I. Daemonomania.
§. 100.
Derjenige Zustand, in welchem Jemand ein überirdisches Wesen ausser sich zu sehen oder zu hören vermeint, gehört, wie jede andere fixe Idee, in das Gebiet der Pathologie, und ist daher kein Gegenstand der gerichtlichen Arzneikunde.
Irrig wäre es jedoch, ein solches Vorgeben, z. B. dass ein Verbrecher behauptet, eine Gestalt gesehen oder eine Stimme gehört zu haben, welche ihn zur Begehung des Verbrechens aufforderte, geradezu für eine lügenhafte Vorspieglung oder für das Produkt einer krankhaften Verstimmung des geistigen Zustandes eines solchen Menschen zu erklären, da zur Erklärung dieser Erscheinung allerdings noch eine dritte Möglichkeit vorhanden ist.
Man darf nämlich nicht übersehen, dass solche Vorgeben, wenn sie nicht von hysterischen Frauenzimmern oder überhaupt von solchen Personen gemacht werden, an deren normalen Geisteskräften man ohnehin zu zweifeln Ursache hat, doch nur vorzugsweise bei Mord und Brandlegung vorzukommen pflegen. Schwerlich wird noch ein Fall vorgekommen sein, dass ein Verfertiger falscher Wechsel oder ein Taschendieb solche Erscheinungen gesehen oder gehört zu haben vorgibt, oder wenn ein solches Vorgeben bei ähnlichen Verbrechen vorkommt und dasselbe nicht auf einer Lüge beruht, so ist der Grund dazu meistens in dem inneren Kampfe enthalten, den es einen sonst ehrlichen Menschen kostet, ehe er sich zur Begehung eines solchen Verbrechens entschliesst. Nun gibt es aber im Inneren des Menschen zuverlässig einen grösseren Widerstand, ehe sich der Mensch entschliesst, einen persönlichen Angriff auf seinen Nebenmenschen zu unternehmen, oder einen Brand zu verursachen, als irgend etwas zu beginnen, welches weniger den sympathetischen Gefühlen entgegen ist, als ein Mord, der weniger furchtbar auftritt, als eine Feuersbrunst. Es ist also ganz natürlich, dass, so lange ein Mensch mit dem Entschlusse, ein solches Verbrechen zu begehen, umgeht, oder wenn er zur Ausführung schreitet, und endlich gar wenn er das Verbrechen vollführt hat, sein ganzes Wesen und insbesondere seine geistige Thätigkeit in die heftigste Aufregung geräth. — In diesem Zustande werden nun natürlich gewisse sonst im Hintergrunde seiner geistigen Thätigkeit schlummernde Bilder, wenn sie sonst mit Demjenigen, welches er beginnen will, in einigem Zusammenhange stehen, zu einer Lebendigkeit gesteigert, welche es ihm bei dem sonstigen, durch sein der sittlichen Natur widerstreitendes Beginnen verstörten Zustande unmöglich machen, sich von deren Nichtrealität zu überzeugen.
Dies sind längst bekannte Dinge, und auf diese Art werden solche Erscheinungen auch gewöhnlich erklärt, die Erklärung ist auch vollkommen richtig, denn es erklärt sich dadurch auch noch manches Andere, z. B. die nicht seltene Erscheinung, dass Jemand, der eine zur Ausführung des Verbrechens dienende, mit sehr wenig körperlicher Anstrengung verbundene Verrichtung ausübt, sich dabei im Schweisse gebadet fühlt, dass es ihm in einer warmen Sommernacht kalt überläuft u. dgl.
