Bei weitem nicht so leicht war es, den Häuptern der Opposition zu antworten, als sie behaupteten, daß es gefährlich sei, die Scheidewand niederzureißen, welche die Functionen des Gesetzgebers von denen des Richters trennt. „Dieser Mann,” wurde gesagt, „kann ein schlechter Engländer sein, und doch kann seine Sache die Sache aller guten Engländer sein. Erst im vorigen Jahre haben wir eine Acte zur Regulirung des Prozeßverfahrens der ordentlichen Gerichtshöfe in Hochverrathsfällen angenommen. Wir nahmen diese Acte an, weil wir der Ansicht waren, das bei diesen Gerichtshöfen das Leben eines der Regierung mißliebigen Unterthanen damals nicht hinlänglich gesichert sei. Gleichwohl war das Leben eines der Regierung mißliebigen Unterthanen damals viel sicherer, als es dies sein wird, wenn dieses Haus sich die höchste richterliche Gewalt in politischen Fällen beilegt.” Warme Lobreden wurden auf das alte nationale System der Aburtheilung durch zwölf zuverlässige Biedermänner gehalten; und die Vorzüge dieses Systems in politischen Fällen liegen in der That auf der Hand. Der Angeklagte darf jede Anzahl von Geschwornen aus Gründen und eine beträchtliche Anzahl ohne Grund verwerfen. Die Zwölf werden von dem Augenblicke an, wo sie mit ihrer kurzen Magistratur bekleidet werden, bis zu dem Augenblicke, wo sie dieselbe niederlegen, von der übrigen Gesellschaft getrennt gehalten. Jede Vorsicht wird beobachtet, um zu verhindern, daß ein Agent der Gewalt durch Bitten oder durch Bestechung auf sie einwirkt. Jeder von ihnen muß jedes Wort der Beweisaufnahme und jedes für und wider vorgebrachte Argument anhören. Der ganze Fall wird dann von einem Richter resumirt, welcher weiß, daß, wenn er sich der Parteilichkeit schuldig macht, er vor dem großen Richterstuhle der Nation zur Rechenschaft gezogen werden kann. In dem Prozesse Fenwick’s vor der Schranke des Hauses der Gemeinen fehlten alle diese Garantien. Einige hundert Gentlemen, von denen jeder schon vor Eröffnung der Untersuchung seinen Entschluß mehr als halb gefaßt hatte, übten zu gleicher Zeit die Functionen des Richters und der Jury aus. Sie wurden nicht wie es bei einem Richter der Fall ist, durch das Gefühl der Verantwortlichkeit in gewissen Schranken gehalten, denn wer konnte ein Parlament bestrafen? Sie waren nicht, wie eine Jury, in der Weise gewählt, daß der Angeklagte seine persönlichen und politischen Feinde ausschließen konnte. Die Männer, in deren Händen sein Schicksal lag, kamen und gingen nach ihrem Belieben. Sie hörten hier und da ein Bruchstück von dem was zu seinen Gunsten gesagt wurde. Während des Verlaufes der Untersuchung waren sie allen möglichen Einflüssen ausgesetzt. Ein Mitglied wurde von den Wählern seines Burgfleckens mit dem Verluste seines Sitzes bedroht, ein andres konnte für seinen Bruder von Russell eine Fregatte erhalten, die Stimme eines Dritten konnte durch die Schmeicheleien und den Burgunder Wharton’s gewonnen werden. In den Debatten wurden Kunstgriffe angewendet und Leidenschaften geweckt, welche wohlconstituirten Tribunalen unbekannt sind, von denen aber keine große volksthümliche Versammlung jemals frei gewesen ist, noch jemals sein wird. Der Vortrag des einen Redners rief lautes „Hört ihn!” hervor. Ein andrer wurde durch Räuspern und Scharren zum Schweigen gezwungen. Ein dritter sprach übermäßig lange, damit seine Freunde, welche zum Abendessen gegangen waren, zur Abstimmung wieder zurück sein konnten.[69] Wenn mit dem Leben des unwürdigsten Menschen ein solches Spiel getrieben werden konnte, war dann das Leben auch des Tugendhaftesten sicher?

