K. Verstellter Wahnsinn.
§. 101.
Der verstellte Wahnsinn ist eben so wenig ein Wahnsinn, als eine verstellte Krankheit ein besonderer pathologischer Zustand ist, sondern diese Verstellung ist eine aus freiem Willen hervorgebrachte That, so gut als das Spielen einer Rolle auf dem Theater. Ob nun ein Zustand, welcher im Aeusseren die Thätigkeiten des Wahnsinnes nachahmt, ein wahrer oder ein verstellter sei, wird im Wesentlichen nach pathologischen Grundsätzen beurtheilt werden müssen, nämlich ob sich derjenige Komplex von Erscheinungen darbiete, welcher nach pathologischen Erfahrungen immer vereinigt angetroffen wird; ausserdem muss ein solcher Zustand auch nach denjenigen Grundsätzen beobachtet werden, welche sich aus der Natur der Sache ergeben, um überhaupt eine Verstellung zu entdecken.
Die erste Rücksicht, welche man daher bei Erhebung eines solchen Zustandes zu nehmen hat, wird daher wohl immer darin liegen, ob alle Erscheinungen vorhanden sind, welche die Pathologie als einen solchen abnormen Zustand begleitend entdeckt hat, ergibt sich aber dann noch ein Zweifel, oder lässt sich die Möglichkeit denken, dass der Zustand, welchen der vorgebliche Patient äussert, ihm zu einem bestimmten Zwecke dienen könne, so muss nachgeforscht werden, ob der Zustand schon früher vorhanden war, als er den in Frage stehenden Zweck anzustreben begann, oder nicht. Ist Letzteres der Fall, so entsteht jedenfalls der Verdacht einer absichtlichen Täuschung, welche Voraussetzung auch dann viele Wahrscheinlichkeit erhält, wenn der Zustand selbst ihm irgend einen Vortheil, z. B. die Erhaltung einer Versorgung, zu gewähren verspricht.
Je mehr nun von dieser Art Gründe eintreten, um eine Verstellung für wahrscheinlich zu halten, um so genauer muss die pathologische Beobachtung sich gestalten, es erhalten aber überhaupt alle diejenigen Personen, welche die Umgebung eines solchen in gerichtlicher Untersuchung befindlichen Menschen bilden, die Aufgabe, ihre Beobachtung dahin zu richten, jeder Verstellung auf die Spur zu kommen, wozu folgende Rücksichten nicht unerheblich sein dürften.
Jede Krankheit, wohin auch der Wahnsinn gehört, ist ein Originalzustand, d. h. der Mensch braucht, um die verschiedenen Aeusserungen und Symptome der Krankheit darzustellen, nicht etwa ein besonderes Nachdenken oder einen besonderen Entschluss, sondern alles dieses lernt sich ohne alle Bemühung von selbst; dagegen ist jede Verstellung eine Nachahmung, welche, wie alle Nachahmungen, entweder hinter dem Originale zurückbleibt, oder gewisse Seiten des Originals verzerrt. — Wer übrigens nicht ein vollendeter Künstler ist, wird mehr oder weniger in einem solchen Falle ein bestimmtes Original kopiren.
Hat man daher den Fall eines wahrscheinlich verstellten Wahnsinnes, so forsche man nach, ob das Individuum, bei dem man die Verstellung vermuthet, nicht etwa in der Lage war, ein ähnliches Original beobachtet zu haben. Findet man diesen Umstand bestätigt, so suche man sich nähere Notizen über das fragliche Original zu verschaffen, und bringe den Ersteren dann in Lagen, zu denen ihm sein Original nicht gesessen ist. Sehr möglicher Weise wird er aus der Rolle fallen. — Solche Originale können übrigens sowohl wirklich lebende Personen, als solche sein, welche aus Büchern entnommen sind, man frage daher bei gewissen Personen sein Gedächtniss, ob man nicht etwas Aehnliches irgendwo gelesen habe.
Verstellung ist wie jede der Individualität nicht angemessene Thätigkeit etwas Lästiges für den Menschen, ein unbequem anliegendes Kleid, das man auszieht, wenn man schlafen geht. Man beobachte daher ein solches Individuum vorzüglich zu der Zeit, wo er sich unbemerkt glaubt, ob er nicht eine Blösse gibt.
Wer Wahnsinn oder eine andere Krankheit simulirt, hat gewöhnlich einen für ihn wichtigen Zweck. Je wichtiger dem Menschen eine Sache ist, um so mehr vernachlässigt er Kleinigkeiten, die mit der Sache, um die es sich handelt, nichts zu schaffen haben. Man beobachte daher Kleinigkeiten, in denen sich seine Thätigkeit ausspricht[50]. Wenn man in dieser Art seine Beobachtungen fortzusetzen nicht ermüdet, wird man selten seinen Zweck verfehlen und nicht nöthig haben, seine Zuflucht zur Anwendung von schmerzhaften Mitteln zu nehmen, die zur Richtigstellung des Verdachtes nie gebilligt werden können[51].
Eben so verdient der Umstand Berücksichtigung, dass der sich Verstellende seine Verstellungskunst nicht selten gegenüber von Personen zu üben unterlässt, welchen er nicht Scharfsinn oder Interesse genug zutraut, ihn zu beobachten. Man unterlasse daher nicht, solche Personen, wozu insbesondere Kinder gehören, wo es nöthig ist, zu seiner Beobachtung zu benützen.