Es gibt jedoch ausser dieser psychologischen noch eine in der That der Aeusserlichkeit angehörige Veranlassung solcher Erscheinungen, die man bei solchen Fällen oft viel zu wenig würdigt, ich meine jene Täuschungen des Gesichtes und Gehöres, denen fast jeder Mensch unterworfen ist, welche auf einer Aehnlichkeit, welche die zufällige Zusammenstellung mancher Gegenstände mit solchen dritten Gegenständen hervorbringt, die wir bereits gesehen, gehört oder uns doch schon vorgestellt haben, beruhen. Betrachtet man z. B. eine einfache oder doppelte Reihe aufgehäufter Garben auf einem Felde in Mondbeleuchtung, so kann man gar nicht umhin, darin eine Prozession verhüllter weiblicher Gestalten, denen ein weites Gewand nachschleppt, zu erblicken; es gehört die feste Ueberzeugung dazu, dass es Garben sind, um nicht an die Wahrheit des Gesehenen zu glauben; hört man einige Personen im richtigen Takte dreschen, und es fällt uns eine Melodie bei, die in diesem Takte spielt, so hört man die Melodie selbst und kann nicht umhin, immer die Melodie fort zu hören, so lange Jene im Dreschen den Takt einhalten.
Bei derlei Dingen kommt es nun vorzüglich auf die Thätigkeit der Einbildungskraft und auf die Bilder an, die darin schlummern und durch solche Zufälligkeiten aufgeweckt werden, ob man etwas sieht oder hört, und was dieses Gesehene oder Gehörte sein soll; es kann sein, dass während der Eine gar nichts sieht, der Andere bereits eine bestimmte Gestalt entdeckt hat und es gar nicht mehr vermag, die wahrgenommene Gestalt nicht mehr zu entdecken.
Ein Beispiel dieser Art ist insbesondere jene Abbildung des Grabmahles eines bekannten Helden, wo innerhalb der Bäume, welche darauf stehen, dessen Schatten erscheint. Hat man diese Schattengestalt einmal herausgefunden, so ist es ganz unmöglich, den Kupferstich oder das Gemälde zu betrachten, ohne diese Gestalt zu sehen, und doch gibt es Leute, welche ungeachtet aller Mühe, die sich ein Anderer gibt, ihnen die Umrisse dieser Schattengestalt zu zeigen, doch nichts sehen, als ein paar Bäume und einen Strauch zwischen ihnen.
Da hier dies Gemälde absichtlich so eingerichtet ist, dass die Schattengestalt sich ausdrückt, so kann man nicht sagen, dass Diejenigen, welche die Gestalt sehen, in einer Täuschung befangen sind, sondern umgekehrt, Diejenigen, welche die Gestalt nicht sehen, sind Diejenigen, welche sich in der Täuschung befinden, dass nichts zu sehen sei.
Was nun hier durch die Kunst geschah, kann auch durch Zufall geschehen. Wer daher in einem solchen Falle eine Gestalt sieht oder einen bestimmten Ton hört, hält daher nicht etwa eine bestimmte Vorstellung für etwas Reelles, sondern er sieht oder hört wirklich, und sein Fehler besteht nur darin, dass er nicht noch andere Sinne zu Hilfe nahm, um sich von der Realität des Gesehenen oder Gehörten, oder von dem Umstande, dass dieses sein Sehen oder Hören nur auf der Täuschung eines einzelnen Sinnes beruhe, zu überzeugen.
Sagt also ein Verbrecher, dass eine Gestalt zur Nachtzeit im Zimmer gestanden sei u. dgl., so liegt daher gar nichts Unmögliches darin, dass er die Gestalt wirklich gesehen habe, weil ihm die Gestalt, d. i. deren Umrisse durch irgend eine Reflexion der Lichtstrahlen wirklich gegeben war, und der Umstand, dass ein Anderer, der vielleicht bei ihm war, dieselbe nicht erblickte, beweiset ganz und gar nicht, dass der Erste diese Gestalt nicht wirklich gesehen haben könne.