Die Gegner der Bill wagten zwar nicht zu behaupten, keine öffentliche Gefahr könne so groß sein, daß sie eine Verurtheilungsacte rechtfertige. Sie gaben zu, daß Fälle eintreten könnten, in denen die allgemeine Regel einer dringenden Nothwendigkeit weichen müsse. Aber war der vorliegende Fall ein solcher? Selbst wenn man, nur um der Argumentirung willen, zugeben wolle, daß Strafford und Monmouth ihr Urtheil mit Recht verdient hätten, sei Fenwick, wie Strafford, ein großer Minister, der viele Jahre lang das englische Gebiet nördlich vom Trent und ganz Irland mit unumschränkter Gewalt beherrschte, der hoch in der Gunst des Königs stand und dessen Talente, Beredtsamkeit und Entschlossenheit ihn noch in seinem Sturze zu einem Gegenstande der Furcht machten? Oder sei Fenwick, wie Monmouth, ein Kronprätendent und der Abgott des gemeinen Volks? Strömten alle kräftigen Jünglinge dreier Grafschaften herbei, um unter seinem Banner zu dienen? Sei er etwas Andres als ein untergeordneter Verschwörer? Er habe zwar einst bedeutende Stellen bekleidet, aber die habe er längst wieder verloren. Er habe ein großes Vermögen besessen, aber er habe es verschwendet. Ausgezeichnete Talente und einen angesehenen Namen habe er nie gehabt. Er sei allerdings durch seine Frau mit einer sehr vornehmen Familie verwandt; aber diese Familie theile seine politischen Vorurtheile nicht. Habe er also eine andre Wichtigkeit als die, welche seine Verfolger ihm unklugerweise erst gaben, indem sie alle das Leben der Engländer sichernden Schutzwehren durchbrächen, um ihn zu vernichten? Selbst wenn er in Freiheit gesetzt würde, was könne er Andres thun, als jakobitische Kaffeehäuser besuchen, Orangen zerdrücken und auf die Gesundheit des Königs Jakob und des Prinzen von Wales trinken? Wenn jedoch die Regierung trotz der Unterstützung der Lords und der Gemeinen, der Flotte und der Armee, einer Miliz von hundertsechzigtausend Mann und einer halben Million Bürger, welche die Vereinsurkunde unterzeichnet, wirklich von diesem armen ruinirten Baron eine Gefahr befürchtete, so könne ihm die Wohlthat der Habeascorpusacte vorenthalten werden. Er könne so lange innerhalb vier Wänden gehalten werden, als die geringste Möglichkeit für ihn vorhanden sei, Unheil zu stiften. Für einen so furchtbaren Feind könne man ihn wohl schwerlich halten, daß der Staat nicht eher sicher wäre, als bis er im Grabe liege.

Es wurde zugegeben, daß sich Präcedenzfälle für diese Bill und selbst für eine noch mehr Einwendungen zulassende Bill finden ließen. Aber es wurde gesagt, daß Jeder, der unsre Geschichte studire, geneigt sein werde, diese Präcedenzfälle eher als warnende, denn als nachahmenswerthe Beispiele zu betrachten. Es sei oft vorgekommen, daß eine in einer Regung von Servilität oder Erbitterung angenommene Verurtheilungsacte, wenn das Glück sich gewendet oder wenn die Wuth sich abgekühlt habe, widerrufen oder feierlich für ungerecht erklärt worden sei. So sei vor Alters die Acte, welche in dem Paroxismus eines nicht unprovocirten Hasses gegen Roger Mortimer erlassen wurde, in einem ruhigeren Augenblicke deshalb wieder aufgehoben worden, weil man ihm, so schuldig er auch übrigens gewesen sein mochte, nicht unparteiisch gestattet habe, sich zu vertheidigen. So sei auch innerhalb der Erinnerung der gegenwärtigen Generation, das Gesetz, welches Strafford verurtheilte, ohne eine einzige abweichende Stimme annullirt worden. Es dürfe ferner, ward hinzugesetzt, nicht unerwähnt bleiben, daß, sei es nun kraft des ordentlichen Gesetzes von Ursache und Wirkung, oder durch das außerordentliche Gottesurtheil, Personen, welche selbst für die Annahme von Strafbills eingenommen gewesen, zu wiederholten Malen durch solche Bills zu Grunde gegangen seien. Niemand habe je einen rücksichtsloseren Gebrauch von der gesetzgebenden Gewalt zur Vernichtung seiner Feinde gemacht als Thomas Cromwell, und durch einen rücksichtslosen Gebrauch der gesetzgebenden Gewalt sei er selbst vernichtet worden. Wenn es wahr sei, daß der unglückliche Gentleman, dessen Schicksal jetzt in der Wagschale zittere, früher selbst an einem ähnlichen Prozeßverfahren, wie es jetzt gegen ihn angewendet werde, Theil genommen habe, sei dies nicht ein Umstand, der zu sehr ernsten Betrachtungen Anlaß geben müsse? Diejenigen, welche Fenwick höhnisch daran erinnerten, daß er die Bill unterstützt habe, welche Monmouth verurtheilte, könnten vielleicht selbst noch in einer finstren und schrecklichen Stunde höhnisch daran erinnert werden, daß sie die Bill unterstützt hätten, welche Fenwick verurtheilte. „Bedenken wir, welche Wechselfälle wir erlebt haben. Lernen wir aus so vielen auffallenden Beispielen von der Wandelbarkeit des Geschicks, Mäßigung im Glücke. Wie wenig dachten wir daran, als wir diesen Mann als einen begünstigten Cavalier in Whitehall, als einen mit militärischem Gepränge umgebenen General in Hounslow sahen, daß wir es erleben würden, ihn vor unsrer Schranke stehen zu sehen, von unsren Sippen sein Urtheil erwartend! Und wie weit entfernt sind wir von der Gewißheit, daß wir nicht selbst dereinst in tiefer Seelenqual vergebens den Schutz der milden Gesetze anrufen werden, die wir jetzt so leichtfertig behandeln! Gott möge es verhüten, daß wir je wieder der Tyrannei unterworfen werden! Vor Allem aber möge Gott es verhüten, daß unsere Tyrannen je in die Lage kommen, zur Rechtfertigung des Schlimmsten, das sie über uns verhängen können, Präcedenzfälle geltend zu machen, die wir selbst geliefert haben!”

