Der Parteigeist war in der That selten heftiger erregt gewesen. Es war allerdings auf beiden Seiten viel ehrlicher Eifer, aber ein beobachtendes Auge würde auf beiden Seiten auch Furcht, Haß und Habsucht unter den schimmernden Vorwänden der Gerechtigkeit und des Gemeinwohls entdeckt haben. Die bedauerliche Hitze der Parteisucht brütete rasch eine Menge giftiges Gewürm aus, das lange erstarrt gelegen hatte: verabschiedete Spione und verurtheilte falsche Zeugen, welche die Peitsche, das Brenneisen und die Scheere verschont hatten. Selbst Fuller hoffte wieder Leichtgläubige zu finden, die ihn anhören würden. Seitdem er am Pranger gestanden, hatte die Welt ihn vergessen. Er hatte jetzt die Stirn an den Sprecher zu schreiben, um Gehör vor der Schranke zu bitten und viele wichtige Aufschlüsse über Fenwick und Andere zu versprechen. Am 9. November zeigte der Sprecher dem Hause den Empfang dieser Mittheilung an; aber das Haus weigerte sich geziemenderweise, den Brief eines so notorischen Schurken nur vorlesen zu lassen.
Debatten der Gemeinen über die Verurtheilungsbill.
An dem nämlichen Tage wurde die Verurtheilungsbill, nachdem sie von dem Generalfiskal und dem Generalprokurator vorbereitet worden, eingebracht und zum ersten Male gelesen. Das Haus war gefüllt und die Debatte heiß. John Manley, Mitglied für Bossiney, einer von den starren Tories, die sich während der vorhergehenden Session lange geweigert hatten, dem Verein beizutreten, beschuldigte die Majorität in nicht eben gemäßigten Ausdrücken, daß sie dem Hofe schmeichle und die Freiheiten des Volks verrathe. Seine Worte wurden zu Protokoll genommen und obgleich er sie wegzuerklären versuchte, wurde er doch in den Tower geschickt. Seymour sprach nachdrücklich gegen die Bill und führte die Rede an, welche Cäsar im römischen Senate gegen den Antrag hielt, daß die Mitschuldigen Catilina’s unregelmäßigerweise vom Leben zum Tode gebracht werden sollten. Ein whiggistischer Redner bemerkte hierauf sarkastisch, der würdige Baronet vergesse, daß Cäsar selbst sehr stark in dem Verdacht gestanden habe, bei Catilina’s Complot betheiligt gewesen zu sein.[65] In diesem Stadium stimmten hundertsechsundneunzig Mitglieder für die Bill, hundertundvier gegen dieselbe. Es wurde Fenwick eine Abschrift übersandt, damit er sich auf seine Vertheidigung vorbereiten könne. Er hielt darum an, sich durch einen Advokaten vertheidigen lassen zu dürfen; dieser Wunsch wurde ihm gewährt und der 13. zum Anhören der Vertheidigung anberaumt.
Die ältesten Mitglieder konnten sich nicht erinnern, daß jemals ein solcher Andrang nach dem Hause stattgefunden wie am Morgen des 13. Novembers. Es kostete einige Mühe, die Zugänge frei zu halten und keine Fremden, Peers ausgenommen, wurden eingeladen. Der Zudrang der Peers war so groß, daß ihre Anwesenheit einen bemerkbaren Einfluß auf die Debatte ausübte. Selbst Seymour, der als ehemaliger Sprecher des Rangtitels der Gemeinen ganz besonders eingedenk hätte sein sollen, vergaß sich einmal so auffallend, daß er sie mit „Mylords” anredete. Nachdem Fenwick von den Sheriffs von London der Form gemäß dem Stabträger übergeben worden, wurde er vor die Schranke gebracht, begleitet von zwei Advokaten, deren sich jakobitische Angeklagte gewöhnlich bedienten: von Sir Thomas Powis und Sir Bartholomäus Shower. Zur Vertheidigung der Bill hatte das Haus seinerseits Rechtsanwälte bestellt.