Da es nun um so leichter ist, solche Gestalten zu erblicken, je aufgeregter die Phantasie ist, und da ferner gerade der Gedanke an die Ausführung gewisser Verbrechen eine starke Aufregung der Phantasie mit sich bringt, so sind derlei Visionen zuverlässig eine ganz natürliche, ohne Krankheit des Geistes mögliche, subjektiv richtige Thatsache.
Von dieser Seite betrachtet erklärt sich Manches vollkommen, wozu man ohne Berücksichtigung dieser Thatsache vergebens den Schlüssel sucht, insbesondere manche Geistererscheinung.
Folgender Fall gehört offenbar in die Klasse dieser Thatsachen.
Der Sohn eines Bauers hatte seinen Vater ermordet, um sich einen Beutel mit Geld zuzueignen, den dieser in seiner Truhe hatte. Er wurde alsbald nach verübter That ergriffen, und gestand sein Verbrechen mit allen Nebenumständen; obwohl jedoch nicht die geringste Spur einer Geisteszerrüttung an ihm wahrzunehmen war, so gab er doch in Bezug des Geldbeutels an, dieser sei, als er die Truhe öffnete und darnach greifen wollte, davongelaufen und dann verschwunden, und bei dieser Behauptung blieb er, ungeachtet aller gemachten Gegenvorstellungen.
Sollte hier nicht etwas Aehnliches eingetreten sein? Der Beutel konnte nun wohl nicht davonlaufen, allein es konnte der Fall sein, dass nicht der Beutel, wohl aber eine Ratte oder eine Maus in der Truhe war, die er in seiner Aufregung bei dem ersten Blicke, den er auf die Truhe machte, für den Beutel hielt, und die davon lief, als die Truhe geöffnet wurde; seine Angabe, dass der Beutel davonlief, war dann subjektiv richtig.
Schwerer, als solche Irrthümer durch den Gesichtssinn, sind indess dergleichen Irrthümer durch den Gehörssinn möglich, obgleich es leichter ist, durch das Gehör als durch das Gesicht getäuscht zu werden.
Der Gesichtssinn ist nämlich immerwährend thätig, man sieht niemals nichts, sondern nur ein Blinder sieht nicht. Wenn man die Augen zumacht oder in einem Gemache ist, wo kein Licht brennt und keine Fenster sind, so sieht man die Finsterniss, man sieht schwarz. Hört man aber nichts, so hört man auch nicht, und zwar so lange nicht, als nicht das Trommelfell durch einen Schall affizirt wird; man hört etwas, es ist aber möglich, dass man nicht unterscheide, mit welcher Art von Tönen das Gehörte Aehnlichkeit habe, oder dass man durch die Aehnlichkeit der Töne verleitet wird zu glauben, eine gewisse Art Schall gehört zu haben. — Dieser Mangel an Unterscheidung kann jedoch nur so weit reichen, als der durch den Schall hervorgebrachte Ton selbst unbestimmt auf das Ohr wirkt, und kann daher nur von einem ebenfalls unbestimmten Tone nicht scharf unterschieden werden, man kann z. B. im Zweifel sein, ob Dasjenige, was man hört, der Ton einer Trommel oder das Rauschen eines Wassers, der Pfiff eines Windes oder der Ruf einer Stimme sei, schwerlich aber ist eine solche Verwechslung eines Klanges mit einzelnen gesprochenen Worten möglich. Wenn also Jemand z. B. behauptet, im Gesange eines Vogels gewisse Worte gehört zu haben, so lässt sich diese Erscheinung wohl nur durch einen sehr hohen Grad wahrscheinlich krankhafter Aufregung der Einbildungskraft erklären, wenn der Vogel, welcher Worte gesprochen haben soll, nicht etwa ein Guckguck, welcher nichts Anderes als seinen Namen rief, oder ein abgerichteter Papagei gewesen ist. Man kann in Gegenständen, welche klingen, mit einer nicht krankhaften Einbildungskraft wohl musikalische Töne, auch wohl Melodien, nicht aber Worte wirklich hören, denn wenn Schiller sagt:
„Da lebte mir der Baum, die Rose,
Da sang der Quelle Silberfall,”
so glauben wir gerne seinen Worten; wäre es möglich gewesen, dass der Dichter gesagt hätte: da sprach die Quelle, oder gar, was sie gesprochen, so würde man das Gedicht wahrscheinlich nicht weiter lesen, denn Niemand würde es ihm glauben.