Diese geschickt ausgeführten Themata machten auf viele gemäßigte Whigs einen großen Eindruck. Montague bemühte sich nach Kräften, seine Anhänger wieder zu gewinnen. Wir besitzen noch die rohen Umrisse seiner Rede, die gewiß eine sehr bedeutende Wirkung äußerte. „Diese Herren warnen uns” — so scheint er sich, wenigstens annähernd, ausgedrückt zu haben — „dem Könige Jakob nicht einen Präcedenzfall zu liefern, den er, wenn er einmal wieder auf den Thron gelangen sollte, gegen uns anwenden könnte. Glauben sie wirklich, daß wenn jener unheilvolle Tag kommen sollte, er sich dieses gerechte und nothwendige Gesetz zum Vorbilde nehmen würde? Nein, Sir, er wird sich nicht unsre Verurtheilungsbill, sondern seine eigene zum Muster nehmen; nicht unsre Bill, die nach vollständigen Beweisen und nach unparteiischer Anhörung aller Betheiligten, die wohlverdiente Strafe über ein einzelnes schuldiges Haupt verhängt, sondern seine eigne Bill, die ohne Vertheidigung, ohne Untersuchung, ohne Anklage, nahe an dreitausend Menschen, deren einzige Verbrechen ihr englisches Blut und ihr protestantischer Glaube waren, die Männer zum Galgen, die Frauen zum Scheiterhaufen verurtheilte. Dies ist der Präcedenzfall, den er geliefert hat und den er befolgen wird. Damit er nie im Stande sein möge, ihn zu befolgen, damit die Furcht vor gerechter Strafe die Feinde unsres Vaterlandes von dem Wunsche abhalten möge, ihn in London herrschen zu sehen, wie er in Dublin herrschte, stimme ich für diese Bill.”

Trotz aller Beredtsamkeit und allen Einflusses des Ministeriums wurde die Minorität im Verlaufe der Debatte immer stärker und stärker. Die Frage, ob die Erlaubniß zum Einbringen der Bill gegeben werden solle, war mit fast Drei zu Eins bejaht worden. Bei der Abstimmung über die Frage, ob die Bill einem Ausschusse überwiesen werden solle, betrug die Zahl der Jas hundertsechsundachtzig, die der Neins hundertachtundzwanzig. Bei der Abstimmung über die Frage, ob die Bill angenommen werden solle, betrug die Zahl der Jas hundertneunundachtzig, die der Neins hundertsechsundfunfzig.

Die Verurtheilungsbill den Lords überreicht.

