Schlussbemerkung.
§. 102.
Obwohl ich nicht im Mindesten zweifle, dass sich über einzelne Gemüthszustände noch Vieles und Nützliches sagen lasse, so dürfte doch das bisher Gesagte genügen, um anzudeuten, worauf es bei der Erhebung gewisser Gemüthszustände in rechtlicher Beziehung eigentlich ankomme. Eine vollständige Exemplifikation zu liefern, in welcher zugleich eine vollkommene praktische Anweisung enthalten wäre, wie in einzelnen Fällen diese Aufgabe zu lösen ist, überschreitet die Grenzen dieses Werkes um so mehr, als hierzu die Anwendung medizinischer Kenntnisse nöthig wäre, die ich nicht besitze; ich kann mir daher nur die Bemerkung erlauben, dass in vorkommenden Fällen, wo sich ergibt, dass mehrere solcher von mir geschilderter Gemüthszustände thätig waren, auch alle diejenigen Grundsätze, welche ich in Bezug auf die einzelnen derartigen Gemüthsstimmungen schilderte, Anwendung finden werden. Mein Zweck, den ich bei diesen Erörterungen verfolgte, war, wie es sich von einem Autor voraussetzen lässt, welcher für einen solchen Leserkreis sich zu schreiben berufen fühlt, wie von jenen, für welchen dieses Werk bestimmt ist, nicht, eigenes Nachdenken überflüssig zu machen, sondern im Gegenteile dieses zu veranlassen und höchstens zuweilen die Bahn zu bezeichnen, auf welcher die eigene Forschung ihr Ziel verfolgen muss, um nicht auf Abwege zu gerathen.
Mehr also, um dem Leser die Beruhigung zu geben, dass der von mir angedeutete Weg wirklich zu dem richtigen Ziele führe, als in dem Bestreben, dadurch dem Leser ein Muster zu geben, wie er sich in praktischen Fällen zu benehmen habe, erlaubte ich mir die drei nachfolgenden, durchaus wirklichen Kriminalakten entnommenen Fälle mitzutheilen.
Der erste Fall mit dem wahnsinnigen Brandstifter Joseph G. ist in mancher Beziehung auf eine ungenügende Weise erhoben. Ich erlaubte mir die Fehler zu rügen und die Gründe beizusetzen, warum und worin gefehlt wurde, und wie ähnliche Missgriffe zu vermeiden sind. — Der zweite Fall, unstreitig von Seite des Untersuchungsrichters ohne Tadel geführt, lässt von Seite der ärztlichen Begutachtung viel zu wünschen übrig; ich bestrebte mich, zu zeigen, wie es, wenigstens nach meiner geringen Einsicht, hätte besser gemacht werden können.
Der dritte Fall, mit Matthäus Grotz, ist von Seite des Richters sowohl als von Seite des Arztes mit solcher Umsicht und solcher Sachkenntniss behandelt, dass er in der That als Muster zur Nachahmung empfohlen zu werden verdient.
Der vierte Fall gehört der neuesten Zeit an.
V.
Kriminalfälle mit Erhebung des Irrsinnes.
A.
Der wahnsinnige Brandstifter Joseph G. [52].
Am 27. Jänner 1810 machte der Ortsseelsorger im O—thale dem grundherrlich von G.'schen Amte zu G. folgende Anzeige: „Joseph G. ist mir längst als ein bösartiger und gefährlicher Narr bekannt, ich brachte ihn nun durch Zureden und kleine Geschenke dahin, ihn geschwätzig zu machen, und da vertraute er mir, dass er
1. seiner Mutter eigenes Haus durch in Lumpen gewickeltes Feuer angezündet habe. Eben so wurde
2. das Berghaus des Nachbarn Lorenz S., in welchem seine Mutter nachher mit den Kindern aus Barmherzigkeit aufgenommen wurde, von ihm angezündet;
3. seien es noch nicht vier Wochen, so hat er wieder im Sinne gehabt, einen oder zwei Bauernhöfe anzuzünden, welches ihn aber jetzt reue, so dass er versichere, es nie thun zu wollen.
Da jedoch der Versicherung des Joseph G. bei seinem Geisteszustände nicht zu trauen sei, so werde, um Unglück zu verhüten, das Amt hiervon in Kenntniss gesetzt.”
G. wurde nun am 29. Jänner zu Verhaft gebracht. Es ergab sich, dass wirklich das Haus der Mutter des Joseph G. im Jänner 1803, und ungefähr vier Wochen darauf das Berghaus des Lorenz S. (am 19. Februar 1803) abgebrannt sei. — Beide Brände hatten sich daher schon vor sieben Jahren ereignet. Joseph G. wurde übrigens als Dasjenige Individuum erkannt, welches das Amt X. bereits in das Irrenhaus unterzubringen versucht habe.
Joseph G. wurde nun verhört, da jedoch seine Aussagen nur summarisch eingetragen wurden, so genügt die Anschauung des wesentlichen Inhaltes desselben, welcher in Folgendem bestand:
Joseph, seinen Zunamen wusste er nicht anzugeben, Sohn des Webers Michael, welcher ein vagabundirendes Leben führt, und dessen Eheweibes Johanna, lebt in dürftigen Umständen. In der Schule hat er nichts gelernt. Er hat an ein paar Orten gedient, war aber wieder fortgerannt, er sei ledig, habe, wenn es sein konnte, gebettelt. Er habe Niemanden etwas gestohlen. Zu A. habe er sich in den Bach gelegt, um sich zu ersäufen, die Bauern haben ihn wieder herausgethan. Einmal hat er sich in dem Hause des H. im J—thale gehängt, ein altes Weib hat ihn wieder losgemacht, zwei Knechte haben ihm gesagt, dass er sich hängen soll. Als er einmal in Z. aus der Kirche kam, hat er sich wieder gehängt, die Leute haben ihn herabgenommen. Das Leben sei ihm ganz verleidet gewesen, weil sein Bruder, der Weber Hanns, so mit seiner Mutter und ihm umgeht und sie schlägt.
Ueber die Feuersbrünste äusserte er sich in einem späteren Verhöre, dass er den ersten Brand um die Mittagszeit angelegt habe, nachdem sich sein ältester Bruder Johann entfernt hatte; den Brand habe er mit brennenden Kohlen gelegt, die er unter einem Hafen in der Küche hervorgenommen und in einen Lumpen gewickelt, welchen er schon am Morgen zu diesem Zwecke zu sich gesteckt, in das neben dem Hause befindliche Stroh warf. Dieses fing sogleich an zu brennen. Seine Mutter ergriff die Flucht, er aber blieb, ungeachtet ihres Zurufes, zurück; er hatte, wie er sagte, eben Lust zu verbrennen, da ihm aber seine Mutter zurief, so fiel ihn die Reue an, er änderte deshalb seinen Entschluss und sprang aus dem Hause fort. Er half seiner Mutter jedoch nicht, als sie ein Schwein aus dem Stalle rettete, da er, nach seiner Angabe, zu erschrocken war, weil er das Haus angezündet hatte.
Frage: Warum er das Haus angezündet habe.
Antwort: Ich zündete es aus dem Grunde an, damit mein ältester Bruder das Haus nicht bekomme, da dieser mich und die Mutter misshandelt hatte.
Frage: Ob er nicht bedacht habe, dass er durch das Anzünden des Hauses seine Mutter selbst unglücklich mache.
Antwort: Es fiel mir freilich bei, aber der Zorn gegen meinen Bruder wegen den von ihm erlittenen Misshandlungen überwog den Gedanken.
Frage: Ob er nicht bedachte, dass er sich durch das Anzünden, dadurch dass seine in der Kiste der Mutter verwahrten Kleider auch mit verbrannten, selbst schade.
Antwort: Dieses fiel mir zwar auch ein, aber ich that es doch, wie schon gesagt, in Hinsicht meines Bruders.
Joseph G. war indess wegen Mangel an Gefängnissen (freilich ein etwas sonderbarer Mangel bei einem Kriminalgerichte) einem Bürger in Verwahrung gegeben worden. — Am 26. Februar wurde das Verhör wegen des Brandes im Berghäuschen gehalten. — Seine Angabe bestand in Folgendem:
„Ich legte im Berghause zweimal Feuer an. Es war schon finstere Nacht, als ich allein in der Küche war und auf Geheiss meiner Mutter Suppe kochen musste. Bei dieser Gelegenheit fiel mir mein Bruder, der Johann, ein, und ich dachte: „Wart', Bruder, nun will ich das Berghaus anzünden, damit du nicht mehr hinein und mich d'rin schlagen kannst.” Aus Zorn gegen meinen Bruder Johann steckte ich in der Stube kurz vorher einen Lumpen, ohne dass es meine Mutter bemerkte, in den Hosensack, und in der Küche ergriff ich in aller Eile aus dem Ofen, worin ich die Suppe kochte, eine feurige Kohle; wickelte sie in den Lumpen und warf sie augenblicklich durch den Rauchfang, welcher nur sechs Schuh vom Boden der Küche entfernt war, auf das Dach. Diese Kohle zündete aber das Haus nicht an, weil sie nur neben demselben auf die blosse Erde fiel. Der Bruder Christian hatte die Kohle hinabfallen gesehen, und auf seinen Ruf lief ich auch hinaus und half ihm die Kohle auslöschen. — Am anderen Tage, als ich allein zu Hause war, nahm ich wieder eine Kohle aus dem Ofen und steckte sie, in einen Lumpen gewickelt, in das Strohdach. — Um keinen Verdacht zu erregen, sprach ich mit meinem Bruder Mathes gleichgiltige Sachen; als ich aus der Nebenkammer das Feuer aufgehen sah, rief ich dem Mathes zu: „Komm, Mathes, es brennt.” — Ich half nun dem Mathes beim Heraustragen der Kleider, weil es mich reute, dass ich das Berghaus angezündet hatte. Indessen kamen Leute herbei — die Hilfe war jedoch vergebens.”
So weit die Erzählung des Joseph G. über seine Thaten, mit welcher die Erhebungen des Gerichtes über den Statt gefundenen Vorgang ziemlich übereinstimmten.
Am 20. März 1810 fand noch ein Verhör Statt, aus welchem wir folgende Fragen und Antworten herausheben:
Frage: Warum er diese Brandstiftung so lange verschwiegen habe.
Antwort: Weil ich fürchtete, in's Zuchthaus zu kommen.
Frage: Er habe angegeben, dass ihn der erste Brand sehr gereut habe, warum er gleich darauf den zweiten gestiftet habe.
Antwort: Mein Bruder Johann hat mich eben in diesem Berghause geschlagen, und darum nahm ich es mir aus Zorn gegen denselben vor, damit er nicht mehr dahinkomme[53].
Frage: Ob er nicht gewusst habe, dass die Brandstiftung ein schweres Verbrechen ist.
Antwort: Ja.
Frage: Warum er es doch begangen.
Antwort: Hätte mein Bruder mich nicht geschlagen, die beiden Häuser stünden noch.