Hieraus folgt, dass in dem Falle, als ein Beschuldigter behauptet, irgend eine ausserordentliche Erscheinung gesehen zu haben, und wenn sonst keine Spuren einer Geisteszerrüttung an ihm wahrzunehmen sind, die Wahrscheinlichkeit für eine wirkliche, durch eine zufällige Aehnlichkeit hervorgebrachte Wahrnehmung, dagegen bei gehörten Worten die Wahrscheinlichkeit für eine verstörte Einbildungskraft einträte, und zwar in dem Grade mehr für eine krankhafte Störung, als der Beschuldigte die Worte bestimmt gehört zu haben behauptet, und nicht etwa selbst im Zweifel ist, ob er sie auch wirklich gehört habe.
Es ist indess nicht unmöglich, dass Jemand etwas, welches ihm im Augenblicke des Sehens oder Hörens eine auffallende Aehnlichkeit mit irgend einem bereits Gesehenen oder Gehörten darbot, in diesem Augenblicke nicht wirklich für etwas Reelles hält, später aber durch seine Einbildungskraft verleitet wird, zu glauben, dass Dasjenige, welches ihm im Augenblicke des Sehens oder Hörens nicht als etwas Wirkliches vorkam, doch etwas Wirkliches gewesen sei. Gibt es doch Leute, die, wenn sie irgend eine Begebenheit mit einer Menge Uebertreibungen einige Mal erzählt haben, am Ende selbst glauben, es sei dabei wirklich gerade so zugegangen, wie sie die Begebenheit Anderen zum Besten geben. Ich selbst hörte einmal mit grösstem Vergnügen der Erzählung eines alten Soldaten zu, der behauptete, er sei einmal schon todt gewesen. Das Wahre an der Sache schien zu sein, dass er nach einer erhaltenen Wunde in der Schlacht sich todt stellte und wahrscheinlich einige Zeit lang das Bewusstsein verloren hatte.
Derlei Spiele der Einbildungskraft sind nun aber ebenfalls nicht selten, und es können dadurch, besonders wenn Derjenige, welcher sie vorbringt, abergläubisch oder sonst auf einer geringen Stufe der Bildung befindlich ist, manchmal von ihm Dinge, als von ihm wirklich erlebt, behauptet werden, welche, wie man glauben sollte, nur einem Tollhäusler beifallen können, ohne dass derselbe deswegen wirklich an einer Geisteszerrüttung leidet.
Es folgt daher, dass, wenn derlei Erscheinungen von Beschuldigten behauptet werden, deren Nichtrealität jedem Vernünftigen klar ist, man deswegen allein noch nicht Ursache hat, eine Geisteszerrüttung vorauszusetzen, sondern dass man vielmehr trachten muss, diejenigen Verhältnisse, welche derlei Angaben bei dem Beschuldigten zur subjektiven Wahrheit machten, zu erheben, und so viel als möglich richtigzustellen, welches einerseits dadurch geschehen kann, dass man die Lokalumstände, unter welchen derlei Erscheinungen Statt gehabt sollen, sorgfältig untersucht, andererseits aber den sonstigen Charakter eines solchen Individuums, z. B. ob er sonst in seinen Angaben von der Wahrheit abzuweichen pflegt, ob er abergläubisch und in welcher Art abergläubisch ist, oder ob er sich einer besonderen Leichtgläubigkeit hingibt u. dgl., durch Vernehmungen von Zeugen u. s. w. darzulegen sich bestrebt.