Die Vernehmung der Zeugen und die Ausführungen der Advokaten nahmen drei Tage in Anspruch. Porter wurde hereingerufen und vernommen. Es wurde zwar nicht durch juristischen Beweis, aber durch solchen moralischen Beweis, wie er das Verfahren der Menschen bei den Vorkommnissen des alltäglichen Lebens bestimmt, dargethan, daß Goodman’s Abwesenheit einem von Fenwick’s Freunden mit Fenwick’s Wissen und Willen entworfenen und ausgeführten Plane zuzuschreiben sei. Sekundäres Zeugniß für das was Goodman, wenn er anwesend gewesen wäre, hätte beweisen können, wurde nach lebhafter Debatte zugelassen. Sein eidlich bekräftigtes und von ihm eigenhändig unterschriebenes Bekenntniß wurde vorgelegt. Einige Mitglieder der großen Jury, welche Grund zur Anklage gegen Sir Sohn gefunden hatte, erstatteten Bericht über das was Goodman vor ihnen beschworen, und ihre Aussage wurde von einigen Mitgliedern der kleinen Jury, die einen andren Verschwörer für schuldig erklärt hatte, bestätigt. Zu Gunsten des Angeklagten wurde kein Zeugniß vorgelegt. Nachdem die für und gegen ihn sprechenden Anwälte angehört worden waren, wurde er in sein Gefängniß zurückgebracht.[66] Hierauf begann der eigentliche Kampf. Er war lang und heftig. Das Haus war zu wiederholten Malen von Tagesanbruch bis gegen Mitternacht versammelt. Einmal blieb der Sprecher funfzehn Stunden ununterbrochen auf seinem Stuhle. Fremde hatten freien Zutritt, denn man sah ein, daß das Haus, nachdem es für gut befunden hatte, die Functionen eines Gerichtshofes zu übernehmen, auch, wie ein Gerichtshof, bei offenen Thüren sitzen müsse.[67] Der wesentliche Inhalt der Debatten ist uns in Folge dessen in einem Berichte erhalten worden, der zwar im Vergleich zu den Berichten unsrer Zeit dürftig, für die damalige Zeit aber ungewöhnlich vollständig ist. Jeder Mann von Bedeutung im Hause betheiligte sich bei der Discussion. Die Bill wurde von Finch mit der fließenden und sonoren Beredtsamkeit, die ihm den Namen der Silberzunge eingebracht, und von Howe mit der ganzen Schärfe seines Geistes und seines Characters, von Seymour mit characteristischer Energie, und von Harley mit characteristischer Feierlichkeit bekämpft. Auf der andren Seite entfaltete Montague die Talente eines vollendeten Wortkämpfers und wurde durch Littleton kräftig unterstützt. In den ersten Reihen der feindlichen Parteien machten sich zwei ausgezeichnete Juristen, Simon Harcourt und Wilhelm Cowper, bemerkbar. Beide waren Gentlemen von achtbarer Herkunft, Beide zeichneten sich durch ein schönes Aeußeres und durch einnehmende Manieren aus; Beide waren wegen ihrer Beredtsamkeit berühmt, und Beide liebten die Gelehrsamkeit und die Gelehrten. Nebenbei mag auch bemerkt werden, daß Beide schon frühzeitig wegen ihrer Verschwendung und Vergnügungssucht bekannt gewesen waren. Die Verschwendung hatte sie arm, die Armuth hatte sie fleißig gemacht, und obwohl sie nach der Altersberechnung, die bei den Juristencollegien gebräuchlich ist, noch sehr junge Männer waren, Harcourt ein Sechsunddreißiger, Cowper ein Zweiunddreißiger, so hatten sie doch schon die stärkste advokatorische Praxis. Sie waren dazu bestimmt, noch höher zu steigen, die Bewahrer des großen Staatssiegels und die Gründer patrizischer Häuser zu werden. In der Politik waren sie directe Antipoden. Harcourt hatte die Revolution mit Widerwillen gesehen, hatte nicht Mitglied der Convention sein wollen, hatte sein Gewissen nur schwer mit den Eiden versöhnt und hatte die Vereinsurkunde spät und ungern unterzeichnet. Cowper hatte für den Prinzen von Oranien und ein freies Parlament die Waffen getragen und sich in dem kurzen und tumultuarischen