aufgewacht, und es sei ihnen gerade noch gelungen, die Schlinge von seinem Halse zu nehmen. Blau hätte sich gewundert, daß der Tisch abgerückt war, die Tür zu und drei fremde Leute im Zimmer waren. Sie hätten ihn beruhigt, er sei dann wieder eingeschlafen. Nunmehr hätten Hoppe und der Wachmann ihm die Schlinge um den Hals gelegt und zugezogen, während die beiden anderen Anwesenden sich auf die Knie des Blau geworfen hätten. Die beiden letzteren (darunter Fichtmann) hätten sich schlapp benommen; der eine Mann (Fichtmann) habe gezittert.“
Hoppe, Fichtmann und Winkler bestreiten, sich strafbar gemacht zu haben.
Bd. V
Bl. 93 v Hoppe hat zunächst überhaupt zu Abrede gestellt, in der Versammlung in der Schule, in der Wohnung des Pohl und Winkler und mit Blau zusammengewesen zu sein. Erst nach hartnäckigem Bd. V
Bl. 111 v,
ff. 151 Leugnen hat er dies schließlich zugegeben. Er sucht die Sache jetzt so darzustellen, Bd. VI
Bl. 18 ff. daß er die Wohnung des Winkler verlassen habe, als er merkte, daß man Blau umbringen wollte. Seine Angaben verdienen indes keinen Glauben und werden im übrigen durch die Bekundungen des Zeugen Pohl widerlegt. Diesen und den Mitangeschuldigten Winkler hat er auch zu Bd. V
Bl. 9 v falschen Angaben verleiten wollen. Als er und Pohl kurz nach ihrer Festnahme im Isoliergewahrsam zusammentrafen, stieß Hoppe den Pohl im Vorbeigehen an und sagte: „Wir kennen uns nicht.“ Später steckte er dem Winkler im Bd. VI
Bl. 17 Gefängnis einen Kassiber zu. Winkler aber kam nicht zum Lesen desselben, da er ihm vorher von dem Gefängnisbeamten Bruhnke abgenommen wurde. Auf die Frage des Bruhnke, Bd. VIII
Bl. 90 was er dem Winkler zugesteckt habe, erwiderte Hoppe: „Streichhölzer.“ Der Kassiber hatte folgenden Wortlaut:
Bd. VI
Bl. 17 „Lieber Willy! Aus dem Dir zugegangenen Haftbefehl gegen uns ersiehst Du ohne weiteres die Situation. Den Ernst derselben, soweit es sich um mich handelt, zu unterschätzen, wäre nicht möglich. Ich bitte Dich daher dringend, um das Schlimmste zu verhindern, mich, soweit es möglich ist, zu entlasten, wie ich es bei Dir auch dauernd bestrebt bin. Ich bitte Dich daher um folgendes: Bei der Verhandlung gestehe ein, daß Du die Wohnungsschlüssel auf sein Geheiß einem Menschen in braunem Anzug (Dir unbekannt) auf ein bestimmtes Parolewort (was Du aber vergessen hast) an der Hagelsbergerstraße Ecke Großbeerenstraße ausgehändigt hast. (Zeitpunkt etwa ½ Stunde nach meinem Besuch in Deiner Wohnung. Grund: Da ich noch etwas zu erledigen hatte und Du aber noch nicht angezogen warst, um mit herunterzugehen, mir also die Schlüssel nicht gleich mitgeben konntest.) Alles vorher Geschehene bleibt wie abgemacht (Sitzung abhalten usw.). Das wäre die 1. Bitte, die zu erfüllen wohl für Dich keine großen Schwierigkeiten machen kann. Jetzt jedoch zu einer anderen, etwas heikleren Frage, die für Dich aber auch noch kein allzugroßes Opfer bedeutet im Verhältnis zur Wichtigkeit derselben im Interesse meiner Person. Denn Du könntest mich damit retten und für Dich wäre die Sache dadurch immer noch zu ertragen. Und dann, l. W., kommt es doch hier nur darauf an, das Leben zu retten, alles andere wäre doch nur von kurzer Dauer, denn die Zeit arbeitet doch für uns. Mit dieser Hoffnung will ich Dir gleich meine 2. Bitte vortragen. Ich habe alles eingestanden. Bin auch zu Deiner Wohnung mit raufgegangen, aber nach einer ½ Stunde wieder runtergekommen, da ich oben merkte, was die T.