Frage: In welcher Gemüthsstimmung er gewesen sei, als er sich habe erhängen wollen.
Antwort: Ich war damals nicht bei Sinnen und wusste nicht, was ich that. Als ich hingegen das Haus meiner Mutter und das Berghaus anzündete, war ich meiner Handlungen wohl bewusst[54].
Frage: Warum er sich schon zu wiederholten Malen habe umbringen wollen.
Antwort: Das Leben ist mir eben verleidet, wenn ich mit meinem bösen Zustande befallen werde, und ich komme dann gewöhnlich ganz von Sinnen.
Frage: Was er zu seiner Entschuldigung und Rechtfertigung anzugeben habe.
Antwort: Ich weiss nichts anzugeben, als dass mich mein Bruder Johann durch seine Misshandlungen zum Zorne gereizt hat.
Am 22. März registrirte das Kriminalgericht ein Attestat des Physikus zu den Akten, worin gesagt wird, dass Inquisit sowohl in physischer Hinsicht ohne Gebrechen und Krankheit sei, als auch in einem dreiviertelstündigen Tentamen[55] seine inneren Sinne unverletzt[56] und dermal ohne Fehler gefunden worden seien[57]. — Hierauf wurde der Akt dem Obergerichte zur Urtheilsschöpfung vorgelegt[58].
Am 14. September 1810 erstattete der dortige Referent seinen Vortrag, und stellte sich zur Ausmittlung der Zurechenbarkeit des Inquisiten und Bemessung der Strafe folgende Fragen:
a) Ist Inquisit wahnsinnig?
b) Ist er es anhaltend oder nur zeitlich?
c) War er es, als er die erwähnten Brände theils veranlasste, theils versuchte[59]?
d) In welcher Geisteslage hat er seine Geständnisse abgelegt?
Ad a) und b) deponirt die Mutter des Inquisiten hierüber Folgendes: Ja, es ist wahr, zu Zeiten ist er ganz von Sinnen, und besonders wenn der Frühling anrückt; zu Zeiten ist er ganz bei Sinnen, wie jeder andere gesunde Mensch; und
dieser mein Sohn war schon von Kindheit an mit dieser Krankheit behaftet, und je älter er wurde, um so mehr hat sie zugenommen.
Eben so sagt Johann G., Bruder des Inquisiten: Er ist mit dieser Krankheit bereits von Jugend auf behaftet, er wird aber nur zu Zeiten damit befallen, wo er sich dann bald erstechen, bald erhängen will[60], und zu anderen Zeiten ist er wieder ganz bei sich, spricht sodann ganz vernünftig und führt sich ordentlich auf.
Eben so sagt der zweite Bruder des Inquisiten: Er selbst sagt: Das Leben ist mir halt verleidet, wenn ich mit meinem bösen Zustande behaftet werde, und ich komme gewöhnlich bei demselben ganz von Sinnen.
Und dann wieder: Ich that solches (d. i. ich wollte mich erhängen oder ersäufen), wann ich mit dieser Krankheit behaftet wurde.
Hieraus ergibt sich nun nach der Ansicht des Referenten, dass eine chronische Geistesabwesenheit, ein Wahnsinn, eine Verrücktheit des Inquisiten nicht zweifelhaft sei[61].
Ad c) Ungeachtet dieses Umstandes kann es jedoch (nach Ansicht des Referenten) nicht zweifelhaft sein, dass er die Brände frei von einem solchen Zustande nicht nur verübt und versucht, sondern auch einbekannt habe. Weder die Mutter noch die Brüder des Inquisiten wollen Spuren des Wahnsinnes bei ihm entdeckt haben, als die Brände Statt hatten[62], und er, der seinen gesunden von seinem kranken Zustande wohl zu unterscheiden weiss (?), gesteht, dass er jede dieser Brandlegungen mit Wissen und Willen, ohne von seinem sonstigen Paroxismus etwas zu spüren, verübt habe. Er gibt sogar das Motiv seiner That — Hass gegen seinen Bruder — an[63].
Die Art selbst, wie er seine Entschlüsse ausgeführt, enthält die deutlichsten Beweise von Ueberlegung und Vorsatz[64] mit Beseitigung alles dessen, was den Verdacht auf ihn leiten konnte.
Ad d) Inquisit hat ferner die vollkommene Erinnerung alles dessen, was er gethan. Wahnsinn hat aber keine Erinnerung[65]. Auch entwickelte er, nach dem Zeugnisse des Untersuchungsrichters, bei Ablegung des Geständnisses nicht die mindeste Geisteszerrüttung.
Das Zeugniss des Amtsphysikus setzt den sowohl physisch als psychologisch gesunden Zustand des Inquisiten vollends ausser allen Zweifel[66].
Der Inquisit sei also für zurechnungsfähig, und in Betreff des Geständnisses für geistesfrei zu halten, und daher nur insofern einer Strafmilderung würdig, als er bei Verübung der Verbrechen kaum das fünfzehnte Jahr überschritten hatte.
Die Selbstmordversuche seien zu umgehen, eben so wie die geäusserten Vorsätze, die Höfe des Schultheissen in M. anzuzünden, weil die Ersteren nur polizeilich, die Letzteren aber gar nicht strafbar seien, da keine äussere entsprechende Thätigkeit sie begleitete.
Der Referent trug auf dreissigjährige Zuchthausstrafe mit Willkomm' und Abschied (d. i. Prügel und Schläge) an.
Das Kollegium konformirte sich jedoch mit dem Antrage des Referenten nicht, sondern verordnete:
1. Die Lebensweise des Inquisiten von seiner frühesten Jugend bis zu seiner Verhaftung durch glaubwürdige Zeugen zu Protokoll zu bringen[67].
2. Die Selbstmordversuche näher zu erheben.
Dies geschah nun.
Ad. 1. Erklärten die Vorgesetzten von G., dass Joseph G. gewöhnlich alle Monate einmal vom Wahnsinne befallen worden, und dieser habe dann immer einige Tage über angehalten. In diesem Zustande sei er auf Bergen und in Wäldern herumgelaufen und habe wie ein Vieh gebrüllt. Mitunter habe er sich in seinem Wahnsinne auch geäussert, dass er sich hängen wolle, den Teufel gerufen, dass er ihn holen solle, und Gott gelästert, dass er ihn nicht sterben lasse. Im gesunden Zustande habe er wenig gegessen und sei arbeitsam und ordentlich gewesen. Am stärksten habe ihn der Wahnsinn im Frühling und Herbste befallen.
Die nächsten Nachbarn erklärten Aehnliches.
Der Schulmeister gab an: Der Joseph G. war sehr unfleissig und lernte kaum die Buchstaben kennen. So lange er die Schule besuchte, war er meines Wissens nicht krank, aber ein einfältiger Bursche und boshaft gegen die übrigen Schulkinder. Einen Wahnsinn bemerkte ich an ihm nicht. Vor ungefähr drei Jahren kam er einmal zu mir und trug einen Strick und Brodsack bei sich; ich fragte ihn, was er mit dem Stricke wolle, worauf er sagte, ich will mich hängen, weil mich Gott nicht sterben lassen will, wenn mich nur der Teufel holte. Der Joseph G. ist ein wahrer Schalksnarr[68], setzte der Schulmeister bei.
Die Mutter des G. fügte zu ihren früher erwähnten Angaben noch bei, sie vermuthe, dass er die Krankheit mit auf die Welt gebracht habe, denn als sie mit ihm schwanger ging, war sie wegen der gräulichen Schulden ihres Mannes sehr melancholisch, und hatte noch besonders vielen Kummer und Verdruss darüber, dass ihr Mann öfters äusserte, er wolle sich hängen.
Der Pfarrer aus G. sagte, Joseph G. habe sich in der Schule sehr halsstärrig und boshaft gezeigt, so dass weder Ermahnungen noch Schläge bei ihm gefruchtet haben. Er habe durchaus keine Empfänglichkeit für den Unterricht gezeigt. So lange er denselben kenne, sei er wahnsinnig gewesen und habe vorzugsweise die Neigung blicken lassen, Anderen zu schaden, wogegen weder Drohung noch Strafe gefruchtet hätten, er könne sich jedoch einzelner Handlungen der Art nicht mehr erinnern. Uebrigens habe er bei der Mutter des Joseph G. ähnliche Zufälle bemerkt[69], welches wahrscheinlich ihren Mann verleitet habe, sie zu verlassen.
Die Erhebungen über die Selbstmordversuche liefern folgende Resultate:
1. Wegen dem Erhängen im Buchenwalde im U—thale konnte nichts erhoben werden, da die Zeugen, welche den Vorfall gesehen hatten, nicht mehr aufzufinden waren.
2. Wegen dem Erhängen im J—thale erklärte die alte Frau Katharina S.: der Joseph G. heischte bei ihr ein Almosen, die Knechte entgegneten ihm hierauf, ob er seinen Haftpfennig schon habe, worauf er sagte: Nein, das Leben ist mir verleidet. Aus Narrheit entgegneten ihm hierauf die Knechte, er solle sich hängen, dort an der Wand hänge ein Strick. Er nahm diesen Strick machte ihn an den Nagel fest und liess sich wieder herab. — Ich zankte nun mit den Knechten, und warnte den Joseph G., von seinen Streichen abzulassen, allein er trieb sein Wesen fort. Endlich kam ihm jedoch der Strick zu nahe, so dass ihm Blut aus der Nase floss. Als ich dieses sah, nahm ich eine Ofengabel und ging zankend damit auf ihn los. Auf dieses machte er sich vom Stricke los, sprang vor den Spiegel und lachte laut, ich aber trieb ihn zum Hause hinaus. Im Fortgehen jauchzte er hell auf[70].
3. Wegen dem Erhängen in Q. ergab es sich, dass er keineswegs schon gehangen sei, sondern angetroffen wurde, als er an dem herabgezogenen Aste eines Apfelbaumes ein Seil angemacht und es sich um den Hals geschlungen hatte. Noch hielt er den Ast mit der Hand fest. Hätte er ihn losgelassen, so hätte der Ast ihn aufziehen und ihm Schaden thun können. Die Zeugen riefen ihm zu, er solle sich losmachen, sonst bekomme er Schläge, und so machte er das Seil von seinem Halse und nachher von dem Aste los.
Die auf solche Art vervollständigten Akten legte das Kriminalamt am 10. November dem Obergerichte vor, an welches indess von der Verwaltung des Zuchthauses, in welches Joseph G. einstweilen untergebracht worden war, folgender Bericht erstattet wurde:
„Vom Anfange seiner Einlieferung bis auf die Zeit, wo die Verwaltung ihn durch Geldversprechung zum Arbeiten bestimmte, staunte Joseph G. mit verirrten Augen vielmal und oft halbe Stunden lang an einen gewissen Punkt hin, ohne Jemand gewahr zu werden, bis man auf ihn zulief und ihn anredete, dann gab er, wenn man ihn anredete, weiter keine Antwort als Ja und Nein. Wollte man von ihm etwas wissen, so musste man ihn von Wort zu Wort auf seine Reden helfen, denn er scheint das Gedächtniss nicht zu besitzen, dass er eine Konstruktion ordentlich nach einander hersagen könnte.”