Feldzuge, welcher Jakob’s Flucht vorausging, durch Intelligenz und Tapferkeit ausgezeichnet. Seitdem Somers auf den Wollsack versetzt worden war, hatten die Kronanwälte weder im Unterhause noch überhaupt irgendwo eine hervorragende Figur gespielt und ihre Mangelhaftigkeit war mehr als einmal durch Cowper ersetzt werden. Seine Geschicklichkeit hatte bei dem Prozesse Parkyns’ das Verdict gesichert, das durch das unrichtige Verfahren des Generalprokurators einen Augenblick zweifelhaft geworden war. Bei der allgemeinen Wahl von 1695 war er zum Abgeordneten für Hartford gewählt worden, und er hatte seinen Sitz kaum eingenommen, so schwang er sich zu einer hohen Stellung unter den Parlamentsrednern empor. Chesterfield schilderte viele Jahre später in einem Briefe an seinen Sohn Cowper als einen Redner, der nie ohne Beifall sprach, dessen Logik aber schwach war und der den Einfluß, den er lange auf große Versammlungen ausübte, dem eigenthümlichen Zauber seines Styls, seines Organs und seines Vortrags verdankte. Chesterfield war ohne allen Zweifel geistig befähigt, sich über einen solchen Gegenstand ein richtiges Urtheil zu bilden. Es muß aber daran erinnert werden, daß der Zweck seiner Briefe der war, Takt und Bildung im Gegensatz zu viel höheren Eigenschaften zu preisen. Er schrieb daher beständig und systematisch den Erfolg der ausgezeichnetsten Personen seiner Zeit ihrer Ueberlegenheit in äußeren Vorzügen der Diction und Manier, und nicht in gediegenen Talenten und Kenntnissen zu. Selbst Marlborough stellte er als einen Mann von ganz gewöhnlichen Geistesgaben dar, der sich lediglich durch eine feine Bildung und Redekunst aus Armuth und Dunkelheit auf den Gipfel der Macht und des Ruhmes emporgeschwungen habe. Man kann jedoch mit Zuversicht behaupten, daß Chesterfield sowohl gegen Marlborough als gegen Cowper ungerecht war. Der General, der das deutsche Reich rettete und die Niederlande eroberte, war gewiß noch etwas mehr als ein feingebildeter Gentleman, und der Richter, der neun Jahre lang unter dem Beifalle aller Parteien den Court of Chancery präsidirte, muß wohl etwas mehr gewesen sein als ein eleganter Redner.
Jeder, der den Bericht von den Debatten aufmerksam und unparteiisch studirt, wird der Meinung sein, daß in vielen Punkten, welche mit großer Ausführlichkeit und Lebhaftigkeit discutirt wurden, die Whigs ein entschiedenes Uebergewicht in der Argumentation, daß aber die Tories in der Hauptsache Recht hatten.
Fenwick war allerdings des Verbrechens des Hochverraths durch Beweise überführt worden, die in dem Geiste keines Menschen von gesundem Verstande einen Zweifel übrig lassen konnten und die ihn auch nach den strengsten Regeln des Rechts überführt haben würden, wenn er sich nicht durch Begehung eines neuen Verbrechens der Gerechtigkeit der gewöhnlichen Tribunale entzogen hätte. Er hatte allerdings noch während er Reue an den Tag legte und um Gnade flehte, seine früheren Vergehen um ein neues Vergehen vermehrt, indem er, unter dem Vorgeben, daß er ein vollkommen offenes Geständniß ablege, mit durchtriebener Bosheit alles dasjenige, an dessen Bekanntwerden der Regierung gelegen sein mußte, verhehlt, und alles das, an dessen Verschweigung der Regierung gelegen sein mußte, ausgesagt hatte. Es war ein großes Uebel, daß ihn die verdiente Strafe nicht treffen sollte; es war klar, daß er nur durch eine Verurtheilungsbill erreicht werden konnte, und man konnte weder leugnen, daß schon viele derartige Bills angenommen worden waren, noch daß keine solche Bill je in einem klareren Schuldfalle und nach unparteiischerer Anhörung des Für und Wider angenommen worden war.