-Leute für Absichten hatten und ich aber damit nicht einverstanden war, sondern dafür war, Blau nur festzuhalten und dem Strolz u. a. gegenüberzustellen. Ich äußerte also meine Bedenken, worauf man mich als Feigling runterschickte. Ich bin also nach ½ Stunde runtergekommen und nach Hause gegangen und in den Straßen umhergeirrt, und bin dann, erst halb aus Neugierde, halb aus Angst, ½ Stunde bevor die T.-Leute mit Blau herunterkamen, wieder vor Deinem Hause angelangt und habe dort gestanden, bis man von oben runterkam. Im Protokoll habe ich nur angegeben, daß ich Acosta unten getroffen habe. Pohl dagegen hat auch Dich und Schröder angegeben. Ich brauche jetzt also entweder Dich oder Schröder als Alibi-Zeugen, der mich gesehen hat unten auf der Straße, während die anderen oben waren. Ich rechne da stark auf Dich, l. W. Nur weiß ich nicht, wann Du überhaupt unten standest, also ob bei meinem Runterkommen oder später, etwa ½ Stunde bevor die anderen runterkamen mit d. L. Äußere Dich, bitte, ausführlich über meine Bitte und Ausführung. Wenn Du gewillt bist, dann überlasse alles mir bis zur Verhandlung. Was oben in der Wohnung vorgeht, hast Du erst von Acosta erfahren. Mit kom. Gruß Erwin C. II 48. Wenn Du also willst, dann rufe ich Dich in der Verhandlung als Alibi-Zeugen an.“
Bd. VI
Bl. 9 Fichtmann stellt sogar in Abrede, mit in der Winklerschen Wohnung gewesen zu sein. Der Zeuge Pohl hat ihn aber als eine der beiden Personen erkannt, die hinter Hoppe und Blau in das Mordhaus hineingegangen sind und die später Wein aus der Teltower Straße geholt haben. Fichtmann ist nach den Angaben des Pohl auch beim Transport der Leiche nach dem Wasser vorangegangen und fortgelaufen, nachdem sie ins Wasser geworfen war. Er ist auch von Hoppe als derjenige bezeichnet werden, der bei Bd. VI
Bl. 164 der Ausführung der Mordtat sich schlapp benommen und auf den Knien des Blau gelegen hatte. Sein Alibibeweis ist mißglückt. Nach der Bd. VII
Bl. 44 Vorstrafe ist ihm die Mordtat auch zuzutrauen.
Bd. V
Bl. 93 ff.,
11 ff. Winkler erklärte anfangs, daß er von der ganzen Sache überhaupt nichts wüßte und zur fraglichen Zeit überhaupt nicht in Berlin, sondern mit seinen Eltern auf der Laube am Teltowkanal Bd. VI
Bl. 51 ff., 89 gewesen sei. Diese Angabe wurde von ihm später widerrufen. Er erklärte nunmehr, Bd. VIII
Bl. 79 f. daß er dem Hoppe seine Wohnung zu einer „Sitzung“ zur Verfügung gestellt habe. Seine Angaben, die er dem Pohl gegenüber über das Besorgen des Korbes und über die Decken gemacht hat, sein ganzes auffälliges Verhalten während der Zeit, wo der Mord in seiner Wohnung ausgeführt wurde, und die Angaben des Hoppe in dem an ihn gerichteten Kassiber lassen erkennen, daß er in den Mordplan eingeweiht gewesen ist.
