Ihr eigenthümlicher Charakter. [Noch] heute zeigt die Kirche in Verfassung, Lehren und gottesdienstlichen Gebräuchen die sichtbaren Spuren des Vergleichs, aus dem sie hervorging; sie ist ein Mittelding zwischen den Kirchen von Rom und Genf. Ihre von Protestanten verfaßten Bekenntnisse und Abhandlungen stützen sich auf theologische Grundsätze, an denen Calvin und Knox kaum ein Wort zu tadeln gehabt hätten. Ihre aus den alten Brevieren entnommenen Gebete und Danksagungen sind fast alle der Art, daß Bischof Fisher oder der Cardinal Pole sie aus Herzensgrunde hätten mitbeten können. Ein Polemiker, der ihre Artikel und Homilien im arminianischen Sinne auslegt, wird bei billigdenkenden Männern eben so wenig Recht erhalten, als der, der läugnen wollte, daß in ihrer Liturgie die Lehre von der Wiedergeburt durch die Taufe zu finden sei.
Die römische Kirche hielt immer noch fest, daß die Bischofswürde eine göttliche Einsetzung, und gewisse übernatürliche hohe Gaben fünfzig Generationen hindurch von den elf, die auf dem galiläischen Berge ihre Ämter empfangen, durch Handauflegen auf die Bischöfe übergegangen seien, die in Trient sich versammelten. Eine große Anzahl Protestanten aber hielt die Prälatur geradezu für ungesetzlich, und glaubte in der heiligen Schrift eine ganz andere Form des kirchlichen Regimentes ausgesprochen zu finden. Die Gründer der anglikanischen Kirche schlugen einen Mittelweg ein, indem sie das Episkopat zwar beibehielten, aber den Einfluß desselben auf das Gedeihen einer christlichen Gesellschaft oder die Wirksamkeit der Sakramente für unwesentlich erklärten. Cranmer selbst sprach bei einer wichtigen Gelegenheit als seine Überzeugung aus, daß es in den ersten christlichen Zeiten keinen Unterschied zwischen Bischöfen und Priestern gegeben habe, und daß das Händeauflegen völlig unnütz sei.
In der presbyterianischen Kirche ist die Leitung des öffentlichen Gottesdienstes größtentheils den Geistlichen überlassen. Ihre Gebete sind deshalb in zwei Versammlungen an einem Tage oder in einer Versammlung an verschiedenen Tagen nicht dieselben. In dieser Gemeinde sind sie inbrünstig, beredt und sinnreich; in jener vielleicht matt und absurd. Die Priester der römisch-katholischen Kirche hingegen haben schon seit Jahrhunderten tagtäglich dieselben alten Glaubensbekenntnisse, Bitten und Danksagungen, in Indien wie in Lithauen, in Irland wie in Peru, abgesungen. Der in einer todten Sprache abgehaltene Gottesdienst ist nur den Gelehrten verständlich, und von der großen Mehrzahl der versammelten Gemeinde kann man sagen, daß sie demselben mehr als Zuschauer, denn als Zuhörer beiwohnen. Aber auch hier schlug die englische Kirche wieder den Mittelweg ein, indem sie die römisch-katholischen Gebetsformen beibehielt, sie in die Volkssprache übersetzte und die ungelehrte Menge aufforderte, ihre Stimme mit der des Priesters zu vereinigen.