„Oefters, und besonders wenn der Mond wächst, verlässt ihn seine wenige Heiterkeit, und er verfällt in eine Art Trübsinn und Hypochondrie, in welcher er sich zu entleiben wünscht.”
„Eines Tages vor ungefähr fünf Wochen war er ebenfalls des Lebens müde, lief geradezu an den mitten im Zimmer stehenden Pfosten, woran ein für die Züchtlinge bestimmtes Messer zum Brotschneiden an Ketten befestigt hängt, setzte es an die Kehle und wollte eben zuschneiden, als glücklicherweise ein anderer Gefangener es gewahr wurde, und ihm noch zur rechten Zeit das Mordinstrument entwand.”
„Ein anderes Mal fällt ihm ein, dass er durch Hungerleiden sein Leben verkürzen wolle, und er ass auch wirklich mehrere Tage nichts, bis ihn der Hunger überwältigte und er der Natur nicht länger mehr Trotz bieten konnte.”
„Sein Verhalten ist übrigens ruhig, gerade wie bei Kindern beschaffen, welche bei Spielsachen sich aufhalten und die Zeit vertreiben können, oder durch Versprechungen und Schenkungen Alles von sich erzwecken lassen. So z. B. findet er sein grösstes Vergnügen mit Glinkern oder Rieblingen, welche er unter Tages bei sich trägt und während des Schlafes unter seinem Kopfe verwahrt. Die Verwaltung konnte ihn übrigens blos durch Schenkung einiger Kreuzer zum Wollschlumpen vermögen, die er in guter Verwahr zu seinen Glinkern legt.”
„Uebrigens ist und bleibt Joseph G. ein äusserst blödsinniger, einfältiger und sinnloser Mensch.”
Das Obergericht trug nun dem Lokalbeamten auf, in Gegenwart des Medizinalreferenten mit G. noch einige auf dessen Seelenzustand passende Verhöre vorzunehmen, wonächst dann der Medizinalreferent mit seinem Gutachten sowohl über diese Verhöre als über das in den Akten[71] über den Gemüthszustand des Joseph G. Vorkommende zu hören sei.
Die ernannten Kommissarien fanden es, wie sie in ihrem Protokolle vom 28. Hornung 1811 bemerkten, nothwendig, das zu untersuchende Subjekt hinsichtlich seiner Fassungskraft kennen zu lernen, um sich bei der Wahl der Materie der an ihn zu stellenden Fragen darnach richten zu können[72]. Man liess ihn also vorführen: er war heiter, seine Mienen, Gestikulationen und die Art sich auszudrücken[73] zeigten jedoch einen höchst einfältigen, blödsinnigen Menschen. Ueberhaupt zeigte er den niedersten Grad des Erkenntnissvermögens, und man abstrahirte hieraus die Nothwendigkeit, in der Wahl der Verhörsmaterialen zu den einfachsten Begriffen herabzusteigen und nur nach und nach sich Begriffen zu nähern, aus welchen auf eine grössere Denkkraft des Inquisiten geschlossen werden könne[74]. Uebrigens glaubte man sich über solche Gegenstände verbreiten zu müssen[75], welche über die im gewöhnlichen Leben vorkommenden, sodann über die religiösen und moralischen Begriffe des Inquisiten, endlich insbesondere über die von ihm verübten Verbrechen[76] einigen Aufschluss zu geben im Stande sein möchten.
Antwort: Sepp heiss' ich, aber mit dem Zunamen sell weiss ich nicht.
Frage: Was ein Zuname sei.
Antwort: Sell weiss ich nicht.
Frage: Ob er nie gehört, dass die Leute zwei Namen haben.
Antwort: Nein.
Frage: Ob er noch Eltern habe.
Antwort: Ja, zwei Brüder, einen Vater und zwei Schwestern.
Frage: Ob er keine Mutter habe.
Antwort: Ajjo, ich hab' noch eine Mutter.
Frage: Wie sein Vater mit dem Zunamen heisse.
Antwort: Sell weiss ich nicht.
Frage: Er (Inquisit) heisse G., wie er glaube, dass sein Vater mit dem Zunamen geheissen.
Antwort: Sell weiss ich nicht.
Nun stellte Joseph G. einmal eine Frage an die Kommissarien, deren Zweckmässigkeit Jedermann bei weitem mehr einleuchten wird, als jene des Fragens der Kommissarien nach dem Zunamen; er fragte nämlich:
„Ob er das Leben verschuldet habe, und wenn er es verschuldet habe, so möge man es ihm lieber nehmen, als ihn länger im Zuchthause sitzen lassen.” — Als er die Frage, woher er dies vermuthe, dahin beantwortet hatte, dass es ihm ein Sträfling im Zuchthause gesagt habe, fing er an allerlei undeutliches Zeug zu schwatzen, so dass man ihn nur schwer beruhigen konnte. — Als man damit einigermassen zurechtgekommen zu sein glaubte, erfolgte von Seite der Kommissarien an ihn die
Frage: Ob er nie gehört habe, dass die Kinder den Namen ihrer Eltern führen.
Antwort (nach langem Besinnen): Ich kann mich jetzt nicht darauf verstehen[77].
Frage: Ob er nicht glaube, dass sein Vater auch G. heisse.
Während die Frage diktirt wurde, sagte Joseph G. von freien Stücken: „Mein Bruder ist mit der Mutter auch wüst gewesen, er hat sie gewürgt und auf die Bank niedergesetzt.”
Auf Wiederholung der Frage:
Antwort: Sell weiss ich nicht.
Frage: Wie alt er sei.
Antwort: Sell weiss ich nicht.
Nun folgte eine ähnliche Abhandlung über die Zeit, nämlich wie viel Tage das Jahr, wie viel Tage die Woche habe etc., die er bald schlecht, bald besser beantwortet.
Frage: Was ist der Sonntag für ein Tag?
Antwort: Dass wir sollen in die Kirche gehen und beten.
Frage: Was heisst das: beten?
Antwort: Den Rosenkranz-Vaterunser thu' ich beten.
Frage: Er soll das Vaterunser beten.
Antwort (betet es ohne Anstoss zu Ende).
Frage: Wer denn das sei, der Vater im Himmel.
Antwort (nach gemachter Erklärung der Frage[78]): Gott.
Frage: Warum er zu Gott bete.
Antwort: Dass ich in den Himmel komme.
Frage: Wann man in den Himmel kommt.
Antwort: Wenn man todt ist, geht die Seel' in den Himmel hinauf.
Frage: Ob alle Seelen in den Himmel kommen.
Antwort: Alle Menschen kommen in den Himmel.
Frage: Ob er nie etwas von der Hölle gehört habe.
Antwort: Ja freilich, wenn man flucht und wüst thut, kommt man in die Höll'.
Frage: Wohin er gern kommen möchte.
Antwort: In den Himmel möcht' ich.
Frage: Wie er sich dann aufführen müsse.
Frage: Ob er nicht auch Niemanden etwas zu leid thun dürfe.
Antwort: Ajjo, Niemanden etwas zu leid thun.
Hiermit schlossen die Kommissarien das Verhör, wie sie es nannten, setzten es aber am 26. Februar noch weiter fort.
Frage: Was er mit dem Gelde gemacht hat, was man ihm am Schlusse des letzten Verhöres geschenkt hat[79]?
Antwort: I hab's wölle vertrinke. Sie haben mir noch kein' Wein gebracht.
Frage: Wie viel es gewesen sei.
Antwort: Ein Zwölfer und ein Sechser[80].
Frage: Ob er Freude am Gelde habe.
Antwort: 's Geld isch no mei Freud'.
Frage: Warum ihn das Geld freue.
Antwort: Darum! — dass ich allig Geld hab'.
Frage: Was er mit dem Gelde mache.
Antwort: Ich trink' Bier d'rum und Wein.
Frage: Ob er sich sonst nichts anschaffe.
Antwort: Manchmal ein' Rettich oder ein' Zwiebel.
Frage: Ob er nicht bessere Kleider zu haben wünsche.
Antwort: Ja.
Frage: Warum.
Antwort: Dass ich auch hübsch wäre und nit so wüst daher käme.
Frage: Ob er glaube, dass er sich für einen Zwölfer oder Sechser bessere Kleider schaffen könne.
Antwort: 's isch z'weni.
Frage: Wie viel Geld er dazu brauche.
Antwort: Ich meine so Ein' Gulden.
Frage: Wer ihm bisher die Kleider angeschafft habe.
Antwort: Die Mutter.
Frage: Ob sonst Niemand.
Antwort: In des Cheizbauern Haus hab' ich ein wenig gedient und ein Brusttuch erhalten. Ich bin aber wieder fortgerennt.
Frage: Warum.
Antwort (lachend): Ich bin halt herumgelaufen wieder.
Frage: Ob ihm das Herumlaufen besser gefalle, als das Schaffen.
Antwort: Ich schaffe lieber, ich hab' Freud' am Schaffen.
Frage: Warum er doch das Herumlaufen dem Schaffen vorgezogen.
Antwort: Ich hab' halt müssen herumlaufen, was ich angestellt habe, hat mich gedrückt, es ist mir alleweil Angst gewesen.
Frage: Was ihm Angst gemacht.
Antwort (lachend): Dass ich's Haus anzunden hab'.
Frage: Warum ihm Angst gewesen.
Antwort: Darum, es ist mir im Kopf gesteckt, dass wenn ich stürb', ich in die Höll' komm'.
Frage: Woher er gewusst habe, dass er deswegen in die Hölle komme.
Antwort: Weil's eine Sünde ist, weil's nicht recht ist.
Frage: Wer ihm dieses gesagt habe.
Antwort: Kein Mensch hat mir es gesagt, kein Mensch, kein Mensch.
Frage: Woher es ihm denn bekannt war.
Antwort: Sell isch nicht recht, wenn mer's Haus anzünden thut.
Frage: Warum es nicht recht sei.
Antwort: Weil ich meiner Mutter ihr' Sache verbrannt habe, weil es eine grosse Sünd' ist.
Frage: Wann ihm dieses in den Sinn gekommen ist[81].
Antwort: Wie ich's thun g'habt hab', ist mir's in den Sinn gekommen, dass es nicht recht ist.
Frage: Warum es ihm erst hintennach in den Sinn gekommen ist[82]?
Antwort: Es hat mich halt im Gewissen gedruckt, und ich hab' es müssen sagen.
Frage: Warum er es so lange verschwiegen habe.
Antwort: Ich hab' gefürchtet ich werd eingesperrt, hernach hab' ich's müssen sagen, ich hab' keine Ruh' gehabt.
Frage: Woher er gewusst hat, dass er eingesperrt werde.