Beweismittel:
a) Angaben der 3 Angeschuldigten,
b) Skizze Blatt Bd. II Bl. 31, Bild des Blau Bd. I. 31. 52, Lichtbilder Bd. V Bl. 155, Brief des Herm Bd. III Bl. 51. 19. (Abschriften: Bd. I. Bl. 50, Bd. III Bl. 7) Kassiber des Hoppe Bd. VI Bl. 13, Kasseauszug Bd. V Bl. 51 ff. Briefe des Leuschner Bd. V Bl. 73 f., Bd. VI Bl. 162 c,
c) Vorstrafakten des Fichtmann: 67 J. 2099/19 Staatsanwaltschaft I Berlin.
d) Sachverständige:
Bd. I
Bl. 4 ff. 1. Gerichtsarzt Professor Dr. Strauch in Berlin,
Bd. I
Bl. 4 ff. 2. Gerichtsarzt Geh. Medizinalrat Dr. Hoffmann in Berlin,
Bd. II
Bl. 85, 132 3. Dr. Brüning von der Staatlichen Nahrungsmitteluntersuchungsanstalt in Berlin, Alexanderstraße 3/6,
e) Zeugen:
Bd. III
Bl. 3, 37 1. Schiffseigner Friedrich Kullmann in Züllichau, Oberweinberge,
2. Kriminalkommissar Dr. Biermann in Berlin,
3. Kriminalkommissar Trettin in Berlin,
4. Kriminalkommissar Maslak in Berlin,
Bd. I
Bl. 36 ff.,
60, 68 v f. 5. Mechaniker Walter Schreiber – Adresse wird noch angegeben –,
Bd. I
Bl. 34 ff.,
60 v f. 6. Frau Mathilde Baumeister geb. Seidl in München, Badstraße,
Bd. I
Bl. 54, 56,
75 ff. 7. Frau Gertrud Kaltenhauser in München – nähere Adresse wird noch angegeben –,
Bd. I
Bl. 53, 65,
68 ff. 8. Student Hans Blumenfeld in München – nähere Adresse wird noch angegeben –,
Bd. I
Bl. 59 ff. 9. Landgerichtsrat Dr. Wiesehahn vom Landgericht I Berlin,
10. Landrichter Marquard, Untersuchungsrichter beim Landgericht II Berlin,
Bd. V
Bl. 31 ff.,
144,
151 v,
175 a f. Bd. VI
Bl. 47 ff.,
50 ff.,
61, 97 Bd. VII
Bl. 93 v f. 11. Lagerist Georg Pohl in Berlin, Gneisenaustraße 7a,
Bd. V
Bl. 13 ff.,
130 Bd. VI
Bl. 118 12. Frau Martha Pohl geb. Schubert in Berlin, Gneisenaustraße 7a,
Bd. II
Bl. 29 13. Frau Maria Sprung geb. Stumpf in Berlin, Schleiermacherstraße 23,
Bd. II
Bl. 23 v 14. Krim.-Wachtmeister Hencke in Berlin-Pankow, Talstraße 11,
Bd. II Bl. 44 Bd. V
Bl. 144 15. Privatiere Gertrud Wollweber in Charlottenburg, Kantstraße 45, bei Janke,
Bd. II
Bl. 112 Bd. I
Bl. 113 f. Bd. VI
Bl. 150 Bd. VII
Bl. 6 16. Lederarbeiter Max Leuschner in Berlin, Dresdener Straße 125,
Bd. II
Bl. 46 17. Frau Martha Leuschner geb. Kallios in Berlin, Dresdener Straße 125,
Bd. II
Bl. 98 f., 121 18. Edmund David de Samson – Adresse wird noch angegeben –,
Bd. II
Bl. 120 19. Student Franz Stolz in Berlin, Weidenweg 38,
Bd. I
Bl. 132 f. Bd. V
Bl. 41 v ff. 20. Techniker Fritz Klust in Berlin, Katzbachstraße 23,
Bd. V
Bl. 4 ff. 21. Arbeiter Johann Pohl in Berlin, Nostitzstraße 49,
Bd. V
Bl. 49 ff.,
138 v 22. Schlosser Jakob Schmitz in Berlin, Gneisenaustraße 28,
Bd. V
Bl. 51 ff., 135 23. Hilfsarbeiter Karl Hoffmann in Berlin, Nostitzstraße 45,
Bd. V
Bl. 65 ff., 75 Bd. VI
Bl. 103 24. Eisendreher Alfred Geisler in Berlin, Großbeerenstraße 13 a,
Bd. V
Bl. 35, 113 Bd. VI
Bl. 54, 41 v f. 25. Kutscher Paul Schröder in Berlin, Großbeerenstraße 30,
Bd. V
Bl. 63 v 26. Kaufmann Otto Mahlig in Sangerhausen,
Bd. IV
Bl. 1 ff. 27. Parteisekretär Wilhelm Peters in Magdeburg, Schillerstraße 47,
Bd. VII
Bl. 56 f.,
100 f., 102 f. 28. Schneider Max Eulenberger, z. Zt. im Gefängnis Leipzig in Haft,
Bd. VI
Bl. 154 29. Marta Kuschel in Berlin, Dunkerstraße 87,
Bd. VII
Bl. 44 30. Paul Born in Berlin, Parochialstraße 1/2,
Bd. VII
Bl. 90 31. Gefangenenaufseher Emil Bruhnke in Berlin, Untersuchungsgefängnis.
