Nach den Kriegen der Häuser York und Lancaster wurden die Bande, welche den Adel und das Volk umschlangen, inniger und zahlreicher, als je. Wie groß die durch diese Kriege unter der alten Aristokratie angerichtete Verwüstung war, läßt sich aus einem einzigen Umstande folgern. Im Jahre 1451 berief Heinrich IV. dreiundfünfzig weltliche Lords zum Parlamente; die Zahl der von Heinrich VII. im Jahre 1485 berufenen weltlichen Lords betrug nur neunundzwanzig, und von diesen waren mehrere erst kurz vor der Berufung zur Peerswürde erhoben worden. Im Laufe des folgenden Jahrhunderts wurden die Reihen des hohen Adels stark aus der Gentry ergänzt. Zu dieser heilsamen Vermischung der Stände trug besonders die Verfassung des Hauses der Gemeinen bei. Der abgeordnete Ritter der Grafschaft war das verbindende Glied zwischen dem Baron und dem Krämer. Auf denselben Bänken zwischen Goldschmieden, Tuchhändlern und Gewürzkrämern, welche die Handelsstädte in das Parlament gesandt hatten, saßen auch Mitglieder, die man in jedem andern Lande für Edelleute und Erbgutsherrn erachten würde, denn sie waren berechtigt, Gericht zu halten und Wappen zu führen, und konnten durch viele Generationen zurück ihre ehrenvolle Abstammung verfolgen. Einige von ihnen waren jüngere Söhne und Brüder hoher Lords, andere konnten sich sogar von königlicher Abkunft rühmen. Endlich trat der älteste Sohn eines Earl von Bedford, dem man als Courtoisie den Titel seines Vaters beigelegt, als Bewerber um einen Platz im Hause der Gemeinen auf, und seinem Beispiele folgten andere. Waren die Erben der Großen des Reichs einmal Glieder dieses Hauses, so nahmen sie sich der Privilegien desselben ebenso eifrig an, als irgend einer der Bürger, mit denen sie gemischt waren. So ward schon von frühen Zeiten an unsere Demokratie die am meisten aristokratische, und unsere Aristokratie die am meisten demokratische von der Welt, eine Eigenthüm­lichkeit, die sich bis zu unsern Tagen erhalten, und manche wichtige moralische und politische Wirkung geäußert hat.

Regierung der Tudors. [Die] Regierung Heinrichs VII., seines Sohnes und seiner Enkel war im Allgemeinen willkürlicher, als die der Plantagenets. Dieser Unterschied läßt sich, bis zu einer gewissen Grenze, aus dem persönlichen Charakter erklären, denn Muth und Willenskraft waren Männern und Frauen des Hauses Tudor gemein. Während eines Zeitraums von einhundert­zwanzig Jahren übten sie ihre Macht stets mit Energie, oft mit Gewaltthätigkeit, mitunter selbst mit Grausamkeit aus. Nach dem Beispiele der ihnen vorangegangenen Herrscherfamilie verletzten sie nicht selten die Rechte einzelner Unterthanen, erhoben zuweilen Steuern unter dem Namen von Anleihen und Geschenken, befreieten sich von Straferlassen, und wenn sie auch nie aus eigener Machtvollkommenheit ein bleibendes Gesetz zu geben wagten, so erlaubten sie sich dennoch bei vorkommenden Fällen, wenn das Parlament nicht versammelt war, vorübergehenden Bedürfnissen durch vorübergehende Verfügungen abzuhelfen. Die Bedrückung über einen gewissen Punkt hinauszutreiben, war indeß den Tudors nicht möglich, da sie keine bewaffnete Macht besaßen und von einem bewaffneten Volke umgeben waren. Die Wache des Palastes bestand nur aus wenigen Dienern, welche das Aufgebot einer einzigen Grafschaft oder eines einzigen Distrikts von London leicht hätte überwältigen können. Auf solche Weise wurden diese stolzen Fürsten in stärkere Schranken gehalten, als auferlegte Gesetze zu ziehen vermögen, in Schranken, die sie zwar nicht hinderten, mitunter gegen einen Einzelnen willkürlich und selbst grausam zu verfahren, die aber doch das Volk im Allgemeinen vor dauernden Bedrückungen sicher stellten.