Antwort: In L. hab' ich einmal Einen prügeln g'sehen, der auch e' Haus anzunden hat, derselbe hat zwanzig Jahr (Zuchthausstrafe) überkommen.
Frage: Ob es vor oder nach seiner Brandlegung war.
Antwort: Ich hab' d'Häuser schon lang' anzunden g'habt.
Frage: Ob er also wirklich seiner Mutter Haus angezunden habe.
Antwort (lachend): Jo, ich hab's anzunden, jo, ich hab's anzunden.
Frage: Warum er es angezunden.
Antwort: Warum ich's thun hab'? Mein Bruder hat mich g'schlagen. Wann er mich nicht g'schlagen hätt', hätt' ich's nicht thun; 's hat mich schon vielmal g'reut.
Frage: Er hat ja damit nur seiner Mutter, nicht seinem Bruder Schaden gethan.
Antwort: Mein Bruder ist auch darin gewesen; ich hab's gethan, dass er nimmer hineinkommen sollt'.
Frage: Das Haus habe ja nicht seinem Bruder gehört.
Antwort: Er ist doch d'rinne g'west, er hat drinne gewoben, er ist ein Weber.
Frage: Wann ihm beigefallen, das Haus seiner Mutter anzuzünden.
Antwort: Er hat mich gar wüst g'schlagen, da bin i gangen und hab's anzunden.
Frage: Ob es ihm nicht eingefallen, dass es eine Sünde ist.
Antwort: Es ist mir freili eing'fallen.
Frage: Wann es ihm eingefallen.
Antwort: Wie ich's than g'habt hab', is mir's eingefallen.
Frage: Ob er nicht auch vor der That daran gedacht habe.
Antwort: Nein.
Frage: Ob das Anzünden des mütterlichen Hauses das einzige Böse sei, das er begangen habe.
Antwort (lachend): Nein, ich hab' noch eins anzunden, das Berghaus des Lorenz S.
Frage: Warum er dies gethan habe.
Antwort: Mein Bruder hat mich auch in dem Haus g'schlagen, da hab' ich's halt im Zorn gethan.
Frage: Ob er schon gebeichtet habe.
Antwort: Ja, aber ich bin aus der Kirche weggelaufen.
Frage: Warum?
Antwort: Weil mir Angst gewesen ist.
Frage: Wofür er sich gefürchtet habe.
Antwort: Ich fürchtete, ich sag's nicht recht, was ich gesündigt hab'. (Lachend.)
Frage: Was er für eine Sünde halte.
Antwort: Wenn mer flucht[83].
Frage: Ob er schon geflucht habe.
Antwort: Schon vielmal.
Frage: Ob er nicht glaube, dass der Mutter Haus anzünden eine Sünde sei.
Antwort: Das Fluchen ist Sünde, der Mutter Haus anzünden ist Sünde.
Frage: Ob er von den zehn Geboten nichts gehört habe.
Antwort: Freili hab' i davon gehört, die Mutter hat sie mit mir betet.
Frage: Er solle sie hersagen.
Antwort: (Er rezitirt einige Gebote unverständlich her.)
Frage: Ob er gehört hat, dass Tödten eine Sünde ist.
Antwort: Sell han i g'hört, dass Tödten eine grosse Sünde ist.
Frage: Ob er schon Jemanden etwas zu leid gethan habe.
Antwort (zuerst): Nein, nein! (Gleich darauf:) Ajjo, ich hab' mich e' mal g'henkt.
Frage: Warum?
Antwort: Das Leben ist mir verleid't gewesen.
Frage: Warum es nicht erlaubt ist, sich selbst das Leben zu nehmen.
Antwort: Weil Niemand sich selbst darf richten.
Frage: Woher er dieses wisse.
Antwort: Sie haben's g'sagt, wie ich mich g'henkt hab' g'habt.
Frage: Ob er nicht erst neuerdings einen Versuch gemacht habe, sich das Leben zu nehmen.
Antwort: Ja, im Zuchthaus hab' ich mir wollen die Gurgel abhau'n.
Frage: Warum er dies habe thun wollen.
Antwort: Weil mer halt Alles verleid't g'wesen ist.
Frage: Er habe ja aber doch gewusst, dass dies eine Sünde ist.
Antwort: 's ischt halt so an mich komme.
Frage: Ob es öfter so an ihn komme.
Antwort: Ja wohl, i hab' allweil lange Zeit.
NB. Hier wurde Joseph G. sehr düster, und man fand nöthig, davon abzubrechen.
Frage: Ob er sich allenfalls über etwas im Zuchthause zu beschweren habe.
Antwort: Nein, 's geht mer nix ab[84].
Die Kommissarien schlossen hiermit diese Vernehmung mit der Bemerkung: sie glauben, dass die abgehaltenen Verhöre hinreichen, um den auffallenden Blödsinn und den geringen Grad des Erkenntnissvermögens des Inquisiten zu beurkunden.
Der Medizinalkommissär erstattete nun folgendes Gutachten:
Aus dem Erwägen der Untersuchungsakten; aus den Beobachtungen bei den Verhören des Joseph G.; aus seiner bald freudigen, lächelnden Miene, wo es keinen Stoff zur Freude und zum Lachen gab; aus der plötzlichen Abänderung der Miene in starren, auf einem ganz unbedeutenden Gegenstand haftenden, bald ängstlichen Blick; aus seinen Geberden und seinem Betragen bei Beantwortung seines Verhöres; aus dem öfteren Mangel seiner Fassungsfähigkeit für die deutlichsten Fragen, bis man ihm solche auf mehrfache Art wiederholte, und ihm solchermassen das Gedächtniss aufweckte; endlich aus seinem so schnellen Ueberfalle von einer Art Wahnsinnes, das er nach der Beantwortung der Frage (wegen dem Zunamen) sich im Geiste verirrte, und dann schnell trotzend den Tod forderte, wenn er ihn verschuldet habe[85], sich hierzu höchst gefasst zeigte, und nachhin weinend viel ungereimtes Zeug schwatzte, aus welcher Gemüthsstimmung man ihn nur langsam, mit guten Vorstellungen, mit Schmeicheln und Versprechungen von Geldschenkungen wieder zu guter Laune bringen konnte[86]; ferner noch vorzüglich aus dem wahnsinnigen Beginnen des Inquisiten bei dem ersten Brande, ob er seiner ihm zurufenden Mutter folgen und sich aus dem brennenden Hause retten wolle, und dem Martertode so gleichgiltig entgegensah — aus allen diesen Daten stimmt Referent in seinem Resultate mit dem des Civilkommissärs, der Zuchthausverwaltung und des Zuchthaus-Physikates dahin ganz überein, dass Joseph G. ein höchst einfältiger und durchaus blödsinniger Mensch mit dem niedersten Grade des Erkenntnissvermögens, ja als ein sogenannter Halbverrückter anzusehen sei, wie er dieses im niedersten und höchsten Grade von Jugend auf war, wobei ihn dennoch augenblicklich ein solcher Tiefsinn und Grad von Narrheit befallen kann, dass er seiner inneren Sinne gar nicht mehr mächtig ist und sogar sich selbst gefährlich wird, wie er denn wiederholte Versuche gegen sein Leben machte.
Aus diesem und dem Angeführten (aus der oben zitirten Frage des Verhöres) erachtet Referent, dass, wenn Joseph G. sich in seinem Betragen und Sprechen die Zeit vor und nach Anlegung des Brandes auch von ziemlichem Verstande ausgewiesen habe, man hieraus dennoch nicht unfehlbar auf seinen Geisteszustand in der Mittelzeit bei Anlegung der Brände folgern könne, wie auch Keiner, der ihn nur vor oder nach der obigen Zeitfrist (nach dem Vorgange bei der zitirten Frage) beobachtet hatte, auf den Vorgang seiner Geistesverwirrung in der Zwischenzeit hätte schliessen können.
Das Obergericht forderte noch die Aufklärung, wie es komme, dass Joseph G., welcher in seinem Verhöre als eine mit Verstandesfähigkeit begabte, aller Ueberlegung fähige Person in einem gesunden Gemüthszustande erscheine, nun als ein Mensch geschildert werde, welcher nicht einmal im gesunden Zustande die gewöhnliche Verstandesfähigkeit besitzt, im kranken aber wahnsinnig und melancholisch ist.
Diese Aufklärung gab das Kriminalgericht (der Medizinalreferent wurde nicht vernommen, was sehr zu tadeln ist) dahin:
1. dass die ersteren Verhöre die Antworten nur der Wesenheit nach, ohne auch den Provinzialdialekt nachzuahmen, sonst aber ganz getreu, enthalten;
2. die bessere Verpflegung im Arreste gegen die spätere im Zuchthause, wo er noch von der Bestrafung anderer Verbrecher Zeuge war, auf ihn vortheilhaft gewirkt habe, wodurch die Differenz in den ärztlichen Arbitrien entstanden sein mag;
3. auch in den letzten Protokollen sich mehrere Antworten finden, welche eben von keiner Geistesverwirrung zeigen.
Das Obergericht fand sich hierdurch genügend in die Lage gesetzt, ein Urtheil zu fällen[87], und erkannte, mit Berücksichtigung der Jugend des Inquisiten (er war zur Zeit der Aburtheilung 22 Jahre), der Verschiedenheit der bei der Untersuchung der Kommissarien und des Kriminalamtes gefundenen Resultate[88], den Joseph G. wegen seiner offenbar in lichten Zwischenräumen[89] begangenen Verbrechen mit einer achtjährigen schweren Zuchthausstrafe zu belegen, jedoch mit der Beschränkung, ihn vorläufig in dem Zuchthause noch nicht als Sträfling zu behandeln, sondern unter ärztlicher Aufsicht für Veredlung seiner Seelenkräfte zu sorgen.
Dieser Antrag wurde höheren Ortes auch genehmigt, und zugleich angeordnet, das Urtheil erst nach hinlänglich gebessertem Zustande des Joseph G. kund zu machen.
Dieser Zeitpunkt war aber nach sechs Jahren noch nicht gekommen.
Der verehrte Leser wird mit dem Verfasser die Ansicht theilen, dass dieses Urtheil keineswegs ein den Prinzipien der Gerechtigkeit entsprechendes war. Der Grund seiner Schöpfung liegt aber offenbar darin, dass die Differenz der Ansicht des Kriminalgerichtes mit dem Medizinalreferenten nicht zu beheben versucht wurde, oder sofern dies nicht möglich war, der Ausspruch des Medizinalreferenten, als des eigentlichen Sachkundigen, nicht als der giltige angenommen wurde.
Der Standpunkt, von welchem die Sache schon vom Anbeginne der Untersuchung hätte angegriffen werden sollen, wäre nach meiner Meinung folgender gewesen:
Joseph G. hatte sich zu zwei Brandlegungen bekannt. Diese Brände hatten wirklich Statt gefunden. — Joseph G. war notorisch von Zeit zu Zeit verrückt, oder benahm sich doch so, dass man ihn dafür halten musste.