Es wird beantragt,
das Hauptverfahren zu eröffnen und die Verhandlung und Entscheidung der Sache vor dem Schwurgericht des Landgerichts II in Berlin stattfinden zu lassen, sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen die Angeschuldigten Hoppe und Winkler aus den bisherigen Gründen anzuordnen.
gez. Hagemann.
Erörterung zur Anklageschrift.
Dokumente.
Dem Staatsanwalt liegen nur zwei Dokumente vor: der Brief des Herm, der besagt, daß er den Blau „besorgt“ habe. Dies „besorgt“ kann sehr viel bedeuten; kann aber auch nur enthalten, daß er eine Absicht ausgeführt habe; gleichgültig welche; etwa die, den Mann im Norden Deutschlands zu verankern; „der kommt so bald nicht wieder nach München.“ Außerdem war Herm während der fraglichen Zeit nicht in Berlin; wenigstens ist Verbindung zwischen ihm und den Berlinern nicht nachgewiesen; im Gegenteil scheint festzustehen, daß Blau sich allein nach Berlin begab und sich freiwillig in der Versammlung im Friedrichsrealgymnasium einfand. Hätte man ihn gefangen gehalten, dann hätte man ihn nicht vor vielen Leuten herumgezogen – und ihm nicht gestattet, den Mahlig und seine Frau aufzusuchen. Der Brief des Herm scheint Blaus Münchener Tätigkeit zu liquidieren, ohne in direkter Beziehung zu den Berliner Ereignissen zu stehen. Er erhärtet bestenfalls, daß man in Bayern Blaus Spitzelrolle erkannt hatte und Sorge trug, ihn abzuschieben.
Das zweite Schriftstück ist der Kassiber des Hoppe. In diesem steht, daß der Schreiber alles gestanden habe; er fragt nun den Winkler, ob er ihn auf der Straße vor dem Mordhause gesehen habe, und bittet ihn, falls das der Fall sei, dies zu bezeugen. Die Tatsache des Kassibers kann man nicht als Schuldbeweis zählen: die monatelange Einzelhaft wirkt zermürbend und läßt jedes Mittel ergreifen. Über die Vorgänge in der Winklerschen Wohnung ist nichts gesagt; als Quelle ihrer Kenntnis wird Acosta angegeben, jener Acosta, von dem öfter gesprochen wird, doch den zu verhaften nicht gelungen ist. Das Dokument ergibt nur, daß mehrere Leute, unter ihnen Winkler, Acosta, Hoppe, sich damals auf der Straße herumtrieben – was andere Aussagen bestätigen. Daß der verdächtigte Hoppe versucht, einen der Mitanwesenden dazu zu veranlassen, seine und damit auch Hoppes Anwesenheit zu gestehen, ist verständlich – ohne die Tat zu erhellen.
Alles andere sind Aussagen, bei denen der Untersuchende kaum zu entscheiden vermag, ob die Sprechenden immer subjektiv bei der Wahrheit bleiben. Man wird infolgedessen versuchen, das herauszuklauben, was an objektiv Historischem berichtet wird. Die Gespräche und gar durch Dritte berichtete Worte sind schon vorsichtiger zu verwerten, am zweifelhaftesten sind aber Aussagen, die Zusammenhänge betreffen: da schiebt sich oft die eigene Kombination vor die Dinge und, wenn einer lügen will, wird er zuerst eine andere Ansicht haben, dann Gespräche verändern; erst zuletzt und im Notfall wird er Tatsachen leugnen oder erfinden: weil ihm das am leichtesten nachgewiesen werden kann.