Dieselbe Politik läßt sich durch alle ihre Systeme verfolgen. Sie verwarf zwar die Lehre von der Transsubstantiation, und verdammte jede Anbetung des Brodes und Weines beim Abendmahle als einen Götzendienst; aber sie verlangte dennoch, zum Ärgerniß der Puritaner, daß ihre Kinder das Erinnerungszeichen göttlicher Liebe demüthig kniend empfangen sollten. Sie beseitigte zwar die reichen Bekleidungen, welche die Altäre des alten Glaubens umgaben; aber das einfache weißleinene Gewand, das Sinnbild der Reinheit, die ihr als der mystischen Braut Christi zukomme, behielt sie, zum Schrecken schwacher Gemüther, bei. Sie schaffte zwar eine Menge pantomimischer Bewegungen ab, die bei dem römisch-katholischen Gottesdienste verständliche Worte vertreten, aber sie gab doch manchem strengen Protestanten dadurch Anstoß, daß sie das eben aus dem Taufsteine besprengte Kind mit dem Zeichen des Kreuzes segnete. Der römische Katholik betete zu einer Menge Heiliger, unter denen sich Männer von zweifelhaftem, sogar einige von gehässigem Charakter befanden; der Puritaner weigert sich, selbst den Apostel der Heiden, den Jünger, den Jesus liebte, „heilig“ zu benennen. Obgleich die Kirche von England kein geschaffenes Wesen um Schutz anflehte, so setzte sie doch besondere Tage zur Gedächtnißfeier an die fest, die für den Glauben Großes gewirkt und gelitten hatten. Die Confirmation und die Ordination behielt sie als erbauliche Gebräuche bei, aber sie zählte sie nicht zu den Sakramenten. Die Ohrenbeichte gehörte nicht in ihr System; aber sie forderte den sterbenden Sünder freundlich auf, seine Vergehen einem Geistlichen zu bekennen, und ermächtigte ihre Diener, die scheidende Seele durch eine Absolution zu erleichtern, welche ganz den Geist des alten Glaubens athmet. — Man kann im Allgemeinen sagen, sie wendet sich mehr an den Verstand und weniger an die Sinne und die Phantasie, als die römische Kirche; aber sie nimmt weniger den Verstand und mehr die Sinne und die Phantasie in Anspruch, als die protestantischen Kirchen von Schottland, Frankreich und der Schweiz.
Das Verhältniß, in welchem sie zu der Krone stand. [Nichts] jedoch unterschied die englische Kirche so sehr von andern Kirchen, als ihr Verhältniß zur Monarchie. Der König war ihr Haupt. Die Grenzen der Macht, die er als ein solches besaß, waren nicht genau angegeben, und sind auch nie genau angegeben worden. Die Gesetze, durch die er zum Oberherrn der Kirche ernannt, waren unbestimmt und zu allgemeinen Ausdrücken abgefaßt. Prüfen wir, um den Sinn dieser Gesetze genau zu deuten, die Schriften und das Leben der Gründer der englischen Kirche, so werden wir in noch größere Verlegenheit gerathen, denn diese schrieben und wirkten in einer Zeit großer geistigen Gährung, in einer Zeit steten Strebens und Gegenstrebens. Sie standen daher nicht nur untereinander, sondern oft auch mit sich selbst im Widerspruch. Der Lehrsatz, daß der König nächst Christus das alleinige Haupt der Kirche sei, wurde von Allen einmüthig anerkannt; aber diesen Worten wurde von Verschiedenen, selbst von Einem und Demselben unter verschiedenen Umständen, eine sehr verschiedene Bedeutung beigelegt. Man schrieb dem Souverain nicht selten eine Gewalt zu, mit der sich ein Hildebrand zufrieden erklärt haben würde; dann wieder ward sie dergestalt eingeschränkt, daß sie nicht viel größer war als jene, welche alte englische Fürsten beanspruchten, die stete Gemeinschaft mit der römischen Kirche gepflogen hatten. Das, was Heinrich und seine vertrauten Räthe unter Suprematie verstanden, war nichts Geringeres, als die ganze Macht des Papstes; der König sollte der Papst seines Reiches, der Stellvertreter Gottes, der Ausleger der