Diese drei Thatsachen mussten daher als die Grundlage weiterer Untersuchung dienen. Es handelte sich also vor allem Anderen darum, durch ärztliche Erhebung auszumitteln, ob man seinen Zustand für so geartet halten könne, dass anzunehmen sei, er wisse was er sagt.
Dazu gehörte nun vor Allem eine Prüfung seiner Aussagen durch einen zum Verhöre zugezogenen Arzt, nicht aber genügte es, dass er, wenn auch drei Viertelstunden lang, erst längere Zeit nach dem Verhöre von einem Arzte geprüft wurde, denn es lässt sich die Möglichkeit denken, dass diese Prüfung gerade während eines lichten Zwischenraumes Statt hatte, in welchem er, wenn er wäre verhört worden, das Geständniss nicht abgelegt haben würde.
Da nun wohl die Brände, nicht aber auch der Umstand, dass die Brände gelegt waren, erhoben wurden, auch sonst kein Umstand vorlag, welcher ihn als den Thäter bezeichnete, so war diese Lücke wesentlich, und konnte auch nicht durch das von den Kommissarien aufgenommene Verhör als ergänzt betrachtet werden, weil zufolge dieses Verhöres Joseph G. entschieden als mit abwechselnder Sinnenverwirrung behaftet erkannt wurde.
Es fehlte daher die erste Bedingung zur Verurtheilung, die Gewissheit, dass das Geständniss wahr sei, und dieser Mangel hätte sollen auf die früher erwähnte Art und Weise behoben werden.
Was nun den Zustand bei Verübung der That betraf, so stand, auch abgesehen von dem früher gerügten Mangel objektiver Gewissheit über die Wahrheit des Geständnisses, noch der Umstand entgegen, dass aus den Erhebungen hervorging, Joseph G. sei schon seit seiner früheren Jugend im Allgemeinen schwachsinnig, zuweilen jedoch entschieden närrisch gewesen.
Es hätte nun sollen ein besonderes Gutachten über den Umstand erhoben werden, ob aus den durch die Aussagen seiner Mutter etc. sich ergebenden Umständen sich die Gewissheit einer bereits zu jener Zeit Statt gefundenen, wenn auch intermittirenden Geisteszerrüttung, oder doch deren Wahrscheinlichkeit ergäbe, und dann im wahrscheinlichen Falle der Bejahung, unter Mittheilung der Akten an den Arzt, an diesen die Frage gestellt werden sollen, ob sich bei einem Menschen, welcher, wie Joseph G., zugleich schwachsinnig und zeitweise vollkommen verrückt ist, bezüglich dieser That unter den Umständen, unter welchen sie begangen wurde, mit Gewissheit darstelle, dass er damals in einem lichten Zwischenraume gewesen sei.
Der Arzt hätte zur Beantwortung dieser Frage wahrscheinlich eine umständlichere Vernehmung mehrerer Zeugen bedurft, welches, und zwar mit Beiziehung des Arztes, hätte geschehen müssen, dann aber wäre höchst wahrscheinlich der Ausspruch erfolgt: „dass sich bei einem so schwachsinnigen und zeitweise wirklich verrückten Subjekte unmöglich bestimmen lasse, dass er bei dieser That, welcher noch dazu ein widersinniges Motiv zu Grunde liegt, in einem lichten Zwischenraume sich befunden habe, weil er sich dabei, wenigstens bei dem ersten Brande, auf eine ähnliche Art benahm, wie bei den Selbstmordversuchen.”
Dieser Ausspruch hätte nun die Sache, und zwar dahin entschieden, dass gegen Joseph G. nicht weiter wäre prozessirt worden, da man dann die Ueberzeugung gewonnen hätte, dass sowohl der objektive als der subjektive Thatbestand mangle.
Nimmt man aber selbst an, dass das Geständniss richtig ist, ja dass sich Alles gerade so verhält, wie Joseph G. angibt, so erscheint dieser als ein höchst schwachsinniges Geschöpf, welches nur wenigen Vorstellungen zugänglich ist. Eine von diesen wenigen war die des Zornes gegen seinen Bruder, weil er ihn geschlagen hatte, alle anderen, die ihm doch so nahe gelegen, z. B. dass der Brand des Hauses seinem Bruder nur wenig, ihm selbst und seiner Mutter und Anderen aber sehr viel schaden, blieben von seiner Seele fern, um so mehr mussten alle Vorstellungen von der Unsittlichkeit der Handlung (er wusste, dass Fluchen eine Sünde sei und fluchte dennoch, von der Sündlichkeit des Brandlegens hatte er, wenigstens nach seinem Wissen, nichts gehört), und eben darum auch von der Rechtswidrigkeit, von welcher er gar keinen Begriff hatte, ausgeschlossen sein. Er fasste den Entschluss als ein Schwachkopf und führte ihn aus mit der Konsequenz eines Wahnsinnigen, für den ausser dem, was zu seiner fixen Idee passt, nichts vorhanden ist.
Ein solcher Entschluss kann nun, ungeachtet der wirklichen Ausführung, nicht bestraft werden, weil gegen ein solches Subjekt jede bürgerliche Strafe wirkungslos bleibt und bleiben muss.
Zur Ausmittlung des Zustandes zur Zeit der That geschah nun in der vorliegenden Untersuchung zu wenig, und der gegenwärtige Zustand des Joseph G. war wieder von zu geringer Bedeutung für Dasjenige, was vor sieben Jahren geschehen war; so geschah es nun lediglich durch die unrichtige Art der Auffassung des Gegenstandes, dass Joseph G. verurtheilt wurde, der sonst der Verurtheilung zuverlässig entgangen wäre.
B.
Der Brudermörder Kaspar Roth [90].
I. Lebensgeschichte des Kaspar Roth bis zur völligen Entwicklung seiner Seelenstörung.
§. 1.
Kaspar Roth ist der Sohn eines dürftigen Schneidermeisters zu Frankfurt a. M., welcher ihn in zweiter Ehe, und zwar in seinem 57. Jahre, gezeugt hat.
Schon in seiner frühesten Kindheit wurde er von einem Nervenfieber befallen, und die gleiche Krankheit wiederholte sich in seinem 11. Jahre. Der von Natur nicht starke Körperbau des Knaben wurde durch diese Krankheiten geschwächt, und auf der anderen Seite dessen Entwicklung weder durch nahrhafte Kost noch durch gesunde Wohnung befördert. Im Gegentheile hatte er das gemeinsame Schicksal armer Kinder in grossen Städten: keine frische Luft, keine freie Bewegung, kraftlose Speisen, erkünstelte Bedürfnisse und — lasterhafte Gewohnheiten.
Gegen seinen Vater finden sich keine besonders nachtheiligen Zeugnisse in den Akten, sein Einfluss auf den Sohn war durch die Stumpfheit seines Alters beinahe Null; die Mutter dagegen ist eine für ihren Stand gebildete und gottesfürchtige Frau, so dass durch die häusliche Erziehung wenigstens nicht nachtheilig auf die moralische Seite seines Charakters scheint eingewirkt worden zu sein. Allein in seinem zehnten Jahre erlernte er von einem anderen Jungen das Laster der Onanie. Er war damals noch in einer Trivialschule, besuchte aber darauf das Gymnasium und wurde hier von dem Lehrer der Religion (jedoch ohne persönliche Beziehung) auf die nachtheiligen Folgen aufmerksam gemacht. Von dieser Zeit an, seinem 14. Jahre, bestrebte er sich, jenes Laster abzulegen, und es gelang ihm nach einem jährigen Kampfe. Nicht weniger suchte er in anderer Beziehung der Anleitung seiner Lehrer zu folgen. Seine geistigen Fähigkeiten waren gering, jedoch gelang es ihm durch unermüdlichen Fleiss, in den alten Sprachen bedeutende Fortschritte zu machen, sieben Preise zu erringen, und einer der ausgezeichneten, leider! auch der geliebten Schüler zu werden. Die angestrengte Arbeit war denn wieder eine Ursache, den Körper des jungen Roth noch mehr zu schwächen, so dass er sich in einem höchst elenden Zustande gerade zu einer Zeit befand, wo er neuer Kräfte und neuer Anstrengung am meisten bedurft hätte, nämlich als die Schulstudien sich ihrem Ende nahten und die der Universität beginnen sollten. Obwohl er in seinem 19. Jahre, um Ostern 1825, eine Abschiedsrede von dem Gymnasium gehalten hatte, besuchte er dasselbe doch noch bis Ostern 1826, allein schon mit den häufigsten durch seine Kränklichkeit veranlassten Unterbrechungen[91]. Zu den damals eingetretenen Unterleibs-, Nerven- und Gehirnleiden gesellte sich ein neues Erwachen des Geschlechtstriebes, und dieser wirkte, obwohl von dem unglücklichen Jüngling standhaft bekämpft, mit erschütternder Kraft auf den schon allgemein affizirten Körper zurück.
Kaspar Roth befand sich um diese Zeit in einem erbarmungswürdigen Zustande, in dessen Krisis die schaudervolle That fällt, welche der Gegenstand nachfolgender Blätter ist.
Ehe ich diesen Zustand näher beschreibe, wende ich mich noch etwas zurück, um auch die innere Lebensgeschichte desselben bis zu dieser Periode zu verfolgen und einige andere Thatsachen anzugeben, die von wesentlichem Einflusse auf Vollbringung jener That waren, oder ihre Ursachen näher beleuchten.
§. 2.
Dass die geistigen Fähigkeiten des Kaspar Roth nie ausgezeichnet waren, ist schon berührt worden. Dessen ungeachtet brachte er es in manchen gelehrten Studien weit, in anderen dagegen konnte er nicht vorwärts kommen. Charakteristisch ist, dass ihm immer die Mathematik gänzlich unzugänglich war, und dass er darin auch nicht die einfachsten Sätze begreifen konnte, wogegen er sich gern mit Aufsätzen in deutscher Sprache befasste, und durch grossen Fleiss einer der ersten Stylisten wurde. Jedoch war auch in diesen Aufsätzen keine produktive Kraft, sondern nur ängstliche Sorgfalt für die Sprachwendungen zu erkennen, so dass seine vertrautesten Briefe immer von Korrekturen wimmelten. Einer seiner Lehrer sagt in einem nach der Ermordung des Bruders über ihn gegebenen Bericht, dass zuweilen seine Gedanken wie still gestanden, und man ihm auch nicht das Leichteste hätte begreiflich machen können. Bei solchen zum sophsophiren gewiss nicht geeigneten Anlagen hatte er dazu dennoch einen unglücklichen Hang. Es ging ihm damit wie dem Zauberlehrling: Zweifel konnte er leicht heraufbeschwören aus dem unendlichen Ideenreiche über die Natur und Bestimmung des Menschen — sie zu lösen war er nicht im Stande; ohne Lösung ruhen und vertrauen auf die Vorsehung gelang ihm gleichfalls nicht. Dieser innere Zwiespalt erschütterte, wie begreiflich, sein Denkvermögen. Besonders einflussreich auf sein und seines unglücklichen Bruders Schicksal scheint aber die Idee von einer ewigen und unzertrennlichen Verbindung des Geistes und des Körpers geworden zu sein.