Alle diese Sätze scheinen die Whigs erschöpfend bewiesen zu haben. Auch waren sie in dem Streite über die Vorschrift, welche in Hochverrathsfällen zwei Zeugen verlangt, entschieden im Vortheil. Diese Vorschrift ist allerdings absurd. Es ist nicht zu begreifen, warum das Zeugniß, welches genügt, um zu beweisen, daß Jemand auf seinen Mitbürger geschossen hat, nicht genügen soll, um zu beweisen, daß er auf seinen Souverain geschossen hat. Es kann durchaus nicht als allgemeine Regel festgestellt werden, daß die Versicherung zweier Zeugen überzeugender sei als die Versicherung eines Zeugen. Die Aussage eines Zeugen kann schon an sich wahrscheinlich sein. Die Aussagen zweier Zeugen können extravagant sein. Die Aussage eines Zeugen kann unwiderleglich sein. Die Aussagen zweier Zeugen können durch vier andere Zeugen widerlegt werden. Die Aussage eines Zeugen kann durch eine Menge von Umständen bekräftigt werden. Die Aussagen zweier Zeugen können keine solche Bekräftigung zur Seite haben. Der eine Zeuge kann Tillotson oder Ken sein. Die zwei Zeugen können Oates und Bedloe sein.
Die Häupter der Torypartei behaupteten jedoch mit Heftigkeit, daß das Gesetz, welches zwei Zeugen vorschreibe, allgemein und ewig bindend, daß es ein Theil des Naturgesetzes, ein Theil des göttlichen Gesetzes sei. Seymour citirte das vierte und fünfte Buch Mosis, um zu beweisen, daß Niemand auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin zum Tode verurtheilt werden dürfe. „Kaiphas und sein Sanhedrin”, sagte Harley, „waren vollkommen bereit, eine Verletzung der Gerechtigkeit durch einen Zweckmäßigkeitsgrund zu rechtfertigen; sie sagten, — und auch wir haben Derartiges sagen hören —: „„Wir müssen diesen Menschen tödten, sonst werden die Römer kommen und uns Land und Leute nehmen.”” Doch selbst Kaiphas und sein Sanhedrin wagten es bei jenem abscheulichsten aller Justizmorde nicht, das geheiligte Gesetz bei Seite zu werfen, das zwei Zeugen vorschrieb.” — „Selbst Jesabel,” sagte ein andrer Redner, „wagte es nicht, Naboth seinen Weinberg wegzunehmen, bis sie zwei Männer des Belial als falsche Zeugen gedungen hatte.” — „Wenn das Zeugniß eines ernsten Aeltesten genügt hätte,” fragte Jemand, „wie würde es der keuschen Susanna ergangen sein?” Dieses letzte Citat veranlaßte den Ruf: „Apokryphisch! Apokryphisch!” in den Reihen der Niederkirchlichen.[68]
Ueber diese Argumente, welche selbst Denen, die sich herabließen, sie anzuführen, wohl schwerlich als schlagend erschienen sein können, erlangte Montague einen vollständigen und leichten Sieg. „Ein ewiges Gesetz! Wo war dieses ewige Gesetz vor der Regierung Eduard’s VI.? Wo ist es jetzt, außer in Statuten, die sich nur auf eine sehr kleine Klasse von Vergehen beziehen? Wenn diese Stellen aus dem Pentateuch und diese Präcedenzfälle aus dem Verfahren des Sanhedrin etwas beweisen, so beweisen sie, daß die ganze Strafrechtspflege des Reichs eine Masse von Ungerechtigkeit und Gottlosigkeit ist. Ein Zeuge genügt, um einen Mörder, einen Einbrecher, einen Straßenräuber, einen Brandstifter, einen Schänder zu überführen. Ja, es giebt sogar Fälle von Hochverrath, in denen nur ein Zeuge erforderlich ist. Ein einziger Zeuge kann eine ganze Bande von Kippern und Falschmünzern nach Tyburn bringen. Wollen Sie denn behaupten, daß das ganze Beweisrecht, nach welchem die Menschen seit Jahrhunderten in unsrem Vaterlande wegen Vergehen gegen das Leben und Eigenthum gerichtet worden sind, mangelhaft ist und umgestaltet werden muß? Wenn Sie Sich scheuen dies zu behaupten, so müssen Sie zugeben, daß wir jetzt vorschlagen, nicht uns von einer göttlichen Vorschrift von allgemeiner und ewiger Bindungskraft, sondern einfach von einer englischen Procedurregel zu dispensiren, die nur auf einige wenige Verbrechen Anwendung findet, die noch keine hundertfunfzig Jahre in Kraft ist, deren ganze Autorität sich auf eine Parlamentsacte stützt und die daher, ohne Gott oder die Menschheit zu beleidigen, durch eine andre Acte abgeschafft oder suspendirt werden kann.”