katholischen Wahrheit, der Ausfluß der sakramentlichen Gnaden sein. Er maßte sich die rechtsgültige Entscheidung über wahre Lehre und Ketzerei an, das Entwerfen und Anordnen von Glaubensbekenntnissen, und religiöse Unterweisungen für das Volk. Er erklärte, daß alle geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit ihm allein zustehe, und daß er die Macht besitze, die bischöfliche Würde zu verleihen und zurückzunehmen; er ging selbst so weit, daß er den Bestallungsdekreten der Bischöfe, wonach diesen ihre Amtsverrichtungen nur auf so lange übertragen wurden, als er es für gut befinden würde, sein Siegel beifügte. Nach diesem, von Cranmer aufgestellten Systeme, war der König nicht nur das geistliche, sondern auch das weltliche Oberhaupt der Nation, und in dieser doppelten Eigenschaft mußte er seine Stellvertreter haben. Wie er bürgerliche Beamte zur Bewahrung seiner Siegel, zur Erhebung seiner Einkünfte und zur Ausübung des Rechts in seinem Namen bestellte, so ernannte er auch Geistliche verschiedenen Ranges, um das Evangelium zu predigen und die Sakramente zu ertheilen; das Auflegen der Hände war dabei nicht nöthig. Nach Cranmer’s klar und deutlich ausgesprochener Meinung konnte der König, kraft seiner ihm von Gott verliehenen Gewalt, einen Priester bestellen, und der so bestellte Priester bedurfte keiner weitern Ordination. Trotz der Opposition einiger eben nicht höfisch ggesinnten Geistlichen, verfuhr Cranmer nach diesen Ansichten in allen ihren gesetzlichen Consequenzen; er hielt seine eigenen geistlichen Funktionen für beendet, wie die des Kanzlers und des Schatzmeisters, sobald die Krone auf ein anderes Haupt übergehe. — Demnach holten, bei Heinrichs Tode, der Erzbischof und seine Suffragane neue Bestallungen ein, die sie ermächtigten, so lange zu ordiniren und geistliche Verrichtungen vorzunehmen, bis der neue Monarch anders verfügen würde. Als man den Einwand machte, die Gewalt zu lösen und zu binden, die der Herr seinen Aposteln verliehen, sei von der weltlichen Gewalt ganz verschieden, so antworteten die Theologen dieser Schule, daß die Macht zu lösen und zu binden nicht auf die Geistlichkeit allein, sondern auf die Gesammtheit der Christen übergegangen sei und von der höchsten Obrigkeit, als der Repräsentantin der Gesellschaft, geübt werden müsse. Dem Einwande, der heilige Paulus habe nur von bestimmten Personen gesprochen, die der heilige Geist zu Aufsehern und Hirten der Gläubigen erwählt, ward mit der Antwort begegnet: König Heinrich sei eben der Aufseher und Hirt, den der heilige Geist erwählt habe, und auf den sich die Worte des heiligen Paulus bezögen.[3]
Diese ausgedehnten Ansprüche erregten bei Protestanten und Katholiken gleiches Ärgerniß, und dies ward ein noch größeres, als das Supremat, das Maria dem Papste zurückgegeben, bei der Thronbesteigung Elisabeths mit der Krone wieder verbunden wurde. Man hielt es für unerhört, daß eine Frau der erste Bischof der Kirche sein solle, in der, nach dem Verbote des Apostels, sie nicht einmal ihre Stimme hören lassen dürfe. Die Königin sah sich daher genöthigt, auf den priesterlichen Charakter, den ihr Vater sich beigelegt, und der nach Cranmer’s Ansicht durch göttliche Verordnung mit der königlichen Würde unzertrennlich verbunden sei, ausdrücklich Verzicht zu leisten. Bei der unter ihrer Regierung stattgefundenen Revision des anglikanischen Glaubensbekenntnisses erklärte man das Supremat in einer ganz andern Weise, als es an Heinrich’s Hofe zu geschehen pflegte. Cranmer hatte in bestimmten Ausdrücken erklärt, Gott habe den christlichen Fürsten die ganze Sorge für das Heil aller Unterthanen, also ebensowohl in Bezug auf die Ausübung des göttlichen Wortes in der Seelsorge, als in Bezug auf die Ausübung der staatlichen Gewalt, unmittelbar übertragen.