Am 26. November wurde die Bill den Lords überreicht. Noch ehe sie dort ankam, hatten die Lords sich schon auf ihren Empfang vorbereitet. Jeder von der Hauptstadt abwesende Peer war eingeladen worden zu erscheinen; jeder Peer, der der Einladung nicht Folge leistete und für sein Ausbleiben keine befriedigende Erklärung geben konnte, wurde von dem schwarzen Stabe in Gewahrsam genommen. An dem zur ersten Lesung festgesetzten Tage waren die Bänke so gefüllt wie noch nie. Die Gesammtzahl der weltlichen Lords mit Ausnahme der Minorennen, der Katholiken und der Eidverweigerer, belief sich auf ungefähr hundertvierzig. Von diesen waren hundertfünf auf ihren Plätzen. Viele waren der Meinung, daß man den Bischöfen hätte erlauben, wenn nicht befehlen sollen, wegzubleiben, denn nach einem alten Kirchengesetz war es Denen, welche an den Altären Gottes fungirten, untersagt, an einer Zuerkennung der Todesstrafe irgend welchen Antheil zu nehmen. Bei der Prozessirung eines wegen Hochverraths angeklagten Peers entfernen sich die Prälaten jedesmal und überlassen die Freisprechung oder Verurtheilung des Angeklagten den Laien. Und gewiß, wenn es sich nicht ziemt, daß ein Geistlicher als Richter seine Nebenmenschen zum Tode verurtheilt, so muß es sich noch weniger ziemen, daß er sie als Gesetzgeber zum Tode verurtheilt. In diesem wie in jenem Falle macht er sich der Befleckung mit Blut schuldig, welche die Kirche mit Schaudern betrachtet, und es wird schwerlich in Abrede gestellt werden können, daß sich gegen das Blutvergießen durch eine Verurtheilungsacte einige gewichtige Einwendungen machen lassen, welche gegen das Blutvergießen auf dem gewöhnlichen Justizwege keine Anwendung erleiden. Als die Bill zur Verurtheilung Strafford’s berathen wurde, hatten sich in der That alle geistlichen Peers entfernt. Jetzt aber wurde das Beispiel Cranmer’s, der für einige der schändlichsten Verurtheilungsacte gestimmt hatte, die jemals angenommen worden sind, für nachahmenswerther gehalten und man sah zahlreiche Batistärmel in der Versammlung. Sehr zweckmäßigerweise wurde beschlossen, daß bei dieser Gelegenheit das Privilegium, in Vollmacht zu stimmen, suspendirt, daß die Mitglieder zu Anfang und zu Ende jeder Sitzung namentlich aufgerufen und daß jedes Mitglied, das nicht auf seinen Namen antwortete, von dem schwarzen Stabe in Gewahrsam genommen werden sollte.[70]

Monmouth’s Kunstgriffe.

Mittlerweile brütete der unruhige Kopf Monmouth’s über sonderbare Pläne. Er hatte jetzt eine Altersstufe erreicht, wo sich seine Fehler nicht mehr durch Jugend entschuldigen ließen; aber er war launenhafter und excentrischer als je. Sein geistiger sowohl als sein moralischer Character besaß eine reiche Fülle jener schönen Eigenschaften, die man Luxuseigenschaften nennen kann; dagegen fehlte es ihm in bedauerlichem Maße an den unerläßlich nöthigen gediegeneren Eigenschaften. Er besaß glänzenden Witz und prompte Erfindungsgabe ohne praktischen Verstand, und ritterliche Hochherzigkeit und Delikatesse ohne wahre Rechtschaffenheit. Er war fähig, sich zu der Rolle des schwarzen Prinzen zu erheben, und doch auch fähig, sich zu der Rolle eines Fuller zu erniedrigen. Sein politisches Leben war durch einige höchst unehrenwerthe Handlungen befleckt, obwohl er nicht unter dem Einflusse der Triebfedern stand, denen die meisten unehrenwerthen Handlungen von Staatsmännern zugeschrieben werden müssen. Die Macht hatte wenig, das Geld noch weniger Werth für ihn. Für die Furcht war er gänzlich unempfänglich. Wenn er sich zuweilen soweit erniedrigte, ein Schurke zu sein — denn kein milderes Wort kommt der Wahrheit nahe genug — so that er dies nur zu seinem Vergnügen und um andere Leute in Erstaunen zu setzen. In bürgerlichen wie in militärischen Dingen liebte er Hinterhalte, Ueberfälle und nächtliche Angriffe. Er glaubte jetzt eine glänzende Gelegenheit zu haben, Aufsehen zu machen, eine große Erschütterung hervorzurufen und die Versuchung war für einen so ruhelosen Geist wie der seinige unwiderstehlich.

Er wußte oder vermuthete wenigstens stark, daß die Geschichten, welche Fenwick nach dem Hörensagen erzählt hatte und die der König, die Lords und die Gemeinen, die Whigs und die Tories einmüthig als Verleumdungen behandelten, in der Hauptsache wahr seien. Sollte es nicht möglich sein, zu beweisen, daß sie wahr waren, das weise Verfahren Wilhelm’s zu durchkreuzen, mit einem Male einige der hochstehendsten Männer beider Parteien zu brandmarken, die ganze politische Welt in eine unlösbare Verwirrung zu stürzen?