In dem Bereiche ihres Hofes konnten sie zwar gefahrlos als Tyrannen auftreten, aber sie mußten doch stets mit Besorgniß auf die Stimmung des Landes achten. Heinrich VIII. z. B. fand keinen Widerstand, als er Buckingham und Surrey, Anna Boleyn und Lady Salisbury auf das Schaffot bringen wollte; als er aber ohne Bewilligung des Parlamentes den sechsten Theil des Vermögens seiner Unterthanen als Steuer forderte, fand er sich bald genöthigt, davon abzustehen. Hunderte und Tausende riefen, daß sie Engländer und nicht Franzosen, freie Männer und nicht Knechte seien. In Kent mußten die königlichen Kommissäre ihr Leben durch die Flucht retten; in Suffolk griffen viertausend Männer zu den Waffen, während die königlichen Statthalter in dieser Grafschaft vergebens ein Heer zusammenzubringen suchten. Wer sich auch nicht an dem Aufstande betheiligte, erklärte dennoch, daß er in einem solchen Kampfe nicht gegen seine Brüder fechten wolle. So stolz und eigensinnig Heinrich auch war, er mied nicht ohne Grund den Kampf mit dem aufgeregten Geiste der Nation, denn ihm schwebte das Schicksal seiner Vorgänger, die zu Berkeley und Pomfret umgekommen waren, vor Augen. Er widerrief nicht nur seine ungesetzlichen Erlasse, er verzieh nicht nur allen Mißvergnügten; er entschuldigte sich selbst öffentlich und feierlich deswegen, daß er die Gesetze verletzt habe.

Sein Benehmen bei diesem Anlasse bezeichnet die ganze Politik seines Hauses. Die Fürsten dieser Linie besaßen ein hitziges Temperament und einen hochfliegenden Geist, aber sie kannten den Charakter des Volks, das sie regierten, und nie trieben sie, wie manche ihrer Vorgänger und Nachfolger, die Hartnäckigkeit bis zu einem gefährlichen Punkte. Die Tudors handelten stets so besonnen, daß ihre Macht zwar oft Widerstand fand, aber nie gestürzt wurde. Die Herrschaft eines Jeden derselben ward durch starke Ausbrüche der Unzufriedenheit gestört, aber stets gelang es der Regierung, die Aufständischen entweder zu beruhigen, oder sie zu besiegen und zu bestrafen. Durch rechtzeitige Zugeständnisse wußte sie auch mitunter Bürger-Unruhen abzuwenden; in der Regel aber blieb sie fest, und rief die Nation um Hilfe an. Die Nation folgte dem Rufe, sammelte sich um den Herrscher, und machte ihm die Unterwerfung der kleinen Anzahl Mißvergnügter möglich.

Auf diese Weise entwickelte sich die Größe und Blüthe Englands von Heinrichs III. bis zu Elisabeths Zeit unter einer Verfassung, die den Keim zu unsern gegenwärtigen Institutionen in sich trug, und, wenn sie auch nicht genau bestimmt war und streng beobachtet wurde, dennoch durch die Furcht der Regierenden vor dem Geiste und der Kraft der Regierten gegen das Ausarten in Despotismus nachdrücklich geschützt ward.

Eine solche Staats­verfassung paßt indeß nur für ein eigenes Stadium in der Ausbildung der Gesellschaft. Dieselben Ursachen, die in den friedlichen Künsten eine Theilung der Arbeit bewirken, müssen endlich auch den Krieg zu einer besondern Wissenschaft und einem besondern Gewerbe machen. Es kommt eine Zeit, in welcher der Gebrauch der Waffen die volle Aufmerksamkeit eines besondern Standes zu beanspruchen beginnt; es zeigt sich bald, daß noch so tapfere Bauern und Bürger geübten Soldaten gegenüber nicht Stand halten können, Männern, deren ganzes Leben eine Vorbereitung auf den Tag der Schlacht ist, deren Nerven durch das stete Vertrautsein mit der Gefahr abgehärtet sind, und deren Bewegungen die völlige Genauigkeit eines Uhrwerks eigen ist. Man begreift, daß der Schutz von ganzen Nationen nicht länger mehr sicher solchen Streitern anvertraut werden könne, die zu einem vierzigtägigen Feldzuge dem Pfluge oder Webstuhle entnommen sind. Bildet irgend ein Staat ein großes, stehendes Heer, so müssen die Nachbarstaaten dem Beispiele nachahmen, wenn sie sich einem fremden Joche nicht unterwerfen wollen. Wo aber ein großes stehendes Heer vorhanden ist, kann die beschränkte Monarchie nach Art des Mittelalters nicht länger fortbestehen; der Regent ist mit einem Male von der Hauptfessel seiner Macht befreit und wird unvermeidlich absolut, wenn ihm nicht Schranken angewiesen werden, die einer Gesellschaft als überflüssig erscheinen würden, in der Jeder vorkommenden Falls, aber Keiner stets Soldat ist.