Mit dem Hinscheiden und dem Untergange des Letzteren dachte er sich auch den Untergang des Ersteren verbunden[92].
Jene Idee wurde durch folgenden Umstand von der grössten Bedeutung für Roth: er hatte das erlernte Laster der Onanie, damals, als er dessen Sündlichkeit nicht kannte, seinem jüngeren Bruder Remigius weiter gelehrt. Später von den nachtheiligen Folgen dieses Lasters unterrichtet, wollte er es demselben auch wieder abgewöhnen. Es gelang ihm nicht. Er merkte nun, wie sich dessen Munterkeit in mürrisches Wesen, seine Lebendigkeit in Zerstreuung veränderte, wie sein Gedächtniss schwächer wurde, seine Gesundheit herabsank, häufige Brust- und Leibschmerzen sich einstellten. Er fürchtete sonach den Untergang der sinnlichen und übersinnlichen Natur seines geliebten Bruders zugleich; er hielt dessen Tod für die einzige mögliche Errettung[93].
§. 3.
So weit sich die Lebensgeschichte des Kaspar Roth in den Akten verfolgen lässt, zeigte er immer ein sehr weiches, folgsames und religiöses Gemüth und ein sehr reges Pflichtgefühl. Dieses bewog ihn, dem Laster der Onanie zu entsagen, nachdem er dessen Sündlichkeit erfahren hatte, und in den Knabenjahren den ernstlichen Kampf mit einem schon durch vierjährige Uebung zu grosser Höhe gesteigerten Sinnenreiz zu beginnen. Nach Verlauf eines Jahres, wo seine moralische Willenskraft bald siegte, bald erlag, gewann sie die entschiedene Ueberhand, die Sinnlichkeit war überwunden.
Es kommt in den sämmtlichen Akten nicht eine Spur irgend einer leidenschaftlichen Aufwallung des zum Brudermörder gewordenen Jünglings vor. Seine Geschwister liebten ihn, und nie hatte er mit ihnen einen ernstlichen Streit, seine Freunde achteten ihn, seine Eltern — verehrten ihn, seine Lehrer schätzten ihn, viele Leute niederen Standes bewunderten ihn, eben sowohl wegen seiner feineren sittlichen Bildung, als wegen seiner Kenntnisse; in den angesehensten Häusern gab er Unterricht und erwarb sich durch sein bescheidenes Benehmen Freunde.
Seine religiösen Gesinnungen waren rein, wie sich aus vielen vorgefundenen Aufsätzen und Briefen ergibt.
Durch dieses in vielen Beziehungen reine Gemüth zieht sich jedoch von früher Jugend herauf ein dunkler Streif kränkelnder Schwermuth, frühreifer und überspannter Empfindelei.
Man erkennt die unter dem Gefühle der früheren Sünde und der Zerknirschung, so wie durch übertriebene geistige Anregung emporgeschossene, aber matte und welke Treibhauspflanze. Peinlich ist besonders dieses Ringen nach Oben und zum Erfassen des Unendlichen bei der innewohnenden Gedankenarmuth des unglücklichen Roth.
Ob die Entwicklung dieses kränkelnden Gemüthszustandes bis zur völligen Krankheit mehr eine Folge dessen war, dass er bei seinem Bruder das von ihm erlernte zerstörende Laster nicht mehr tilgen konnte, so wie, dass er bei zunehmenden Jahren in sich selbst den Sinnenreiz mit doppelter Kraft erwachen fühlte und ihn auf's Neue bekämpfen musste, oder ob daran sein durch vieles Sitzen und durch die früher getriebene Onanie angegriffener Unterleib und die eingetretenen hypochondrischen Leiden Schuld waren, lässt sich nicht mit Gewissheit bestimmen. Wahrscheinlich wirkten alle diese Ursachen zusammen.
§. 4.
Eine auffallende Reizbarkeit des Gefühles bei dem leisesten Tadel bemerkten und rügten zuerst um Ostern 1824 einige Lehrer des Gymnasiums. Der sonst folgsame Jüngling konnte jedoch diesen Fehler nicht ablegen, vielmehr stieg seine Reizbarkeit.
Zur selben Zeit fingen seine geistigen Kräfte offenbar an mehr herabzusinken; Zerstreuung, Schwierigkeit im Festhalten und Aneinanderknüpfen der Ideen, Ermüdung durch jede anhaltende Arbeit, nahmen zu.
Jene Progressionsrede (um Ostern 1825) umfasste einen reichhaltigen Stoff: über die christlichen Märtyrer, war aber in der Ausführung äusserst dürftig und schwach. Roth hatte seine ganze Kraft und seinen ganzen Fleiss daran gesetzt, sie umgearbeitet und wieder umgearbeitet, aber es wurde doch nur ein glatter Rahmen zu einem matten Bilde. Die Anstrengung der darauf gewandten Arbeit blieb ihm noch lange fühlbar. Er schränkte die Zahl seiner Unterrichtsstunden ein, obwohl er in den dürftigsten Verhältnissen war. Die Vorbereitung zu seinen Universitätsstudien ging so wenig von der Hand und wurde mit solcher Zerstreuung betrieben, dass er die Autoren der Werke wieder vergass, die er lange und anhaltend studirt hatte. Festhalten seiner Gedanken, ohne äussere Beschäftigung durch die Feder, wurde ihm immer schwerer.
Das Selbstgefühl einer geistigen und körperlichen Ermattung erzeugte eine grosse Mutlosigkeit und Melancholie; die Trauer über seinen früheren Fall vereinte sich mit dem Abscheu vor der wieder erwachenden Sinnlichkeit, und erzeugte ein Chaos trüber und verwirrter Gedanken[94].
Die Nächte brachte er mit Wachen und Weinen zu, welches oft so laut wurde, dass es seine bekümmerten Eltern aus dem Schlafe erweckte.
Vorzüglich richteten sich seine Gedanken auf den durch sein Beispiel verdorbenen Bruder Remigius. Freilich, Gedanken, die den Festesten erschüttern und den Gottvertrauendsten niederwerfen konnten! Sein Bruder, sein geliebter Bruder, durch ihn dem zeitigen und — nach seinem Wahne — auch dem ewigen Verderben dahingegeben! Und keine Rettung!
Früher wollte er Theologie studiren, jetzt wandten sich seine Ideen zur Pädagogik, wobei er (nach mehreren früheren Notizen) vorzüglich im Sinne getragen zu haben scheint, dass er die an seinem Bruder begangene Sünde durch Bewahrung anderer Kinder wieder austilgen möchte, und dies wollte er gleich beginnen, ohne sich vorher durch Universitätsstudien auszubilden[95].
Später dachte er auch daran, Rechtswissenschaft zu studiren, und arbeitete deshalb kurze Zeit bei einem Advokaten. Dass er den Geschmack an einer seinem ganzen Wesen so widerstreitenden Wissenschaft bald verlor, ist leicht zu begreifen; nicht so, wie er dazu kam.
Dieses Schwanken über die Wahl eines Standes fiel in die Zeit, nachdem er das Gymnasium gänzlich verlassen hatte (Ostern 1826) und der Kampf in seinem Inneren wurde nun immer heftiger, es nahte die Entscheidung.
§. 5.
Den 12. Juni 1826 wollte sein Bruder Remigius auf dem Marktschiffe nach Hanau fahren, um das dortige Lamboyfest zu schauen[96].
Kaspar Roth erbot sich, ihn zu begleiten, bat aber, dass sie lieber zu Fuss gehen möchten. Die Nothwendigkeit, Remigius von der ewigen Vernichtung durch den Tod zu retten, war nunmehr feste Ueberzeugung bei Jenem geworden; er hatte beschlossen, das Instrument des Todes und der Rettung zu werden; auf jenem Gange nach Hanau wollte er den Mord vollbringen. Aber noch redeten gegen die Ausführung innere Stimmen seines Herzens.
Nicht weit von Frankfurt wollte er umkehren. Remigius bat ihn, weiter zu gehen. Sie gingen, und Kaspar dachte nun wieder in Hanau zu bleiben, sich dort durch Informiren der Kinder zu erhalten und seinen Bruder unter beständige Aufsicht zu nehmen. Dann siegten abermals die Mordgedanken; er fühlte den Moment der Entscheidung nahen — da stiegen schwarze Gewitterwolken empor, sie erkennt er als ein Zeichen des göttlichen Unwillens über sein Vorhaben, und umarmt weinend seinen Bruder mit den Worten:
„Lasse uns zurückkehren! Du bist ja mein lieber Bruder!”
Remigius getraute sich nicht mehr der Rückkehr zu widersprechen, er fühlte die Bewegung in der Brust seines Bruders und das Ausserordentliche in seinem Wesen. Gerührt, erschüttert, bang, folgte er gern zur Heimat.
Niemand durfte dort Kaspar über jenen Vorgang befragen. Jede Erinnerung daran war ihm augenscheinlich schmerzvoll und beängstigend.
Seine Stille und sein dumpfes Hinbrüten nahm seitdem zu; am 24. Juni war er plötzlich verschwunden; die Eltern vermutheten Selbstmord.
Nach einigen Tagen schrieb das Justizamt in Königstein an das Polizeiamt zu Frankfurt, dass man in der Gegend einen geisteskranken Menschen, ohne Pass, festgehalten habe, und liess einen Tag später Kaspar Roth auf dem Schub nach Frankfurt zurückbringen.
Die Ursache, warum er sich so heimlich entfernte und seine Eltern dadurch in die grösste Besorgniss versetzte, ist schwer auszumitteln; er schrieb wenige Tage zuvor an einen Freund in Idstein, dass er ihn besuchen wolle, und nahm am 24. Juni auch wirklich den Weg dahin. Warum verbarg er denn ein so einfaches Vorhaben?
Der wahrscheinlichste Grund ist, dass er den ihn immer umlagernden Mordgedanken entfliehen wollte. Diese Gedanken traute er sich Niemandem zu offenbaren. Statt aber nur sie zu verbergen, verbarg er, in Folge der schon herrschenden Geistesverwirrung, seine vorhabende Reise selbst. Da er von mehreren seiner Lehrer nach der Rückkehr um die Ursache seines heimlichen Verschwindens befragt wurde, gab er freilich jene beängstigenden Mordgedanken nicht an, so wie es überhaupt bemerkenswerth ist, dass er sie vor der That ganz heimlich hielt. Er behauptete vielmehr, dass er verschiedenen, seiner Keuschheit von mehreren Mädchen und Frauen gemachten Nachstellungen habe entrinnen wollen. Diese Nachstellungen waren jedoch lediglich in seiner Einbildung gegründet; die in ihm mit neuer Macht erwachte Sinnenlust hatte er auf Andere übertragen (seine subjektiven Gefühle objektirt).