[4] Der siebenunddreißigste Religionsartikel, der unter Elisabeths Regierung entworfen ward, erklärt in eben so bestimmten Ausdrücken, daß den Fürsten die Aufsicht über die Ausübung des göttlichen Wortes nicht gebühre. Aber dessen ungeachtet besaß die Königin immer noch ein ausgedehntes und unbestimmt begrenztes Aufsichtsrecht über die Kirche. Das Parlament hatte ihr das Amt übertragen, Ketzereien und jede Art kirchlicher Mißbräuche zu verhindern und zu bestrafen, und ihr zugleich gestattet, diese Gewalt wiederum auf Bevollmächtigte übergehen zu lassen. Die Bischöfe waren nicht mehr, als ihre Minister. Im elften Jahrhundert würde die römische Kirche eher ganz Europa in Brand gesetzt haben, als daß sie der bürgerlichen Macht die unumschränkte Befugniß zur Ernennung geistlicher Hirten zugestanden hätte. In unserer Zeit würden die Diener der schottischen Kirche ihre Pfründen bei Hunderten aufgeben, ehe sie der bürgerlichen Obrigkeit die Gewalt einräumten, Kirchendiener zu ernennen. Solche Scrupel hegte die englische Kirche nicht. Die königliche Autorität allein genügte, die Kirchenversammlungen einzuberufen, zu ordnen, zu vertagen und aufzulösen. Ihre Beschlüsse hatten ohne die königliche Sanction keine Kraft. Selbst einer ihrer Glaubensartikel bestimmte, daß ein kirchliches Koncilium ohne königliche Genehmigung gesetzlich nicht zusammentreten könne. Von allen ihren Gerichtsstellen konnte man in letzter Instanz an die königliche Autorität appelliren, selbst wenn es sich um die Feststellung ketzerischer Ansichten, oder um die Gültigkeit eines ausgetheilten Sakramentes handelte. Eben so wenig mißgönnte die Kirche unsern Fürsten diese ausgedehnte Gewalt, die von ihnen in’s Leben gerufen, in ihrer schwachen Kindheit gepflegt, hier vor den Papisten und dort vor den Puritanern bewahrt, gegen ihr abgeneigte Parlamente geschützt, und an gelehrten Gegnern, denen zu antworten ihr schwer gefallen wäre, gerächt worden war. So ward sie durch Dankbarkeit, Hoffnung, Furcht und gemeinsame Neigung und Abneigung an den Thron gefesselt; alle ihre Traditionen und Gefühle waren monarchisch. Loyalität wurde unter ihrer Geistlichkeit zu einem Punkte der Standesehre, zu einem Zeichen, das sie von Calvinisten und Papisten zugleich unterschied. Calvinisten und Papisten, obgleich in andern Beziehungen uneinig, betrachteten alle Eingriffe der weltlichen Macht in das Gebiet der geistlichen mit großer Eifersucht. Calvinisten wie Papisten behaupteten, daß die Unterthanen berechtigt seien, gegen gottvergessene Regenten das Schwert zu ziehen. In Frankreich trotzten Calvinisten Karl IX., Papisten Heinrich IV., und beide Parteien zusammen Heinrich III. In Schottland nahmen Calvinisten Maria gefangen; im Norden vom Trent schwangen Papisten die Waffen gegen Elisabeth. Die Kirche von England aber verdammte Calvinisten und Papisten, und rühmte sich offen, daß sie keine Pflicht beharrlicher und dringender einschärfe, als die des Gehorsams gegen die Fürsten.
Die Vortheile, welche der Krone aus dieser innigen Vereinbarung mit der Staatskirche erwuchsen, waren zwar groß, aber nicht ohne starke Schattenseiten. Eine große Zahl Protestanten hatte den durch Cranmer vermittelten Vergleich schon anfangs für eine Erfindung gehalten, um zweien Herren zu dienen, und für einen Versuch, den Dienst des Herrn mit dem des Baal zu vereinigen. Unter Eduard VI.. hatten die Scrupel dieser Partei dem regelmäßigen Gange der Regierung mehreremal große Hindernisse bereitet, und bei der Thronbesteigung Elisabeths mehrten sich diese Hindernisse. Gewalt gebiert natürlich Gewalt.