Die beschränkten Monarchien des Mittelalters sind allgemein in absolute Monarchien verwandelt. [Mit] der Gefahr kamen auch die Mittel, sich vor ihr zu schützen. In den Monarchien des Mittelalters besaßen die Fürsten die Macht des Schwertes, die Nation aber die Macht des Geldbeutels, und in demselben Maße, wie die fortschreitende Civilisation das Schwert des Fürsten der Nation stets furchtbarer ward, so ward der Geldbeutel der Nation dem Fürsten stets nothwendiger. Die erblichen Einkünfte des Letztern reichten nicht länger für die Kosten der Civilverwaltung aus, und es war völlig unmöglich, daß er ohne ein geregeltes und umfassendes Steuersystem eine große Masse disciplinirter Truppen in steter Thätigkeit erhalten konnte. Die Politik, welche die parlamentarischen Versammlungen Europa’s hätten befolgen müssen, wäre gewesen: fest auf ihr verfassungs­mäßiges Recht zu bestehen, wonach ihnen die Bewilligung und das Ablehnen des Geldes zustand, und entschlossen, so lange die Summen für den Unterhalt der Armeen zu verweigern, bis sie hinreichende Bürgschaft gegen Despotismus erlangt hätten.

Nach dieser weisen Politik handelte man nur in unserm Vaterlande; in den benachbarten Königreichen traf man große militärische Einrichtungen, aber man dachte nicht daran, der öffentlichen Freiheit Schutzwehren zu errichten, und hieraus folgte, daß überall die alten parlamentarischen Verfassungen aufhörten. In Frankreich, wo sie stets schwach gewesen, siechten sie hin, bis sie endlich an völliger Schwäche erstarben. In Spanien, wo sie so stark gewesen wie nur irgend in Europa, vertheidigten sie tapfer ihr Leben, aber zu spät. Die Handwerker von Toledo und Valladolid vertheidigten ohne Erfolg die Privilegien der Castilischen Cortes gegen die alten geübten Kriegerhaufen Karls V., und ebenso erfolglos kämpften eine Generation später die Bürger von Saragossa gegen Philipp II. für die alte Verfassung von Aragonien. So sanken die großen National­versammlungen der festländischen Monarchien eine nach der andern zu völliger Nichtigkeit herab, Versammlungen, die einst minder stolz und mächtig gewesen, als jene in Westminster. Wenn sie zusammentraten, geschah es nur, um einige ehrwürdige Förmlichkeiten zu beobachten, ungefähr wie jetzt unsere Kirchen­versammlungen.

Die englische Monarchie als besondere Ausnahme. [In] England gestalteten sich die Dinge anders. Dieses besondere Glück hat es vorzüglich seiner insularischen Lage zu danken. Für die Würde und selbst für die Sicherheit der französischen und spanischen Monarchien wurden schon vor dem Ende des fünfzehnten Jahrhunderts große militärische Einrichtungen unentbehrlich. Hätte eine dieser beiden Mächte eine Entwaffnung vorgenommen, so würde sie bald dem Übergewichte der andern unterworfen gewesen sein. England aber, durch das Meer vor Angriffen von Außen geschützt und selten in Kriegs­unter­nehmungen auf dem Festlande begriffen, befand sich noch nicht in der Nothwendigkeit, regelmäßige Truppen zu halten. Das sechzehnte und siebzehnte Jahrhundert fanden es noch ohne stehende Heere. Zu Anfang des siebzehnten Jahrhunderts hatte die Staats­wissenschaft schon beträchtliche Fortschritte gemacht; das Schicksal der spanischen Cortes und der französischen allgemeinen Reichsstände war unsern Parlamenten eine ernste Mahnung gewesen, und noch zu rechter Zeit, die Natur und Größe der Gefahr vollkommen erkennend, ergriffen sie ein System der Taktik, das nach einem drei Generationen hindurch dauernden Kampfe endlich dennoch den Sieg errang.