Alles, was er von seinem Zustande während jener kurzen Abwesenheit später erzählt hat, deutet darauf hin, dass damals der Sinnenreiz eine furchtbare Höhe und eine alle anderen Fähigkeiten verwirrende Kraft erreicht hatte. Es mag also auch darin zum Theile eine Veranlassung seiner plötzlichen Entfernung gelegen haben.
Jene Erzählung ist folgende: Roth begab sich am 24. Juni auf den Weg nach Idstein; da er auf dem Gipfel des Stauffen (eines unweit Königstein gelegenen Berges) angelangt war, erschienen ihm plötzlich alle Gegenstände doppelt, Bäume und Blumen begannen mit ihm zu reden, er fühlte, dass er so nicht unter Menschen gehen könne, und folgte Berg auf Berg ab dem Gesange der Vögel; sie sangen von seiner Keuschheit. Dann begegnete er, als Engel, zwei Jungfrauen, und hielt ihnen eine blaue Blume entgegen; endlich sank er ermüdet in einen Busch. Hier war es ihm, als müsse er sich seiner gebrüsteten Keuschheit entledigen, gleichsam seinen Stolz auf Tugend durch Sünde büssen. Im Wahnsinne beging er zum ersten Male wieder Onanie. Kaum war aber der Reiz befriediget, so erhielt wieder Alles eine andere Gestalt vor seinen Augen; wahnsinnige Reue folgte der unwillkürlichen Sünde; zur Busse wollte er sich zuerst als Rinderhirt, dann als Schweinhirt verdingen. Die Frau (aus dem Dorfe Elhalten), welcher er diesen Dienst anerbot, ahnte seinen Zustand, lud ihn zu sich in's Haus und übergab ihn dem Schulzen des Dorfes, dieser dem Amte zu Königstein. Aus seiner zerrissenen und durchnässten Kleidung (zwei Tage war er durch Wald und Busch geirrt und beim Verfolgen einer grünen Wasserlibelle in einen Bach gefallen), seinem sonderbaren, obwohl nicht unvernünftigen Benehmen, seinem hartnäckigen Zurückweisen aller Speise, davon er doch zwei Tage lang nichts genossen — schlossen die Behörden und Bauern zu Königstein und Elhalten, dass er geisteskrank sei.
II. Zustand des Kaspar Roth kurz vor und während des von demselben verübten Brudermordes.
§. 6.
Als K. Roth nach Frankfurt zurückgebracht war, zeigten sich zwar keine so offenen Spuren dieses kranken Zustandes mehr — er kehrte zu seinen gewöhnlichen Beschäftigungen mit anscheinender Ruhe und Fassung zurück, doch war es gerade damals, wo sein sonderbares Wesen, seine angenommene Heiterkeit, sein oft verzerrtes Lachen, verbunden mit einem scheuen und ängstlichen Benehmen[97], seinem Arzte und mehreren seiner Lehrer auffiel; auch gab er damals, wenn er den Fragen über sein Verschwinden nach Königstein nicht ausweichen konnte, jene widersinnigen Gründe an, die oben berührt wurden. Zu Hause war sein Benehmen durchaus verschlossen und still. Seine Verwandten indessen hofften noch immer auf eine Wiederherstellung.
Weil ihm Bewegung und Erheiterung angerathen ward, ermunterte ihn seine Schwester am 18. Juli 1826 zu einem Spaziergange in den öffentlichen Anlagen. An diesem Tage, so wie wahrscheinlich auch an den vorhergehenden, bewegten Roth wieder die trüben Gedanken über das Schicksal seines Bruders Remigius, der zu einem Schreiner in die Lehre gekommen war, jedoch die Anstrengung der Arbeit nicht wohl ertragen konnte. Die Idee, dass diesen nur der Tod erretten könne, war mit doppelter Gewalt zurückgekehrt.
Die bessere Einsicht des unglücklichen Jünglings, wodurch er diese Idee hätte verscheuchen sollen, war noch mehr zerfallen. Sonderbare Vorstellungen über göttliche Mittheilungen durch Zeichen der äusseren Natur hatten sich festgesetzt[98] und waren in Verbindung mit den düsteren Mordgedanken getreten.
Des Einflusses, welchen das Aufsteigen eines Gewitters bei seinem Gange mit Remigius nach Hanau hatte, ist schon erwähnt worden, ebenso, dass er auf dem Gipfel des Stauffen die Stimme der Bäume und Vögel vernommen; dass der Gesang der Letzteren einen inneren Sinn habe und göttliche Worte verkünde, dieses war zu dieser Zeit in ihm eine fixe Idee geworden[99].
Auf der einen Seite nun die düsteren Gedanken über das zeitliche und ewige Verderben seines Bruders, über die einzige Möglichkeit von dessen Errettung durch den Tod, über seinen eigenen Beruf: das Instrument dieser Rettung zu werden, im Sinne tragend; auf der anderen Seite zur Ausführung dieser von höherer Pflicht erheischten Gräuelthat durch äussere zufällige Zeichen der Natur bald abgeschreckt, bald dazu hingezogen, bald durch sie die göttliche Missbilligung, bald die göttliche Billigung seines Vorhabens erkennend; mit einem so schwankenden Ruder in den reissenden Wellen seines bis in die Tiefe erschütterten Gefühles und seiner gewaltig drängenden Gedanken wurde Roth, obwohl seine innere Stimme noch immer der That widerstrebte, dennoch zu ihr fortgerissen.
§. 7.
Nach dem Spaziergange mit seiner Schwester war er ruhiger nach Hause gekommen; um 10 Uhr Morgens stiegen die Gedanken wieder mit Uebermacht empor; er war mit seinem Bruder allein im Zimmer, ergriff den Stiefelknecht seines Vaters und hob ihn mit Verzerrung seines Gesichtes und knirschenden Zähnen. Remigius glaubte, er wolle sich selbst ein Leid zufügen und fiel ihm mit den Worten in die Arme:
„Thue dir doch nichts!”
Erschüttert von den Worten des seine Gefahr nicht ahnenden Bruders liess Kaspar den schon zum Morde gehobenen Arm sinken, beide Brüder weinten, der eine den anderen betrauernd.
Nachmittags suchte Kaspar seine immer wieder aufsteigenden Mordgedanken abermals durch einen Spaziergang zu zerstreuen, aber an einem Weiher in den öffentlichen Anlagen vernahm er den Gesang eines Vogels, dessen Lieblichkeit er auf das göttliche Wohlgefallen an seinem Vorhaben deutete, mithin in diesem auf's Neue bestärkt wurde. Abends 5 Uhr gab er eine Unterrichtsstunde, während welcher Niemand zu Hause war, als sein Bruder Remigius, der, erschöpft und schlummernd, seinen Kopf auf den Tisch gelehnt hatte. Dieser Umstand führte entscheidend zu dem traurigen Ende des Armen. Seine Erschöpfung musste in dem düsteren Bruder mit neuer Kraft den Gedanken erwecken, dass das Laster der Onanie seinen Körper der Vernichtung entgegenführe; mit der Vernichtung des Körpers sah Jener auch die Seele dahinschwinden. Der Schlummer des Unglücklichen bot auf der anderen Seite das Bild der ewigen Ruhe durch den Tod. Von diesen Gedanken erfasst, durch den Unterricht (den er mit der grössten Anstrengung und sichtbarer Zerstreuung fortsetzte) an die Stelle gefesselt, gewann der Sturm in Kaspar's Innerem völlige Ueberhand, er war nun seiner nicht mehr mächtig. Kaum hat der Schüler das Zimmer verlassen, so ergreift er ein schweres Holz in der benachbarten Küche, springt mit gellendem furchtbaren Schrei auf Remigius los, und schmettert ihn mit wenigen Schlägen todt zu Boden. Während der That glaubt er ihn als Engel zum Himmel schweben zu sehen, wirft sich weinend auf die Leiche, überlässt ruhig den auf das Geschrei herbeieilenden Männern das Mordinstrument und sagt wiederholt:
„Ihm ist wohl; er ist gut aufgehoben, er ist im Himmel!”
III. Zustand des Kaspar Roth nach dem Brudermorde.
§. 8.
Kaspar Roth war unmittelbar nach dem grausamen Morde seines Bruders, der nur noch einige Zeichen des konvulsivischen Lebens gegeben hatte, nicht aber zum Bewusstsein zurückgekehrt war, in das Gefängniss abgeführt worden, ohne den geringsten Widerstand und ohne die mindesten Anstalten zur Flucht. Wer sollte bei einem von Natur so gutmüthigen, seinen Eltern und vorzüglich seiner Mutter so anhänglichen Jüngling, der offenbar den Bruder nur aus Liebe erschlagen hatte, nicht nach der That die grösste Reue, nicht beim Anblicke der Mutter, die an einem Tage zwei Söhne, und den einen durch den anderen, verloren hatte, die grösste Erschütterung vermuthen? — Davon zeigte sich keine Spur. Er bedauerte die Mutter, er war gerührt bei dem Gedanken an den geliebten Bruder, aber Reue über die That zeigte er nicht, und hat sie eigentlich nie gezeigt.
Mehrmals ist er später, wie es scheint in lichten Zwischenmomenten, zu der Ansicht gekommen, dass er das Schicksal seines Bruders hätte Gott überlassen sollen, so wie er auch vorher oft gegen den Entschluss angekämpft hatte, aber die Reue, welche ein das Gute wollender Mensch bei dem Gefühle eines wider besseres Wissen verübten Unrechts und eines schuldvoll verursachten unersetzlichen Verlustes empfindet, dieses herbe und erschütternde Gefühl hat sich niemals bei Kaspar Roth gezeigt. Dass sein Bruder sterben musste, dass ihm der Tod eine Wohlthat, eine Errettung war: davon war er zu aller Zeit, und davon ist er, wenn nicht Alles trügt, noch jetzt überzeugt. Deshalb konnte er wohl zweifeln über seinen eigenen Beruf zu dieser Errettung, niemals aber beklagen, dass sein Bruder diese Welt verlassen habe[100].
§. 9.
In den Verhören, welche bald nach der Erschlagung des Remigius Roth veranstaltet wurden, ergab sich durch einstimmige Aussage aller vernommenen Zeugen, dass dessen Mörder immer die sanfteste Gemüthsart gezeigt, und namentlich mit dem Erschlagenen im besten Einverständnisse, ohne allen Streit, gelebt hatte; dass er die Menschen im Allgemeinen nicht hasste, seine Verwandten, insbesondere aber den Bruder Remigius, aufrichtig liebte.
Seinen bedenklichen Geisteszustand hatten zwar, namentlich nach der Rückkehr von Königstein, einige seiner Lehrer bemerkt; allein von der finsteren Richtung, welche seine Gedanken im Stillen genommen hatten, auch nicht das Mindeste geahnt. Alle Aufschlüsse hierüber, so wie seinen Glauben an göttliche Offenbarungen durch die äussere Natur, sind erst von ihm selbst nach der That gegeben worden, jedoch mit der vollkommensten inneren Uebereinstimmung, und mit einem unverkenntlichen Streben nach Wahrheit.