[3.] Siehe eine merkwürdige Schrift, die Stryve als von Gardiners eigener Hand verfaßt hält: Ecclesiastical Memorials, Buch I. Kap. 17.
[4.] Dies sind Cranmer’s eigene Worte. Siehe den Anhang zu Burnets History of the Reformation, Part I. Book III. No. 21. Question 9.
Die Puritaner. [Nach] den von Maria verübten Grausamkeiten war der Geist des Protestantismus viel heftiger und unduldsamer, als zuvor. Viele eifrige Anhänger der neuen Glaubensmeinungen waren in jener schlimmen Zeit nach der Schweiz und nach Deutschland geflüchtet, hatten dort bei ihren Glaubensbrüdern gastliche Aufnahme gefunden, zu den Füßen der großen Doctoren von Straßburg, Zürich und Genf gesessen, und waren einige Jahre hindurch an einen einfachen Gottesdienst und eine demokratischere Form der Kirchenverwaltung gewöhnt, als in England bis dahin existirt hatte. Diese Leute kehrten mit der Überzeugung in ihr Vaterland zurück, daß die unter König Eduard stattgehabte Reform nicht so gründlich und umfassend gewesen sei, als es die Interessen einer reinen Religion erforderten. Ihre Bemühungen, von Elisabeth irgend ein Zugeständniß zu erlangen, blieben ohne Erfolg. Es schien ihnen, daß das System der Letztern in allem, worin es sich von dem ihres Bruders unterschied, schlechter sei, als jenes; sie waren wenig geneigt, sich in Glaubensangelegenheiten irgend einer menschlichen Autorität zu unterwerfen. Auf ihre eigene Auslegung der Schrift bauend, hatten sie sich erst kürzlich gegen eine Kirche erhoben, deren Stärke in großem Alter und in der allgemeinen Anerkennung beruhte; nur durch einen ungewöhnlichen Aufwand geistiger Kraft war es ihnen gelungen, das Joch dieses glänzenden und imponirenden Aberglaubens abzuwerfen, und es stand daher nicht zu erwarten, daß sie unmittelbar nach einer solchen Emanzipation sich geduldig einer neuen geistigen Tyrannei fügen würden. Lange gewöhnt, die Angesichter wie vor einem gegenwärtigen Gotte zur Erde zu neigen, wenn der Priester die Hostie erhob, hatten sie die Messe als ein götzendienerisches Possenspiel betrachten gelernt; lange gewöhnt, den Papst als den Nachfolger des ersten der Apostel, als den Bewahrer der Schlüssel von Erde und Himmel zu betrachten, hatten sie gelernt, in ihm das Thier, den Antichrist und den Mann der Sünde zu sehen. Daß sie nun die Huldigung, die sie dem Vatican entzogen, unmittelbar auf eine neu geschaffene Autorität übertragen, daß sie ihr eigenes Urtheil der Autorität einer Kirche unterordnen, die sich ebenfalls nur auf individuelles Urtheil gründete, und daß sie sich scheuen würden, von Lehren abzuweichen, die selbst von dem, was noch kürzlich der allgemeine Glaube der westlichen Christenheit gewesen, abwich, ließ sich nicht erwarten. Es ist leicht zu begreifen, daß kühne und forschende Geister, triumphirend über die neu errungene Freiheit, höchst entrüstet sein mußten, wenn eine um manches Jahr jüngere Institution als sie selbst, eine Institution, die unter ihren eigenen Augen nach und nach ihre Form von den Leidenschaften und den Interessen des Hofes erhalten, das hochmüthige Wesen Rom’s nachzuahmen begann.