In dem ersten Verhöre antwortete er auf die Frage: warum er diese grausenvolle That gethan: „Weil mein Bruder selig werden sollte und ich das an ihm wieder gut machen wollte, was ich an ihm verdorben; das muss man ja! Ich habe weinen und es doch thun müssen.”
Die furchtbarste Gemüthsbewegung offenbarte sich immer in ihm, wenn er näher über das befragt wurde, was er denn eigentlich an seinem Bruder verbrochen, und was er denn gut machen wollen. Erst im zweiten Verhöre konnte er dieses Geständniss in gebrochenen Worten ablegen. Seine Erschütterung vor Scham und bitterer Reue stieg hier auf den höchsten Grad.
Mit der wahrhaftesten Genauigkeit schilderte er seinen inneren Zustand kurz vor der That. Der Untersuchungsrichter brauchte für seine Mordgedanken den Ausdruck Vorsatz. Hierauf bemerkte er:
„Sie nennen es Vorsatz, dieses war es aber nicht, sondern es hat mich während der Lektion so gefasst, um es gleich nach der Lektion auszuführen, die ich jedoch desfalls nicht abgekürzt.”
Bei Vorlesung des Protokolls bemerkte er hierzu:
„Ich kann nicht genau unterscheiden, ob Gefühl oder Vorsatz mich überwältigt hat. Ich glaubte etwas Gutes gethan zu haben; ich weiss für mein damaliges Gefühl keine andere Benennung.”
Nämlich ein Vorsatz zur That war allerdings schon lange bei Kaspar Roth vorhanden, er glaubte sie zur Rettung seines Bruders nothwendig; aber die Ausführung geschah durch die Ueberwältigung des Affektes (Gefühl).
Einer seiner Lehrer besuchte ihn mehrmals allein in dem Gefängnisse, und gab den Inhalt seiner Unterredungen mit ihm zu den Akten. Nichts war ihm schrecklicher, als der Gedanke, welcher ihm auch einst während des Lesens einer Predigt gekommen war: dass ihn vielleicht nicht Gott, sondern Satan zur That getrieben, und dass der Böse in ihm sei.
Uebrigens stieg eine Zeit lang während des Aufenthaltes im Gefängnisse seine Sinnenverrückung, wovon sich in jenen Unterredungen die deutlichsten Spuren zeigten. Vorzüglich trat auch hier, wie so häufig bei solchen Zuständen, das Verwechseln des Subjektiven mit dem Objektiven, und dieses mit jenem hervor. Seine Gedanken wurden ihm zugerufen, er glaubte selbst zu sprechen, was er las. Bei jener zunehmenden Geistesverwirrung schweiften auch seine Gedanken von dem Morde seines Bruders auf den seiner übrigen Verwandten; der Zweifel über ihre ewige Seligkeit, welcher bei dem Bruder noch ein scheinbar vernünftiges Gewand getragen hatte, bemächtigte sich seiner ganz ohne begründendes Motiv, so wie Sorge um ihr irdisches Fortkommen. Er fürchtete sich vor dem Anblicke seiner Mutter und rief im Schmerze:
„Ich kann doch nicht immer ein Würgeengel sein!”
Später kehrte wieder ein ruhiger Zustand zurück, und gegenwärtig besucht ihn seine Mutter zuweilen.
IV. Gutachten der Medizinalbehörde über die Ursachen und die Beschaffenheit der Seelenstörung des Kaspar Roth.
§. 10.
Die Medizinalbehörde zu Frankfurt am Main hatte in ihrem Sektionsberichte vom 19. Juli 1826 ausgesprochen:
„Dass Remigius Roth an den am Abend vorher erhaltenen Wunden eines nothwendig schnellen und unaufhaltsamen Todes gestorben sei.”
Nach vollendeter Untersuchung wurden ihr von dem Appellationsgerichte daselbst (der ersten Instanz in peinlichen Fällen) folgende Fragen vorgelegt:
„Ob die Geisteskräfte des Kaspar Roth verletzt seien; von welcher Beschaffenheit und welchem Grade in solchem Falle die Geisteszerrüttung sei, und in welchem Zusammenhange sie mit der von Roth begangenen Ermordung seines Bruders stehen möchte.”
Diese Fragen wurden in einem ausführlichen Gutachten wieder beantwortet, welches in seinem ersten Theile das Leben des Kaspar Roth vor und nach der That, so wie sein Benehmen während derselben, historisch darstellte.
Hier wurde zuerst hervorgehoben die schwächliche Konstitution desselben, seine Zeugung im 57. Lebensjahre seines Vaters, dessen Tochter erster Ehe gleichfalls schon in dem Irrenhause wegen Geisteskrankheit eine Zeitlang befindlich gewesen; ferner seine früheren Nervenkrankheiten, die von ihm getriebene Onanie, seine dürftige Lebensweise und sein angestrengtes Arbeiten, welche Umstände zusammen die Entwicklung einer Seelenstörung hinlänglich erklärten.
Nachgewiesen wurde sodann, wie solche wirklich schon bei seinem Abschiede vom Gymnasium (um Ostern 1825) begonnen hatte, und von dieser Zeit bis zum Gange mit dem Bruder nach dem Lamboyfeste, am 12. Juni 1826, der kränkliche Zustand des K. Roth mit schweren Gemüthsleiden verknüpft war und sich bei ihm vielfache Spuren eines hohen Grades von Hypochondrie zeigten.
Endlich wurden alle diese Krankheitssymptome und der Ausbruch des Uebels in den Begebenheiten bei jenem Gange nach dem Lamboyfeste, dem Verschwinden nach Königstein, der Erschlagung des Bruders und dem späteren Verhalten des Kaspar Roth weiter verfolgt.
In einem zweiten Theile jenes Gutachtens wurden sodann die Ansichten berühmter Lehrer der Arzneikunde über einen solchen Gemüthszustand dargelegt, und zwar vorzüglich folgende:
Nicht allein das Vorstellungsvermögen, sondern auch andere Grundkräfte der Seele könnten angegriffen werden, weshalb die Quelle der Freiheitslosigkeit nicht immer in einem zerrütteten Verstande zu suchen sei, wie auch schon die Melancholie und Manie an und für sich bewiesen. Deshalb könnte auch als Kriterium freier Handlungen nicht allein der Verstand gelten. — Hierzu wurden als Autoritäten angeführt:
Masius, „Grundsätze der gerichtlichen Arzneiwissenschaft,” Bd. II., 2. Abtheilung S. 485, 538.
Heinroth, „System der psychologisch-gerichtlichen Medizin,” S. 133. Der Affekt könne bei einer Seelenstörung bald in den Regionen des Geistes, bald in denen des Gemüthes und bald in denen des Willens vorherrschend primär sein.
Zu den Affektionen des Geistes gehören: Blödsinn, Wahnwitz, Verrücktheit, Narrheit; zu denen des Gemüthes: Wahnsinn und Melancholie; zu denen des Willens: Manie und Willenlosigkeit[101].
Als Veranlassung zu psychischen Störungen kämen vor: erbliche Anlagen, fehlerhafte Kultur der Seelenkräfte, Temperament (vorzüglich das cholerische und melancholische), ferner die alienirte Stimmung des Nervensystems (Hypochondrie und Hysterie).
Die Hypochondrie stehe zwischen psychischen und physischen Uebeln gleichsam in der Mitte, besonders der Melancholie und dem Wahnwitze nahe. Der im Unterleibe kranke Hypochondrist habe das Gefühl herannahenden Unglückes, grosser begangener Verbrechen, woraus sich oft ein Zustand völliger Verwirrung, ein blinder Drang, der qualvollen Angst auf irgend eine Art zu entgehen, erzeuge.
Sehr ähnliche psychische Symptome erschienen in der Melancholie, nämlich ebenfalls das Gefühl eingebildeter Verbrechen, herannahenden Unglückes, verbunden mit verkehrten Ideen, wodurch der Melancholische zum Selbstmord oder zum Morde Anderer getrieben werde, im Wahne, dass er diese befreien wolle, oder dass es ihm Gott befohlen habe. — Als Autorität wird hier angeführt: Böhmer, „Medit. in const. Cur. crimin.” §. 865, und schliesslich wurden die körperlichen Symptome dargestellt, welche man bei Melancholischen gewöhnlich findet.
In einem dritten Theile jenes Gutachtens wurde entwickelt, dass die in dem vorhergehenden Theile angeführten möglichen Ursachen einer psychischen Störung: 1. erbliche Anlage, 2. fehlerhafte Ausbildung der Seelenkräfte, 3. melancholisches Temperament und 4. Hypochondrie, laut der in dem ersten Theile des Gutachtens gegebenen historischen Lebensdarstellung des Kaspar Roth, alle bei diesem unglücklichen Jünglinge vereinigt vorhanden wären, und da, nach Meckel's „Beiträgen zur gerichtlichen Psychologie,” S. 38 u. f., der Mangel egoistischer Motive in zweifelhaften Fällen allein schon zu Gunsten eines Angeklagten entscheide, so stehe als Beantwortung der aufgeworfenen Frage fest: „dass die Geisteskräfte des Kaspar Roth verletzt[102] seien und gewesen wären, und dass der hohe Grad von Melancholie und Geisteszerrüttung insofern im innigsten Zusammenhange mit der von ihm begangenen Ermordung seines Bruders stehe, als Roth der Freiheit und Selbstbestimmung hierdurch immer mehr beraubt worden, und in einem völlig gebundenen Zustande die That verübt habe[103].
Diesem Gutachten wurde noch ein Anhang über die sogenannte amentia occulta beigefügt, mit Bezug auf Platner („Quest. med. for.”), wornach diese sogenannte amentia occulta als eine noch unreife persönliche[104] Krankheit zu betrachten, und der partielle Wahnsinn daher zu erklären wäre, dass oft wiederkehrende Gefühle und Affekte sogar die Freiheit eines Gesunden eine Zeit lang in Anspruch nehmen können[105].
Wenn nun die unreife Seelenstörung den damit Behafteten an Verrichtung seiner Lebensgeschäfte hindert[106], oder die fixe Idee auf seine Handlungen Einflüsse äussere, so höre die Zurechnung auf. (Heinroth's „System der psychologisch-gerichtlichen Medizin,” §.64 und 65.)
Wir übergehen nun Dasjenige, was der Defensor zu Gunsten des Kaspar Roth anführt, und welches sich im Wesentlichen auf die allerdings nicht unbegründete Behauptung beschränkte, dass bei den Grundsätzen, welche er in seiner Erziehung angenommen und in seinem sonstigen Lebenswandel an den Tag gelegt hatte, eine solche That durchaus nicht motivirt sei, und daher nur als Folge einer Seelenstörung erklärt werden könne.